Autor: Werner Mäder

Blog-Adminstrator

Sollen Menschen mit Demenz hinter Gitter?

Die Frage, ob Menschen mit Demenz in einem Heim „hinter Gitter“ gehören, wurde in den letzten Wochen im Zusammenhang mit einem Umbau des Hauses Wäckerling heftig diskutiert. Dabei ist geplant, Gitter vor den Abteilungen für Menschen mit Demenz anzubringen. Inzwischen ist die Baubewilligung für das Projekt erteilt. Die Lobby hat sich dennoch entschieden, ihren Unwillen über die geplante Gitter vor einigen Fenstern mit einem Brief an die für das Haus zuständige Kurt di Gallo Holding AG zum Ausdruck zu bringen.

Wir veröffentlichen hier den Inhalt des Briefes im vollen Wortlaut.

Wir betrachten die Diskussion damit als abgeschlossen.

„Die Lobby für Uetikon ist eine Gruppe von engagierten UetikerInnen mit und ohne Parteibuch, die sich aktiv für ein lebens- und umweltfreundliches Uetikon einsetzen. Dazu gehört, dass sie den respektvollen Umgang miteinander und den Dialog unter den Generationen fördert. Aktiv mitgetragen wird die Lobby für Uetikon auch von den Dorfparteien CVP, EVP, Grüne und SP.

Siedlungsplanung und Bautätigkeit haben einen grossen Einfluss auf die Lebensqualität aller Generationen. Darum stehen Bauvorhaben in der Gemeinde oft im Fokus unseres Interesses. Aktuell sind dies die Planungsarbeiten am See und – etwas weniger prominent und bekannt – die geplanten Änderungen und Ergänzungen an den Gittern der Balkone und Dachterrassen der Abteilungen für Menschen mit Demenz im Haus Wäckerling. 

An unserer Sitzung vom 10. Juni 2020 haben wir uns mit dem Projekt der oben genannten Gitter auseinandergesetzt. Das Vorhaben weckt in verschiedener Hinsicht erhebliche Zweifel, denen wir trotz bereits erteilter Baubewilligung Ausdruck geben wollen. 

Im Rahmen der kantonalen Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie NDS wurde neben anderen das Projekt ‚Demenzfreundliche Gemeinde‘ lanciert. Das Projekt fördert, wie die ganze NDS, die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Demenz. Die Gemeinde Uetikon hat diese Zielsetzung übernommen und bestätigt in ihrem Altersleitbild, dass Uetikon als demenzfreundliches Dorf wahrgenommen werden will. 

Wir sind der Meinung, dass die bestehenden und geplanten Gitter damit nicht vereinbar sind. Die Gitter vermitteln ein sehr traditionelles Bild der Demenz, das von Separation und Ausschluss geprägt ist. Sie widersprechen damit der Forderung nach Integration und stehen nicht im Einklang mit der Selbstdeklaration der Gemeinde. 

Uetikon möchte ein demenzfreundliches Dorf bleiben. Wir bitten Sie, uns darin zu unterstützen und das Gitterprojekt nochmals zu überprüfen. Bei dieser Überprüfung können Zielsetzungen und Erfahrungen aus der NDS sehr hilfreich sein.“

Mehr über die umstrittene Frage finden Sie auch hier bei alzheimer.ch von der auch das Beitragsbild stammt.

Jetzt liegen die Gestaltungspläne Chance Uetikon öffentlich auf

Seit heute, 29. Mai 2020, liegen der kommunale und kantonale Gestaltungsplan für das ehemalige Chemieareal in Uetikon am See öffentlich auf. Die Unterlagen zum kommunalen Gestaltungsplan kann man auf der Website der Gemeinde Uetikon oder im in der Gemeindeverwaltung, Sitzungszimmer Seeblick, 2. Stock, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See, während den ordentlichen Öffnungszeiten (telefonische Anmeldung notwendig unter Tel. 044 922 72 50) eingesehen werden; die Unterlagen zum kantonalen Gestaltungsplan gibt es auf der Internetseite des Amts für Raument­wicklung.

Die Auflage dauert bis am 27. Juli 2020. Innert dieser Frist von 60 Tagen kann sich jede und jeder zur Revision äussern. Einwendungen sind bis spätestens am 27. Juli 2020 schriftlich dem Gemeinderat, Bereich Infrastruktur, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See einzureichen. (rechtliche Grundlagen siehe am Ende des Textes)

Die Abstimmung über die Änderung der Nutzungsplanung und des kommunalen Gestaltungsplans ist für Frühling 2021 geplant. Der kantonale Gestaltungsplan wird von der Baudirektion erlassen; gegen den genehmigten Gestaltungsplan kann dann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht Rekurs erhoben werden. 

Auflage ist wichtiger Teil der öffentlichen Beteiligung

Die öffentliche Auflage der beiden Gestaltungspläne ist eine entscheidende Phase in des Planungsprozesses, denn sie ist die letzte Möglichkeit für Uetiker Bevölkerung, die Festlegung der Planungsgrundlagen für das Gebiet am See massgeblich zu beeinflussen – abgesehen natürlich von einem möglichen Nein der Gemeindeversammlung zum kommunalen Gestaltungsplan oder zur Änderung der Zonenordnung.

Jetzt werden wichtige Weichen gestellt

Jetzt entscheidet sich, ob aus dem grossartigen Gelände am See einmal ein grossartiges Quartier für Uetikon entsteht. Die Lobby wird sicherlich zu den beiden Gestaltungsplänen eine ausführliche Einwendung einreichen und wer möchte, kann sich dieser dann gerne anschliessen.

Bei meinem letzten Besuch an einem lauen Frühlingsabend habe ich das Seeufer nicht nur als bereits belebten Ort geniessen, sondern mich auch vom immensen Potential des Areals überzeugen können.

Deshalb hier noch ein paar anregende Bilder dazu:

Rechtliche Grundlagen

Gemäss den Ausführungen von Kanton und Gemeinde im Rahmen des Beteiligungverfahrens, verstehen die Behörden trotz den „zwei formalen Planungsinstrumenten (2 Gestaltungspläne) die Entwicklung des Areals (als) ein gesamthaftes gemeinsames Entwicklungsverfahren von Gemeinde und Kanton. … Beide Gestaltungsplanverfahren verlaufen in der gleichen Abfolge, bis auf den Schritt der Festsetzung (durch die Baudirektion beim kantonalen Gestaltungsplan (Anmerkung der Redaktion). Beide Gestaltungspläne werden von den kantonalen Fachstellen geprüft und auch die Schritte Vernehmlassung und Baueingabe sind bei beiden Verfahren gleich.“

Anhörung / öffentliche Auflage 

Nach Art. 4 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes (RPG) sorgt der Gemeindevorstand dafür, dass die Bevölkerung bei Planungen in geeigneter Weise mitwirken kann. Der Gestaltungsplanentwurf muss vor der Festsetzung während 60 Tagen öffentlich aufgelegt werden. Während dieser Auflagefrist kann sich jeder und jede zum Planinhalt äussern (§ 7 Abs. 2 PBG). Die nicht berücksichtigten Einwendungen sind bei der Festsetzung zu behandeln. In der Regel wird dazu ein Bericht erstellt. 

Überarbeitung der zwei Gestaltungspläne

Einwendungen (Meinungen, Vorschläge) können im Entwurfsstadium eingebracht werden. Der Gemeindevorstand muss sich damit inhaltlich auseinandersetzen und kann das Regelwerk überarbeiten. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf individuelle Beantwortung jeder Einwendung. 

Festsetzung kommunaler Gestaltungsplan durch Gemeindeversammlung Uetikon

Der Gestaltungsplan wird der Bevölkerung an einer Gemeindeversammlung vorgestellt und auch von dieser festgesetzt (§ 88 PBG). Der Gestaltungsplan besteht aus einem Situationsplan, Vorschriften und einem Erläuterungsbericht.

Zudem wird von der Gemeindeversammlung auch über die nicht berücksichtigten Einwendungen, die meist in Form eines Berichts dokumentiert sind, gesamthaft entschieden. In Stimmrechtssachen kann gegen den Gemeindeversammlungsbeschluss innert 5 Tagen Rekurs erhoben werden.

Festsetzung kantonaler Gestaltungsplanung durch Baudirektion Kanton Zürich

Gestaltungspläne für Bauten und Anlagen, die im kantonalem oder in einem regionalen Richtplan enthalten sind, setzt die Baudirektion fest. Vor der Festsetzung ist die Gemeinde über das Ergebnis der Planauflage zu orientieren. Auf Verlangen, ist der Gemeindevorstand zu einer Einigungsverhandlung einzuladen. Berechtigten Begehren der Gemeinde ist bei der Festsetzung entsprechen. Verbleibende Abweichungen sind zu begründen (§ 84 Abs. 2 PBG).

Gegen den genehmigten Gestaltungsplan kann innert 30 Taben beim beim Baurekursgericht Rekurs erhoben werden.

Klarstellung zur Stellungnahme von Kanton und Gemeinde

Am 22. Mai 2020 hat die ZürichseeZeitung auf unsere Medienmitteilung vom 12. Mai in einem ausführlichen Bericht Bezug genommen. Darin wird auch eine gemeinsame Stellungnahme von Kanton und Gemeinde zu den von uns gemachten Aussagen zitiert. Gemäss dem Zeitungsartikel werfen uns Kanton und Gemeinde pauschal vor, „einiges sei von der Lobby nicht korrekt dargestellt worden.“

Da wir hohen Wert legen auf korrekte Darstellung der Sachverhalte, haben wir nun Kanton und Gemeinde per Brief gebeten, uns in einigen Stichworten mitzuteilen, welche Sachverhalte wir nicht korrekt dargestellt haben, damit wir sie auf unserer Homepage richtigstellen können. Sobald wir die entsprechende Antwort haben, werden wir diese Punkte gerne hier aufführen.

Gleichzeitig haben wir in unserem Brief auch auf einige Punkte der gemeinsamen Stellungnahme von Kanton und Gemeinde hingewiesen, die aus unserer Sicht gemäss Darstellung in der ZürichseeZeitung nicht korrekt sind:

Ofengebäude

Kanton und Gemeinde sagen: „Das angesprochene Ofengebäude ist gemäss ISOS und Denkmalschutz als erhaltenswertes Gebäude eingestuft und dementsprechend im Gestaltungsplanentwurf abgebildet. Im Rahmen des Wettbewerbs zur KS (Kantonsschule, Anmerkung der Redaktion) wird der Umgang mit dem Ofengebäude im Sinne von ISOS im Detail gelöst.“

Das Ofengebäude ist weder durch ISOS noch durch den Denkmalschutz als erhaltenswert eingestuft. Das Ofengebäude ist durch den behördenverbindlichen Masterplan als erhaltenswert eingestuft.

Das heisst, die Behörden haben in den folgenden Planungsschritten – d.h. jetzt in der Gestaltungsplanung – diesen Schutz sicherzustellen. Insofern enthält die Stellungnahme in der ZSZ nicht nur unkorrekte Angaben zum gegenwärtigen Schutzstatus, sondern auch eine Delegation der Verantwortung. Doch die Delegation der behördenverbindlichen Verantwortung auf den Wettbewerb scheint uns nicht angebracht – insbesondere da die Gemeinde und die Bevölkerung auf dieser Stufe kaum noch Einfluss nehmen können (und Architekten ja gerne Neubauten planen…).

Auch im Schreiben der Projektleitung an die Botschafter vom 1. Mai 2020 halten Sie fest: „Die Vorschriften zum Ofengebäude sollen einen Umbau oder Neubau grundsätzlich ermöglichen“. Daraus lesen wir: Im Moment ist der Status „erhaltenswert“ im Gestaltungsplanentwurf entgegen Ihrer Aussage in der ZSZ nicht abgebildet.  

Wenn sich die Absichten der Projektleitung und der Planungsstand seit dem 1.Mai geändert haben, liegen wir hier falsch. In diesem Falle würden wir uns für die Verbreitung einer veralteten Information entschuldigen. (Zum Ofengebäude siehe auch Bildanhang.)   

Bauzone im Westen

Kanton und Gemeinde sagen: „Die zugeteilte Bauzone hat eine untergeordnete Bedeutung“

Die Bau- und Zonenordnung ist die verbindlichste, parzellengenaue kommunale Rechtsgrundlage, was die Bebauung angeht. Es ist korrekt, dass der Gestaltungsplan der Zonenplanung übergeordnet ist – aber der Bevölkerung zu suggerieren, dass die Bauzone, über die sie abstimmt, deshalb unbedeutend sei, ist sehr weit hergeholt.

Das ist aber nur der rechtliche Aspekt: Es gibt einen eminent wichtigen psychologischen Aspekt. Wenn der Investor die gesamte zugelassene Baumasse einer kontinuierlichen Wohnzone direkt am See (und ev. sogar noch das Gebäude 446 im Park) für ca. 110 Mio kauft, so wird er mittelfristig versuchen auf diese Zone Einfluss zu nehmen.

Es ist nicht dasselbe, wenn er bewusst eine Wohnzone hinter einer Erholungszone kauft – mit klaren Parzellen- und Zonengrenzen dazwischen, und mit einer Ausnutzung, die durch das gekaufte Land direkt gegeben ist.

Für die mittel- und langfristige Autonomie des Uetiker Seeparks ist darum die Festlegung des Seeparks als Erholungs- oder Freihaltezone von eminent wichtiger Bedeutung.

Baudichte im Westen

Kanton und Gemeinde sagen: „Die hohe Dichte im Westen ist im Beteiligungsprozess auf hohe Akzeptanz gestossen.“

In der Diskussion an der Spurgruppensitzung vom 16.Dezember 2019 und in der anschliessenden Umfrage erhielt vor allem eine Variante Zuspruch, die von Salewski/Kretz später als Minib bezeichnet wurde. Doch stattdessen fand die nötige Baudichte für die Variante Maxi Eingang in den Gestaltungsplan-Entwurf. Diese lehnten die 14 Unterzeichnenden des Schreibens vom 1.April 20 einstimmig ab. Dieselben BotschafterInnen akzeptierten aber die hohe, maximale Dichte gemäss Kaufvertrag von WZ (Wohnzone) 6.0 in A1 – A4 (einige zähneknirschend…). Das Antwortschreiben der Projektleitung vom 1.Mai vermochte in dieser Sache weder die Absender des Briefes noch die Lobby zu überzeugen. 

Es gibt keine Anhaltspunkte aus dem Beteiligungsverfahren, dass eine de facto Dichte von 7.1, die nur mit einem Transfer von Baumasse aus dem Park in die WZ 6.0 möglich ist, auf hohe Akzeptanz der am Verfahren Beteiligten stossen würde – eine solche Möglichkeit wurde bis zur letzten Videokonferenz ja auch nie thematisiert. Es erscheint uns wichtig, dass die Ergebnisse der Beteiligung korrekt dargestellt werden.

Auch in der Bevölkerung wird die Dichte 7.1 kaum auf Akzeptanz stossen, wenn man die korrekten Vergleichszahlen präsentiert (maximal bis dato in Uetikon 2.7, Blumental z.B. 2.3).

Zum Zeitpunkt unserer Medieninformation

Wir haben uns auf die mündliche Information, dass die Gestaltungspläne ab Mitte Juni in die Auflage gehen, sowie auf die Information des Kantons in der ZSZ, dass zur Berufsschule noch eine Machbarkeitsstudie laufe, abgestützt. Deshalb haben wir angenommen, dass die Planung noch voll am Laufen sei. Da über die erst spät thematisierten Hotspots „Bauzone“ und „möglicher Abbruch Ofengebäude“ im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine weiteren Diskussionen mehr möglich waren, haben wir den Weg über die Presse gewählt, in der Hoffnung, so vielleicht nochmals Gegensteuer geben zu können.

Über den Termin der Publikation des Gestaltungsplans bereit in der nächsten Woche sind wir ebenso erstaunt, wie der Gemeinderat über unser Vorgehen.


Die BotschafterInnen hinter den Eingaben an die Projektleitung

Die oben erwähnte Zahl von 14 BotschafterInnen beziehen sich auf die 13 von 15 (87%) bez. 10 von 14 (71%) der BotschafterInnen, die an den Spurgruppenveranstaltungen im Dezember und September teilgenommen haben und deshalb als aktive BotschafterInnen zu verstehen sind. Somit steht eine grosse Mehrheit der aktiven BotschafterInnen aus der Spurgruppe hinter diesen Anliegen.

Wir fordern Anpassungen am Gestaltungsplan am See

Die Lobby für Uetikon war mit mehreren BotschafterInnen im Beteiligungsprozess Chance Uetikon vertreten. Die Lobby-VertreterInnen haben sich für ein lebendiges Quartier am See mit Mischnutzungen aus Gewerbe, Erholung, Kultur und Begegnung eingesetzt. Daneben galt das Engagement einem grosszügigen Seepark und einer gut funktionierenden, toll ausgestalteten Anbindung ans Dorf.

Der Beteiligungsprozess ermöglichte einen intensiven Dialog. Verschiedenste Anliegen von Lobby-VertreterInnen, anderen BotschafterInnen und weiteren Organisationen fanden Eingang in den Masterplan und in die nachgelagerten Planungsschritte für den Gestaltungsplan – insbesondere ein detailliertes Freiraumkonzept, das für die Parkgestaltung Relevanz hat.

Nachdem das Beteiligungsverfahren nun abgeschlossen ist – es soll lediglich noch eine informative Abschlussveranstaltung geben – und nachdem die Projektleitung nach der letzten Sitzung der so genannten Spurgruppe die von vielen BotschafterInnen beanstandeten Punkte ausführlich beantwortet hat, sehen wir von der Lobby für Uetikon noch immer grossen Nachbesserungsbedarf. Um die Bevölkerung von Uetikon noch vor der öffentlichen Auflage des Gestaltungsplans auf die Mängel aufmerksam zu machen, haben wir uns daher mit einer ausführlichen Medienmitteilung an die ZürichseeZeitung gewandt, die unterdessen prominent darüber berichtet hat.

Die zentralen Punkte der Medienmitteilung

Leider werden die UetikerInnen nicht über die Gestaltung des ganzen Areals am See abstimmen können, sondern nur über den Teil, den die Gemeinde gestaltet (kommunaler Gestaltungsplan). Der kantonale Gestaltungsplan wird vom Kanton festgesetzt und kann von der Gemeindeversammlung nicht beeinflusst werden. Unter anderem befindet sich auch der Zugang auf das Areal (Passerelle) im kantonalen Gestaltungsplan. Deshalb setzten sich die Lobby-VertreterInnen und weitere BotschafterInnen intensiv mit dem ersten Entwurf des Gestaltungsplans auseinander, der in mehreren Punkten vom als behördenverbindlich erklärten Masterplan abwich. Einige Punkte konnten im fruchtbaren Dialog geklärt werden und wichtige ökologische Anliegen und Aspekte der Parkgestaltung sollen von der Projektleitung nochmals aufgegriffen werden.

Die Lobby begrüsst diese Offenheit der Projektverantwortlichen. Allerdings hat die Lobby drei zentrale Hotspots identifiziert, die noch nicht den öffentlichen Interessen der Gemeinde Uetikon und dem Beteiligungsverfahren entsprechen.

Drei zentrale Hotspots

Im beiliegenden Plan sind die drei Hotspots aufgelistet, namentlich geht es um Folgendes:

  • Hotspot Westen:
    Abgrenzung zwischen Wohnüberbauung und Park, fehlt. Überhöhte Baumassen haben horrende Ausgleichszahlungen Uetikons an den Kanton zur Folge.
  • Hotspot Mitte:
    Das lebendige, für Uetikon attraktive Zentrum, muss der Schule weichen.
  • Hotspot Osten:
    Der Kanton bestimmt das Gesicht Uetikons vom See her. Nur neun Meter von der Uferlinie soll der Kanton im Alleingang einen Ersatzneubau des Ofengebäudes beschliessen können.
Kommentierter Auszug aus dem behördenverbindlichen Masterplan

Anpassungen notwendig

Offen bleibt also, ob das Projekt im jetzigen Planungsstand abstimmungsreif und mehrheitsfähig ist. In den Augen der Lobby sind mindestens folgende Anpassungen notwendig:

Im Westen

  • Der Park soll als Freihalte- oder Erholungszone und nicht wie aktuell vorgesehen als Wohnzone 6.0 ausgewiesen werden.
  • Die Konsensvariante MiniB aus dem Beteiligungsverfahren soll umgesetzt werden und die Dichte ist innerhalb der Baufelder auf Wohnzone 6.0 zu beschränken.
  • Der Kaufvertrag sieht Nachverhandlungen vor, wenn Planung in krasser Weise vom Zustand bei Vertragsabschluss abweicht. Dies ist unseres Erachtens durch die veränderten Bedürfnisse des Kantons und deren Auswirkungen gegeben.
  • Ausgleichszahlungen sollen nur bis zu einer Höhe geschuldet sein, die aufgrund des tatsächlich erzielten Verkaufserlöses gerechtfertigt sind.

In der Mitte

  • Die Nutzung und Finanzierung des Düngerbaus und die öffentlichen Interessen in der belebten Mitte müssen weiter konkretisiert werden, bevor über den Gestaltungsplan abgestimmt werden kann.
  • Die Zulassung von nicht schulnahen öffentlichen Nutzungen im Erdgeschoss der Schulgebäude an der Seefront soll einen Beitrag zur Belebung der Mitte leisten
  • Die Passerelle ist der Zugangsort Uetikons zum Seeuferpark. Eine hohe Sensibilität im Umgang mit Passerelle und dem Vorplatz der geplanten Aula ist unabdingbar.
  • Es sollen auch Alternativen zur Ansiedlung der Berufsschule in der Mitte ausgearbeitet werden.

Im Osten

  • Das alte Ofengebäude direkt an der Seefront am Uetiker Hafen soll wie im Masterplan als ‚zu erhaltendes Gebäude’ eingezeichnet werden. Ein einseitig vom Kanton verfügbarer Neubau an dieser empfindlichen und für Uetikon so wichtigen Lage ist für die Gemeinde nicht akzeptierbar.

Ihre Kommentare sind jederzeit willkommen. Die BotschafterInnen im Beteiligungsverfahren tragen Ihre Anliegen gerne in die abschliessende Informationsveranstaltung der Spurgruppe.

Wir freuen uns, wenn Sie die Lobby für Uetikon im nun folgenden öffentlichen Verfahren bei unseren Stellungnahmen zum kommunalen und kantonalen Gestaltungsplan unterstützen.

Quartier am See muss belebt werden

Die Lobby für Uetikon hat sich an ihrer letzten Sitzung mit aktuellen Themen aus der Gemeinde befasst. Sie sieht Optimierungspotenzial zur Verbesserung der Mobilität innerhalb der Gemeinde und möchte sich sich in den nächsten Monaten intensiver damit auseinandersetzen.

Im Zentrum der Diskussion stand aber die Entwicklung von «Chance Uetikon». Die Lobby begrüsst den grosszügigen Zugang zum See und den hohen Anteil an Grün- und Erholungsflächen. Sie allein genügen aber nicht, um aus dem neu entstehenden Quartier dereinst einen lebendigen und belebten Teil der Gemeinde zu machen. Dies kann nur gelingen, wenn die Kanton und Gemeinde «Chance Uetikon» auch tatsächlich als Chance für Uetikon betrachten und nicht bloss die finanziellen Risiken sehen. Die immer wieder mit einem Mahnfinger zitierte «schwarze Null» darf nicht das alleinige Ziel des Projekts sein. Das Risiko eines später einmal über weite Teile und ausserhalb der Sommermonate unbelebten Gemeinde-Ghettos oder die finanziellen Risiken eines Neins der Bevölkerung zum Gestaltungsplan – und dessen wirtschaftlichen und politischen Folgen – sind ebenso hoch zu werten.

Die Lobby ist überzeugt, dass sich die Uetikerinnen und Uetiker einen belebten und in die Gemeinde integrierten Dorfteil wünschen mit einem regen Quartierleben für die ganze Gemeinde. Die stark wirtschaftlich geprägten Signale einzelner Gemeinderäte im Rahmen des Beteiligungsverfahrens, die offensichtlich hohe angestrebte Verdichtung im Wohnbereich und insbesondere die mögliche Nutzung des Düngerbaus allein als Parkhaus lassen eine Strategie zur späteren Belebung des Quartiers vermissen. Dabei spielt der Düngerbau und sein Nutzung als Aula und Kulturraum eine zentrale Rolle, als Raum für Erlebnis und Kultur und als Ort, der über das ganze Jahr hinweg für anregende Stunden am See sorgen kann. Dafür müssen wir heute die Weichen richtig stellen. Es gibt genügend Beispiele von vergleichbaren Quartierentwicklungen im In- und Ausland – wie zum Beispiel weite Teile von Zürich-West– , die es wegen mangelnder Weitsicht und zu starker ökonomischer Orientierung nicht geschafft haben, zu attraktiven Orten des Zusammenlebens zu werden. Bei «Chance Uetikon» haben wir jetzt die Chance, es besser zu machen.

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Visulalisierung Masterplan La Grand Mosaique, Caen, Frankreich; © Büro MVRDV, Holland

Aula im Düngerbau statt separate Aula

 Die Lobby für Uetikon begrüsst im Grundsatz den von Kanton und Gemeinde am 2. März 2019 präsentierten Masterplan für das ehemalige Chemie-Gelände am See mit dem grosszügig konzipierten Seepark. Sie fordert aber eine Integration der geplanten Aula in den Düngerbau und den Verzicht auf das separate Aula-Gebäude sowie eine verbesserte Gestaltung des Wohnviertels im Westen. 

Die Lobby für Uetikon steht grundsätzlich hinter der gewählten Stossrichtung des an der Informationsveranstaltung vom 2. März 2019 präsentierten Masterplans für «Chance Uetikon». Sie betrachtet aber die Herausforderung Düngerbau und das in diesem Kontext separat geplante Aula-Gebäude als noch nicht gelöst und fordert eine Integration der Aula in den Düngerbau und einen Verzicht auf ein separates Aula-Gebäude. Dass die Aula im Düngerbau realisiert werden kann, steht bereits fest. Die Architekten Salewsky & Kretz haben dafür im Richtkonzept, welches am 17. November 2018 zwei Varianten aufgezeigt.

Der Düngerbau ist das markante Wahrzeichen im Zentrum des ganzen Areals – nach Osten geht es zum Schul- und nach Westen zum Wohnviertel. Der Düngerbau ist das Herz der Anlage. Dieses muss pulsieren, damit – wie es im ersten Leitsatz des Masterplans steht – ein lebendiges Quartier am See entsteht. Für uns gehört daher die Aula, welche dann auch als Kultur- resp. Multifunktionsraum genutzt werden soll, zwingend in den Düngerbau. Sie macht einen wichtigen Teil der lebendigen Nutzung aus. Weitere Teile können z.B. Dienstleistungen im Wellness-/Fitnessbereich, der Kreativwirtschaft, der innovativen Hotellerie oder ein Sport-Outlet sein.

Aus diesen Gründen und auch aus finanzieller Sicht ergibt es daher keinen Sinn, ein neues, separates Aula-Gebäude zu errichten. Der Düngerbau ist sanierungs- und betriebstechnisch ein äusserst anspruchsvolles Vorhaben. Es braucht deshalb die gemeinsame Anstrengung von Kanton und Gemeinde, damit es «funktioniert». Nicht zuletzt im Sinne einer überzeugenden Gesamtplanung des Areals sollen Kanton und Gemeinde den Nutzen und die Lasten bei der Sanierung des Düngerbaus teilen.

Aula in Düngerbau.png

Zudem entsteht ohne dieses neue, separate Aula-Gebäude mehr Freiraum für eine grosszügige und kreative Passarellengestaltung und für Aussensportanlagen. Das Aula-Gebäude widerspricht ausserdem der architektonischen Fluchten-Sprache: Es steht direkt auf der Gasse und den historischen Bahngeleisen und zerstört die Flucht Kammerofengebäude – Düngerbau. Heute steht dort nur eine überdachte Fläche und kein massiver Bau (siehe Folie 13, Richtkonzept Salewski und Kretz).

Ein weiteres wichtiges Augenmerk gilt den Wohnhäusern im Westen. Diese sollen nicht als wuchtige Riegelbauten geplant werden, sondern als einzelne Gebäude von unterschiedlicher Höhe, welche den Bau eines attraktiven Quartiers erlauben.

Das Richtkonzept – insbesondere der grosszügig konzipierte Seepark – ist generell auf Wohlwollen gestossen und wird auch von der Lobby für Uetikon grundsätzlich begrüsst. Dennoch müssen die aktuellen Lösungsansätze für den Düngerbau und das Wohnviertel im Westen verbessert werden, um am Schluss einen mehrheitsfähigen Gestaltungsplan präsentieren zu können.

Stellungnahme „Chance Uetikon“

Am 17. November 2018 haben uns Kanton und Gemeinde den Entwurf des Richtkonzepts „Chance Uetikon“ vorgestellt.  Am Samstag, 2. März 2019 (10.00 bis 12.30 Uhr, Riedstegsaal) soll nun der Entwurf für den Masterplan, basierend auf dem Richtkonzept, der Bevölkerung von Uetikon vorgestellt werden.

Im Anschluss an die Veranstaltung im letzten November hat die Lobby zuhanden der Projektleitung eine Stellungnahme verabschiedet, die unsere Haltung zum Projekt zusammenfasst. Das Dokument können Sie hier als PDF herunterladen. Als Vorbereitung auf die Präsentation vom 2. März ist es sicher sinnvoll, diese Stellungnahme nochmals sorgfältig zu lesen, um prüfen zu können, ob unsere Anliegen auch wirklich in den Masterplan-Entwurf eingeflossen sind, oder wo gravierende Abweichungen festzustellen sind.

Unsere Hauptanliegen, die wir in diesem Dokument zusammengefasst haben sind:

  1. Ein grosszügiger Seezugang ist sichergestellt.
  2. Die Aula wird im Düngerbau als gemeinsamer Kulturraum eingerichtet (eine wirklich grosse Aula könnte auch von den Nachbargemeinden genutzt werden und könnte Zürich als Veranstaltungsort entlasten).
  3. Die Passarelle ist als breiter, architektonisch interessanter Zugang zum Gelände zu gestalten und dient als Blickfang,
  4. Die Verkehrsführung ins Dorfzentrum und in die Nachbardörfer (Fuss- und Velowege, Busführung, Anbindung an Bahnhof und Parkplätze) ist gut geregelt.
  5. Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen, inkl. Wertausgleich, werden so erläutert, dass auch Laien sie verstehen können.
  6. Die Mitwirkungsmöglichkeit der Bevölkerung wird weiterhin gepflegt und ist sichergestellt.
  7. Der Masterplan soll nach der Informationsveranstaltung publiziert oder aufgelegt werden, um eine qualifizierte und vertiefte Stellungnahme zu ermöglichen.

JA zur Neuregelung von Feuerwehr, Zivilschutz und Katastrophenstab

Die Lobby für Uetikon empfiehlt Zustimmung zur Abstimmung über die Neu-Regelung von Feuerwehr, Zivilschutz und Katastrophenstab. Mit ihrem Ja würdigt sie die bereits bisherige und hoffentlich auch zukünftige erfolgreiche Kooperation der Feuerwehren von Männedorf und Uetikon. Sie unterstützt die Zusammenführung des Zivilschutzes mit den Gemeinden Männedorf, Meilen und Herrliberg. 

Die Lobby für Uetikon hat sich auch vertieft mit dem derzeitigen Stand des Projektes «Chance Uetikon» auseinandergesetzt. Sie wird sich an der Beteiligungsveranstaltung vom 17. November 2018 aktiv und konstruktiv einbringen. Dieser Anlass ist sehr wichtig für die weitere Entwicklung der Planung. Die Lobby hofft deshalb auf eine rege Beteiligung.

Wer  sich noch anmelden möchte, kann dies hier tun: Anmeldung zur Veranstaltung vom 17. November 2018.

Zweifel am iNFRA-Vertrag

An ihrer letzten Sitzung hat die Lobby für Uetikon auch den Fusionsvertrag zur iNFRA und die dazugehörige interkommunale Vereinbarung diskutiert, über die am 23. September 2018 an der Urne abzustimmen ist. Da das Geschäft aber schon weit fortgeschritten ist, verzichtet die Lobby auf eine konkrete Wahlempfehlung.

Sie hält aber daran fest, dass sie eine mögliche Beteiligung Privater an der Versorgung der Gemeinden mit Wasser und Elektrizität weiterhin strikt ablehnt. Die bestehenden Zweifel an der Vereinbarung konnten auf Anfrage auch durch die für das Geschäft zuständigen Gemeindevertreter nicht vollständig ausgeräumt werden. Die Haltung der Lobby der Vereinbarung gegenüber bleibt daher kritisch.

Juristisch ist aus Sicht der Lobby die Fusion nicht eindeutig geklärt. Einen Verkauf von Aktien der iNFRA an Private lehnt sie weiterhin strikt ab, obwohl dies in der Vereinbarung so vorgesehen ist – aus welchen Gründen auch immer. Sie wird sich auch in Zukunft dagegen wehren, dass Private grössere Anteile an einer Unternehmung mit so wichtigen öffentlichen Aufgaben erwerben können.

Uetikon rückt näher zum See

Ganz unbürokratisch und spontan rückt Uetikon jäher zum See. Ab dem 1. September wurde im ehemaligen Chemieareal ein neuer Seezugang geschaffen. Wir sind begeistert.

Im Osten des Areals der ehemaligen Chemiefabrik sei ein Teilbereich direkt am See öffentlich zugänglich gemacht worden, heisst es dazu in einer Mitteilung der Gemeinde Uetikon. Der Abschnitt werde das ganze Jahr geöffnet sein. Der Zugang nur für Fussgänger erfolge von der Seestrasse her und sei weiträumig beschildert. Öffentliche Parkplätze gebe es in Gehdistanz im Hafenbereich und beim SBB Park + Ride (siehe dazu auch das untenstehende Bild).

Bildschirmfoto 2018-08-28 um 13.41.50.pngZwei Treppen in den See erleichtern den Zugang ins Wasser. Es wird jedoch keine Badeaufsicht geben. An zwei Standorten im Uferbereich stehen aber Rettungskästen.

Im Weiteren prüften Kanton und Gemeinde, ob in einer 2. Etappe ab Sommer 2019 weitere Bereiche des Areals als Seezugang geöffnet werden könnten, heisst es weiter. Es werde auch abgeklärt, ob zusätzliche Infrastruktur in Betrieb genommen werden soll (z.B. mobile Toiletten, Imbissstand).

Offene Fragen zum Zusammenschluss von Energie und Wasser zur Infrastruktur Zürichsee AG

Die Lobby für Uetikon begrüsst zwar ein enges Zusammengehen von  «Energie und Wasser Meilen AG», «Energie Uetikon AG» sowie «Wasser Uetikon AG» per 1. Januar 2019 in der neuen «Infrastruktur Zürichsee AG» (INFRA) im Grundsatz. Sie hat aber Vorbehalte bezüglich der der Interkommunalen Vereinbarung, die zwischen Meilen und Uetikon ausgehandelt wurde und über die am 23. September 2018 an der Urne abgestimmt wird. Die Lobby für Uetikon wird deshalb – bevor sie zu der Vorlage abschliessend Stellung nimmt – dem GR Fragen dazu stellen und ihre Stimmempfehlung je nach Antwort abgeben.

Lesen Sie dazu die Unterlagen zur Abstimmung und melden Sie uns, wenn auch Sie Fragen dazu haben, bis spätestens am 29. August.