Rekurs gegen Projektänderung Seegrundsanierung: Kein Grund für Verzögerung Seeuferpark

Im Bericht der ZSZ vom 22.2.24 wird einmal mehr behauptet, der Rekurs der Lobby sei einer der Gründe, die zu Verzögerungen in der Realisation des Seeuferparks führe. Diese Behauptung ist nicht korrekt:

1. Der Rekurs richtet sich nicht gegen die Seegrundsanierung (Aussage ZSZ) sondern gegen die Projektänderung Seegrundsanierung [1] Sollte dem Rekurs stattgegeben werden, bleibt das jetzige Projekt Seegrundsanierung rechtsgültig bestehen und könnte weiter umgesetzt werden: Das AWEL hat der Lobby schriftlich bestätigt, dass das rechtskräftig bewilligte Projekt (die Entsorgung der oberflächennahen 80 Tonnen Bleiäquivalente und Sicherung mit einer lokalen Schüttung), wie geplant und von der Firma Marti verbindlich offeriert, weiterhin technisch und entsorgungstechnisch machbar ist. Somit würde ein gutgeheissener Rekurs nicht zwingend zu Baustopp und Verzögerungen führen, auch wenn die Firma Marti (aufgrund der vorgefundenen Situation) allenfalls technische Anpassungen im Vorgehen machen müsste.

2. Sollte das Gericht zu einer ähnlichen Einschätzung der rechtlichen Situation kommen wie die Lobby (Überschüttung einer nicht abbaubaren Schwermetallaltlast ist gemäss BAFU nicht erlaubt) und/oder die Stichhaltigkeit der materiellen Begründung ähnlich sehen (die tiefliegenden hohen Schadstoffmengen als Begründung der Projektänderungen sind faktisch nicht belegt), so sind nicht die Rekurrierenden Schuld an einer unkorrekten Planung der Projektänderung und den damit verbundenen Verzögerungen – sondern die Verfasser ebendieser Projektänderung (never blame the messenger!).

3. In der öffentlichen Präsentation zu den Altlasten an Land vom 20.11.2023 (130 Tonnen Arsen im Fabrikgelände, die durch Grundwasser und Meteorwasser mobilisiert werden) hat der Kanton betont, dass jetzt eine integrale Planung nötig ist und (a) die Altlasten im See, (b) die Altlasten auf dem Land und (c) die Arealentwicklung aufeinander abgestimmt werden müssen. Als (Teil)-Lösung wurde gar eine völlig neue Dichtwand am Seeufer ins Spiel gebracht [2]. Erst jetzt – 2024 und fast 10 Jahre nach der ersten Diskussion ums Gymi am See – wird dazu eine Variantenstudie durchgeführt. Dass das ganze Areal erst jetzt zu einer sanierungsbedürftigen Altlast hochgestuft wird und dass die nötige Variantenstudie über Massnahmen im Untergrund erst bei weit gediehener Planung durchgeführt wird, könnte in der Tat zu Verzögerungen führen – sicher aber nicht der Rekurs der Lobby. Diesen Vorwurf weisen wir in aller Deutlichkeit zurück.

Mit der zusätzlichen Altlast im Untergrund erhält das Projekt Seeuferareal eine neue Komplexitätsebene – diese sollte ehrlich angesprochen und nicht verdrängt werden.


[1] Somit ist der Rekurs ein Votum für die Seegrundsanierung – nämlich das Entfernen von 80 Tonnen Bleiäquivalenten aus dem Zürichsee – und ein Votum gegen die Nicht-Sanierung, das Belassen ebendieser Altlast vor Ort!

[2] Die Realisation der Kiesschüttung gemäss Projektänderung würde den Bau der Dichtwand behindern und ist deshalb zur Zeit gar nicht durchführbar, bis der Sanierungsentscheid gefällt ist

Hintergrund: Folien des AWEL aus Präsentation_Infoveranstaltung_20.11.2023.pdf (uetikonamsee.ch)

Ein JA (Aber….!) zum Projektierungskredit Seeuferpark

Die Lobby für Uetikon begrüsst die zeitnahe Planung des Seeuferparks und damit verbunden den aufliegenden Planungskredit. Der geplante Seeuferpark wird mit seinen vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten die Attraktivität von Uetikon für alle Generationen steigern und einen Treffpunkt mit regionaler Ausstrahlung schaffen – und er bringt Uetikon endlich an den See!

Es gibt zu diesem JA trotzdem ein ABER!

Die Projektidee „AZZURRO“ sieht im Uetiker Parkabschnitt sehr viele Baukörper vor – fast auf der gesamten Länge werden Teile des sogenannten Zeitzeugen erhalten oder neu aufgebaut und Gebäude 446 wird vollständig erhalten. Der Zeitzeuge ermöglicht originelle und interessante Ganzjahresnutzungen (Orangerie, gedeckter Spielplatz) – dafür müssen aber nicht über 200 m des Ufers teilweise verbaut bleiben. Der Bezug zum See wird eingeschränkt und es fehlt eine zusammenhängende, grosse Freifläche. Zudem ist nur ein sehr kleiner Anteil der Oberfläche begrünt – Kies und Asphaltflächen dominieren, und das Risiko, hier eine Hitzeinsel zu schaffen, ist noch nicht gebannt.

Quelle: Krebs und Herde, Projektidee Azzurro

Abb. 1. Die Gebäude am See in der Projektidee – Besondere Fragen wirft der Abschluss im Osten auf: Hier steht der Baukörper vor dem Ofenplatz: Von diesem Herzstück des Areals mit Gastronomieangeboten würde man also kaum auf den See blicken.

Quelle: Krebs und Herde, Projektidee Azzurro

Abb. 2. Situation vor dem zukünftigen Ofenplatz gemäss Projektidee: Die Seesicht bliebe weitgehend verbaut und der Platz hätte keinen Bezug zum See.

Abb. 3. Blick vom zukünftigen Ofenplatz: sie Seesicht wäre bei Erhalt dieses Gebäudeteils weitgehend versperrt.

Der ‚Zeitzeuge‘

Mit dem Zeitzeugen wird ein ca. 200 m langes Gebäude (Vers. Nr. 442) bezeichnet. Der Zeitzeuge als Gebäude hat keinerlei denkmalpflegerischen Wert und er ist in keinem Inventar schutzwürdiger Bauten aufgeführt. Auch im ISOS Inventar schutzwürdiger Ortsbilder ist er nicht explizit erwähnt. Der teilweise Erhalt des ‘Zeitzeugen’ ist ein Wunsch der Denkmalpflege – als rechtsgültige Vorgaben gelten aber der vom Uetiker Souverän verabschiedete Gestaltungsplan und das im Beteiligungsverfahren erarbeitete Freiraumkonzept.

Die Projektidee stimmt noch nicht mit dem Gestaltungsplan überein

Im Beteiligungsverfahren fand ein intensiver Dialog mit dem Kantonsverantwortlichen statt, wobei die Denkmalpflege auf jeder Planungsstufe einen weitgehenden Erhalt dieser Gebäude forderte. Das Ergebnis dieses Dialogs ist der Text im Gestaltungsplan: „Geb. 442 ist in einzelnen Elementen zu erhalten“ (Art. 29). Dasselbe gilt für Gebäude 446. An der Gemeindeversammlung vom 13. 9. 2021 wurde dieser mit überwältigendem Mehr verabschiedet, und somit bildet dieser Text die demokratisch legitimierte, gültige Rechtsgrundlage. Abb 1. Zeigt klar, dass in der Projektidee nicht nur einzelne Elemente erhalten werden…. Ebenso stimmt die Idee nicht mit Freiraumkonzept und Richtkonzept überein (siehe Anhang SeeSicht).

Kein Blankocheck

Die Projektidee wird jetzt überarbeitet – und als Vorprojekt der Gemeinde vorgestellt werden. Es ist keine ideale Lösung, dass wir jetzt über den gesamten Projektkredit abstimmen – bevor wie wissen, ob die Projektidee im Sinne des Gestaltungsplans überarbeitet wird und ein Vorprojekt mit mehr Grün und weniger Gebäuden präsentiert wird. Zum Glück hat auch der Gemeinderat kommuniziert, dass er die Projektidee in dieser Richtung weiterentwickeln will (Blickpunkt vom 9.2.). Sobald das Vorprojekt steht, muss es eine öffentliche Diskussion geben – bevor das Ausführungsprojekt startet: Das Ja zum Kredit soll ein Ja zur Planung sein – aber kein Blankocheck um das Projekt genauso wie in der Projektidee skizziert weiterzutreiben.

Die Lobby hat deshalb die Anregung SeeSicht zusammengestellt und allen Projektbeteiligten weitergegeben. Diese Anregung finden sie hier:

Ebenfalls hat die Lobby die Verantwortlichen bereits vor und nach Wettbewerbsausschreibung auf die Einhaltung der Vorgaben Gestaltungsplan hingewiesen. Diese Dokumente finden Sie hier:

Rekursantwort des Kantons und Replik Lobby: 

Neue Ungereimtheiten in der Begründung für die Überschüttung der Schadstoffe im Zürichsee

Am 24.8. haben die Rekurrierenden Parteien eine umfangreiche Rekursantwort von Kanton und CU erhalten, und daraufhin am 12.9 fristgerecht eine detaillierte Replik eingereicht. Dazu wurden zusätzliche Dokumente des AWEL, BAFU und Untersuchungsberichte zusammengefasst und den Informationen aus der Rekursantwort gegenübergestellt. Dabei zeigt sich, dass immer mehr Widersprüche auftauchen in der Begründung der Projektänderung, welche die Schwermetall-ablagerungen aus der CU-Produktion für immer im See belassen will. 

Aufgrund all dieser Ungereimtheiten fordert die Lobby mit der Replik eine unabhängige Beurteilung durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU). Die wichtigsten Ungereimtheiten und Widersprüche zwischen den Argumenten AWEL und den zusammengetragenen Fakten in unserer Replik sind hier zusammengefasst. Die vollständige Replik ist am Ende des Eintrags abrufbar.

1. Es gibt einen vertikalen Gradienten der Schadstoffe

Argument AWEL: Es gibt keinen vertikalen Gradienten, unter den oberflächennahen Schichten reichen gleich stark belastete Schichten «vergleichbarer Qualität» bis auf 7 m (total 29’000 m3), deshalb ist eine Sanierung der ersten 1 – 2 m nicht zielführend. In der Rekursantwort relativiert das AWEL seine Aussage jetzt allerdings, und betont, dass die Schadstoffe «heterogen verteilt sind» – und man die genaue Belastung deshalb gar nicht vernünftig untersuchen könne.

Recherche Replik: Die Lobby hat alle Bohrkernanalysen des Kantons ausgewertet. Ein starker vertikaler Gradient zeigt, dass die Produktionsabfälle nahe der Oberfläche liegen, und eine oberflächennahe Sanierung einen Grossteil des Bleis entfernen würde (Abb 1a). Das bestätigt auch die Schlussfolgerung der Firma Marti, die in ihrem Bericht explizit festhielt: «Mit zunehmender Sedimenttiefe nehmen die Schadstoffkonzentrationen ab.» (Abb 2b). Für Arsen und Cadmium verhält es sich ähnlich.

Schlussfolgerung: Eine oberflächennahe Sanierung wie ursprünglich geplant würde den grössten Teil der Schadstoffe entfernen.

Abbildung 1a Bleikonzentrationen in den Bohrkernen des Kantons: Das Blei liegt hauptsächlich in den ersten 2 m, auf 3 – 7 m gibt es keine nennenswerten Belastungen. (Horizontale Achse – Bleikonzentration im Sediment, vertikale Achse: Bohrtiefe)

Abbildung 1b. Bleikonzentrationen in den älteren Untersuchungen: Hohe Konzentrationen (bis 15 kg / m3) liegen nahe der Oberfläche

2. Eine Auswaschung der Schadstoffe ist möglich

Argument AWEL: «Die Schadstoffe sind schwer löslich und haften am Feinkorn an, ein relevanter Schadstofftransport über das Seewasser ist nicht möglich.»

Recherche Replik: Kantonale Dokumente zeigen, dass Grundwasserströmungen vom Berg Richtung See bekannt sind und eine partielle Löslichkeit der Schadstoffe ins Seewasser wurde mittels Diffusionsversuchen gemessen. Zudem hielt der Kanton in der Wettbewerbsausschreibung fest: «Der Untergrund in der gesättigten Zone [unter dem Seespiegel] muss nicht ausgetauscht werden, chemische Belastungen dürften schon ausgeschwemmt sein.» Somit geht das AWEL von Auswaschungsprozessen aus (und verlangt von der Gemeinde eine Versiegelung des Oberbodens im Seeuferpark). 

Schlussfolgerung: Eine durchlässige Abdeckung mit lockerem Kies kann die langfristige Auswaschung nicht verhindern.

3. Die ursprünglich geplante Sanierung würde belastete Schichten nicht dauerhaft an die Oberfläche bringen

Argument AWEL: Sanierung gemäss dem ursprünglichen Projekt bis auf 1.5 m würde verschmutze, tiefere Schichten dauerhaft an die Oberfläche bringen und das Gewässer stärker schädigen als bei einer Schüttung. Diese Gefährdung wurde immer als Hauptgrund für die Projektänderung angeführt.

Recherche Replik: In der Rekursantwort schreibt der Kanton jetzt, dass auch beim ursprünglichen Projekt mit einem Abtrag bis 1.5 m ein Materialersatz und somit eine Überschüttung der freigelegten Sedimente vorgesehen war. 

Schlussfolgerung: Das ursprüngliche Projekt hätte ebenfalls eine saubere Oberfläche geschaffen – und somit ist das Hauptargument für die Projektänderung hinfällig.

4.  Schutz des Trinkwasserreservoir Zürichsee war ursprünglich ein Sanierungsziel

Argument AWEL: «Die Sanierung ist notwendig aufgrund der grossen Gefährdung für die Gewässerökologie und nicht für den See als Trinkwasserreservoir. Schutz des Trinkwasserreservoirs Zürichsee war nie Ziel der Sanierung.»

Recherche Replik: Eine Reihe klarer Aussagen des AWEL belegen, dass ursprünglich der Schutz des Trinkwasserreservoirs ein wichtiges Ziel war. In einem Dokument von 2020 steht: «Ziel der Sanierung ist die Beseitigung der grossen Gefährdung, welche für die aquatische Umwelt (Gewässerökologie) sowie für das Schutzgut Oberflächengewässer (Trinkwasserreservoir) besteht …». Die Projektleitung hielt bei Präsentation in Uetikon fest: «Diese Stoffe haben nichts im Trinkwasserreservoir verloren»

Schlussfolgerung: Mit der Projektänderung wurde kurzerhand die Zielsetzung umdefiniert. Entfernung einer grossen Gefährdung des Trinkwasserreservoirs war ursprünglich als Ziel definiert.

5. Eine Schüttung in 10 m Wassertiefe kann nicht als eine Flachwasserzone bezeichnet werden

Argument AWEL: Die Schüttung schafft eine Flachwasserzone und ist somit eine ökologische Aufwertung

Recherche Replik: BAFU-Vollzugshilfe «Revitalisierung Seeufer – Strategische Planung» zeigt, dass eine Flachwasserzone vom Ufer bis in ca. 4 m Tiefe reicht (Abbildung 2a)

Abbildung 2a. Definition Flachwasser BAFU

Die geplante Seeschüttung erfolgt aber in einem Bereich mit Wassertiefen zwischen ca. 5 und 15 m (Abbildung 2b).  Der vorgesehene Bereich liegt damit deutlich ausserhalb des vom BAFU für Flachwasserzonen definierten Tiefenbereichs von 4 m. Zudem ist der Bereich steil abfallend und nicht flach…. 

Abbildung 2b. Profil der geplanten Seeuferschüttung: Sie liegt im steilen Seeufer unter dem Flachwasserbereich.

Schlussfolgerung: Das Argument «ökologische Aufwertung durch Flachwasserzone» ist ein nicht zulässiger Vorwand um eine Altlasten-Ûberschüttung zu rechtfertigen.

6. Eine permanente Überschüttung von Schwermetallen als Sanierungsmassnahme ist nicht erlaubt 

Argument AWEL: Die Überschüttung von Schwermetallen ist erlaubt, wenn damit ein grosses Risiko vermieden wird. Als Risiko wird Stabilität Ufermauer bei 7 m tiefem Abtrag angeführt.

Recherche Replik: Das BAFU hat in der Vollzugshilfe «Belastete Standorte und Oberflächengewässer» explizit mit Bezug auf belastete Standorte in einem Gewässer festgehalten, dass eine «Überdeckung (im Sinne einer Sicherung der belasteten Sedimente durch aktives Überschütten) nicht zulässig» ist. 

Schlussfolgerung: Ein Abtrag auf 7 m ist nicht notwendig (siehe Punkt 1) und es gibt deshalb auch keinen Grund für eine Ausnahmebewilligung, welche die BAFU Regeln für Sanierungen im See verletzt.

7. Die Diskussion um eine Projektänderung wurde ursprünglich durch mögliche technische Probleme ausgelöst.

Argument AWEL: Das AWEL schreibt: «Fest steht, dass keine technischen Probleme vorlagen, welche den ursprünglich geplanten Abtrag verunmöglicht hätten» 

Recherche Replik: Dokumente der Firma Marti zeigen, dass die zusätzlichen Untersuchungen gestartet wurden, da man harte Schichten entdeckt hatte, die eine Anpassung der Sanierungstechniken notwendig machen könnten. So schreibt jetzt auch die CU: «Bei der Ausführung hat sich gezeigt, dass unerwartete technische Schwierigkeiten […] eine teilweise Anpassung der Sanierung erforderlich machen».

Schlussfolgerung: Wenn die eigentliche Problematik ein technisches Problem ist, so muss endlich abgeklärt werden welche technischen Massnahmen notwendig sind und wer sie bezahlt. Scheinargumente und geänderte Sanierungsziele können keine technischen Probleme lösen.

8. In Ufernähe liegt die höchste Belastung mit radioaktivem Material

Argument AWEL: Das AWEL schreibt: «Während der bisherigen Sanierungsdauer wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Auch für die verbleibende Fläche wird nicht mit erhöhter Strahlung gerechnet»

Recherche Replik: Kantonale Karten und Messresultate zeigen, dass nur in der Nähe des Ufers Uran (bis >150 mg/kg) gefunden wurde. Die Firma Marti schrieb denn auch «Dementsprechend würde [bei Projektänderung] ein wesentlicher Teil der Sedimente, die gemäss Voruntersuchung über der NORM-Befreiungsgrenze lagen [mit Radioaktivität belastetes Material, das speziell behandelt werden muss], mit «Kies» überdeckt auf dem Seegrund bleiben.»

Schlussfolgerung: Messungen des Kantons zeigen, dass relevante Uranbelastungen im See liegen (Abb. 3) – die Behauptung, dass im Uferbereich kein Sediment mit erhöhter Strahlung zu erwarten ist, wird von den Daten nicht gestützt.

Stellungnahme der Lobby zur Medienmitteilung des Gemeinderates Uetikon vom 3. Juli 2023

Medienmitteilung der Lobby für Uetikon vom 10. Juli 2023

Der Gemeinderat Uetikon schreibt in seiner Medienmitteilung vom 3. Juli 2023 zur Seegrundsanierung vor dem ehemaligen Fabrikareal der Chemie Uetikon unter anderem:

«Ein Grossteil der Schadstoffe werde aktuell mit dem Projekt bzw. der Projektänderung entfernt.»

Diese Aussage ist nachweislich falsch: die Dokumente des Kantons zeigen, dass aktuell 70 – 80% der 2021 bekannten Schadstoffe im See bleiben, also nur 20 – 30% entfernt werden. Das Originalprojekt hatte vorgesehen, 99% zu entfernen. Es werden tatsächlich nur 20% der sanierungsbedürftigen Fläche überdeckt, aber genau darunter liegen 80% der Schadstoffe.

Das Blei, Uran, Cadmium, Arsen, Radium und weitere toxische Ablagerungen stammen aus der jahrzehntelangen Säure- und Düngerproduktion der Chemischen Fabrik. Die Schadstoffe sollen nach dem Willen von AWEL und Gemeinde da verbleiben, also endgelagert werden.

Die Vorgaben des Bundesamts für Umwelt zur Sanierung von Schwermetallaltlasten sind eindeutig: In der BAFU-Vollzugshilfe Belastete Standorte und Oberflächengewässer steht auf S. 50: «Eine Überdeckung (im Sinne einer Sicherung der belasteten Sedimente durch «aktives» Überschütten) ist nicht zulässig».

Wir erachten deshalb nur eine vollständige Dekontaminierung der stark schwermetallhaltigen Sedimentschichten als mögliches Sanierungsziel.

Auch die Aussage, dass die Deponie Rotholz vollständig saniert sei, stimmt so nicht. Landseitig ist die Sanierung abgeschlossen, die Altlasten im Seeboden sind jedoch noch nicht vollständig saniert.

Im Gegensatz zum Rest der Bevölkerung wusste der Gemeinderat seit Januar 2022 vom geplanten Kiesdeckel. Es wäre ein Jahr Zeit geblieben, um eine unabhängige Zweitmeinung zu den Plänen des AWEL einzuholen und zu prüfen, ob diese Lösung wirklich im Interesse unserer Gemeinde ist.

Mit dem Gang vor das Baurekursgericht will die Lobby genau diese unabhängige Überprüfung zur Rechtmässigkeit des Vorgehens vom AWEL erreichen.

10. Juli 2023, Lobby für Uetikon

Valentin Peer
Co-Präsident – 043 537 35 88

Geht zur Publikation an (per E-Mail):

Medienverteiler
Lobby-Blog (lobby-fuer-uetikon.org)
Mitglieder Verein «Lobby für Uetikon»
Lokale Behörden
Ortsparteien
Schulleitungen
Baudirektion Kanton Zürich, Kommunikation

Dokumente (der Medienmittelung nicht beigelegt)

BAFU Vollzugshilfe «Belastete Standorte und Oberflächengewässer», Stand 2020 hier

    Variantenstudie vom 6. Januar 2020 hier

    Blick Artikel vom 8. Juli 2023 hier

    Rekurs der Lobby für Uetikon vom 30. Juni 2023 hier

    Rekurs eingereicht

    Am Freitag, 30. Juni wurde der Rekurs der Lobby per Post beim Kantonalen Baurekursgericht eingereicht. Der Rekurs richtet sich primär gegen die Bewilligung der Uetiker Baukommission für die Überschüttung der Schadstoffe im See mit Kies. Er beanstandet unter anderem, dass der Variantenentscheid des AWEL betreffend Seegrundsanierung auf teils unhaltbaren Annahmen und zu wenig Fakten basiert und dass die beantragte Projektänderung sowie das durchgeführte Bewilligungsverfahren rechtlich fragwürdig sind.

    Rekurs der Lobby hier

    Kein Chemie-Endlager im Zürichsee! (Ergänzungen zum gleichnamigen Flyer)

    Wie bekannt, liegen im Uferbereich des Zürichsees vor der ehemaligen Chemiefabrik in Uetikon giftige und teils radioaktive Betriebsabfälle aus der Düngerproduktion der ehemaligen CU (Chemie Uetikon). Das AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft) des Kantons Zürich als zuständige Entsorgungsbehörde hat ursprünglich geplant, diese sogenannte Altlast, soweit sie schädlich ist, durch die Firma Marti entsorgen zu lassen. Für die Kosten müssen vertragsgemäss die CU zu 80% und der Kanton Zürich zu 20% aufkommen. Für die Gemeinde Uetikon fallen keine Kosten an. Primär wegen unverhältnismässigen Kosten sieht das AWEL mittlerweile im ufernahen Bereich von dieser Entsorgung ab. Stattdessen sollen die überwiegende Mehrheit der Schadstoffe im See belassen und mit Kies überschüttet werden. Der Zürichsee würde somit zur Endlagerstätte für chemische Abfälle und dies ausgerechnet vor dem geplanten Seepark in Uetikon. Dies gilt es unbedingt zu verhindern.

    Baurechtlicher Rekurs gegen untaugliche Kiesschüttung

    Wir, die Lobby für Uetikon und eine Gruppe Privatpersonen mit Seebezug haben am vergangenem 27. Februar eine Einsprache gegen die Konzessionsbewilligung für die Kiesschüttung eingereicht (siehe unseren Blogbeitrag vom 19. April mit dem Titel «Hintergrundinformationen zur Seegrundsanierung: Ein Grossteil des Schadstoffpotentials soll im See bleiben»). Wir sind überzeugt, dass die vom AWEL gewählte Variante der Kiesschüttung aufgrund der vorliegenden Daten und Messwerte nicht gerechtfertigt und kaum bewilligungsfähig ist. Trotz unserer Bedenken hat die Baukommission Uetikon, u.a. aufgrund von unhaltbaren Annahmen des AWEL betreffend vertikaler Schadstoffverteilung, am 22. Mai grünes Licht für die Kiesschüttung gegeben. Wir sind überzeugt, dass die in unserem Blogbeitrag vom 19. April aufgeführten Fakten und Forderungen weiterhin zutreffend sind. Sie konnten vom AWEL nicht stichhaltig entkräftet werden. Leider gilt es nun, gegen die Baubewilligung der Gemeinde beim kantonalen Baurekursgericht einen Rekurs einzureichen.

    Schadstoffpotential verbleibt im Trinkwasserreservoir Zürichsee

    Der Zürichsee ist das grösste Trinkwasserreservoir des Kantons Zürich. Gemäss Angaben der Infrastruktur Zürichsee AG stammt der grösste Teil des Wassers in Uetikon aus dem Zürichsee. Es ist unschwer anzunehmen, dass mit den vermehrt auftretenden Trockenphasen der Anteil Seewasser weiter steigen wird. Es darf nicht sein, dass dieses wichtige Trinkwasserreservoir als Endlager für Chemie-Abfälle dient. Kein Weg führt deshalb daran vorbei, dieses lebenswichtige Gut nachhaltig zu schützen. Nicht eine kostenminimierte Überschüttung führt zu diesem Ziel, sondern nur eine Beseitigung des Gefahrenpotentials durch das Entfernen der auf dem Seegrund befindlichen Schadstoffe.

    Radioaktivitäts-Hotspot beim geplanten Badezugang

    Ein Leuchtturm des Siegerprojekts zur Gestaltung des neuen Seeuferparks in Uetikon ist der geplante recht grosszügige Badezugang zum See. Doch genau hier befindet sich in Ufernähe die höchste Konzentration an Radium und Uran. Vor allem Radium ist ein sehr radiotoxischer Stoff. In den meisten durchgeführten Untersuchungen wurde mit einfachen chemischen Analysen die Konzentration an Uran, Blei, Arsen etc. ermittelt, nicht aber jene des viel toxischeren Radiums. Radium besitzt mit 1’600 Jahren eine lange Halbwertzeit (Zeitspanne, in welcher sich die Radioaktivität halbiert) und zerfällt zu Radon, ein gefährliches radioaktives Gas.

    Ungelöste Hinterlassenschaft

    Mit der vom AWEL beantragten Projektänderung sollen die Schadstoffe wie Blei, Arsen, Cadmium, Uran und Radium im ufernahen Bereich belassen und mit einer mindestens 60 cm dicken Kiesschicht überdeckt werden. Dabei wird angenommen, dass keiner der Schadstoffe die Kiesschicht im Laufe der Zeit durchdringt – gemäss der Studie der Sanierungsvarianten zumindest nicht für die nächsten 50 Jahre – und an die Oberfläche des Seegrunds gelangt.

    Diese Art von Überschüttung ist bisher einmalig. Das AWEL spricht deshalb von einem Pionierprojekt. Spezifische Erfahrungswerte, besonders jene über eine lange Zeitspanne, liegen nicht vor. Nichtsdestotrotz spricht das AWEL von einer sicheren Sanierungsmethode. Es geht sogar so weit, dass es nach der Fertigstellung der Überschüttung das Gebiet als saniert erklärt, was bedeutet, dass keine regelmässige Überwachung mehr stattfinden wird.

    Da im betroffenen Bereich das Ufer im See steil abfällt, besteht die Gefahr von Hangrutschungen. Solche haben bereits seeabwärts des Fabrikstandorts stattgefunden (siehe Abbildung), wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem Erdbeben von Basel im Jahre 1356. Dabei besteht die Gefahr, dass die Schadstoffe freigelegt werden, durch Verwirbelungen ins Wasser und schlussendlich in die Nahrungskette von Mensch und Tier gelangen.

    Gemäss dem Schweizerischen Erdbebendienst an der ETH Zürich muss man im Schnitt alle 50 bis 150 Jahre mit einem katastrophalen Beben mit einer Magnitude von etwa 6 oder mehr in der Schweiz oder dem grenznahen Ausland rechnen. Ein solches Beben kann überall und jederzeit in der Schweiz auftreten, d.h. auch in der Zürichseeregion.

    Kosten verhindern nachhaltige Lösung

    Im Auftrag des AWEL wurde von den Firmen CSD Ingenieure AG und Dr. von Moos AG eruiert, welche Sanierungs-Varianten sich anbieten. Das Spektrum reicht von Beseitigung aller Altlasten, unabhängig von ihrer Gefährdung bis zur einfachen Überschüttung des Grossteils des Altlastgebiets.

    Die Beseitigung aller Altlasten unabhängig von ihrer Gefährdung (Variante A) wurde durch die Fachexperten zwar untersucht, aber nicht weiterverfolgt, da angeblich eine solche Totalsanierung altlastenrechtlich nicht erforderlich ist. Die Lobby hat leider keinen Einblick in die diesbezüglichen Unterlagen erhalten.

    Eine weitere umfassende Variant (Variante F) beinhaltet die Beseitigung aller Altlasten, welche ein vorgegebenes Gefährdungspotential überschreiten. Die damit veranschlagten Sanierungskosten belaufen sich auf rund 69 Mio Franken mit einer Unsicherheit von +/- 30%. Diese Variante wäre sicherlich, abgesehen von der Variante A, erstrebenswert. Das AWEL aber verwirft diese, mit der Begründung, die Risiken und vor allem die Kosten seien unverhältnismässig hoch. Als Risiko sieht sie die Einsturzgefahr der instabilen Ufermauer. Dabei geht sie davon aus, dass seeseitig unmittelbar vor der Mauer bzw. dem Blockwurf bis zu 7 m tief belastetes Material ausgehoben werden muss. Neuste Laboranalysen zeigen aber auf, dass ein solch tiefer Aushub gar nicht notwendig ist, da die tiefergelegenen Schichten deutlich weniger belastet sind.

    Die vom AWEL ursprünglich gewählte und an Marti in Auftrag gegebene Sanierungsvariante (Variante B) beinhaltete das Absaugen der obersten 1.5 Meter dicken, mit Schadstoffen belasteten Sedimentschicht im ganzen Altlastbereich. Diese Variante wird mit Kosten von CHF rund 16 Mio (+/- 5%) veranschlagt, ist also deutlich kostengünstiger als die Variante F.

    Die nun beantragte Projektänderung (Variante G) mit dem Belassen der Schadstoffe im ufernahen Bereich und deren Kiesüberschüttung sowie dem in der Variante B beauftragten Absaugen der mit Schadstoffen belasteten Sedimentschicht im übrigen Sanierungsgebiet kostet rund 18 Mio Franken (+/- 15%).

    Auch die Kompromissvariante der Lobby (siehe Blogbeitrag vom 19. April) weist das AWEL zurück, ebenso aufgrund ihrer nicht korrekten Annahme, dass in tieferen Schichten das selbe hohe Schadenspotential vorherrscht wie in den obersten Ablagerungsschichten.

    Ihre Unterstützung

    Da der Variantenentscheid des AWEL auf teils unhaltbaren Annahmen und zu wenig Fakten basiert und da die beantrage Projektänderung sowie das durchgeführte Bewilligungsverfahren rechtlich fragwürdig ist, reicht die Lobby beim Baurekursgericht des Kantons Zürich Rekurs ein.

    Damit die Erfolgsaussichten unseres Rekurses intakt sind, ist die Lobby auf juristische Unterstützung angewiesen. Wie bereits bei unserer Eingabe erfolgt, engagieren wir eine auf Umweltfragen spezialisierte Rechtsanwältin. Vor allem ihr Aufwand betreffend Einsprache und Rekurs aber auch die je nach Gerichtsentscheid anfallenden Verfahrenskosten werden sich auf mehrere Zehntausend Franken belaufen. Dieser Betrag überfordert das Budget der Lobby bei weitem. Deshalb sind wir auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Wir bitten Sie deshalb um Spenden, entweder per TWINT oder auf unser Konto CH37 8080 8005 2312 6201 2 lautend auf Verein Lobby für Uetikon, 8707 Uetikon am See. Wir werden Sie via unseren Blog auf dem Laufenden halten.
    Vielen Dank!

    Materialschüttung im See

    Baukommission Uetikon vertagt Entscheid

    Die Baukommission Uetikon hat an ihrer Sitzung vom Montag, 24. April das Gesuch des Kantons betreffend Materialschüttung im See behandelt. Die Lobby hat dabei die Gelegenheit erhalten, ihren Standpunkt einzubringen. Schlussendlich entschied die Kommission erfreulicherweise, die beantragte Projektänderung nicht durchzuwinken, sondern von der Bauherrschaft eine Ergänzung der Unterlagen zu verlangen.

    Hintergrundinformationen zur Seegrundsanierung: Ein Grossteil des Schadstoffpotentials soll im See bleiben

    Die Lobby und eine Gruppe Privatpersonen mit Seebezug haben eine Einsprache gegen die Konzessionsbewilligung eingereicht. Wir haben eine Rechtsanwältin engagiert und wir waren im intensiven Gespräch mit dem AWEL. Wir sind überzeugt, dass die gewählte Variante aufgrund der vorliegenden Daten und Messwerte nicht gerechtfertigt und kaum bewilligungsfähig ist, und dass nochmals Alternativarianten geprüft werden müssen. Die hier präsentierten Graphiken und Zitate sind alle aus Quellen des AWEL.

    Die Überschüttungsvariante beschäftigt sich nur mit dem Freisetzungspotential und der Auswirkung auf die Lebewesen am Seegrund – dass „Die Schadstoffe nichts im Trinkwasserreservoir Zürichsee verloren haben“, wie es das AWEL ursprünglich formulierte (Schadstoffpotential), wird ausgeblendet.

    Ca. 75 % der Schadstoffe sollen im See bleiben

    Ca. 78 % des Schadstoffgehalts liegen im Uferbereich

    • Das sind total 88.4 Tonnen Bleiäquivalent

    • Davon bleiben beim neuen Projekt ca. 75 Tonnen im See

    • Ähnlich verhält es sich auch für Cadmium und Arsen

    • Kanton vermutet noch weitere Vorkommen in tieferen Schichten.

    Quelle: Variantenstudie

    • Ca. 80 – 90% der Uranbelastungen liegen im Überschüttungsbereich

    • Auch der Hotspot mit maximal 500 g Uran pro m3 würde nicht saniert

    • Für das viel toxischere Radium fehlen flächendeckende Werte

    • Beides entsteht bei der Phosphordüngerherstellung

    Quelle: Variantenstudie

    Die Farben zeigen die Urankonzentrationen, am Hotspot wurden bis zu 500 g/m3 gemessen.

    Sanierung muss erfolgen, solange CPH Kosten übernehmen kann

    Die CPH hat sich verpflichtet 80% der Kosten zu tragen. Die Firma Marti hat einen festen Auftrag, die bekannten Schadstoffe zu entfernen und hat die Baustelle und Technik eingerichtet, um das so zu Ende zu führen. Es gibt keine technischen Probleme, die das verhindern würden. Für die Gemeinde fallen keine Kosten an. Es macht deshalb keinen Sinn dieses Verfahren zu stoppen und 75 Tonnen Blei und Dutzende Tonnen anderer Schwermetalle im See zu lassen – in 50 Jahren würde eine Sanierung dieser Schwermetalle von unseren Enkeln zu bezahlen sein – und durch die Überschütten viel teurer!

    Überschütten von Schwermetallen ist nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt

    Bis jetzt wurde eine solche Schwermetallbelastung unter Wasser noch nie mit einer Überschüttung gesichert: Das würde einen Präzendenzfall schaffen. Zudem ist das Überschütten von Schwermetall gemäss BAFU nicht zulässig, ausser eine Sanierung führt zu grosser Gefährdung.

    Zitat erste Variantenstudie: „Eine Sicherung (= Schüttung), die eine Exposition der Schadstoffe unterbindet, und daher zumindest die unmittelbare Einwirkung der Schadstoffe auf die Umwelt vermeidet, ist nicht zielführend, weil die Schadstoffeigenschaften keine Reduktion ihrer Umweltgefährdung innerhalb der von der BAFU vorgegebenen zeitlichen Voraussetzung von 50 Jahren zulassen „.

    Die Flachwasserzone ist keine Flachwasserzone!

    • Eine Schüttung im See ist nur erlaubt, wenn damit eine ökologische Aufwertung gemacht wird

    • Hier wird die ökologische Aufwertung in unseren Augen als ‚Deckmantel‘ verwendet – Schüttung wird gemacht um Kosten und angebliche Risiken für Ufermauer zu reduzieren

    • Eine ökologische Aufwertung wird behauptet, ist aber nicht gegeben: Die ‚Flachwasserzone‘ liegt viel zu tief im Wasser

    • Mit jeder Planungstufe ist die Schüttung nochmals grösser geworden: jetzt 16‘000 m3

    • Mit jeder Vergrösserung steigt Anteil Schadstoffe die im See bleiben

    Quelle: Projektänderung Sanierungsprojekt

    Der Schüttkörper wird immer grösser, jetzt 30‘000 m3 = 60‘000 Tonnen = 2360 LKW Ladungen = Lastwagenkolonne vo Züri bis Rappi !

    Die Bevölkerung wurde nicht rechtzeitig korrekt informiert

    Das AWEL hat im Januar 22 eine Verfügung erlassen, dass nur mit einer Überschüttung weiter geplant wird. In internen Dokumenten ist diese Möglichkeit als wahrscheinliche Lösung bereits im August 21 (und vor der Variantenstudie Nov 21) diskutiert worden. Zwar gab es im Mai 22 noch kein definitives Projekt, aber bereits eine definitive rechtsgültige Verfügung: Trotzdem wurde bei der Pressepräsentation der Baustelle im Mai 22 kein Wort von dieser Zieländerung kommuniziert. Zu diesen Tatsachen im Dunkel belassen, titelte die ZSZ: „Jetzt werden die radioaktiven Stoffe aus dem See gepumpt“ – während der Kanton schon wusste, das ca. 90% der radioaktiven Stoffe im See bleiben….

    Varianten nicht geprüft

    Für Aussenstehende gäbe es weitere Varianten. So könnte zum Beispiel (das ist nur als mögliches Beispiel genannt!) die Stoffe wie vorgesehen von Marti entfernt werden – und der entstehende Graben würde dann mit sauberem Material zugeschüttet.

    Statt 30’000 m3 Kies auf 9000m3 belastetes Material mit 100 Tonnen Schwermetallen zu schütten, würde man 9000m3 belastetes Material durch 9000m3 sauberes Material ersetzen. Das Sanierungsziel (keine verseuchte Oberfläche) würde erfüllt – UND das gemessene Schadstoffpotential wäre entfernt. Wir hinterlassen unseren Enkeln also nicht 100 Tonnen Schwermetalle im Trinkwasserreservoir See und die CPH hat ihre Sanierungspflicht erfüllt….

    Solche Varianten wurden in bisher zwei Variantenstudien nicht geprüft – zum Teil vermutlich, weil die entsprechenden Kenntnisse noch nicht vorlagen.

    Varianten mit Entfernen der wichtigsten Schadstoffe jetzt prüfen!

    Varianten, welche die bekannten Hauptbelastungen entfernen und die Restbelastungen sichern, müssen jetzt geprüft werden. Wird die Baubewilligung erteilt, bleibt nur noch der Rechtsweg und das Projekt wird sich drei Jahre verzögern. Es ist jetzt Zeit dass:

    • Kanton nochmals über die Bücher geht und das Variantenstudium vervollständigt, um eine bewilligungsfähige Variante mit Entfernen des Hauptschadstoffpotentials zu erstellen
    • Die Gemeinde die Baubewilligung nicht erteilt, wenn dadurch 100 Tonnen Schwermetalle für unsere Enkel im See bleiben. Die Gemeinde sollte die Baubewilligung erst erteilen, wenn die entsprechenden Varianten von unabhängigen Dritten geprüft wurden – es geht um die Riviera von Uetikon!
    • Interessierte Kreise in Uetikon müssen sich JETZT mit dem Thema auseinandersetzen.

    Die Lobby steht für ein klares JA zum Planungskredit „Alte Landstrasse und Fabrikweg“

    Mit dem Fabrikweg und der Passerelle erhält Uetikon einen einmaligen Zugang zum See. Die Lobby begrüsst dieses visionäre Projekt und hofft auf ein wuchtiges JA.

    Eine Erschließung des Seeuferareals über eine Passstelle war den Lobby-Vertretern im Beteiligungsverfahrens von Anfang an ein grosses Anliegen, das vom Kanton zum Glück schon bald gegenüber der ursprünglichen Idee einer Unterführung unter der Seestrasse favorisiert wurde.

    Mit diesem Erschliessungskonzept wird der Zugang zum Seeuferareal vom Dorf und vom Bahnhof für den Langsamverkehr zum Erlebnis und die Barriere Seestrasse und Bahnlinie wird elegant überwunden. Zudem überzeugt die vorgeschlagene Linienführung Fabrikweg.

    Die Lobby begrüsst die zeitnahe Planung durch die Gemeindebehörde, so dass die Umsetzung des Jahrhundertprojekts Seeuferquartier nun zügig vorangehen kann.

    Projektänderung Seegrundsanierung Uetikon: Die Altlasten bleiben für immer im See

    Blei, Zink, Cadmium, Uran, Radium…: Während 200 Jahren hat sich vor dem Chemieareal einiges auf dem Seegrund angesammelt. Die Belastung gilt gemäss Kanton als „hoch bis sehr hoch“ und das Freisetzungsrisiko als „mittel bis hoch“ – da das ganze im Trinkwasserreservoir Zürichsee liegt, hat der Kanton gesagt:

    „Diese Stoffe haben da nichts verloren“. Seit letzten Sommer läuft deshalb die Sanierung….

    NUR: Seit 13 Monaten ist es eine beschlossene Sache, dass mindestens die Hälfte der Schadstoffe (bei der Radioaktivität sogar der grösste Teil) für immer im See belassen wird. Das wurde 13 Monate vor der Bevölkerung verheimlicht. Die (originale) Lobby für Uetikon ist der Meinung – diese Thema gehört auf den Tisch und muss diskutiert werden.

    Das Containerlager am See – in solchen Containern wären 9800 m3 Altlasten abtransportiert worden, eigentlich… – jetzt bleiben sie im See

    Im letzten Moment…..

    Die Lobby für Uetikon ist am 3. Februar vom Strahlenschutzfachmann Marco Bähler auf die Projektänderung aufmerksam gemacht worden: Auf dem ufernahen Streifen von ca. 25 m Breite und total 16’000 m2 Fläche[1] werden die Altlasten vollständig im See belassen – im ursprünglichen Projekt wären hier insgesamt 9800 m3 stark bis sehr stark kontaminierte Altlasten aus dem See entfernt worden. Pikanterweise befinden sich in diesem Sektor hohe Uran- und vermutlich Radiumkonzentrationen[2].

    Es ist zu früh, abschliessend zu beurteilen, ob das eine inakzeptable Lösung ist – aber die Lobby für Uetikon sieht dringenden Diskussionsbedarf, da dieses Vorhaben unter Geheimhaltung an der Öffentlichkeit vorbeigeplant wurde.

    Fragliche (Des)Informationspolitik

    Den Entscheid, diese 9800 m3 Altlasten im See zu belassen, hat das AWEL am 28. Januar 2022 mit einer Verfügung gutgeheissen. Fast 13 Monate wurde dazu nichts kommuniziert! Ganz im Gegenteil – im Sommer 2022 wurde den Medien die laufende Sanierung mittels Absaugung stolz präsentiert (NZZ und Tages Anzeiger berichteten am 9.5.22). Dabei wurde der Entscheid, den grössten Teil der Altlasten im See zu belassen, mit keinem Wort erwähnt. Auf die Website „Chance Uetikon“ wurden im Laufe 2022 zwei Filme hochgeladen, die das erfolgreiche Absaugen thematisieren ohne auf die bereits beschlossene 180° Kehrtwende hinzuweisen. Am 8. Februar 2023 hat die Lobby Gemeinderat und Kanton deshalb aufgefordert, eine Informationsveranstaltung durchzuführen und danach die öffentliche Ausschreibung nochmals zu starten – was abgelehnt wurde. Unsere Anfrage führte zu einer ersten Presseinformation (15.2.23). Seit 27.1.23 läuft die Auflage des veränderten Bauprojektes – am Tag der Medieninformation verstrich der gesetzliche Termin um den Baurechtsentscheid gegen das aufliegende Projekt zu verlangen! Eine Information erst unter öffentlichem Druck und nachdem die Einsprachefrist de facto vorbei ist, verstösst gegen demokratische Grundrechte. Aus den Unterlagen, die auf der Gemeinde aufliegen, ist zudem nicht einsehbar, dass durch die Überschüttung der Grossteil des radioaktiven Materials im See bleibt! Diese Nicht-Information lässt den Verdacht aufkommen, dass der Kanton als Bauherrschaft, Gesetzgeber und Exekutive etwas (im See) verstecken will.

    Eine Lösung für immer?

    Mit der Überschüttung werden 30’000 mKies in den See gebracht – das ist ein ‚Point of no return’. Sollten unsere Nachkommen feststellen, dass die Überdeckung keine gute Idee war, werden die Kosten viel höher, da dann zuerst das Kies wieder abgetragen werden muss. Das Gelände am See wird dann dicht überbaut und von über 3000 Schülern, Berufstätigen und Bewohner genutzt sein und keine Baustelleneinrichtung mehr zulassen. Auch wird dann die CU aus ihrer Pflicht die Kosten mitzutragen entlassen sein und Kanton und Gemeinde werden den Gewinn aus dem Landverkauf anderweitig eingesetzt haben. Somit wird eine Sanierung für unsere Nachkommen nicht mehr bezahlbar sein – aber Schwermetalle bleiben für immer und die Toxizität des Urans wird sogar noch zunehmen aufgrund des zunehmenden Anteils der ebenfalls radioaktiven Zerfallsprodukte. Alle Beteiligten müssen also sehr sicher sein, dass die gewählte Variante die Situation für Jahrtausende entschärft. Sollte Wellenschlag dereinst das Kies der Überdeckung abtragen, oder eine Unterwasser- Rutschung stattfinden wie zuletzt 1955 vor Uetikon, werden sich unsere Enkel die Augen reiben. Ein Abrutschen der Überdeckung muss also ausgeschlossen werden können.

    Kompromissvariante nicht geprüft

    Bauunternehmer und Kanton haben eine Variantenstudie durchgeführt: Dabei wurden in den betroffenen 16’000 m2 der komplette Abtrag der betroffenen Bodenschicht mit dem kompletten Verbleib der Altlasten mittels Überschüttung verglichen. Es scheint aber eine offensichtliche dritte Lösung zu geben: Die ganze Baustelle wurde ja so eingerichtet, dass die obersten 50 – 150 cm abgesaugt werden können (siehe Berichte TA und NZZ) – es liesse sich also die Sanierung wie geplant durchführen womit der grösste Teil der Stoffe entfernt würde. Die neu entdeckten Reststoffe in den tieferen Schichten könnten dann durch Überdecken gesichert werden. Die Überdeckung käme dann auch auf festere Bodenschichten zu liegen und das Problem der fehlenden Verzahnung (Abrutschgefahr) dürfte sich verringern. Solche Varianten müssten erst geprüft werden.

    Analysedaten nicht korrekt zitiert

    In den Zeitungsberichten vom 15.2.23 bezieht sich Sprecher Pfanner auf die Untersuchungen im vergangenen Jahr, und hält fest: “In unmittelbarer Ufernähe betrage die Dicke der belasteten Ablagerungen bis zu sieben Meter“. Dies wird als der eigentliche Grund angeführt weshalb es zu dieser Umplanung kommt. Der Lobby liegt nun der vollständige Bericht zu besagten Untersuchungen vor. Dieser fasst die Situation wie folgt zusammen: „In 9 von 12 Bohrkernen mit Feststoffanalysen kommen in den obersten rund 2 mSchadstoffkonzentrationen von >10-facher PEC-Wert vor“. Korrekt ist, dass gemäss den Bohrungen das aufgeschüttete Land bis 7 m tief reicht – die gemessenen Belastungen liegen aber in den obersten 2 m, in den meisten Fällen sind die obersten 1 – 1.5 m am stärksten belastet. (Aus dem Bericht ist nicht ersichtlich wieweit Proben in tieferen Bereichen überhaupt gemessen wurden – die gemessenen Belastungen liegen aber in den obersten 2 m).

    Der See als Trinkwasserreservoir

    In der öffentlichen Information (einsehbar auf „Chance Uetikon“) hat der Kanton 2021 betont: „Der See ist ein Trinkwasserreservoir – in einem Trinkwasserreservoir haben diese Stoffe nichts verloren“. Wieso diese Aussage nicht mehr stimmt, müsste schlüssig erklärt werden. Damit all diese Fragen geklärt werden können, bereitet eine Gruppe Personen, die einen direkten Bezug zum See und Seeareal haben, zusammen mit der Lobby eine Einsprache gegen diese Überschüttung vor.

    Das neue Projekt: Sektor B der zugeschüttet statt saniert wird ist gelb markiert. 

    Schadstoffverteilung Uran. Ein Grossteil liegt im Bereich, der überschüttet wird 

    Ursprünglich geplante Abtragungstiefe – im revidierten Projekt werden nur noch die flachen Schichten draussen im See saniert (graue und pinke Schattierungen), fast überall wo ursprünglich eine tiefe Sanierung geplant und vom Unternehmer offeriert wurde (violette Schattierungen), werden die Altlasten jetzt überschüttet


    [1] Das ist weniger als ein Drittel der sanierungsbedürftigen Fläche. Da aber immer schon klar war, dass in diesem Teil die mächtigsten Schichten liegen (siehe Anhang) werden mindestens die Hälfte der ursprünglich zu entfernenden Stoffe im See bleiben – die jetzt zusätzlich entdeckten Belastungen in tieferen Schichten nicht mitgerechnet. Bei den radioaktiven Stoffen liegt aufgrund der Karte zur Urankonzentration weit über die Hälfte (Anhang) der Belastung in diesem Bereich.

    [2] Der Lobby liegen detaillierte Dokumente vor, die der Kanton aufgrund des Öffentlichkeitsprinzips auf Anfrage zugestellt hat. Die Abschätzungen in diesem Text sind aufgrund dieser Dokumente gemacht.