Aktivitäten der Lobby

Hintergrundinformationen zur Seegrundsanierung: Ein Grossteil des Schadstoffpotentials soll im See bleiben

Die Lobby und eine Gruppe Privatpersonen mit Seebezug haben eine Einsprache gegen die Konzessionsbewilligung eingereicht. Wir haben eine Rechtsanwältin engagiert und wir waren im intensiven Gespräch mit dem AWEL. Wir sind überzeugt, dass die gewählte Variante aufgrund der vorliegenden Daten und Messwerte nicht gerechtfertigt und kaum bewilligungsfähig ist, und dass nochmals Alternativarianten geprüft werden müssen. Die hier präsentierten Graphiken und Zitate sind alle aus Quellen des AWEL.

Die Überschüttungsvariante beschäftigt sich nur mit dem Freisetzungspotential und der Auswirkung auf die Lebewesen am Seegrund – dass „Die Schadstoffe nichts im Trinkwasserreservoir Zürichsee verloren haben“, wie es das AWEL ursprünglich formulierte (Schadstoffpotential), wird ausgeblendet.

Ca. 75 % der Schadstoffe sollen im See bleiben

• Ca. 78 % der Bleibelastungen liegen im Uferbereich

Das sind total 88.4 Tonnen Blei

• Davon bleiben beim neuen Projekt ca. 75 Tonnen im See

• Ähnlich verhält es sich auch für Cadmium und Arsen

• Kanton vermutet noch weitere Vorkommen in tieferen Schichten.

• Ca. 80 – 90% der Uranbelastungen liegen im Überschüttungsbereich

• Auch der Hotspot mit maximal 500 g Uran pro m3 würde nicht saniert

• Für das viel toxischere Radium fehlen flächendeckende Werte

• die Radiumkonzentrationen dürften sich ähnlich wie die Urankonzentrationen verteilen 

• Beides entsteht bei der Phosphordüngerherstellung

Die Farben zeigen die Urankonzentrationen, am Hotspot wurden bis zu 500 g/m3 gemessen.

Sanierung muss erfolgen, solange CPH Kosten übernehmen kann

Die CPH hat sich verpflichtet 80% der Kosten zu tragen. Die Firma Marti hat einen festen Auftrag, die bekannten Schadstoffe zu entfernen und hat die Baustelle und Technik eingerichtet, um das so zu Ende zu führen. Es gibt keine technischen Probleme, die das verhindern würden. Für die Gemeinde fallen keine Kosten an. Es macht deshalb keinen Sinn dieses Verfahren zu stoppen und 75 Tonnen Blei und Dutzende Tonnen anderer Schwermetalle im See zu lassen – in 50 Jahren würde eine Sanierung dieser Schwermetalle von unseren Enkeln zu bezahlen sein – und durch die Überschütten viel teurer!

Überschütten von Schwermetallen ist nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt

Bis jetzt wurde eine solche Schwermetallbelastung unter Wasser noch nie mit einer Überschüttung gesichert: Das würde einen Präzendenzfall schaffen. Zudem ist das Überschütten von Schwermetall gemäss BAFU nicht zulässig, ausser eine Sanierung führt zu grosser Gefährdung.

Zitat erste Variantenstudie: „Eine Sicherung (= Schüttung), die eine Exposition der Schadstoffe unterbindet, und daher zumindest die unmittelbare Einwirkung der Schadstoffe auf die Umwelt vermeidet, ist nicht zielführend, weil die Schadstoffeigenschaften keine Reduktion ihrer Umweltgefährdung innerhalb der von der BAFU vorgegebenen zeitlichen Voraussetzung von 50 Jahren zulassen „.

Die Flachwasserzone ist keine Flachwasserzone!

• Eine Schüttung im See ist nur erlaubt, wenn damit eine ökologische Aufwertung gemacht wird

• Hier wird die ökologische Aufwertung in unseren Augen als ‚Deckmantel‘ verwendet – Schüttung wird gemacht um Kosten und angebliche Risiken für Ufermauer zu reduzieren

• Eine ökologische Aufwertung wird behauptet, ist aber nicht gegeben: Die ‚Flachwasserzone‘ liegt viel zu tief im Wasser

• Mit jeder Planungstufe ist die Schüttung nochmals grösser geworden: jetzt 16‘000 m3

• Mit jeder Vergrösserung steigt Anteil Schadstoffe die im See bleiben

Der Schüttkörper wird immer grösser, jetzt 30‘000 m3 = 60‘000 Tonnen = 2360 LKW Ladungen = Lastwagenkolonne vo Züri bis Rappi !

Die Bevölkerung wurde nicht rechtzeitig korrekt informiert

Das AWEL hat im Januar 22 eine Verfügung erlassen, dass nur mit einer Überschüttung weiter geplant wird. In internen Dokumenten ist diese Möglichkeit als wahrscheinliche Lösung bereits im August 21 (und vor der Variantenstudie Nov 21) diskutiert worden. Zwar gab es im Mai 22 noch kein definitives Projekt, aber bereits eine definitive rechtsgültige Verfügung: Trotzdem wurde bei der Pressepräsentation der Baustelle im Mai 22 kein Wort von dieser Zieländerung kommuniziert. Zu diesen Tatsachen im Dunkel belassen, titelte die ZSZ: „Jetzt werden die radioaktiven Stoffe aus dem See gepumpt“ – während der Kanton schon wusste, das ca. 90% der radioaktiven Stoffe im See bleiben….

Varianten nicht geprüft

Für Aussenstehende gäbe es weitere Varianten. So könnte zum Beispiel (das ist nur als mögliches Beispiel genannt!) die Stoffe wie vorgesehen von Marti entfernt werden – und der entstehende Graben würde dann mit sauberem Material zugeschüttet.

Statt 30’000 m3 Kies auf 9000m3 belastetes Material mit 100 Tonnen Schwermetallen zu schütten, würde man 9000m3 belastetes Material durch 9000m3 sauberes Material ersetzen. Das Sanierungsziel (keine verseuchte Oberfläche) würde erfüllt – UND das gemessene Schadstoffpotential wäre entfernt. Wir hinterlassen unseren Enkeln also nicht 100 Tonnen Schwermetalle im Trinkwasserreservoir See und die CPH hat ihre Sanierungspflicht erfüllt….

Solche Varianten wurden in bisher zwei Variantenstudien nicht geprüft – zum Teil vermutlich, weil die entsprechenden Kenntnisse noch nicht vorlagen.

Varianten mit Entfernen der wichtigsten Schadstoffe jetzt prüfen!

Varianten, welche die bekannten Hauptbelastungen entfernen und die Restbelastungen sichern, müssen jetzt geprüft werden. Wird die Baubewilligung erteilt, bleibt nur noch der Rechtsweg und das Projekt wird sich drei Jahre verzögern. Es ist jetzt Zeit dass:

  • Kanton nochmals über die Bücher geht und das Variantenstudium vervollständigt, um eine bewilligungsfähige Variante mit Entfernen des Hauptschadstoffpotentials zu erstellen
  • Die Gemeinde die Baubewilligung nicht erteilt, wenn dadurch 100 Tonnen Schwermetalle für unsere Enkel im See bleiben. Die Gemeinde sollte die Baubewilligung erst erteilen, wenn die entsprechenden Varianten von unabhängigen Dritten geprüft wurden – es geht um die Riviera von Uetikon!
  • Interessierte Kreise in Uetikon müssen sich JETZT mit dem Thema auseinandersetzen.

Die Lobby steht für ein klares JA zum Planungskredit „Alte Landstrasse und Fabrikweg“

Mit dem Fabrikweg und der Passerelle erhält Uetikon einen einmaligen Zugang zum See. Die Lobby begrüsst dieses visionäre Projekt und hofft auf ein wuchtiges JA.

Eine Erschließung des Seeuferareals über eine Passstelle war den Lobby-Vertretern im Beteiligungsverfahrens von Anfang an ein grosses Anliegen, das vom Kanton zum Glück schon bald gegenüber der ursprünglichen Idee einer Unterführung unter der Seestrasse favorisiert wurde.

Mit diesem Erschliessungskonzept wird der Zugang zum Seeuferareal vom Dorf und vom Bahnhof für den Langsamverkehr zum Erlebnis und die Barriere Seestrasse und Bahnlinie wird elegant überwunden. Zudem überzeugt die vorgeschlagene Linienführung Fabrikweg.

Die Lobby begrüsst die zeitnahe Planung durch die Gemeindebehörde, so dass die Umsetzung des Jahrhundertprojekts Seeuferquartier nun zügig vorangehen kann.

Projektänderung Seegrundsanierung Uetikon: Die Altlasten bleiben für immer im See

Blei, Zink, Cadmium, Uran, Radium…: Während 200 Jahren hat sich vor dem Chemieareal einiges auf dem Seegrund angesammelt. Die Belastung gilt gemäss Kanton als „hoch bis sehr hoch“ und das Freisetzungsrisiko als „mittel bis hoch“ – da das ganze im Trinkwasserreservoir Zürichsee liegt, hat der Kanton gesagt:

„Diese Stoffe haben da nichts verloren“. Seit letzten Sommer läuft deshalb die Sanierung….

NUR: Seit 13 Monaten ist es eine beschlossene Sache, dass mindestens die Hälfte der Schadstoffe (bei der Radioaktivität sogar der grösste Teil) für immer im See belassen wird. Das wurde 13 Monate vor der Bevölkerung verheimlicht. Die (originale) Lobby für Uetikon ist der Meinung – diese Thema gehört auf den Tisch und muss diskutiert werden.

Das Containerlager am See – in solchen Containern wären 9800 m3 Altlasten abtransportiert worden, eigentlich… – jetzt bleiben sie im See

Im letzten Moment…..

Die Lobby für Uetikon ist am 3. Februar vom Strahlenschutzfachmann Marco Bähler auf die Projektänderung aufmerksam gemacht worden: Auf dem ufernahen Streifen von ca. 25 m Breite und total 16’000 m2 Fläche[1] werden die Altlasten vollständig im See belassen – im ursprünglichen Projekt wären hier insgesamt 9800 m3 stark bis sehr stark kontaminierte Altlasten aus dem See entfernt worden. Pikanterweise befinden sich in diesem Sektor hohe Uran- und vermutlich Radiumkonzentrationen[2].

Es ist zu früh, abschliessend zu beurteilen, ob das eine inakzeptable Lösung ist – aber die Lobby für Uetikon sieht dringenden Diskussionsbedarf, da dieses Vorhaben unter Geheimhaltung an der Öffentlichkeit vorbeigeplant wurde.

Fragliche (Des)Informationspolitik

Den Entscheid, diese 9800 m3 Altlasten im See zu belassen, hat das AWEL am 28. Januar 2022 mit einer Verfügung gutgeheissen. Fast 13 Monate wurde dazu nichts kommuniziert! Ganz im Gegenteil – im Sommer 2022 wurde den Medien die laufende Sanierung mittels Absaugung stolz präsentiert (NZZ und Tages Anzeiger berichteten am 9.5.22). Dabei wurde der Entscheid, den grössten Teil der Altlasten im See zu belassen, mit keinem Wort erwähnt. Auf die Website „Chance Uetikon“ wurden im Laufe 2022 zwei Filme hochgeladen, die das erfolgreiche Absaugen thematisieren ohne auf die bereits beschlossene 180° Kehrtwende hinzuweisen. Am 8. Februar 2023 hat die Lobby Gemeinderat und Kanton deshalb aufgefordert, eine Informationsveranstaltung durchzuführen und danach die öffentliche Ausschreibung nochmals zu starten – was abgelehnt wurde. Unsere Anfrage führte zu einer ersten Presseinformation (15.2.23). Seit 27.1.23 läuft die Auflage des veränderten Bauprojektes – am Tag der Medieninformation verstrich der gesetzliche Termin um den Baurechtsentscheid gegen das aufliegende Projekt zu verlangen! Eine Information erst unter öffentlichem Druck und nachdem die Einsprachefrist de facto vorbei ist, verstösst gegen demokratische Grundrechte. Aus den Unterlagen, die auf der Gemeinde aufliegen, ist zudem nicht einsehbar, dass durch die Überschüttung der Grossteil des radioaktiven Materials im See bleibt! Diese Nicht-Information lässt den Verdacht aufkommen, dass der Kanton als Bauherrschaft, Gesetzgeber und Exekutive etwas (im See) verstecken will.

Eine Lösung für immer?

Mit der Überschüttung werden 30’000 mKies in den See gebracht – das ist ein ‚Point of no return’. Sollten unsere Nachkommen feststellen, dass die Überdeckung keine gute Idee war, werden die Kosten viel höher, da dann zuerst das Kies wieder abgetragen werden muss. Das Gelände am See wird dann dicht überbaut und von über 3000 Schülern, Berufstätigen und Bewohner genutzt sein und keine Baustelleneinrichtung mehr zulassen. Auch wird dann die CU aus ihrer Pflicht die Kosten mitzutragen entlassen sein und Kanton und Gemeinde werden den Gewinn aus dem Landverkauf anderweitig eingesetzt haben. Somit wird eine Sanierung für unsere Nachkommen nicht mehr bezahlbar sein – aber Schwermetalle bleiben für immer und die Toxizität des Urans wird sogar noch zunehmen aufgrund des zunehmenden Anteils der ebenfalls radioaktiven Zerfallsprodukte. Alle Beteiligten müssen also sehr sicher sein, dass die gewählte Variante die Situation für Jahrtausende entschärft. Sollte Wellenschlag dereinst das Kies der Überdeckung abtragen, oder eine Unterwasser- Rutschung stattfinden wie zuletzt 1955 vor Uetikon, werden sich unsere Enkel die Augen reiben. Ein Abrutschen der Überdeckung muss also ausgeschlossen werden können.

Kompromissvariante nicht geprüft

Bauunternehmer und Kanton haben eine Variantenstudie durchgeführt: Dabei wurden in den betroffenen 16’000 m2 der komplette Abtrag der betroffenen Bodenschicht mit dem kompletten Verbleib der Altlasten mittels Überschüttung verglichen. Es scheint aber eine offensichtliche dritte Lösung zu geben: Die ganze Baustelle wurde ja so eingerichtet, dass die obersten 50 – 150 cm abgesaugt werden können (siehe Berichte TA und NZZ) – es liesse sich also die Sanierung wie geplant durchführen womit der grösste Teil der Stoffe entfernt würde. Die neu entdeckten Reststoffe in den tieferen Schichten könnten dann durch Überdecken gesichert werden. Die Überdeckung käme dann auch auf festere Bodenschichten zu liegen und das Problem der fehlenden Verzahnung (Abrutschgefahr) dürfte sich verringern. Solche Varianten müssten erst geprüft werden.

Analysedaten nicht korrekt zitiert

In den Zeitungsberichten vom 15.2.23 bezieht sich Sprecher Pfanner auf die Untersuchungen im vergangenen Jahr, und hält fest: “In unmittelbarer Ufernähe betrage die Dicke der belasteten Ablagerungen bis zu sieben Meter“. Dies wird als der eigentliche Grund angeführt weshalb es zu dieser Umplanung kommt. Der Lobby liegt nun der vollständige Bericht zu besagten Untersuchungen vor. Dieser fasst die Situation wie folgt zusammen: „In 9 von 12 Bohrkernen mit Feststoffanalysen kommen in den obersten rund 2 mSchadstoffkonzentrationen von >10-facher PEC-Wert vor“. Korrekt ist, dass gemäss den Bohrungen das aufgeschüttete Land bis 7 m tief reicht – die gemessenen Belastungen liegen aber in den obersten 2 m, in den meisten Fällen sind die obersten 1 – 1.5 m am stärksten belastet. (Aus dem Bericht ist nicht ersichtlich wieweit Proben in tieferen Bereichen überhaupt gemessen wurden – die gemessenen Belastungen liegen aber in den obersten 2 m).

Der See als Trinkwasserreservoir

In der öffentlichen Information (einsehbar auf „Chance Uetikon“) hat der Kanton 2021 betont: „Der See ist ein Trinkwasserreservoir – in einem Trinkwasserreservoir haben diese Stoffe nichts verloren“. Wieso diese Aussage nicht mehr stimmt, müsste schlüssig erklärt werden. Damit all diese Fragen geklärt werden können, bereitet eine Gruppe Personen, die einen direkten Bezug zum See und Seeareal haben, zusammen mit der Lobby eine Einsprache gegen diese Überschüttung vor.

Das neue Projekt: Sektor B der zugeschüttet statt saniert wird ist gelb markiert. 

Schadstoffverteilung Uran. Ein Grossteil liegt im Bereich, der überschüttet wird 

Ursprünglich geplante Abtragungstiefe – im revidierten Projekt werden nur noch die flachen Schichten draussen im See saniert (graue und pinke Schattierungen), fast überall wo ursprünglich eine tiefe Sanierung geplant und vom Unternehmer offeriert wurde (violette Schattierungen), werden die Altlasten jetzt überschüttet


[1] Das ist weniger als ein Drittel der sanierungsbedürftigen Fläche. Da aber immer schon klar war, dass in diesem Teil die mächtigsten Schichten liegen (siehe Anhang) werden mindestens die Hälfte der ursprünglich zu entfernenden Stoffe im See bleiben – die jetzt zusätzlich entdeckten Belastungen in tieferen Schichten nicht mitgerechnet. Bei den radioaktiven Stoffen liegt aufgrund der Karte zur Urankonzentration weit über die Hälfte (Anhang) der Belastung in diesem Bereich.

[2] Der Lobby liegen detaillierte Dokumente vor, die der Kanton aufgrund des Öffentlichkeitsprinzips auf Anfrage zugestellt hat. Die Abschätzungen in diesem Text sind aufgrund dieser Dokumente gemacht.

Lobby für Uetikon zu den Wahlen im Kanton Zürich vom 12. Februar 2023

Gehen Sie am 12. Februar das Zürcher Parlament und die Regierung wählen!

Was dort beschlossen wird, hat auch Konsequenzen für die Bevölkerung in den Gemeinden. Uetikon ist unmittelbar betroffen durch die Arealentwicklung am See mit der geplanten Schule und dem Park am See.
Aber auch Beschlüsse in der Gesundheits- und Bildungspolitik, in der Verkehrs- und Finanzpolitik werden Weichen für die Zukunft stellen.

Wählen Sie nicht Parteien und Personen, die primär Steuersenkungen für Privilegierte im Blickfeld haben. Wählen Sie Parteien und Personen, die für bezahlbare Mieten und Krankenkassenprämien, für einen wirksamen Klima- und Naturschutz einstehen – Parteien die die nachhaltige Zukunft gestalten. Die Klimaallianz hat im Kanton Zürich wichtige erste Ziele erreicht.

Gehen Sie wählen, damit die Klimaallianz auch in der nächsten Legislatur fortbestehen kann!

Die Lobby lehnt die Initiative Pfenninger ab und begrüsst eine Machbarkeitsstudie für bezahlbaren Wohnraum

Die Initiative Pfenninger fokussiert ausschliesslich auf «60+» – die Zeichen der Zeit stehen aber auf Generationen-übergreifendes Wohnen. Die Initiative gibt auch keine Antwort auf den dringenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für alle Altersgruppen.

Die Lobby hat schon lange gefordert, dass günstiger Wohnraum geschaffen werden muss um die Durchmischung der Bevölkerung in Uetikon sicherzustellen. Deshalb begrüsst die Lobby eine Machbarkeitsstudie zu bezahlbarem Wohnraum.

Die Lobby hat sich wiederholt und erfolgreich gegen eine renditeorientierte Bebauung der Gemeindehausparzellen stark gemacht. Wir sind weiterhin der Ansicht, dass diese zentrale Landreserve idealerweise für Bedürfnisse der nächsten Generation gesichert werden sollte. Deshalb soll die Machbarkeitsstudie auch die baureifen Parzellen in der Scheug miteinbeziehen und eine mögliche Etappierung vorschlagen. Sollte die Machbarkeitsstudie keine gute Lösung für Wohnraum zu gesicherten und bezahlbaren Konditionen auf den Gemeindehausparzellen ergeben, wird sich die Lobby weiterhin für ein Bebauungsmoratorium einsetzen. Da die Parzellen und das alte Gemeindehaus ein Geschenk an die Bevölkerung waren, soll in einer allfälligen neuen Überbauung ein Mehrwert entstehen, der dieses «Geschenk» würdigt.

Die Lobby hält an der Initiative zur Förderung der Solarenergie fest

Die Lobby hat beschlossen, die Initiative nicht zurückzuziehen. Nach Berechnungen der Lobby können mit der Initiative in den nächsten 5 Jahren Anlagen für 2500 MW/ Jahr = Bedarf von 600 – 800 Haushalten unterstützt werden. Der Gegenvorschlag des Gemeinderats ist eine wichtige, für die Gemeinde rentable Ergänzung, die die Initiative aber nicht ersetzen kann.

Die Initiative bringt eine Anschubfinanzierung

Die Umsetzung der initiative obliegt dem Gemeinderat. Naheliegend ist ein Förderreglement analog zu Meilen: Damit könnten über 5 Jahre Anlagen mit 2500 MWh / Jahr Leistung gefördert werden 1). Das entspricht dem Bedarf von ca. 600 Haushalten (ohne Heizung).

Im Moment ist die Einspeisevergütung für Solarstrom erhöht worden, und Anlagen könnten auch rentabel sein ohne diese Förderung. Da die Strompreise aber sehr volatil sind, schafft die Initiative Sicherheit, dass sich die Photovoltaikanlage mittelfristig rentiert. Damit können Investitionsentscheide gefördert werden – der schnelle Ausbau der lokalen Stromproduktion ist ein Gebot der Zeit!

Gemeindedächer mit Solaranlegen zu versehen: Ein rentabler Vorschlag!

Für grosse Dächer wie Turnhalle Riedwies oder Zentrum Riedsteg lohnen sich Solaranlagen. Der Vorschlag des Gemeinderats die Gemeindedächer mit Solaranlagen zu versehen (414 MWh/ Jahr) ist deshalb sehr gut! 

Allerdings ist das nicht wirklich ein Gegenvorschlag, sondern eher ein Ergänzungsvorschlag. Sowohl gemäss den Berechnungen des Gemeinderats als auch den (vorsichtigeren) Berechnungen der Lobby können die Gemeindedächer sehr rentabel mit Solaranlagen versehen werden 2)

Ein Rechenbeispiel – wenn (wie im Gegenvorschlag vorgesehen) das Program ‚mein Solarstrom aus Uetikon‘ fortgesetzt würde, könnte der Preis für den Konsumenten auf 12 Rp/kWh gesenkt werden. Das ist 3 Rp. unter dem jetzigen Strompreis, garantiert über 20 Jahre! Uetiker Konsumenten könnten sich also zu vorteilhaften Bedingungen den Solarstrom für 20 – 25 Jahre sichern.

Dabei würde die Gemeinde 3 – 5 Rp. pro kWh verdienen (und zwar sofort) und die Investition würde bei Erstellen der Anlage für die Gemeinde rentabel und über 100% refinanziert durch die Einwohner. Deshalb ist das ein rentables Projekt, welches die Gemeinde sowieso machen muss, will sie kein Geld verlieren. Dabei kann sie den Einwohner zu optimalen Bedingungen Solarstrom anbieten.

Mit Initiative und Gemeindedächern kann die Gemeinde das Bundesziel erreichen!

Gemäss dem offiziellen Bundesziel müsste eine Gemeinde mit der Einwohnerzahl von Uetikon bis 2028 ca. 3000 MWh/Jahr Solarstrom zubauen3)   – mit der Initiative (Förderung von privaten Anlagen mit 2500 MWh/Jahr) und dem Zubau auf den Gemeindedächern (414 MWh/Jahr) wäre diese Ziel ziemlich genau zu erreichen. 

1)  Förderung Meilen: 20kWpeak Anlage = 15*400 + 5*300 = 7500 CHF; Fördertopf Initiative 1’000’000 / 7500 = 133 Anlagen a 20 kWp. 2660 kWp werden ca. gefördert (wenn durchschnittlich 20 kWp Anlagen gebaut werden, wenn mehr auf grossen Dächern gebaut wird steigt der Betrag). Ergibt ca. 2500 MWh / Jahr = Bedarf von ca. 600 – 800 Haushalten (ohne Heizung)


2)
 Zu den Gemeindedächern: Der GR rechnet damit 414 MWh/Jahr mit 500’000 zu realisieren: Auf 25 Jahre gerechnet ergibt das einen Preis von 5 Rp/KWh. Das ist vermutlich zu optimistisch, die Lobby rechnet mit 750’000, das ergibt 7.5 Rp/kWh.
Das heisst, dass das Programm ‚Mein Strom aus Uetikon’ zu einem Preis von 10 – 12 Rp/kWh (d.h. billiger als Netzstrom 2023, jetzt 15 Rp) weitergeführt werden kann – somit lassen sich die Gemeindedächer gewinnbringend verkaufen, und die 500’000 des Gegenvorschlags werden 100% und mit einem Gewinn für die Gemeinde von 2 – 5 Rp / kWh eingespielt.

3)  Der Bund hat als Zwischenziel einen Ausbau von Stromproduktion aus erneuerbaren Energien von 820 GWh pro Jahr bis 2035 gesetzt. In Uetikon wohnen 0.07% der Schweizer Bevölkerung – damit wir unseren statistischen Beitrag zum Ziel von 890 GWh leisten, sollten wir 600 MWh pro Jahr zubauen, das entspricht ca. 650 kW Peak (kWp), das heisst 65 Solaranlagen à 10 kWp, die wir pro Jahr bauen sollten. In den 5 Jahren des Zeithorizontes der Initiative sollten wir also 3000 MWh zubauen. 

Den Steuersatz beibehalten

Die letzte Sitzung des Gremiums der Lobby hat sich intensiv mit den anstehenden Geschäften für die kommende Gemeindeversammlung auseinandergesetzt. Die Lobbymitglieder sind sich einig, dass es der falsche Zeitpunkt für eine Reduktion des Steuersatzes ist.

Die Lobby lehnt die vom GR vorgeschlagene Senkung des Steuerfusses von 87 auf 84% ab

Für steuerbare Einkommen bis 100’000 CHF bewirkt eine Senkung des Gemeindesteuerfusses nur geringe Ersparnisse (maximal 15.- pro Monat). Von einer finanziellen Entlastung der BewohnerInnen, die sich mit steigenden Energiepreisen und Inflation befassen müssen, kann deshalb kaum die Rede sein. Die Steuersenkung ist für die Steuerzahlenden eher symbolisch, wird aber in der Gemeindekasse zu Mindereinnahmen führen. 

Dies erachtet die Lobby als unnötig, weil es der Gemeinde finanzielle Mittel entzieht, die sinnvoll eingesetzt werden könnten: 

Mit dem Seeuferpark und der Umgestaltung des Bahnhofareals kommen die wohl grössten Projekte in der Geschichte Uetikons auf uns zu. Sie werden weitgehend durch den Verkaufserlös am See finanziert. Trotzdem sind die effektiven Kosten noch nicht bekannt und Überraschungen sind möglich (Denkmalpflege, Altlasten …).

Der Gemeinderat hat immer das Ziel formuliert, den Steuersatz langfristig stabil zu halten: angesichts dieser laufenden Projekte sollte er an diesem Ziel festhalten. Um sich für die kommenden Jahre die nötige Flexibilität zu sichern, sollten Einlagen in die finanzpolitische Reserve gemacht oder Schulden abgebaut werden.

Nebst den Grossprojekten gilt es auch die Durchmischung im Dorf zu sichern mittels Förderung von bezahlbarem Wohnraum und wir müssen sicherstellen, dass das Gewerbe langfristig im Dorf bleiben kann.

Uetikon wurde im Gemeinderanking der Handelszeitung mit dem zweitbesten Platz im Kanton Zürich ausgezeichnet. Uetikon ist also eine hochattraktive Gemeinde und mit den laufenden Projekten die wohl dynamischste Gemeinde am Zürichsee – wir haben es nicht nötig mit drei Steuerprozenten am Wettbewerb für tiefe Steuern mitzumachen. Andere Faktoren wie Anbindung, Infrastruktur, soziale Durchmischung, Lebensqualität sind wichtiger – und mit dem Seequartier werden wir auch mit 87% zur „Number one“.

Antwort des Kantons auf unseren Brief ‚Wettbewerb Seeuferpark‘

Der Kanton Zürich hat unseren Brief beantwortet, und aus Transparenzgründen veröffentlichen wir diesen Brief hier (etwas verspätet). Es ging um den weitergehenden Erhalt des ‚Zeitzeugen‘ am See, als das wir das im Gestaltungsplan festgelegt haben. Der Kanton beruft sich dabei hauptsächlich auf den beleuchtenden Bericht, auf den es keine demokratischen Einflussmöglichkeiten gab, und nicht auf den von der Gemeindeversammlung verabschiedeten Gestaltungsplan und die Vorschriften. Co-Präsident Andreas Natsch hat dazu eine private Antwort an den Kanton gesendet. Da die Lobby in dieser Zeit nicht tagte, publizieren wir unten ebenfalls diese Antwort.

Abbildung: Um diese Gebäude direkt am See und im zukünftigen Seeuferpark dreht sich die Diskussion.

Brief Kanton

22. September 2022

Seeuferpark CU-Areal
Offener Projektwettbewerb für Landschaftsarchitektur

Sehr geehrte Damen und Herren,

Besten Dank für Ihr Schreiben vom 10. September 2022. Gerne möchten wir Ihre Anmerkungen wie folgt beantworten:

Im kommunalen Gestaltungsplan «lebendiges Quartier am See» sind im Art. 28 die Bauten beschrieben, die zu erhalten sind (Vers. Nrn. 442.2 und 727) und im Art. 29 diejenigen Bauten definiert, die teilweise zu erhalten sind. Hierzu gehört der sogenannte Zeitzeuge Vers. Nr. 442.1. Im Bericht nach Art. 47 RPV sind die Spielregeln für die Transformation beschrieben:

«Der «Zeitzeuge» (Vers.-Nr. 442.1) wird durch seine schrittweise Transformation Teil des Parks: Das Bestandsgebäude bleibt in einzelnen Elementen erhalten, wird perforiert und für die Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar. Je nach Nutzung ist der «Zeitzeuge» offen oder überdacht. Der Ausdruck der Gesamtanlage wird mit diesem teilweisen Erhalt von Gebäuden gewahrt und dem schützenswerten Ortsbild Rechnung getragen im Sinne eines weiterhin ablesbaren, raumbildenden Volumens.»

und weiter:

«Für die Ensemblewirkung vom See her sind die ruhigen, langgestreckten Bauten im Vordergrund von besonderer Bedeutung. Die im Situationsplan bezeichneten «teilweise zu erhaltende Bauten» mit der Vers.-Nrn. 442 und 446 sind als Teil dieses Ensembles grundsätzlich zu erhalten und werden Teil des Seeuferparks.»

Die Transformationsmöglichkeiten für den «Zeitzeugen», die im Richtkonzept (vom 9. April 2021 Salewski & Kretz) und im Freiraumkonzept (12. Oktober 2020 Atelier Loidl) abgebildet sind, können auf den partizipativen Prozess zurückgeführt werden, in dem die Bevölkerung und auch die kantonale Denkmalpflege mitgewirkt hat. Das Richt- und Freiraumkonzept geben erste Anhaltspunkte, wie eine bewilligungsfähige Umsetzung des Zeitzeugen aussehen könnte.

Das Wettbewerbsprogramm ist auf der Grundlage des Gestaltungsplans und des Richtkonzepts erstellt worden. Damit verfügen die teilnehmenden Büros aus Sicht der Wettbewerbsverantwortlichen über die notwendigen Angaben und Informationen, um Lösungsvorschläge im Sinne des Gestaltungsplans einzureichen. Die Vorschriften des Gestaltungsplans stellen bei der Beurteilung durch das Preisgericht eine entscheidende Grundlage dar.

Freundliche Grüsse

David Vogt Sybille Besson Stv. Kantonsbaumeister Co-Projektleiterin

 

Antwort Andreas Natsch

Sehr geehrte Frau Besson, Sehr geehrter Herr Vogt, Sehr geehrter Herr Vaszary,

Besten Dank für Ihre Rückmeldung. 

Die Bevölkerung konnte nur über den Gestaltungsplan und die Vorschriften abstimmen und dazu Anträge einbringen, und nicht zum beleuchtenden Bericht. Ebenso konnte die Beteiligung nur auf die Vorschriften einwirken, die in einem ersten Entwurf den vollen Erhalt des Zeitzeugen forderten – und bei dem wir uns dann im Verfahren auf die Variante ‘Erhalt in einzelnen Elementen’ einigten. Die Bevölkerung wird also beurteilen wie weit der verabschiedete Gestaltungsplan und die Vorschriften umgesetzt werden, und nicht einen begleitenden Bericht. 

Uns geht es nur und ausschliesslich darum, dass nicht wieder, wie beim Varianzverfahren, an der Bevölkerung vorbei und für den Papierkorb geplant wird: Nachdem ich nun Einsicht in die Akten des Varianzverfahrens bekommen habe, ist es nochmals überdeutlich geworden, wieweit weg von den Anliegen der Bevölkerung diese Pläne waren, mit massiven Bauvolumina bis hart ans Ufer. Die Lehren aus diesem Planungsschritt sollten gezogen werden.

Dass Schutzziel ist ja nicht der Zeitzeuge an sich – so hat ja das Varianzverfahren einen vollständigen Rückbau mit dem Bau von Flachdach-Mehrfamilienhäusern an dieser Stelle als bewilligungsfähige Möglichkeit anvisiert!

Eine Vorlage, bei der der Zeitzeuge volumenbildend im Park steht und einen signifikanten Anteil des Uetiker Parkbudgets verschlingt wird höchstwahrscheinlich nicht mehrheitsfähig sein. Die Uetiker entscheiden am Schluss über ihren Teil des Parks. Unser aller Ziel sollte also sein, dass es nicht wie bei der AHV Reform im dritten Anlauf eine 50.4% Mehrheit gibt – wir wollen ein tolles Projekt, das im ersten Anlauf durchkommt 😊.

Zu guter Letzt: Die Uetiker Bevölkerung kennt die ganze Geschichte – wir haben, angeführt von Vetretern der heutigen Lobby – vor 15 Jahren Uetikon West abgelehnt. Dieselbe Denkmalpflege, die uns heute auf jeder Planungsstufe Bauvolumen im Platz vor dem Düngerbau (Neubau oder Erhalt Lagerschuppen) festlegen will, hat damals den vollständigen Abriss aller alten Baumasse inklusive des Düngerbaus (!!!) als bewilligungsfähig eingestuft. Der Düngerbau war damals in der Tat noch nicht inventarisiert – aber unter Fachleuten bereits seit Jahrzehnten als ‘Kathedrale der Industriekultur’ anerkannt. Nur dank dem Einsatz der Uetiker Bevölkerung gegen dieses von allen öffentlichen Stellen abgesegnete Projekt steht der Düngerbau noch. Das darf auch einmal gesagt sein. Vor diesem historischen Hintergrund ist das Schutzziel ‘Volumenerhalt Lagerschuppen’ eine schwer nachvollziehbare Vorgabe.

Mit freundlichen Grüssen

Andreas Natsch

(Notabene: Das ist meine ganz persönliche Antwort und nicht die der Lobby)

Wettbewerb Seeuferpark: Gestaltungsplan einhalten!

Es geht vorwärts mit dem Seeuferpark: Der Wettbewerb ist ausgeschrieben und wir freuen uns auf den Park! Allerdings macht das Wettbewerbsprogramm weitgehende Vorgaben zum Erhalt des 200 m langen Schuppen am See, alias ‚Zeitzeuge‘, der den Park verstellen kann und den Düngerbau vom See trennt. Das steht im Widerspruch zum Gestaltungsplan, der von der Gemeindeversammlung beschlossen wurde – dort steht klipp und klar: „Der Zeitzeuge wird in einzelnen Elementen erhalten“. Die Lobby hat deshalb einen Brief an den Kanton verfasst, mit dem Anliegen, dass die Vorgaben des von der Bevölkerung beschlossenen Gestaltungsplans in den Wettbewerb einfliessen. Aus Transparenzgründen veröffentlichen wir diesen Brief hier ungekürzt.

Der „Zeitzeuge“, Position im Park. Quelle: Zürichsee-Zeitung/kantonale Verwaltung

Seeuferpark CU-Areal: Offener Projektwettbewerb für Landschaftsarchitektur: Wettbewerbsprogramm vom 19. August 2022, Projektnummer Hochbauamt 13216

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir haben mit Interesse das Wettbewerbsprogramm Seeuferpark CU-Areal Uetikon am See gelesen. Wir nehmen Bezug auf Ziffer 3.2 und 3.7.

Der darin zu Gebäude 442 geforderte weitgehende Erhalt des Zeitzeugen steht unseres Erachtens im Widerspruch zum vom Souverän der Gemeinde Uetikon verabschiedeten Gestaltungsplan. 

In den ersten Plänen, die den Botschaftern im März/April 2020 vorgestellt wurden, war zwar von weitgehendem Erhalt die Rede. Doch in einem zähen Ringen haben wir Bevölkerungsvertreter mit Kanton und Gemeinde zum Kompromiss in Form der Formulierung im Gestaltungsplan gefunden: „Vers.-Nrn. 442.1 und 446 sind in einzelnen Elementen zu erhalten“ (Art. 29). An der Gemeindeversammlung vom 13. 9. 2021 wurde diese dann auch so verabschiedet. 

Dass dieser Zeitzeuge nur – wenn überhaupt – in einzelnen Elementen erhalten werden soll, widerspiegelt auch der beleuchtende Bericht, den der Gemeinderat der Bevölkerung im Hinblick auf die Urnenabstimmung vom 27.3.2022 zum Entscheid über die Abgabe des Düngerbaus im Baurecht und dem Landverkauf im Westen vorlegte. Die Visualisierung im beleuchtenden Bericht (siehe unten Visualisierung Mettler2Invest) zeigt einen vollständig zurückgebauten Zeitzeugen und den Düngerbau in direktem Bezug zum Park. Eine Öffnung der Düngerbaunutzungen zum Park wurde auch von Mettler2invest skizziert.  Im beleuchtenden Bericht wird überdies der Düngerbau selbst als der eigentliche Zeitzeuge bezeichnet.

Ziffer 3.7 und 3.2 des Wettbewerbsprogrammes lauten – im Gegensatz zum Text im Gestaltungsplan –  wie folgt: 

  • Wichtige Elemente des Zeitzeugen sind die Fassaden, welche zum Düngerbau grossmehrheitlich eine Industriegasse bewahren sollen
  • Grundsätzlich ist es entscheidend, den «Zeitzeugen» in einer volumenbildenden Konstruktion ablesbar zu lassen
  • Gebäude 442 soll einen klaren Anfangs- und Endpunkt besitzen, um dessen Erscheinung als Gebäude weiterhin gerecht zu werden.“
  • Die im Richtkonzept dargestellte Ausdehnung des Zeitzeugen bzw. das Verhältnis zwischen Erhalt und Perforation bzw. Abbruch sowie die Anordnung der Nutzungen sind als Minimalvariante und als Anhaltspunkt zu verstehen (Ziffer 3.2.; Abschnitt ‚Bestandesbauten‘, Seite 21)
  • Eine grössere Ausdehnung des Zeitzeugen kann bei sinnvoller Integrierung der Nutzungen und Freiflächen einen Mehrwert für das Ortsbild ergeben. 

Wenn die Fassaden, das Volumen und die Enden bestehen bleiben, so werden – gemäss unserem Verständnis – die Wettbewerbsteilnehmenden aufgefordert, Eingaben zu machen, bei denen der Zeitzeuge (Gebäude 442) grossmehrheitlich stehen bleibt und nicht, wie es der Gestaltungsplan festhält, nur in einzelnen Elementen abzubilden. Diese Wahrnehmung unsererseits wird noch unterstützt durch die Vorgabe im Abschnitt ‚Bestandesbauten‘, Seite 21:

„Der Zeithorizont für seine Entwicklung erstreckt sich über mehrere Jahre. Für die Anfangsphase wird eine ausgewogene Mischung aus passiver und aktiver Nutzung, die den Zeitzeugen ganzjährig attraktiv macht, angestrebt, die langfristig weiterentwickelt werden kann.“ (Ziffer 3.2)

Diese Formulierung deutet auf den Teilerhalt und die Nutzung des Zeitzeugen als Gebäude und nicht als integrales Element des Seeuferparks hin. Das hätte dann zur Folge, dass der Park ebenso wie der Blick auf das ‚Herzstück‘, den Düngerbau, auf bis zu 200 m Länge durch diesen vorgelagerten Zeitzeugen verstellt werden könnte. Dies entspricht auf keine Weise der Vorgabe des Gestaltungsplans. 

Ferner weisen wir darauf hin, dass eine Umgestaltung, die den Zeitzeugen zu einem integralen Teil des Parks macht (wie bei der Visualisierung Salewski-Kretz, siehe unten) zu Beginn erfolgen muss, damit dies nicht zu hohen Folgekosten führt. Mehrkosten, die wenn das Geld dafür fehlt, den Umbau blockieren könnten. 

Zudem weisen wir noch auf die von Andreas Natsch gefundene Illustration hin, die zeigt, dass 1850 beim Bau des Düngerbaus keine Gasse da war und dieser am grossen Platz am See thronte

(siehe Illustration c, unten). 

Den gleichen Eindruck vermittelt die Visualisierung von Salewski-Kretz (a) sowie das 3D-Bild (b) im beleuchtenden Bericht zur Urnenabstimmung in Uetikon am See. 

Ein weitgehender Erhalt oder Neubau eines Baukörpers vor dem Düngerbau wurde in einer frühen Planungsphase vom Kanton ins Spiel gebracht und mit ISOS begründet. Seither wurde massiv viel zusätzliches Bauvolumen geplant, mit zusätzlichen Baukörpern wurden ganz neue Gassenräume geschaffen und das Bauvolumen im gesamten Gelände hat sich – als Ergebnis des Beteiligungsverfahrens – zur Seestrasse verschoben. Die ISOS Vorgaben dürften durch den gegenwärtigen Plan auch ohne ‚Zeitzeugen’ längst erfüllt sein, siehe Abbildung (d). Diese globale Sicht, die die Entwicklung seit Anfang Planung berücksichtigt, vermissen wir. Die starke Verdichtung im hinteren Teil des Areals fordert geradezu nach Offenheit im Seeuferpark zum See.

Wir ersuchen Sie deshalb, das Nötige vorzukehren, damit die Vorschrift des Gestaltungsplanes, dass der Zeitzeuge nur in einzelnen Elementen zu erhalten ist und nicht als Gebäude stehen bleiben soll, den Wettbewerbsteilnehmenden klar kommuniziert wird. 

Wir alle wollen dasselbe – ein mehrheitsfähiges Projekt, damit der Park ohne Zeitverlust umgesetzt werden kann!

Mit freundlichen Grüssen – Im Namen der Lobby für Uetikon

Andreas Natsch, Brigitte Gloor, Peter Wyler, Suzanne Naef Thalmann, Valentin Peer, Erica Kuster


Illustrationen:
(a) Visualisierung Freiraumkonzept mit Teilrückbau, vollständigem Rückbau am Ostende und weitgehender Perforation nach Salewski-Kretz: Ein integrierter Zeitzeuge in diesem Stil wird nicht nach dem Park entwickelt, sondern muss zeitgleich als Teil des Parks finanziert und gebaut werden.

(b) Das einzige 3D-Bild im Bericht zur Urnenabstimmung der Gemeinde: Dieses Bild entspricht vermutlich jetzt den Erwartungen der Bevölkerung. Der Düngerbau wurde als Zeitzeuge bezeichnet.

(c) Illustration aus dem Jahr 1865: Der Platz vor dem Düngerbau und der gesamte geplante Seeuferpark unverbaut. Ein Park mit weitgehendem Rückbau ‚Zeitzeuge’ wird diese historische Situation weitgehend wiederherstellen.

(d) Globale Sicht wie ISOS Vorgaben im jetzigen Gestaltungsplan auch ohne Zeitzeugen umgesetzt wurden. ISOS betont dichtes, kompaktes Industriequartier mit langen Gebäudevolumina und „ausgeprägten Gassenräumen“ im Innern. ISOS erwähnt den Zeitzeugen „Vers.-Nrn. 442.1 nicht explizit. 


Photo by Maximilian Scheffler on Unsplash

NEIN zum Anschluss an die Regionalpolizei Meilen


Am 25. September 2022 findet in Uetikon am See die Urnenabstimmung zum Anschluss der Uetiker Polizei an die Regionalpolizei Meilen statt.

Die Lobby für Uetikon lehnt den Anschluss an die Regionalpolizei Meilen ab und möchte die Gemeindepolizei beibehalten.

Dies aus folgenden Gründen:  

  • Auf die Arbeit der Gemeindepolizei kann direkt Einfluss genommen werden, Uetikon am See behält damit die Sicherheit in den eigenen Händen
  • Die Gemeindepolizei leistet einen grossen Beitrag in der Prävention von Vandalismus und Littering. Diese hohe Qualität soll beibehalten werden  
  • Die Regionalpolizei Meilen kostet CHF 50’000 mehr pro Jahr als die Gemeindepolizei Uetikon   

Die Lobby für Uetikon ist deshalb der Meinung, dass die Gemeindepolizei für Uetikon am See die bessere Lösung ist.