Autor: Werner Mäder

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NEIN zum Anschluss an die Regionalpolizei Meilen


Am 25. September 2022 findet in Uetikon am See die Urnenabstimmung zum Anschluss der Uetiker Polizei an die Regionalpolizei Meilen statt.

Die Lobby für Uetikon lehnt den Anschluss an die Regionalpolizei Meilen ab und möchte die Gemeindepolizei beibehalten.

Dies aus folgenden Gründen:  

  • Auf die Arbeit der Gemeindepolizei kann direkt Einfluss genommen werden, Uetikon am See behält damit die Sicherheit in den eigenen Händen
  • Die Gemeindepolizei leistet einen grossen Beitrag in der Prävention von Vandalismus und Littering. Diese hohe Qualität soll beibehalten werden  
  • Die Regionalpolizei Meilen kostet CHF 50’000 mehr pro Jahr als die Gemeindepolizei Uetikon   

Die Lobby für Uetikon ist deshalb der Meinung, dass die Gemeindepolizei für Uetikon am See die bessere Lösung ist.

Stellungnahme zur Antwort des Gemeinderates auf die Anfrage von Andreas Natsch ( § 17 Gemeindegesetz Kanton Zürich) 

An der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2021 hat der Gemeinderat seine Antwort auf die Anfrage von Andreas Natsch verlesen. Gemäss § 17 des Gemeindegesetzes erhält die anfragende Person anschliessend Gelegenheit zur einer Stellungnahme, die wir hier zusammen mit den Fragen und den Antworten des Gemeinderates als Stellungnahme der Lobby für Uetikon veröffentlichen.

Wir sind überzeugt, dass eine Verschiebung der äusserst kurzfristig bereits auf den 13. Februar 2022 – mitten in den Sportwochen – angesetzte Urnenabstimmung um mindestens drei Monate nicht nur eine vertiefte Meinungsbildung ermöglicht, sondern auch die Verhandlungsposition gegenüber der gewählten Investorin verstärkt.

Das gösste Geschäft in der Geschichte der Gemeinde

Mit dem Verkauf von Land am See für ca. 100 Mio. Franken soll nämlich bereits am 13. Februar 2022 an der Urne über das wohl grösste Geschäft in der Geschichte unseres Dorfes abgestimmt werden. Die kurze Frist zwischen Präsentation des Geschäfts und Urnenabstimmung erlaubt es unserer Ansicht nach nicht, einen fundierten Entscheid zu treffen. Denn es geht bei der Abstimmung um ein Jahrhundertprojekt und nicht bloss um einen Verkaufs- und Baurechtsvertrag. Es geht vielmehr um die Gestaltung von Lebens- und Wohnräumen für unsere Enkel und Urenkel und um den künftigen Charakter unserer Gemeinde. Behörden und StimmbürgerInnen müssen deshalb die Verträge besonders sorgfältig ausarbeiten und prüfen können.

Weil

  • kein finanzieller Grund zur Eile besteht
  • kein rechtlicher Grund zur Eile besteht
  • es nichts zu verstecken geben sollte

fordern wir den Gemeinderat auf, die Abstimmung frühestens drei Monate nach Publikation der Verträge durchzuführen. Das ist im Sinne von guten Verträgen. Und im Sinne von guter politischer Kultur. 

Antwort des Gemeinderates und Stellungnahme von Andreas Natsch an der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2021

 Fragen zum Zeitpunkt des Verkaufs

Anfrage Natsch:

Grundbuchrechtlich gehört das Land erst 2024 parzellenscharf der Gemeinde und kann erst dann wirklich weiterverkauft werden: Weshalb wird der Vertrag bereits am 13. Februar 2022 festge-setzt, trotz weiter steigender Landpreise? 

Antwort Gemeinderat: 

Die aktuell hohen Landpreise sind die Folge der seit längerer Zeit ständig sinkenden Zinsen und des damit verbundenen sehr tiefen, bzw. teilweise negativen Zinsniveaus in der Schweiz. Dies wurde zusätzlich verschärft durch die Auswirkungen der Coronapandemie, welche die Nachfrage nach Wohneigentum weiter gesteigert hat. Doch dieser Trend scheint in den letzten Monaten an den Schweizer Kapitalmärkten gestoppt oder sogar gedreht worden zu sein. Das Jahr 2021 wird mit grosser Wahrscheinlichkeit eines mit steigenden Zinsen sein. Dies war in der Schweiz letztmals im Jahr 2013 der Fall. 

Aufgrund der anziehenden Teuerung und globalen Erhöhung der langfristigen Zinsen muss davon ausgegangen werden, dass die Landpreise nicht mehr im gleichen Umfang wie in den vergangenen Jahren ansteigen werden. Vielmehr ist das Risiko vorhanden, dass sich die Landpreise sogar abschwächen könnten und damit unser Erlös in drei bis vier Jahren tiefer ausfallen würde als heute (Immobilienblase). Daher ist das gewählte Vorgehen geeignet, sich einen attraktiven Landpreis zu sichern, welcher der Gemeinde u.a. ermöglicht, bereits laufende Folgeprojekte (z.B. Planung und Bau Seeuferpark, Busbahnhof) ohne Verschuldung finanzieren zu können. Zudem erlaubt dieses Vorgehen eine weitere, zeitnahe Entwicklung des Areals, insbesondere auch des Düngerbaus. 

Unsere Stellungnahme zum Zeitpunkt des Verkaufs:

Die Parzellen am See und der Standort Uetikon sind einmalig und die meisten Experten – sicher aber das bietende Investorenteam – sind sich einig, dass an der Goldküste keine Immobilienblase besteht. 

Gleichzeitig legt der Kaufvertrag mit dem Kanton fest, dass der Mehrwert bis Verabschiedung Gestaltungsplan vom Kanton zu 50% abgeschöpft wird, dass aber der Immobilienmehrwert 2021 – 2024 der Gemeinde gehört.

Es gibt also keinen finanziellen Grund für diese Eile. Da der Verkauf erst 2024 grundbuchamtlich möglich ist gibt es auch keine formellen oder rechtlichen Gründe für diese Eile – alles spricht gegen zu schnelles Vorgehen. Eine Verschiebung der Abstimmung um 3-6 Monate hätte sicher keine negativen finanziellen Auswirkungen.

Fragen zum politischen Prozess

Anfrage Natsch:

Wann werden der Vertrag zum Landverkauf und der Baurechtsvertrag zum Düngerbau öffentlich aufliegen? 

Antwort Gemeinderat: 

Am Mittwoch, 5. Januar 2022 ist die öffentliche Auflage des Kaufvertrages für die Baufelder A1 – A4 und B2 sowie der Baurechtsvertrag für das Baufeld B1 (Düngerbau) im Gemeindehaus und auf der Gemeindehomepage geplant.

Anfrage Natsch:

Wie stellt der Gemeinderat sicher, dass zu diesem Geschäft genügend Zeit für eine angemessene Meinungsbildung bleibt? 

Antwort Gemeinderat:

Die Stimmberechtigten erhalten die Abstimmungsunterlagen wie üblich zusammen mit den eidgenössischen Vorlagen rechtzeitig zugestellt. Für den Montag, 10. Januar 2022, ist eine Informationsveranstaltung vorgesehen, die je nach Pandemielage physisch im Riedstegsaal besucht werden kann oder zusätzlich per Videoübertragung stattfinden wird. 

Unsere Stellungnahme zum politischen Prozess:

Am 24. Januar erhalten die Stimmbürger den Stimmrechtsausweis und beginnen abzustimmen. Eine mögliche politische Diskussion müsste also innerhalb von 19 Tagen stattfinden. Vielleicht sind die Verträge ja super, und wir sagen alle ‚Chapeau’. Sollte eine Partei oder ein Stimmbürger nach Studium der Verträge aber entscheiden, das Geschäft in Frage zu stellen, reicht schlicht Zeit nicht für entsprechende Schritte (Infoveranstaltung organisieren, Vertragsstudium mit Rechtsanwälten, Flugblätter drucken…). Eine demokratische Auseinandersetzung mit der Vorlage ist so kurzfristig unmöglich. 

Kommt hinzu: Eine Investorin die weiss, dass die Verträge drei Monate öffentlich diskutiert werden, wird in den Verhandlungen ein stärkeres Augenmerk auf die Mehrheitsfähigkeit werfen, als wenn sie weiss, dass der Souverän das sowieso nur durchwinken kann. Die übereilte Abstimmung schwächt die Verhandlungsposition des Gemeinderats.

Fragen zum Baurechtsvertrag Düngerbau 

Anfrage Natsch:

Werden im Baurechtsvertrag zum Düngerbau verbindliche Angaben zu dessen Kultur- und Frei-zeitnutzung gemacht, die sicherstellen, dass der Baurechtsnehmer diese Nutzungen gemäss Ge-staltungsplan auch langfristig umsetzt? 

Antwort Gemeinderat: 

Die von der Bevölkerungsvertretung und dem Gemeinderat erarbeiteten fünf Eckpunkte zur zukünftigen Nut-zung des Düngerbaus sind Bestandteil des Baurechtsvertrags. Die Gemeinde erhält in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung ein Mitspracherecht im Leitungsausschuss.

Anfrage Natsch:

Wird die Investorin ihre Vision zum Düngerbau noch vor der Abstimmung persönlich und öffent-lich der Gemeinde vorstellen? 

Antwort Gemeinderat: 

Das Investorenteam wird an der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 10. Januar 2022 anwesend sein und die Nutzungsvorstellungen präsentieren. 

Unsere Stellungnahme zum Düngerbau:

Wir sind gespannt auf die Vision, die uns das Investorenteam vorstellt. 

Gemäss Gestaltungsplan leistet der Düngerbau mit Freizeit- und Kulturnutzung einen wesentlichen Beitrag zur Belebung des Quartiers am See und der Gemeinde. 

Das Investorenteam verpflichtet sich in den Düngerbau zu investieren und diesen Mehrwert für die Bevölkerung zu schaffen. Dies muss vertraglich klar abgebildet werden. Nur mit einem Baurechtsvertrag mit Detailtiefe und klaren Verpflichtungen wird der Düngerbau seine öffentlichkeitswirksame Funktion als Herz des Areals für die nächsten Generationen wahrnehmen können. Der Vertrag muss wasserdicht sein – wir verpflichten uns für 2 – 3 Generationen!

Fragen zum Seeuferpark 

Anfrage Natsch:

Wird der Kaufvertrag Einschränkungen zur Gestaltung der Freihaltezone und des Parks enthalten (Bepflanzung, Nutzung, Aufenthaltsqualität)? 

Antwort Gemeinderat: 

Der Kaufvertrag enthält keine Einschränkungen für die Planung oder Gestaltung des Seeuferparks. Es gelten die Bestimmungen der Gestaltungsplanung. Die Investorin wird in der Jury für den Wettbewerb „Gestaltung Seeuferpark“ einen Einsitz erhalten ohne Stimmrecht. 

Anfrage Natsch:

Werden nebst dem Kaufvertrag separate vertragliche Abmachungen zwischen Investorin und Ge-meinde vereinbart, die mögliche Einschränkungen zur Gestaltung von Freihaltezone und Park ent-halten? 

Antwort Gemeinderat:

Nein, es gibt keine zusätzlichen Vereinbarungen ausserhalb des Kauf- und Baurechtsvertrages. Es wird ab-schliessend alles in den öffentlich aufliegenden Verträgen geregelt.

Unsere Stellungnahme zum Seeuferpark:

Es ist sehr erfreulich, wenn es jetzt keine Einschränkungen für den Park gibt. An der letzten Gemeindeversammlung hat sich der Gemeinderat z.B. noch gegen Bäume im Park ausgesprochen, im Hinblick auf die Interessen des Investorenteams. 

Die Gemeinde hat sich für eine Erholungszone am See entschieden. Der Seepark vor den Baufeldern A1 und A3 ist für Bevölkerung und die Arealbewohner ein wichtiger, hochqualitativer Aufenthaltsort, und darf durch den Verkauf nicht beeinträchtigt werden. Nur das Land hinter dieser Erholungszone wird verkauft.

 Fragen zur Auswahl der Investorinnen

Anfrage Natsch:

Haben sich die Investorinnen erst auf das Inserat bei Homegate gemeldet, oder fanden mit der ausgewählten Investorin bereits während der Arealplanung informelle Gespräche statt? 

Antwort Gemeinderat:

Die vom Gemeinderat mit der Investorensuche beauftragte Firma Brandenberger + Ruosch AG, Dietlikon, prüfte im Frühjahr 2020 das Richtkonzept Chance Uetikon auf die Investorentauglichkeit. In dieser frühen Phase der Ausarbeitung des Gestaltungsplans „Lebendiges Quartier am See“ wurde neben anderen potentiellen Investoren auch die ausgewählte Investorin für eine Stellungnahme angefragt. Eine mögliche Vorbefassung fand nicht statt und das Ausschreibeverfahren für die Investorensuche unterlag auch nicht dem öffentlichen Submissionsrecht. Dazu wurde ein externes Rechtsgutachten verfasst.

Unsere Stellungnahme zur Auswahl der Investorinnen: 

Es ist legitim, dass der Gemeinderat bereits früher informelle Gespräche mit Investoren geführt hat.

Dass jetzt tatsächlich ein Investorenteam den Zuschlag erhält, mit dem man bereits länger im Gespräch ist, war deshalb eine reale Möglichkeit.

Gerade deshalb ist es aber absolut zentral, dass jetzt alles transparent abläuft. Noch wichtiger ist es aber – gerade weil das Investorenteam schon vor der offiziellen Ausschreibung im Gespräch war – dass jetzt ein sauberer politischer Prozess möglich ist.

JA zum Baurechtsvertrag Wohn- und Geschäftshaus, Bergstrasse 137; JA zum Budget 2022 

Die Lobby hat ihre Abstimmungsempfehlungen für die kommende Gemeindeversammlung vom Montag, 13. Dezember beschlossen und empfiehlt 2 x JA.

Sie sagt JA zum Baurechtsvertrag Wohn- und Geschäftshaus an der Bergstrasse 137. Die vorgesehenen Nutzungen für Gemeindebibliothek, Praxisräume für medizinische Grundversorgung und bezahlbaren Wohnraum im geplanten Neubau im Zentrum der Gemeinde sind überzeugend. Die Abgabe im Baurecht wird begrüsst.

Ein JA empfiehlt die Lobby auch zum Budget 2022.

Mit Spannung erwartet die Lobby auch die Antwort des Gemeinderates auf die Anfrage an den Gemeinderat gemäss Paragraph 17 des Gemeindegesetzes von Andreas Natsch im Zusammenhang mit der unnötig knappen Terminierung der Urnenabstimmung im Februar 2021 über die Kauf- und Baurechtsverträge zum ehemaligen Chemie-Areal am See. Diese Anfrage muss im Rahmen der Gemeindeversammlung beantwortet werden.

Mirjam Pfister kandidiert für das Präsidium der Schulpflege und als Mitglied des Gemeinderates

Im übrigen freut sich die Lobby, dass sich ihr Mitglied Mirjam Pfister für eine Kandidatur für für das Präsidium der Schulpflege und als Mitglied des Gemeinderates entschieden hat. Wir kennen Mirjam Pfister als kompetentes Mitglied der Schulpflege. Als promovierte Erziehungswissenschafterin verfügt sie über profunde Kenntnisse aller Fragestellungen im Zusammenhang mit der Volksschule aus der Praxis. Als praktizierende schulische Heilpädagogin in Stäfa und als Beraterin von verschiedenen Primarschulen bringt sie das notwendige Rüstzeug für dieses Amt mit. Sie will die Qualität der Schule in Uetikon über alle Stufen erhalten und dort fördern und weiterentwickeln, wo es angezeigt ist. 

Anfrage an den Gemeinderat gemäss Paragraph 17 des Gemeindegesetzes

Im Zusammenhang mit dem Verkauf des Landes am Seeufer an eine Investorin und den damit zusammenhängenden Baurechtsvertrag, über die bereits am 13. Februar 2022 an der Urne abgestimmt werden soll, hat Andreas Natsch am 28. November im Namen der Lobby für Uetikon eine Anfrage an den Gemeinderat gerichtet, die an der Gemeindeversammlung von Montag, 13. Dezember beantwortet werden muss. Aus Sicht der Lobby ist eine derart knappe Terminierung auch angesichts der Sportferien nicht ausreichend für eine seriöse Meinungsbildung zu einem derart komplexen und wichtigen Thema.

Im Sinne voller Transparenz veröffentlichen wir hier die Anfrage von Andreas Natsch im vollen Wortlaut:

Anfrage an den Gemeinderat gemäss Paragraph 17 des Gemeindegesetzes

Sehr geehrter Gemeindepräsident, sehr geehrte GemeinderätInnen,

Der Verkauf des Landes am Seeufer und der Baurechtsvertrag zum Düngerbau bereits an der Urnenabstimmung vom 13. Februar erfolgen im Schnellzugstempo. Das ist nicht notwendig: Grundbuchrechtlich kann das Land erst 2024 verkauft werden und die Nutzung des Düngerbaues ist mit dem Käufer vorgängig zu präzisieren. Dieses Timing könnte Gefahren bergen bei der Sorgfalt der Vertragsausarbeitung und verhindert einen fairen politischen Prozess. 

Von der Lobby für Uetikon hätten wir diese Fragen gerne direkt mit dem Gemeinderat geklärt. Dieser hat uns aber signalisiert, dass er ein Gespräch mit der Lobby nicht für nötig erachtet. Daher stelle ich gemäss Gemeindegesetz Artikel 17 die folgenden Fragen an den Gemeinderat zur Beantwortung an der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2021:

A) Zum Timing und zum politischen Prozess

  • Grundbuchrechtlich gehört das Land erst 2024 parzellenscharf der Gemeinde und kann erst dann wirklich weiterverkauft werden: Weshalb wird der Vertrag bereits am 13. Februar 2022 festgesetzt, trotz weiter steigender Landpreise?
  • Wann werden der Vertrag zum Landverkauf und der Baurechtsvertrag zum Düngerbau öffentlich aufliegen?
  • Wie stellt der Gemeinderat sicher, dass zu diesem Geschäft genügend Zeit für eine angemessene Meinungsbildung bleibt?

B) Zum Baurechtsvertrag Düngerbau

  • Werden im Baurechtsvertrag zum Düngerbau verbindliche Angaben zu dessen Kultur- und Freizeitnutzung gemacht, die sicherstellen, dass der Baurechtsnehmer diese Nutzungen gemäss Gestaltungsplan auch langfristig umsetzt?
  • Wird die Investorin ihre Vision zum Düngerbau noch vor der Abstimmung persönlich und öffentlich der Gemeinde vorstellen?

C) Zum Areal West (Erholungszone vor den Baufeldern A1 – A4)

  • Wird der Kaufvertrag Einschränkungen zur Gestaltung der Freihaltezone und des Parks enthalten (Bepflanzung, Nutzung, Aufenthaltsqualität)?
  • Werden nebst dem Kaufvertrag separate vertragliche Abmachungen zwischen Investorin und Gemeinde vereinbart, die mögliche Einschränkungen zur Gestaltung von Freihaltezone und Park enthalten?

D) Zu den Investorinnen

Haben sich die Investorinnen erst auf das Inserat bei Homegate gemeldet, oder fanden mit der ausgewählten Investorin bereits während der Arealplanung informelle Gespräche statt?

Für die Beantwortung dieser Fragen bedanke ich mich im Voraus

Mit freundlichen Grüssen

A. Natsch

Fünf Kernpunkte zum Landverkauf am See

Mit dem regionalen Bildungszentrum, dem Seepark und dem vielseitig genutzten Düngerbau wird Uetikon eine weitherum einmalige Standortqualität gewinnen!

Der Verkauf von 50% des Areals und der Baurechtsvertrag für den Düngerbau werden die Zukunft des Seeuferareals jetzt aber entscheidend bestimmen. Die Lobby für Uetikon erachtet folgende fünf Kernpunkte zentral in diesem nächsten Schritt: 

Timing

Aufgrund des Fahrplans der Arealentwicklung gibt es keinen Grund für überstürzte Eile. Mehr Zeit erhöht die Chance, dass die Bevölkerung hinter den Verträgen (Baurechtsvertrag und Verkauf) steht.

Frühestens Mitte 2024 wird mit der Bewilligung des Objektkredits Mittelschule durch den Kantonsrat gerechnet – erst dann gehört das Land parzellenscharf der Gemeinde und kann grundbuchamtlich auf die Investorin übertragen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt hat sich der Kanton das vertragliche Recht gesichert, seine Flächenansprüche noch zu ändern. Somit besteht kein Grund, den Investorenprozess zu beschleunigen. Die Immobilienpreise am See sind immer noch stark am Steigen: Es besteht also keinerlei Risiko, dass sich durch sorgfältige Vertragsausarbeitung der Gewinn schmälert.

Offene Information und genug Zeit für Meinungsbildung

Die Investorin soll ihre Vision der Nutzung des Düngerbaus der Öffentlichkeit an einer Veranstaltung persönlich präsentieren. Danach braucht es Zeit für politische Meinungsbildung zum Baurechtsvertrag Düngerbau. 

Der gleichzeitige Verkauf von 50% des Gemeindeareals und der Abgabe des Düngerbaus im Baurecht ist kein normales Immobiliengeschäft. Mit dem Baurechtsvertrag wird die Nutzung des Düngerbaus für 2 – 3 Generationen festgelegt. Dies bedarf umfassender Meinungsbildung für einen verantwortungsvollen Entscheid. Idealerweise hätten sogar alle fünf Bewerber ihre Vision vorgestellt, um die Diversität der Möglichkeiten zu kennen.

Griffiger Baurechtsvertrag zum Düngerbau

Der Baurechtsvertrag muss langfristig angemessene Anteile für Kultur und Freizeitnutzung festlegen und die von der Investorin der Öffentlichkeit vorgestellte Nutzungsvision abbilden. Nur mit einem Baurechtsvertrag mit Detailtiefe und klaren Verpflichtungen wird der Düngerbau seine öffentlichkeitswirksame Funktion als Herz des Areals für die nächsten Generationen wahrnehmen können.

Gemäss Gestaltungsplan leistet der Düngerbau mit Freizeit- und Kulturnutzung einen wesentlichen Beitrag zur Belebung des Quartiers am See und der Gemeinde. Die Investorin verpflichtet sich mit dem Kauf des hochwertigen Landes A1 – A4 in den Düngerbau zu investieren und einen Mehrwert für die Bevölkerung zu schaffen, dies muss vertraglich klar abgebildet werden.

Seepark als Erholungszone für alle

Der Seeuferpark soll für alle öffentlich sein und der Kaufvertrag darf keine Nutzungseinschränkungen für den Park enthalten. 

Der Seepark vor Baufeldern A1 und A3 ist für Bevölkerung und die Arealbewohner ein wichtiger, hochqualitativer Aufenthaltsort. Es dürfen im Kaufvertrag keine Einschränkungen für die Gestaltung dieser Erholungszone festgelegt werden (Bepflanzung, Aufenthaltsqualität).

Statt Qualitätsabstrichen notfalls Verhandlungen mit Kanton  

Sollten die Qualitätsansprüche (Nutzung Düngerbau, Parkqualität) den anvisierten Ertrag gefährden, muss über die Ausgleichszahlung und den anvisierten Ertrag verhandelt werden, statt Kompromisse in der Qualität zu machen.  

In den Rechnungsbeispielen im von der Gemeindeversammlung genehmigten gemeinsamen Kaufvertrag mit dem Kanton war die durch die Gemeinde zu leistende maximale Ausgleichszahlung an den Kanton bei 17 Mio. Franken (in dem Beispiel, bei dem die Gemeinde 57% des Areals zugesprochen erhalten hätte). Auch in der Präsentation des Projekts in der Öffentlichkeit war nie von einer Zahlung von mehr als 20 Mio. die Rede. Nun liegt die zusätzliche Zahlung durch die Gemeinde für 50% des Areals bei 40 Mio. Franken

Das hat drei Gründe:

  • Die Zahlung ist an den ZWEX See (Immobilienindex See) gebunden. Dieser ist seit Stichtag im Vertrag um 35% gestiegen (> 6 Mio).
  • Im Masterplan waren die Parzellen C1 und C2, die an den Kanton gehen, ursprünglich für Wohnnutzung vorgesehen. Der Kanton hat diese einseitig um 17.5 Mio. zur Zone für öffentliche Bauten entwertet, um 1000 zusätzliche Schüler unterzubringen. Dadurch wurde die Wertdifferenz zwischen Gemeinde und Kantonsanteil und somit die Ausgleichszahlung der Gemeinde um 8.5 Mio. erhöht. Der Opportunitätsgewinn des Kantons (verdoppelte Schülerzahl seit Vertragsabschluss) wurde dagegen nicht angerechnet.
  • Die Baudichte auf den Gemeindeparzellen ist höher als ursprünglich angenommen.

Diese Ausgleichszahlung ist kein Problem, wenn sie durch den Verkaufserlös refinanziert wird und sie die Qualität der Düngerbaunutzung und des Seeparks nicht gefährdet. Wenn aber Kompromisse in der Qualität gemacht werden müssen, um die Zahlung zu stemmen, muss diese Zahlung neu verhandelt werden. Dies ist im Übrigen im gemeinsamen Kaufvertrag mit dem Kanton schon so vorgesehen.

Wie der Gemeinderat auf unseren offenen Brief reagiert hat

Am 28. September haben wir in einem offenen Brief an den Uetiker Gemeinderat die Verhandlungsführung in der Gemeindeversammlung vom 13. September zum Gestaltungsplan gerügt. Bemängelt haben wir dabei insbesondere die „Nichtentgegennahme“ von Anträgen mit angeblich unbekannten Kostenfolgen, obwohl die finanziellen Folgen des Gestaltungsplanes auf die Gemeindefinanzen gar nicht Gegenstand der Abstimmung waren. Inhalt der Vorlage war bekanntlich der Gestaltungsplan und nicht ein Verpflichtungs- oder Budgetkredit für ein Vorhaben.

Weil uns Transparenz wichtig ist, veröffentlichen wir hier nun auch die Antwort des Gemeinderates vom 1. Oktober auf unseren Brief:

„Lieber Valentin, lieber Andreas

Auch uns freut es, dass der Gestaltungsplan, den wir während vier Jahren zusammen mit der Bevölkerung entwickelt haben, an der Gemeindeversammlung so deutlich genehmigt wurde. Dies ist der Verdienst der Akteure in diesem Prozess: Gemeinderat, Verwaltung, Parteien, Interessenvertreter und Bevölkerung.

Es ist verständlich und auch legitim, Anträge an einer Gemeindeversammlung zu stellen. Inwiefern es sinnvoll und politisch anständig ist, Änderungen zu beantragen, die sich im Prozess mehrmals als nicht mehrheitsfähig erwiesen haben, muss jeder Antragsteller für sich entscheiden.

Kommen wir zum Kernpunkt Eurer Kritik. Es ist mitnichten ein „demokratiepolitischer Skandal“, dass wir gewisse Änderungsanträge an der Gemeindeversammlung nicht entgegengenommen haben. Die Fakten hat der Gemeinderat erstmals an der IPK vom 28. Juni 2021, an der auch die Lobby vertreten war, aufgezeigt. Weiter wurde im Gemeinderat auch das Vorgehen an der Gemeindeversammlung thematisiert und besprochen. Diese Info floss via die Behördenvertreter an die Parteien. Wieso das in Eurem Fall nicht geklappt hat, entzieht sich unserer Kenntnis.

Und dann wurde an der Gemeindeversammlung mehrfach erklärt, dass sich die Beschränkungen von Änderungsanträgen (mit der Möglichkeit, stattdessen einen Rückweisungsantrag zu stellen) nicht auf das Geschäft „Gestaltungsplan Lebendiges Quartier am See“ sondern generell auf Geschäfte, die an einer Gemeindeversammlung behandelt werden, beziehen.

Auch wenn die finanziellen Folgen des Gestaltungsplans auf die Gemeindefinanzen gar nicht Gegenstand der Abstimmung waren, so ist ja wohl umso klarer, dass gewisse Änderungsanträge die Vorlage im Wesentlichen verändert hätten, was nicht zulässig ist. Und der Versammlung wäre es nicht möglich gewesen, die finanzielle Tragweite solcher Anträge abzuschätzen. Was eine weitere Voraussetzung wäre, einen solchen Antrag zuzulassen.

Die nächsten Schritte für dieses Geschäft sind dem Gemeinderat durchaus bekannt: Urnenabstimmung Verkauf/Baurechtsvertrag Investor XYZ, voraussichtlich Februar 2022. Wettbewerb Teilprojekt Seeuferpark mit dem Lead beim Kanton und der Gemeinde. Zeitraum 2022/2023, Kreditgenehmigung GV 2024.

Der Gemeinderat hat in den letzten fünf Jahren immer wieder zur Genüge bewiesen, dass ihm das Thema Transparenz und Einbezug der Bevölkerung sehr ernst und auch ein Anliegen ist. Der beste Beweis ist die überwältigende Zustimmung der Bevölkerung zu den Geschäften der genannten Gemeindeversammlung.

Freundliche Grüsse

Gemeine Uetikon am See

Urs Mettler, Gemeindepräsident / Reto Linder, Gemeindeschreiber“

Auch wenn der Brief zum Teil nicht überprüfbare Aussagen enthält, auf die wir nicht näher eingehen wollen, so ist doch eines klarzustellen:

In einem offenen Beteiligungsprozess ist es nicht der Gemeinderat, der über die Mehrheitsfähigkeit von Vorschlägen zu beurteilen hat, sondern einzig und allein das für ein Projekt zuständige Gremium – und dies war in diesem Fall die Gemeindeversammlung. An einer Gemeindeversammlung die Mehrheitsfähigkeit von Vorschlägen zu überprüfen ist daher sowohl sinnvoll und durchaus auch „politisch anständig“.

Offener Brief an den Gemeinderat zur Gemeindeversammlung vom 13. September 2021

Wir haben heute dem Gemeinderat von Uetikon einen „offenen Brief“ zugestellt zum Verlauf der Gemeindeversammlung vom 13. September 2021 über den Gestaltungsplan «Lebendiges Quartier am See». Wir publizieren diesen an dieser Stelle; der Brief ging parallel auch an die Redaktion der Zürichsee Zeitung.

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident, sehr geehrte GemeinderätInnen,

Die Gemeindeversammlung vom 13. September 2021 hat den Gestaltungsplan «Lebendiges Quartier am See» mit grossem Mehr verabschiedet. Das freut uns, denn der Plan enthält sehr viele Elemente, die einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität in Uetikon leisten werden.

Dafür haben wir uns – wie keine andere politische Organisation in der Gemeinde – im Rahmen des Beteiligungsverfahrens mit hohem zeitlichem Engagement und Herzblut eingesetzt. Wir sind überzeugt, dass wir mit unseren Beiträgen wesentlich zu einer hohen Qualität des verabschiedeten Gestaltungsplans beigetragen haben.

Damit die Umsetzung dieses Plans in den nächsten Jahren das angestrebte Potential ausschöpfen kann, braucht es jedoch Vertrauen in die Behörden und in die demokratischen Prozesse.

Dieses Vertrauen wurde an der Gemeindeversammlung massiv beschädigt.

Es gehört zu den unbestrittenen Gepflogenheiten der Demokratie, dass die beteiligten Gruppierungen auch nach einem längeren Entwicklungsprozess in der abschliessenden Entscheidungsfindung versuchen, mit Anträgen über ihre nicht berücksichtigten Anliegen eine demokratische Entscheidung zu erwirken. Deshalb war bereits das Flugblatt im Vorfeld und die bürgerlichen Voten, die sich prinzipiell gegen jegliche Anträge und Veränderungsvorschläge stellten, irritierend. Damit wurde fälschlicherweise der Eindruck erweckt, die Lobby wolle einen «ausgewogenen Kompromiss» in letzter Minute aushebeln. Einen «Kompromiss» konnte es aber im Beteiligungsverfahren gar nie geben: Ein Beteiligungsverfahren ist, wie Sie immer wieder betonten, kein Mitbestimmungsverfahren.

Der eigentliche demokratiepolitische Skandal liegt deshalb in der «Nichtentgegennahme» von Anträgen mit der Begründung, es könne nicht über Anpassungen mit unbekannten Kostenfolgen an der Gemeindeversammlung entschieden werden.

Gemäss von uns konsultierten Experten sind mögliche unbekannte Kostenfolgen aber kein ausreichender Grund, die Anträge abzuweisen, da die finanziellen Folgen des Gestaltungsplanes auf die Gemeindefinanzen gar nicht Gegenstand der Abstimmung waren. Inhalt der Vorlage war ein Gestaltungsplan und nicht ein Verpflichtungs- oder Budgetkredit für ein Vorhaben, wie beispielsweise eine neue Sportanlage. Der Gemeinderat hat ferner keinerlei Informationen zu den Einnahmen vorgelegt, so dass sich die StimmbürgerInnen gar keine Meinung über diese Mindereinnahmen bilden konnten. Zudem wurde im Vorfeld von Seiten des Gemeinderats immer betont, dass Anträge an der Gemeindeversammlung möglich sind, und dass sogar unser Initiativbegehren einfacher als Antrag hätte eingebracht werden können.

Ein so tiefer Eingriff in die Rechte der StimmbürgerInnen hätte zumindest eine vorgängige Ankündigung erfordert. Dass dies nicht erfolgt ist, werten wir als tiefen Vertrauensbruch.

Die Lobby verzichtete bewusst auf einen Stimmrechtsrekurs wegen Verfahrensfehlern, trotz erheblicher Erfolgschancen eines solchen. Wir sind der Meinung, dass der im Kern gut geratene Gestaltungsplan mit einem solchen Rekurs unnötig verzögert würde. Das Projekt hat diese «Strafe» nicht verdient.

Wir versichern Ihnen, dass wir die künftige Entwicklung des Quartiers am See weiterhin engagiert und neu mit geschärftem Blick für demokratische Verfahrensprozesse verfolgen. Wir werden demnächst mit konkreten Vorschlägen an den Gemeinderat gelangen zum Thema Transparenz in den kommenden Planungsschritten.

Mit freundlichen Grüssen

Für die Lobby für Uetikon

Andreas Natsch und Valentin Peer

NEIN zur Totalrevision der Gemeindeordnung

Am 26. September 2021 werden die Uetiker StimmbürgerInnen und -Bürger über die Totalrevision der Gemeindeordnung abstimmen. Die Lobby für Uetikon lehnt diese ab und empfiehlt, ein Nein einzulegen.

Hauptgrund für die Ablehnung ist die geplante Verdoppelung der Finanzkompetenz des Gemeinderates bei der Veräusserung oder beim Tausch von Liegenschaften (Art. 29 Finanzbefugnisse Abs. 4) von bisher CHF 1,5 Mio. auf CHF 3,0 Mio. So könnte der Gemeinderat beispielsweise den Verkauf des alten Gemeindehauses nach der revidierten Gemeindeordnung neu in eigener Kompetenz beschliessen, obwohl dieser an der Gemeindeversammlung deutlich abgelehnt wurde.

Gerade in Zeiten stark steigender Liegenschaftspreise vertritt die Lobby die Ansicht, dass der Verkauf von immer knapper werdendem Grundeigentum der Gemeinde mit grösster Vorsicht erfolgen und in jedem Fall an einer Gemeindeversammlung oder an der Urne entschieden werden sollte. 

Lobby zieht Initiative „Dichtes Quartier am See“ zurück

Die Lobby für Uetikon zieht die Initiative „Dichtes Quartier am See“ zurück. Die Initiative verlangte eine maximale Baudichte von 6.0 und nur vier Vollgeschosse am Seeuferpark, um die Parkanlage nicht durch wuchtige Baukörper zu erdrücken. Der revidierte Gestaltungsplan nimmt die Anliegen der Initiative auf. Für die komplexe Frage zur Baudichte konnte somit im Dialog ein guter Kompromiss gefunden werden, der verdichtetes Wohnen mit Qualität kombiniert. 

Diese Anliegen hatte eine Mehrheit der Bevölkerungsvertreter im Beteiligungsprozess unterstützt. Mit der nun aufliegenden, revidierten Planung hat der Gemeinderat die Anliegen der Initianten aufgenommen und weitgehend umgesetzt. Somit kann sich die Diskussion zum Gestaltungsplan am 13. September 2021 auf die noch offenen Punkte Parkbegrünung, Durchmischung, Ökologie und Kulturnutzung drehen. 

Im ursprünglichen Masterplan waren sechsgeschossige Bauten direkt am Seeuferpark geplant. Die Lobby für Uetikon, der Verein Uetikon An Den See, sowie verschieden Botschafter hatten sich in wiederholten Eingaben im Planungsprozess für eine gestufte Bauweise eingesetzt, um den Park nicht zu erdrücken. Dieses Anliegen der Botschafter wurde durch die Projektleitung in der Volumenstudie vertieft: „Wir waren immer der Ansicht, dass durch eine Optimierung der Seesicht und der Dichte eine für die Gemeinde finanziell tragbare Lösung gefunden werden kann“, schaut Andreas Natsch, Co-Präsident der Lobby für Uetikon zurück. „Die Zahlen aus den Non-binding Offers des Gemeinderats geben uns nun recht“. „Verdichtung ist eine Notwendigkeit im 21. Jahrhundert – und mit der von uns geforderten Dichte 6.0 ermöglichen wir ein einmalig dichtes Quartier“, gibt Valentin Peer, mit Natsch Co-Präsident der Lobby, zu bedenken. „Die hohe Dichte am See ermöglicht es uns, im Dorf haushälterisch mit den Reservezonen und freien Parzellen umzugehen.“ 

Die Lobby ist überzeugt, dass mit den vier Geschossen plus Hochparterre ein gutes Ambiente am Park geschaffen werden kann, insbesondere wenn im Planungsverlauf Gestaltungselemente wie Fassadenbegrünung integriert werden. In den hinteren Baufeldern wird mit bis zu 6 Geschossen zusätzliche Dichte ermöglicht.

„Die Diskussion um Dichteziffern und Finanzen wäre an der Gemeindeversammlung zur Knacknuss geworden“, so Peer weiter, „jetzt kann sich die Diskussion um konkretere Inhalte und die Qualität drehen“. Für die Lobby sind Punkte wie Parkbegrünung, eine minimale soziale Durchmischung, Ökologie und Kulturnutzung des Düngerbaus Punkte, die von der Gemeindeversammlung im aufliegenden Gestaltungsplan noch weiter konkretisiert werden können. “Wir freuen uns auf die Diskussionen, wenn im September endlich über den Gestaltungsplan abgestimmt werden kann“, meint Natsch. “Dann geht das Jahrhundertprojekt einen Riesenschritt voran.“

Einzonung Grüt – Das Dorf in einer Legislaturperiode fertigbauen?

Uetikon steht vor einem Wachstumsschub – in der Birchweid entsteht Wohnraum für 300 Personen und am See laufen die Ausschreibungen für ein dichtes Quartier mit 600 – 800 Bewohnern. Keine andere Goldküstengemeinde ist prozentual in den letzten 25 Jahren so stark gewachsen – und keine hat in den nächsten 10 Jahren einen so starken Wachstumsschub vor sich.

Die Bauzonen sind gemäss Raumplanungsgesetz (Art. 15) so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Wohnbedarf für 15 Jahre entsprechen. Die vorhandenen Reserven in Uetikon decken diesen Bedarf bei weitem ab. Vor diesem Hintergrund befremdet das Timing der geplanten Einzonung in der Reservezone Grüt.

Im Dorfentwicklungsprozess wurde der Vorschlag am Haslibach Reservezone freizugeben diskutiert und grossmehrheitlich verworfen. Nun wird vorgeschlagen an landschaftlich viel wertvollerer und peripherer Lage eine solche Einzonung vorzunehmen. Wurden die Stimmen im Dorfentwicklungsprozess nicht gehört?

In den letzten Monaten wurden zwei von der Baukommission kritiklos bewilligte Projekte für Mehrfamilienhäuser, die nicht mit der Kernzonenordnung kompatibel sind, vom Baurekursgericht im letzten Moment gestoppt. Zudem wurde die Diskussion um die Veräusserung (und somit Bebauung) der Gemeindehausparzellen mit der Liegenschaftsportfoliostrategie neu lanciert, fast zeitgleich kommt dieser Vorschlag zur Einzonung und die Gemeindeordnung soll auch noch die Finanzkompetenz für den Liegenschaftenverkauf durch GR verdoppeln – es scheint als müsse Uetikon in einer Legislaturperiode fertig gebaut werden!

Die Lobby für Uetikon setzt sich dafür ein, dass sich unser Dorf qualitativ entwickelt – und dass auch kommende Generationen noch Gestaltungsspielraum haben. Diesem Anspruch mag die vorgeschlagene Einzonung Grüt in landschaftlich sensiblem Gebiet nicht genügen. Dass wir nicht grundsätzlich gegen neue Bauprojekte sind, habenwir beim qualitativ guten Projekt Birchweid gezeigt. Dort haben wir uns im Dialog mit der Eigentümerschaft für erfolgreich für Verbesserungen eingesetzt und freuen uns, dass dort vielseitiger Wohnraum entsteht. Und mit einer Initiative wollen wir eine sehr hohe Dichte am See ermöglichen – die jedoch den Seepark nicht erdrückt. 

Bund und Kanton verlangen von den Gemeinden einen haushälterischen Umgang mit dem Boden – mit dem Ziel, eine weitere Zersiedlung aufzuhalten und für nachfolgende Generationen einen Gestaltungsspielraum zu belassen. Das Argument seitens Gemeinderat, die Einzonung sei eine späte Wiedergutmachung an den Landbesitzer trägt nicht – dazu wären verbindliche vertragliche Grundlagen nötig. Es mag ein verständliches Partikularinteresse sein, dieses ist aber dem legitimen öffentlichen Interesse unterzuordnen. Sollte tatsächlich ein Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum in der Gemeinde bestehen, so wäre dieser im Sinne einer geordneten Siedlungsentwicklung im Zentrum der Gemeinde und mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr zu schaffen. Einzonungen in peripheren Lagen verstärken die unerwünschte Zersiedelung der Landschaft. Zudem schafft einen Umzonung im Grüt auch ein Präjudiz für andere Begehrlichkeiten an vergleichbaren Lagen.