Jetzt liegen die Gestaltungspläne Chance Uetikon öffentlich auf

Seit heute, 29. Mai 2020, liegen der kommunale und kantonale Gestaltungsplan für das ehemalige Chemieareal in Uetikon am See öffentlich auf. Die Unterlagen zum kommunalen Gestaltungsplan kann man auf der Website der Gemeinde Uetikon oder im in der Gemeindeverwaltung, Sitzungszimmer Seeblick, 2. Stock, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See, während den ordentlichen Öffnungszeiten (telefonische Anmeldung notwendig unter Tel. 044 922 72 50) eingesehen werden; die Unterlagen zum kantonalen Gestaltungsplan gibt es auf der Internetseite des Amts für Raument­wicklung.

Die Auflage dauert bis am 27. Juli 2020. Innert dieser Frist von 60 Tagen kann sich jede und jeder zur Revision äussern. Einwendungen sind bis spätestens am 27. Juli 2020 schriftlich dem Gemeinderat, Bereich Infrastruktur, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See einzureichen. (rechtliche Grundlagen siehe am Ende des Textes)

Die Abstimmung über die Änderung der Nutzungsplanung und des kommunalen Gestaltungsplans ist für Frühling 2021 geplant. Der kantonale Gestaltungsplan wird von der Baudirektion erlassen; gegen den genehmigten Gestaltungsplan kann dann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht Rekurs erhoben werden. 

Auflage ist wichtiger Teil der öffentlichen Beteiligung

Die öffentliche Auflage der beiden Gestaltungspläne ist eine entscheidende Phase in des Planungsprozesses, denn sie ist die letzte Möglichkeit für Uetiker Bevölkerung, die Festlegung der Planungsgrundlagen für das Gebiet am See massgeblich zu beeinflussen – abgesehen natürlich von einem möglichen Nein der Gemeindeversammlung zum kommunalen Gestaltungsplan oder zur Änderung der Zonenordnung.

Jetzt werden wichtige Weichen gestellt

Jetzt entscheidet sich, ob aus dem grossartigen Gelände am See einmal ein grossartiges Quartier für Uetikon entsteht. Die Lobby wird sicherlich zu den beiden Gestaltungsplänen eine ausführliche Einwendung einreichen und wer möchte, kann sich dieser dann gerne anschliessen.

Bei meinem letzten Besuch an einem lauen Frühlingsabend habe ich das Seeufer nicht nur als bereits belebten Ort geniessen, sondern mich auch vom immensen Potential des Areals überzeugen können.

Deshalb hier noch ein paar anregende Bilder dazu:

Rechtliche Grundlagen

Gemäss den Ausführungen von Kanton und Gemeinde im Rahmen des Beteiligungverfahrens, verstehen die Behörden trotz den „zwei formalen Planungsinstrumenten (2 Gestaltungspläne) die Entwicklung des Areals (als) ein gesamthaftes gemeinsames Entwicklungsverfahren von Gemeinde und Kanton. … Beide Gestaltungsplanverfahren verlaufen in der gleichen Abfolge, bis auf den Schritt der Festsetzung (durch die Baudirektion beim kantonalen Gestaltungsplan (Anmerkung der Redaktion). Beide Gestaltungspläne werden von den kantonalen Fachstellen geprüft und auch die Schritte Vernehmlassung und Baueingabe sind bei beiden Verfahren gleich.“

Anhörung / öffentliche Auflage 

Nach Art. 4 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes (RPG) sorgt der Gemeindevorstand dafür, dass die Bevölkerung bei Planungen in geeigneter Weise mitwirken kann. Der Gestaltungsplanentwurf muss vor der Festsetzung während 60 Tagen öffentlich aufgelegt werden. Während dieser Auflagefrist kann sich jeder und jede zum Planinhalt äussern (§ 7 Abs. 2 PBG). Die nicht berücksichtigten Einwendungen sind bei der Festsetzung zu behandeln. In der Regel wird dazu ein Bericht erstellt. 

Überarbeitung der zwei Gestaltungspläne

Einwendungen (Meinungen, Vorschläge) können im Entwurfsstadium eingebracht werden. Der Gemeindevorstand muss sich damit inhaltlich auseinandersetzen und kann das Regelwerk überarbeiten. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf individuelle Beantwortung jeder Einwendung. 

Festsetzung kommunaler Gestaltungsplan durch Gemeindeversammlung Uetikon

Der Gestaltungsplan wird der Bevölkerung an einer Gemeindeversammlung vorgestellt und auch von dieser festgesetzt (§ 88 PBG). Der Gestaltungsplan besteht aus einem Situationsplan, Vorschriften und einem Erläuterungsbericht.

Zudem wird von der Gemeindeversammlung auch über die nicht berücksichtigten Einwendungen, die meist in Form eines Berichts dokumentiert sind, gesamthaft entschieden. In Stimmrechtssachen kann gegen den Gemeindeversammlungsbeschluss innert 5 Tagen Rekurs erhoben werden.

Festsetzung kantonaler Gestaltungsplanung durch Baudirektion Kanton Zürich

Gestaltungspläne für Bauten und Anlagen, die im kantonalem oder in einem regionalen Richtplan enthalten sind, setzt die Baudirektion fest. Vor der Festsetzung ist die Gemeinde über das Ergebnis der Planauflage zu orientieren. Auf Verlangen, ist der Gemeindevorstand zu einer Einigungsverhandlung einzuladen. Berechtigten Begehren der Gemeinde ist bei der Festsetzung entsprechen. Verbleibende Abweichungen sind zu begründen (§ 84 Abs. 2 PBG).

Gegen den genehmigten Gestaltungsplan kann innert 30 Taben beim beim Baurekursgericht Rekurs erhoben werden.

Ein Kommentar

  1. Tolle Photos, Werner! Sie ermöglichen neue Einblicke in die Struktur des Geländes, in die ‘poetische Dimension’ der alten Gemäuer (Simon Kretz) bis hin zu romantischen Szenen am Ufer samt einem Blick unter die Wasseroberfläche.
    Ich als ehemalige Berufsfachschullehrerin erhoffe mir nicht nur ‘ein grossartiges Quartier für Uetikon’ (Werner), sondern auch architektonisch attraktive und gut organisierte Schulen mit Synergien und Strahlkraft für Bildung (was mehr ist als Ausbildung) über das Areal hinaus. Zudem gebe ich den Traum noch nicht auf, dass Schule (Kanton) und Gemeinde den Düngerbau gemeinsam für kulturelle Aktivitäten nutzen und so noch mehr Raum frei werden könnte für grosszügige Plätze der Begegnung bei der Passerelle und vor dem Düngerbau und für den freien Blick auf die alten Gemäuer.
    Vorläufig aber freue ich mich auf den grosszügigen Seepark und bereite mich vor für die Diskussionen zu den vorliegenden Gestaltungsplänen im Rahmen der Lobby.
    Brigitte Gloor

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