Klarstellung zur Stellungnahme von Kanton und Gemeinde

Am 22. Mai 2020 hat die ZürichseeZeitung auf unsere Medienmitteilung vom 12. Mai in einem ausführlichen Bericht Bezug genommen. Darin wird auch eine gemeinsame Stellungnahme von Kanton und Gemeinde zu den von uns gemachten Aussagen zitiert. Gemäss dem Zeitungsartikel werfen uns Kanton und Gemeinde pauschal vor, „einiges sei von der Lobby nicht korrekt dargestellt worden.“

Da wir hohen Wert legen auf korrekte Darstellung der Sachverhalte, haben wir nun Kanton und Gemeinde per Brief gebeten, uns in einigen Stichworten mitzuteilen, welche Sachverhalte wir nicht korrekt dargestellt haben, damit wir sie auf unserer Homepage richtigstellen können. Sobald wir die entsprechende Antwort haben, werden wir diese Punkte gerne hier aufführen.

Gleichzeitig haben wir in unserem Brief auch auf einige Punkte der gemeinsamen Stellungnahme von Kanton und Gemeinde hingewiesen, die aus unserer Sicht gemäss Darstellung in der ZürichseeZeitung nicht korrekt sind:

Ofengebäude

Kanton und Gemeinde sagen: „Das angesprochene Ofengebäude ist gemäss ISOS und Denkmalschutz als erhaltenswertes Gebäude eingestuft und dementsprechend im Gestaltungsplanentwurf abgebildet. Im Rahmen des Wettbewerbs zur KS (Kantonsschule, Anmerkung der Redaktion) wird der Umgang mit dem Ofengebäude im Sinne von ISOS im Detail gelöst.“

Das Ofengebäude ist weder durch ISOS noch durch den Denkmalschutz als erhaltenswert eingestuft. Das Ofengebäude ist durch den behördenverbindlichen Masterplan als erhaltenswert eingestuft.

Das heisst, die Behörden haben in den folgenden Planungsschritten – d.h. jetzt in der Gestaltungsplanung – diesen Schutz sicherzustellen. Insofern enthält die Stellungnahme in der ZSZ nicht nur unkorrekte Angaben zum gegenwärtigen Schutzstatus, sondern auch eine Delegation der Verantwortung. Doch die Delegation der behördenverbindlichen Verantwortung auf den Wettbewerb scheint uns nicht angebracht – insbesondere da die Gemeinde und die Bevölkerung auf dieser Stufe kaum noch Einfluss nehmen können (und Architekten ja gerne Neubauten planen…).

Auch im Schreiben der Projektleitung an die Botschafter vom 1. Mai 2020 halten Sie fest: „Die Vorschriften zum Ofengebäude sollen einen Umbau oder Neubau grundsätzlich ermöglichen“. Daraus lesen wir: Im Moment ist der Status „erhaltenswert“ im Gestaltungsplanentwurf entgegen Ihrer Aussage in der ZSZ nicht abgebildet.  

Wenn sich die Absichten der Projektleitung und der Planungsstand seit dem 1.Mai geändert haben, liegen wir hier falsch. In diesem Falle würden wir uns für die Verbreitung einer veralteten Information entschuldigen. (Zum Ofengebäude siehe auch Bildanhang.)   

Bauzone im Westen

Kanton und Gemeinde sagen: „Die zugeteilte Bauzone hat eine untergeordnete Bedeutung“

Die Bau- und Zonenordnung ist die verbindlichste, parzellengenaue kommunale Rechtsgrundlage, was die Bebauung angeht. Es ist korrekt, dass der Gestaltungsplan der Zonenplanung übergeordnet ist – aber der Bevölkerung zu suggerieren, dass die Bauzone, über die sie abstimmt, deshalb unbedeutend sei, ist sehr weit hergeholt.

Das ist aber nur der rechtliche Aspekt: Es gibt einen eminent wichtigen psychologischen Aspekt. Wenn der Investor die gesamte zugelassene Baumasse einer kontinuierlichen Wohnzone direkt am See (und ev. sogar noch das Gebäude 446 im Park) für ca. 110 Mio kauft, so wird er mittelfristig versuchen auf diese Zone Einfluss zu nehmen.

Es ist nicht dasselbe, wenn er bewusst eine Wohnzone hinter einer Erholungszone kauft – mit klaren Parzellen- und Zonengrenzen dazwischen, und mit einer Ausnutzung, die durch das gekaufte Land direkt gegeben ist.

Für die mittel- und langfristige Autonomie des Uetiker Seeparks ist darum die Festlegung des Seeparks als Erholungs- oder Freihaltezone von eminent wichtiger Bedeutung.

Baudichte im Westen

Kanton und Gemeinde sagen: „Die hohe Dichte im Westen ist im Beteiligungsprozess auf hohe Akzeptanz gestossen.“

In der Diskussion an der Spurgruppensitzung vom 16.Dezember 2019 und in der anschliessenden Umfrage erhielt vor allem eine Variante Zuspruch, die von Salewski/Kretz später als Minib bezeichnet wurde. Doch stattdessen fand die nötige Baudichte für die Variante Maxi Eingang in den Gestaltungsplan-Entwurf. Diese lehnten die 14 Unterzeichnenden des Schreibens vom 1.April 20 einstimmig ab. Dieselben BotschafterInnen akzeptierten aber die hohe, maximale Dichte gemäss Kaufvertrag von WZ (Wohnzone) 6.0 in A1 – A4 (einige zähneknirschend…). Das Antwortschreiben der Projektleitung vom 1.Mai vermochte in dieser Sache weder die Absender des Briefes noch die Lobby zu überzeugen. 

Es gibt keine Anhaltspunkte aus dem Beteiligungsverfahren, dass eine de facto Dichte von 7.1, die nur mit einem Transfer von Baumasse aus dem Park in die WZ 6.0 möglich ist, auf hohe Akzeptanz der am Verfahren Beteiligten stossen würde – eine solche Möglichkeit wurde bis zur letzten Videokonferenz ja auch nie thematisiert. Es erscheint uns wichtig, dass die Ergebnisse der Beteiligung korrekt dargestellt werden.

Auch in der Bevölkerung wird die Dichte 7.1 kaum auf Akzeptanz stossen, wenn man die korrekten Vergleichszahlen präsentiert (maximal bis dato in Uetikon 2.7, Blumental z.B. 2.3).

Zum Zeitpunkt unserer Medieninformation

Wir haben uns auf die mündliche Information, dass die Gestaltungspläne ab Mitte Juni in die Auflage gehen, sowie auf die Information des Kantons in der ZSZ, dass zur Berufsschule noch eine Machbarkeitsstudie laufe, abgestützt. Deshalb haben wir angenommen, dass die Planung noch voll am Laufen sei. Da über die erst spät thematisierten Hotspots „Bauzone“ und „möglicher Abbruch Ofengebäude“ im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine weiteren Diskussionen mehr möglich waren, haben wir den Weg über die Presse gewählt, in der Hoffnung, so vielleicht nochmals Gegensteuer geben zu können.

Über den Termin der Publikation des Gestaltungsplans bereit in der nächsten Woche sind wir ebenso erstaunt, wie der Gemeinderat über unser Vorgehen.


Die BotschafterInnen hinter den Eingaben an die Projektleitung

Die oben erwähnte Zahl von 14 BotschafterInnen beziehen sich auf die 13 von 15 (87%) bez. 10 von 14 (71%) der BotschafterInnen, die an den Spurgruppenveranstaltungen im Dezember und September teilgenommen haben und deshalb als aktive BotschafterInnen zu verstehen sind. Somit steht eine grosse Mehrheit der aktiven BotschafterInnen aus der Spurgruppe hinter diesen Anliegen.

4 Kommentare

  1. In dem Zusammenhang möchte ich auch noch meine Aussage in der ZSZ „unsere Anliegen werden nicht ernst genommen“ präzisieren – das war eine verkürzte Aussage, die ich leider nicht korrigiert hatte. Viele der Anliegen der Botschafter wurden SEHR ernst genommen!
    So entstand der ganze Seepark im Areal West und vor dem Düngerbau auf Anregung der Botschafter, was DER Meilenstein in der Beteiligung war!
    Ebenfalls war die Erarbeitung des Freiraumkonzepts eine sehr gelungene Zusammenarbeit, die viele unserer Anliegen aufnahm.
    Meine genaue Aussage war: Im Zusammenhang mit der Eintragung des Parks als Wohnzone, wird das Anliegen Park immer noch zuwenig ernst genommen. Meine Befürchtung ist, dass Grundeigentümer hinter dem Park, die die Ausnützung gekauft haben, langfristig Einfluss auf Parkgestaltung nehmen wollen (Bäume, etc.). Eine Eintragung als Erholungszone akzentuiert die geplante Nutzung und könnte Konflikte reduzieren und die Autonomie des Parks langfristig sichern.

    1. Soweit wir informiert sind, sollen die Pläne ab 29. Juni im Gemeindehaus Uetikon einsehbar sein – unter den Hygienevorschriften des Bundes, wie man betont.

      1. Lieber Werner

        Falsch: Wie kommuniziert ab 29. Mai. Auf der Homepage und im Gemeindehaus.

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