Neues aus Uetikon

Jetzt liegen die Gestaltungspläne Chance Uetikon öffentlich auf

Seit heute, 29. Mai 2020, liegen der kommunale und kantonale Gestaltungsplan für das ehemalige Chemieareal in Uetikon am See öffentlich auf. Die Unterlagen zum kommunalen Gestaltungsplan kann man auf der Website der Gemeinde Uetikon oder im in der Gemeindeverwaltung, Sitzungszimmer Seeblick, 2. Stock, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See, während den ordentlichen Öffnungszeiten (telefonische Anmeldung notwendig unter Tel. 044 922 72 50) eingesehen werden; die Unterlagen zum kantonalen Gestaltungsplan gibt es auf der Internetseite des Amts für Raument­wicklung.

Die Auflage dauert bis am 27. Juli 2020. Innert dieser Frist von 60 Tagen kann sich jede und jeder zur Revision äussern. Einwendungen sind bis spätestens am 27. Juli 2020 schriftlich dem Gemeinderat, Bereich Infrastruktur, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See einzureichen. (rechtliche Grundlagen siehe am Ende des Textes)

Die Abstimmung über die Änderung der Nutzungsplanung und des kommunalen Gestaltungsplans ist für Frühling 2021 geplant. Der kantonale Gestaltungsplan wird von der Baudirektion erlassen; gegen den genehmigten Gestaltungsplan kann dann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht Rekurs erhoben werden. 

Auflage ist wichtiger Teil der öffentlichen Beteiligung

Die öffentliche Auflage der beiden Gestaltungspläne ist eine entscheidende Phase in des Planungsprozesses, denn sie ist die letzte Möglichkeit für Uetiker Bevölkerung, die Festlegung der Planungsgrundlagen für das Gebiet am See massgeblich zu beeinflussen – abgesehen natürlich von einem möglichen Nein der Gemeindeversammlung zum kommunalen Gestaltungsplan oder zur Änderung der Zonenordnung.

Jetzt werden wichtige Weichen gestellt

Jetzt entscheidet sich, ob aus dem grossartigen Gelände am See einmal ein grossartiges Quartier für Uetikon entsteht. Die Lobby wird sicherlich zu den beiden Gestaltungsplänen eine ausführliche Einwendung einreichen und wer möchte, kann sich dieser dann gerne anschliessen.

Bei meinem letzten Besuch an einem lauen Frühlingsabend habe ich das Seeufer nicht nur als bereits belebten Ort geniessen, sondern mich auch vom immensen Potential des Areals überzeugen können.

Deshalb hier noch ein paar anregende Bilder dazu:

Rechtliche Grundlagen

Gemäss den Ausführungen von Kanton und Gemeinde im Rahmen des Beteiligungverfahrens, verstehen die Behörden trotz den „zwei formalen Planungsinstrumenten (2 Gestaltungspläne) die Entwicklung des Areals (als) ein gesamthaftes gemeinsames Entwicklungsverfahren von Gemeinde und Kanton. … Beide Gestaltungsplanverfahren verlaufen in der gleichen Abfolge, bis auf den Schritt der Festsetzung (durch die Baudirektion beim kantonalen Gestaltungsplan (Anmerkung der Redaktion). Beide Gestaltungspläne werden von den kantonalen Fachstellen geprüft und auch die Schritte Vernehmlassung und Baueingabe sind bei beiden Verfahren gleich.“

Anhörung / öffentliche Auflage 

Nach Art. 4 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes (RPG) sorgt der Gemeindevorstand dafür, dass die Bevölkerung bei Planungen in geeigneter Weise mitwirken kann. Der Gestaltungsplanentwurf muss vor der Festsetzung während 60 Tagen öffentlich aufgelegt werden. Während dieser Auflagefrist kann sich jeder und jede zum Planinhalt äussern (§ 7 Abs. 2 PBG). Die nicht berücksichtigten Einwendungen sind bei der Festsetzung zu behandeln. In der Regel wird dazu ein Bericht erstellt. 

Überarbeitung der zwei Gestaltungspläne

Einwendungen (Meinungen, Vorschläge) können im Entwurfsstadium eingebracht werden. Der Gemeindevorstand muss sich damit inhaltlich auseinandersetzen und kann das Regelwerk überarbeiten. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf individuelle Beantwortung jeder Einwendung. 

Festsetzung kommunaler Gestaltungsplan durch Gemeindeversammlung Uetikon

Der Gestaltungsplan wird der Bevölkerung an einer Gemeindeversammlung vorgestellt und auch von dieser festgesetzt (§ 88 PBG). Der Gestaltungsplan besteht aus einem Situationsplan, Vorschriften und einem Erläuterungsbericht.

Zudem wird von der Gemeindeversammlung auch über die nicht berücksichtigten Einwendungen, die meist in Form eines Berichts dokumentiert sind, gesamthaft entschieden. In Stimmrechtssachen kann gegen den Gemeindeversammlungsbeschluss innert 5 Tagen Rekurs erhoben werden.

Festsetzung kantonaler Gestaltungsplanung durch Baudirektion Kanton Zürich

Gestaltungspläne für Bauten und Anlagen, die im kantonalem oder in einem regionalen Richtplan enthalten sind, setzt die Baudirektion fest. Vor der Festsetzung ist die Gemeinde über das Ergebnis der Planauflage zu orientieren. Auf Verlangen, ist der Gemeindevorstand zu einer Einigungsverhandlung einzuladen. Berechtigten Begehren der Gemeinde ist bei der Festsetzung entsprechen. Verbleibende Abweichungen sind zu begründen (§ 84 Abs. 2 PBG).

Gegen den genehmigten Gestaltungsplan kann innert 30 Taben beim beim Baurekursgericht Rekurs erhoben werden.

Uetikon vor historischen Veränderungen

Die Vision Uetikon 2020 weiter entwickeln

Die Lobby für Uetikon begrüsst den Entscheid der Zürcher Regierung ausserordentlich, das Areal auf dem Gelände der Chemie Uetikon in die öffentliche Hand zu überführen. Nach ziemlich genau 200 Jahren Schweizer Industriegeschichte geht damit ein Kapitel zu Ende. Ein neues wird aufgeschlagen und auf dem 65000 Quadratmeter grossen Grundstück eröffnen sich neben dem Aufbau eines Gymnasiums und neben dem direkten Seezugang für die Bevölkerung viele weitere neue Perspektiven.

Das Dorf Uetikon wird sich verändern und seinem Namen am See gerechter werden. Das Grundstück am See ist aber nicht das einzige Entwicklungsgebiet in Uetikon. Die Lobby für Uetikon hat bereits vor einem Jahr unter dem Titel „Uetikon 2020“ die wichtigsten Entwicklungs-Hotspots aufgelistet. Es sind dies: die Riedstegwiese, auf der ein Container-Provisorium für rund 500 Schüler/-innen vorgesehen ist; die Nutzung der Parzellen beim alten Gemeindehaus, wie auch die Entwicklung des Dorfzentrums und schliesslich stehen die Überbauung des Birchweid- und die Neugestaltung des Bahnhofareals an. Es gilt, die Entwicklungen am See und im Dorf, wo immer möglich und sinnvoll, aufeinander abzustimmen.

Die Veränderungen am See und im Dorf sind mit finanziellen Folgen verbunden. Die Lobby für Uetikon unterstützt ausdrücklich das Angebot des Kantons, dass Uetikon die Hälfte des Grundstücks am See erwerben kann. 
Angesichts der vielen Chancen, die sich am See und im Dorf ergeben, ist eine langfristige Finanzbeurteilung angezeigt. Das Potenzial der Parzelle am See für die künftige Entwicklung der Gemeinde rechtfertigt durchaus eine Investition in die Zukunft, die nicht notwendigerweise aus laufenden Mitteln finanziert werden muss.

Die Lobby für Uetikon ist bereit an der Zukunft des Dorfes mitzudenken und Uetikon voranzubringen. Sie hat deshalb zu den verschiedenen Entwicklungsgebieten in den letzten Monaten kurze Videos gedreht – mit dem Ziel Denkanstösse zu vermitteln und Visionen für Uetikon 2020 aufzuzeigen.

Moratorium für die Gemeindehausparzelle als Teil der Vision 2020

Die Riedstegwiese – Potenzial im rahmen der Vision 2020 mit vielen offenen Fragen

Vision 2020: Ein Bahnhof, der die Menschen willkommen heisst

Die Jahrhundertchance mit dem Chemiepark mit der Vision 2020 ausschöpfen

Vor Jahren wurde ein partizipativer Dorfentwicklungsprozess angestossen; allerdings war damals noch nicht die Zeit, die grossen Fragen zu entscheiden. Jetzt gilt es, diesen Ball aufzunehmen und den Prozess im Rahmen von Vision 2020 fortzuführen. Die Lobby für Uetikon ist überzeugt, dass nur mit offener Kommunikation, Transparenz und der Mitbestimmung der Bevölkerung die Veränderungen am See und im Dorf gelingen werden.

Ein Dorfzentrum, das seinen Namen verdient

Viele Dörfer am Zürichsee haben aus historischen Gründen kein ausgeprägtes Zentrum. Das gilt auch für Uetikon. Ein Dorfzentrum, auf dem man sich wohl fühlen kann, ist aber ein wichtiges Element einer Gemeinde. Es gibt Orientierung, lädt ein zu Veranstaltungen und zieht Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe an. So wird das Zentrum nach und nach belebt und schafft einer Gemeinde Identität.

Die Birchweid als eine Art Visitenkarte der Gemeinde

Die Birchweid ist eine Art Visitenkarte der Gemeinde. Das idyllische Bild mit Rebberg und Kirche im Hintergrund findet sich auf vielen offiziellen Drucksachen der Gemeinde. Dieser Dorfteil im Privatbesitz ist aber gleichzeitig auch begehrtes (und geeignetes) Bauland – dank Bahnhofsnähe, Nähe zu Einkauf und Gemeindehaus und unverbauter Sicht. Bei einer allfälligen Überbauung ist genau dieser Gratwanderung aber entsprechend Rechnung zu tragen.

 

 

Ein Kinderparadies der Effizienz geopfert

In der Ausgabe vom 26. März hat die Zürichsee-Zeitung unter dem Titel «Tagesbetreung kommt unter ein Dach» über einen Entscheid des Uetiker Gemeinderats berichtet. Dazu hat Andreas Natsch als aktives Mitglied der Lobby für Uetikon einen interessanten Leserbrief verfasst, den wir gerne auch in diesem Blog veröffentlichen möchten.

Leserbrief von Andreas Natsch

In Uetikon durften in den vergangenen gut zehn Jahren Hunderte von Kindern im Alter von circa fünf bis sieben Jahren die Tagesbetreuung Puzzle 1 besuchen, ein wunderschönes Haus mit gemütlichen Spielzimmern, einem Keller zum Rumtoben und einem verwunschenen Garten, in dem man auch mal richtig dreckig werden konnte – kurz: ein Kinderparadies!

Nun wird die Tagesbetreuung konzentriert. Alle Kinder vom Chindsgi bis zur Sek werden in einem ausgedienten Schulhaus untergebracht, als einziger Aussenraum dient der geteerte Pausenplatz. Das ist keine katastrophale Lösung. Wie so oft jammern wir auf hohem Niveau. Aber es ist ein grosser Verlust: Ein traumhaftes Kinder-Biotop wird geopfert. Diese Veränderung wird mit Effizienz, Synergie, pädagogischem Konzept schöngeredet.

Oder geht es dabei nicht um etwas ganz anderes? Der Gemeinderat wollte unlängst die Liegenschaft Puzzle verkaufen, damit dort eine Überbauung entstehen könnte. Die Gemeindeversammlung hat diesen Verkauf abgelehnt. Somit bestünde kein Grund zum überstürzten Umzug. Nun will der Gemeinderat dieses Land im Baurecht abgeben, und zwar, um die selbe Überbauung zu ermöglichen, die an der GV abgelehnt wurde. Ob die GV dieser Idee zustimmen wird, ist fraglich. Und wenn ja, dann könnte man Puzzle 1 später immer noch zügeln. Wieso schafft man mit dem Umzug der Kinderbetreuung Tatsachen, bevor über die Zukunft der Gemeindehausparzellen entschieden ist? Damit bei der Abstimmung nicht ein paar Eltern um ein Kinderparadies trauern?

Liebe Eltern, ich würde euren Kindern das kleine Paradies gönnen, das meine Kinder vor zehn Jahren geniessen durften – die paar Steuerfranken wären es mir wert.

Andreas Natsch, Uetikon

Medienmitteilung Uetikon 2020

Weichen werden neu gestellt: eine „Vision für Uetikon 2020“ ist nötig

Die Lobby für Uetikon, eine unabhängige Plattform für ein lebens- und umweltfreundliches Uetikon, ist überzeugt, dass in den kommenden fünf Jahren entscheidende Weichen für die Entwicklung des Dorfes gestellt werden. Schon heute zeichnet sich ab, wo sich das Gesicht der Gemeinde in wenigen Jahren markant verändern könnte. (mehr …)

Im Eltern-Kind-Zentrum Uetikon auf Besuch

Noch vor den Ferien war ich im Memory zu Besuch. Es war Dienstagvormittag und etwa ein Dutzend 1- bis 4-Jährige krabbelten, kletterten, lachten und strahlten im hellen, sauberen Lokal des Eltern-Kind-Zentrums. Mitten drin Edith Bucher von der Sozialkommission und zwei weitere Frauen, die an diesem Morgen freiwillig das Hüten übernommen hatten. Die meisten Mütter, welche sich für gut zwei Stunden von ihren Kindern verabschiedet hatten, besuchten an diesem Morgen einen Vortrag über die speziellen Bedürfnisse von Buben. (mehr …)