Aktivitäten der Lobby

Lobby zieht Initiative „Dichtes Quartier am See“ zurück

Die Lobby für Uetikon zieht die Initiative „Dichtes Quartier am See“ zurück. Die Initiative verlangte eine maximale Baudichte von 6.0 und nur vier Vollgeschosse am Seeuferpark, um die Parkanlage nicht durch wuchtige Baukörper zu erdrücken. Der revidierte Gestaltungsplan nimmt die Anliegen der Initiative auf. Für die komplexe Frage zur Baudichte konnte somit im Dialog ein guter Kompromiss gefunden werden, der verdichtetes Wohnen mit Qualität kombiniert. 

Diese Anliegen hatte eine Mehrheit der Bevölkerungsvertreter im Beteiligungsprozess unterstützt. Mit der nun aufliegenden, revidierten Planung hat der Gemeinderat die Anliegen der Initianten aufgenommen und weitgehend umgesetzt. Somit kann sich die Diskussion zum Gestaltungsplan am 13. September 2021 auf die noch offenen Punkte Parkbegrünung, Durchmischung, Ökologie und Kulturnutzung drehen. 

Im ursprünglichen Masterplan waren sechsgeschossige Bauten direkt am Seeuferpark geplant. Die Lobby für Uetikon, der Verein Uetikon An Den See, sowie verschieden Botschafter hatten sich in wiederholten Eingaben im Planungsprozess für eine gestufte Bauweise eingesetzt, um den Park nicht zu erdrücken. Dieses Anliegen der Botschafter wurde durch die Projektleitung in der Volumenstudie vertieft: „Wir waren immer der Ansicht, dass durch eine Optimierung der Seesicht und der Dichte eine für die Gemeinde finanziell tragbare Lösung gefunden werden kann“, schaut Andreas Natsch, Co-Präsident der Lobby für Uetikon zurück. „Die Zahlen aus den Non-binding Offers des Gemeinderats geben uns nun recht“. „Verdichtung ist eine Notwendigkeit im 21. Jahrhundert – und mit der von uns geforderten Dichte 6.0 ermöglichen wir ein einmalig dichtes Quartier“, gibt Valentin Peer, mit Natsch Co-Präsident der Lobby, zu bedenken. „Die hohe Dichte am See ermöglicht es uns, im Dorf haushälterisch mit den Reservezonen und freien Parzellen umzugehen.“ 

Die Lobby ist überzeugt, dass mit den vier Geschossen plus Hochparterre ein gutes Ambiente am Park geschaffen werden kann, insbesondere wenn im Planungsverlauf Gestaltungselemente wie Fassadenbegrünung integriert werden. In den hinteren Baufeldern wird mit bis zu 6 Geschossen zusätzliche Dichte ermöglicht.

„Die Diskussion um Dichteziffern und Finanzen wäre an der Gemeindeversammlung zur Knacknuss geworden“, so Peer weiter, „jetzt kann sich die Diskussion um konkretere Inhalte und die Qualität drehen“. Für die Lobby sind Punkte wie Parkbegrünung, eine minimale soziale Durchmischung, Ökologie und Kulturnutzung des Düngerbaus Punkte, die von der Gemeindeversammlung im aufliegenden Gestaltungsplan noch weiter konkretisiert werden können. “Wir freuen uns auf die Diskussionen, wenn im September endlich über den Gestaltungsplan abgestimmt werden kann“, meint Natsch. “Dann geht das Jahrhundertprojekt einen Riesenschritt voran.“

Einzonung Grüt – Das Dorf in einer Legislaturperiode fertigbauen?

Uetikon steht vor einem Wachstumsschub – in der Birchweid entsteht Wohnraum für 300 Personen und am See laufen die Ausschreibungen für ein dichtes Quartier mit 600 – 800 Bewohnern. Keine andere Goldküstengemeinde ist prozentual in den letzten 25 Jahren so stark gewachsen – und keine hat in den nächsten 10 Jahren einen so starken Wachstumsschub vor sich.

Die Bauzonen sind gemäss Raumplanungsgesetz (Art. 15) so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Wohnbedarf für 15 Jahre entsprechen. Die vorhandenen Reserven in Uetikon decken diesen Bedarf bei weitem ab. Vor diesem Hintergrund befremdet das Timing der geplanten Einzonung in der Reservezone Grüt.

Im Dorfentwicklungsprozess wurde der Vorschlag am Haslibach Reservezone freizugeben diskutiert und grossmehrheitlich verworfen. Nun wird vorgeschlagen an landschaftlich viel wertvollerer und peripherer Lage eine solche Einzonung vorzunehmen. Wurden die Stimmen im Dorfentwicklungsprozess nicht gehört?

In den letzten Monaten wurden zwei von der Baukommission kritiklos bewilligte Projekte für Mehrfamilienhäuser, die nicht mit der Kernzonenordnung kompatibel sind, vom Baurekursgericht im letzten Moment gestoppt. Zudem wurde die Diskussion um die Veräusserung (und somit Bebauung) der Gemeindehausparzellen mit der Liegenschaftsportfoliostrategie neu lanciert, fast zeitgleich kommt dieser Vorschlag zur Einzonung und die Gemeindeordnung soll auch noch die Finanzkompetenz für den Liegenschaftenverkauf durch GR verdoppeln – es scheint als müsse Uetikon in einer Legislaturperiode fertig gebaut werden!

Die Lobby für Uetikon setzt sich dafür ein, dass sich unser Dorf qualitativ entwickelt – und dass auch kommende Generationen noch Gestaltungsspielraum haben. Diesem Anspruch mag die vorgeschlagene Einzonung Grüt in landschaftlich sensiblem Gebiet nicht genügen. Dass wir nicht grundsätzlich gegen neue Bauprojekte sind, habenwir beim qualitativ guten Projekt Birchweid gezeigt. Dort haben wir uns im Dialog mit der Eigentümerschaft für erfolgreich für Verbesserungen eingesetzt und freuen uns, dass dort vielseitiger Wohnraum entsteht. Und mit einer Initiative wollen wir eine sehr hohe Dichte am See ermöglichen – die jedoch den Seepark nicht erdrückt. 

Bund und Kanton verlangen von den Gemeinden einen haushälterischen Umgang mit dem Boden – mit dem Ziel, eine weitere Zersiedlung aufzuhalten und für nachfolgende Generationen einen Gestaltungsspielraum zu belassen. Das Argument seitens Gemeinderat, die Einzonung sei eine späte Wiedergutmachung an den Landbesitzer trägt nicht – dazu wären verbindliche vertragliche Grundlagen nötig. Es mag ein verständliches Partikularinteresse sein, dieses ist aber dem legitimen öffentlichen Interesse unterzuordnen. Sollte tatsächlich ein Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum in der Gemeinde bestehen, so wäre dieser im Sinne einer geordneten Siedlungsentwicklung im Zentrum der Gemeinde und mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr zu schaffen. Einzonungen in peripheren Lagen verstärken die unerwünschte Zersiedelung der Landschaft. Zudem schafft einen Umzonung im Grüt auch ein Präjudiz für andere Begehrlichkeiten an vergleichbaren Lagen.

Einladung zur Lobby-Vereinsgründung

Am 28. Januar 2014 ist die Lobby für Uetikon mit dieser Website erstmals an die Öffentlichkeit getreten. Wir haben uns damals präsentiert als eine lose Gruppe von engagierten UetikerInnen mit und ohne Parteibuch, die sich aktiv für ein lebens- und umweltfreundliches Uetikon einsetzen – für eine Gemeinde mit hoher Lebensqualität, attraktiven Erwerbsmöglichkeiten und einem regen Dorfleben. Seither haben wir uns ganz ohne traditionelle Strukturen in all diesen Bereichen aktiv mit einer Reihe wichtiger Projekte der Gemeinde auseinandergesetzt und dabei auch sehr viel erreicht.

Nun wird es Zeit, der Lobby eine Struktur zu geben.

Am Mittwoch, 14. April 2021 um 20.00 Uhr werden wir daher im Rahmen einer Gründungsversammlung den Verein „Lobby für Uetikon“ aus der Taufe heben – natürlich im Rahmen einer Zoom-Konferenz online, wie es sich gehört.

Dabei werden wir die Statuten (hier als PDF herunterladen) genehmigen, einen Vorstand wählen und an unseren Bildschirmen gemeinsam auf eine erfolgreiche Zukunft der Lobby in der neuen Form anstossen. Anschliessend werden wir uns mit dem Gestaltungsplan am See befassen.

Zu dieser Gründungsversammlung sind alle  engagierten UetikerInnen eingeladen, die sich für ökologische, soziale und kulturelle Anliegen in der Gemeinde einsetzen  wollen.

Wünschen Sie einen Einladungslink zum Zoom-Meeting, so schreiben sie bitte eine E-Mail an Andreas Natsch.

Die Gemeindehausparzellen wieder im Focus

Die Lobby begrüsst die Auslegeordnung die mit der die Gemeinde Uetikon ihre Portfoliostrategie Liegenschaften diese Woche präsentiert hat. Der Gemeinderat schreibt: „Desinvestitionen müssen Teil der Diskussion (auch der politischen) bleiben. Im Fokus stehen die Parzellen des alten Gemeindehauses, das Trautheim, die Liegenschaft an der Bergstrasse 137 (alte Post) und die Bergstrasse 97.“ 

Begründet wird dies mit der Überlegung, dass das Finanzvermögen der Gemeinde Uetikon am See im Verhältnis zur Grösse der Gemeinde sehr hoch sei, und es mit dem Kauf des Areals am See ein Mass angenommen habe, das langfristig nicht haltbar sei. 

Ein Grossteil des Landes am See wird verkauft oder zu Park umgestaltet werden und bleibt somit nicht im Finanzvermögen. In der Tat bleiben der Gemeinde am See aber strategisch wichtige Gewerbeliegenschaften (Werkstattgebäude und Verwaltungsbau). 

Das Argument, dass unsere Gemeinde für dieses Liegenschaftsportfolio zu klein sei, sollte vielleicht in fünf Jahren neu beurteilt werden – mit der Birchweid und dem Seeareal alleine wird die Gemeinde in den nächsten 5 Jahren um ca. 1000 Bewohner wachsen, und auch mit der Einzonung in der Reservezone, wie letzte Woche angekündigt, bleibt der Gemeinderat auf Wachstumskurs. Dabei ist die Verdichtung nach innen noch nicht eingerechnet, die in allen Einfamilienhaussiedlungen an der Goldküste beim Erbfall im Moment stattfindet, in Uetikon aber noch nicht voll eingesetzt hat. 

Unter dieser Optik ist es fraglich, ob die zentralsten Parzellen der Gemeinde tatsächlich als Desinvestitionsobjekte in die Strategie gehören, insbesondere nachdem die Gemeindeversammlung sowohl Verkauf als auch Abgabe im Baurecht wuchtig abgelehnt hat. Öffentliche Aufgaben werden auch in Zukunft öffentliches Land im Herzen der Gemeinde benötigen – und so wollen wir es mit den Worten von Mark Twain halten: „Kauft Land, es wird kein neues mehr gemacht!“. Ein Zuruf, im 19. Jahrhundert in einem fast leeren Nordamerika gesagt – der an der Goldküste des 21. Jahrhunderts nicht besser passen könnte.

Uetikons Gemeindeordnung soll die Zukunft meistern

Im Rahmen der Vernehmlassung für die Revision unserer Gemeindeordnung hat die Lobby eine Reihe von Vorschlägen eingebracht. Der Trend zur schlankeren Verwaltung und zu professionelleren Gemeindeorganen soll nicht auf Kosten der Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger gehen. 

Deshalb hat die Lobby zu insgesamt sieben zentralen Aspekten ihre Meinung abgegeben:

  • Die Sozialkommission soll weiterhin als gewählte eigenständige Kommission geführt werden. Es geht in dieser Kommission nebst der Umsetzung der SKOS-Richtlinien um zentrale Themen wie die Gestaltung der Jugend-, der Eltern- und Kindarbeit, der Alters- und Flüchtlingsarbeit.
  • Die Finanzkompetenz des Gemeinderates beim Verkauf von Liegenschaften soll bei 1.5 Mio bleiben und nicht auf 3 Mio erhöht werden. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass sich an Gemeindeversammlungen eher nachhaltige Entscheidungen gegen überstürzte Liegenschaftsverkäufe durchsetzen.

Zwei wichtige Bereiche für die Dorfentwicklung sollen durch eigene, dem Gemeinderat unterstellte Kommissionen bearbeitet werden:

  • Im Entwurf der Gemeindeordnung werden zentrale Nachhaltigkeitsthemen nicht berührt. Das Bekenntnis zur Energiestadt Uetikon soll deshalb durch eine Aufwertung der bisherigen Arbeitsgruppe Umwelt zur Kommission ‚Umwelt und Energie’ sichtbar gemacht werden. Diese soll dem gesamten Gemeinderat jährlich über erzielte und geplante Veränderungen rapportieren.
  • Die Gemeinde unterstützt bereits kulturelle Belange. Mit der Ernennung einer Kulturkommission soll Transparenz geschaffen und das Angebot verbreitert werden. Mit dem Projekt Chance Uetikon wird die Gemeinde zu einem regionalen Kulturhotspot (Seeaula der Kantonsschule, Kulturräume im Düngerbau). Diese Entwicklung soll mit der Kulturkommission begleitet und gestaltet werden.

Die Rekrutierung der Mitglieder der dem Gemeinderat unterstellten Kommissionen soll transparent erfolgen (Bewerbungsfristen, Auswahl). Dies erhöht die Motivation der Bürger*innen, sich zu bewerben.

Die Lobby schlägt vor, einen Leiter Bildung nicht fest in der Gemeindeordnung zu verankern, sondern nur die Möglichkeit zu schaffen. Mit einer Kann-Formulierung besteht die Möglichkeit flexibler auf Veränderungen/Notwendigkeiten in der Schule zu reagieren, und den Trend zu flachen Hierarchien allenfalls aufzunehmen und die Bürokratie zu reduzieren.

Die Lobby stellt sich hinter die RGPK (Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission) Variante 3, welche abgeschlossene und laufende Geschäfte prüft, um das Mehraugenprinzip bereits in der Entwicklungsphase von Projekten sicherzustellen. 

Eine Übersicht über die Änderungen der Gemeindeordnung, die der Gemeinderat am 17. Dezember 2020 in die Vernehmlassung gegeben hat, finden Sie auf der Website der Gemeinde.

Faire Ausgleichszahlungen für die Qualität des Projektes „Chance Uetikon“

Der Gestaltungsplan der Gemeinde wurde vor 10 Tagen publiziert. Der Kanton wird seinen Plan im nächsten Monat festsetzen. 

Die in den Gestaltungsplänen festgelegten Bauvolumina und die geplanten Nutzungen werden die Höhe der Ausgleichszahlung bestimmen , welche die Gemeinde dem Kanton schuldet. Die Lobby ist überzeugt, dass die geplante Nutzungsaufteilung das vereinbarte Ausgleichszahlungsmodell in Schieflage bringt – die Ausgleichzahlung für die Gemeinde könnte bis zu 35 – 40 Mio oder mehr betragen!

  • Der Kanton bringt 2000 Schüler unter – bei Kaufvertrag waren 1000 geplant.
  • Dieser Zusatznutzen wird im Wertausgleich nicht berücksichtigt!
  • Im Gegenteil: Durch diese Nutzung sinkt der Wert des Kantonslandes, was die Ausgleichszahlung der Gemeinde in die Höhe treibt!

Meinung der Lobby:

  • Die von der Lobby eingereichte Initiative teilt das Gebiet auf – Wohnzone West, Zentrumszone Mitte.
  • Die Ausgleichszahlungen für die Wohnzone im Westen sind gerechtfertigt (Geschätzt: 24 Mio).
  • Ausgleichszahlungen Mitte sind nicht fair – Kanton hat einen grossen Mehrwert (1000 zusätzliche Schüler) Dieser Wert sollte an den Wert der Parzellen der Gemeinde gegengerechnet werden.
  • Für die Mitte rechtfertigen sich wesentliche Ausgleichszahlungen für die Gemeinde nicht.

Kanton muss nochmals fair mit Gemeinde verhandeln

Eine zu hohe Ausgleichszahlung durch die Gemeinde gefährdet die Qualität des Projektes! Es fehlen dann die Mittel für Investitionen in den öffentlichen Raum (Park, Düngerbau).

B2 und B3 (grün: Gemeinde) sind im Wertausgleich zu hoch bewertet (Lärm, keine Sicht, Gewerbebauten); im Düngerbau (grün: Gemeinde) sind hohe Inventionen zu erwarten. Die Toplage C1 (blau: Kanton) wird für Schule genutzt und mit nur CHF 1’500/m2 bewertet.

Die Parzellen der „Mitte“: Blau die Bauten Kanton, grün die Bauten Gemeinde. Durch die Abwertung (Nutzung eines hochwertigen Geländeteils als Schule) auf Kantonsland steigt die Ausgleichszahlung für die viel schlechteren Parzellen der Gemeinde.

Qualität statt übertriebener Dichte

Mit der Einzelinitiative „Dichtes Quartier am See“ will die Lobby für Uetikon sicherstellen, dass im Gebiet von Chance Uetikon die Bebauungsdichte definiert wird und nicht die Dichte 7.5 erreicht. Sie will, dass im kommunalen Zonenplan für dieses Gebiet eine Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG 6.0 festgelegt wird. Damit bekennt sich dieLobby für ein stark verdichtetes Quartier, das aber eine minimale Qualität beibehält und den Park am See nicht erdrückt.

Am 29. Mai 2020 publizierte der Gemeinderat Uetikon am See die öffentliche Auflage über den kommunalen öffentlichen Gestaltungsplan «Ein lebendiges Quartier am See» sowie über die damit zusammenhängende kommunale Teilrevision der Richt- und Nutzungsplanung. Gleichzeitig informierte der Kanton über den Beginn der öffentlichen Auflage seines öffentlichen Gestaltungsplans «Kantonsschule am See». 

In der gleichzeitig öffentlich aufliegenden Teilrevision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung schlägt der Gemeinderat auf dem künftigen Gemeindeland eine Zonierung als Zentrumszone 6.0 vor.

In der Information vom 2. November 2020 teilte der Gemeinderat mit, dass die Zentrumszone im revidierten Vorschlag für die kommunale Richt- und Nutzungsplanung nun nicht mehr mit einer Baumassenziffer versehen wird.

Das Initiativbegehren

Die Bau- und Zonenordnung soll angepasst werden: Die auf dem Areal der ehemaligen Chemischen Fabrik Uetikon geplante Wohnüberbauung in den Baufeldern A1 – A4(gemäss Entwurf Gestaltungsplan „ein lebendiges Quartier am See“) soll im Zonenplan als eine Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG 6.0 mit einer verbindlichen, maximalen oberirdischen Baumassenziffer von 6.0 festgelegt werden, um eine dichte und qualitativ hochwertige Bebauung zu ermöglichen. 

Artikel 14 der Bau- und Zonenordnung wird ergänzt, und legt fest das die maximale Bauhöhe in der WG 6.0 23 m beträgt. Zusätzlich wird Artikel 14, Ziffer 4 eingeführt: „In der WG 6.0 beträgt die maximale Gebäudehöhe der an die Erholungszone angrenzenden Gebäude 13.5 m“. 

Eine Erhöhung der Baumassenziffer gemäss Artikel 14 Absatz 2 ist für die Zone WG 6.0 nicht vorzusehen. Durch die Bebauung mit dem öffentlichen Gestaltungsplan soll diese im Zonenplan festgelegte maximale Dichte nicht überschritten werden können.

Abbildung 1: Gebiet der vorgeschlagenen Zone WG 6.0

Warum diese Initiative jetzt?

  • Die Initianten haben sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens für ein dichtes Quartier am See eingesetzt, das hinter dem Seeuferpark zu liegen kommt.
  • Ein dichtes Quartier, das durch eine gestufte Bebauungshöhe der hinteren und vorderen Reihe die Qualität maximiert, wurde als Variante Mini B von Salevski und Kretz in der sogenannten Volumenstudie ausgearbeitet, aufgrund von Diskussionen in ebendiesem Beteiligungsverfahren.
  • Diese Variante optimiert die Seesicht und den Lichteinfall in der hinteren Gebäudereihe und maximiert deshalb den von der Gemeinde zu erzielenden Gewinn pro Bauvolumen.
  • Die Baumassendichte 6.0 ist die höchste Dichte, die im Ausgleichszahlungsmodell im von der Gemeindeversammlung angenommenen Kaufvertrag erwähnt ist.
  • Eine Baumassenziffer 6.0 ermöglicht weitgehend die Realisation dieses breit abgestützten Vorschlags Mini B gemäss Volumenstudie.
  • Im von der Gemeindeversammlung abgesegneten Kaufvertrag sind vier Modelle gerechnet, die alle die Baumassenziffer 6.0 nicht erreichen, und von maximal 2500 m2einer maximalen Baumassen-ziffer 4.0 auf dem Gemeindeland ausgehen, hauptsächlich aber von Dichte 2.7. Somit nimmt diese Initiative die massiv erhöhte Dichte aus den nachgelagerten Planungsschritten auf.
  • Eine Baumassendichte 6.0 in Wohn- und Zentrumszonen ist in den Goldküstengemeinden nicht üblich, Männedorf und Meilen haben als maximale Dichte eine Zentrumszone 5.0 in einem engen Perimeter um ihre Einkaufszentren. Wohnzonen in Meilen, Uetikon und Männedorf haben typischerweise eine Dichte von 1.7 und maximal 2.8 für dichte Überbauungen. Somit ermöglicht die Initiative den Bau eines einmalig verdichteten Quartiers, wie es in der Region sonst nicht üblich ist.
  • Wohnzonen ohne Baumassenziffern sind gemäss PBG erlaubt, aber in unserer Gemeinde und Region nicht üblich.
  • Der Entwurf des Gestaltungsplans sieht Bauvolumina vor, die zu einer Dichte von 7.5 führen. Diese Dichte übersteigt alle Bestrebungen für ein qualitativ wertvolles, verdichtetes Gebiet, sie ist im abgesegneten Kaufvertrag nicht vorgesehen und droht den Seepark zu „erdrücken“.
  • Die Mehrheit der Botschafter im Beteiligungsverfahren muss nicht repräsentativ für die Bevölkerung stehen, der von dieser Mehrheit unterstützte Vorschlag sollte aber der Gemeindeversammlung als Möglichkeit unterbreitet werden, was mit dieser Initiative gewährleistet wird.
  • Der Masterplan sieht eine Dreiteilung des Gebietes in ruhiges Wohnen West, eine belebte Mitte und Schule im Westen vor. Mit der Zone WG 6.0 im Westen, Zentrumszone in der Mitte und Zone für öffentliche Bauten im Osten bildet der Zonenplan diesen Anspruch ab.

Aufgrund all dieser Erwägungen machen sich die Initianten für ein dichtes Quartier am See stark, das sich an der Variante Mini B orientiert, und beantragen der Gemeindeversammlung das in Abbildung 1 näher bezeichnete Areal in der revidierten Zonenordnung zur WG zuzuteilen und mit einer Dichteziffer 6.0 zu versehen. Die WG 6.0 ist im Zonenplan so zu beschreiben, dass die Gebäudehöhe von 13.5 m neben dem Park nicht überstiegen wird. 

Die Initianten wollen mit dieser Initiative sicherstellen, dass der Souverän über das im Konsens des Beteiligungsverfahren als Mini B vorgeschlagene dichte Quartier am See abstimmen kann. 

Diese Initiative bezieht sich auf den Bau- und Zonenplan und kann rechtlich unabhängig vom Gestaltungsplan an einer Gemeindeversammlung behandelt werden. Die sachliche Verknüpfung legt aber eine gleichzeitige Behandlung nahe, um Planungssicherheit zu schaffen.

Rückzug der Initiative

Die Initianten ziehen ihre Initiative zurück, sollte der Gemeinderat Uetikon am See in der Überarbeitung des oben erwähnten kommunalen Gestaltungsplans, der der Gemeindeversammlung vorgelegt wird, eine maximale Baudichte 6.0 durch reduzierte Volumina im Gebiet mit den Baufeldern A1 – A4 bereits erreichen und eine maximale Gebäudehöhe, der an die Erholungszone angrenzenden Gebäude von 13.5 m im Gestaltungsplan verankern, wie das in der Variante Mini B in der Volumenstudie Salevski und Kretz vorgesehen ist.

So antwortet der Kanton auf unsere offenen Fragen

Die Lobby für Uetikon hat am 17. November 2020 dem Amt für Raumentwicklung der Baudirektion des Kantons Zürich einen Brief geschrieben mit einer Reihe von Verfahrensfragen, rechtlichen Fragen und sachlichen Fragen. Inzwischen hat der Kanton am 4. Dezember auf diesen Brief geantwortet. Im Sinne von voller Transparenz haben wir im folgenden einige Aspekte zum weiteren Verfahren zitiert und weiter unten den Brief als PDF zur Verfügung gestellt.

Zum Verfahren schreibt der Kanton: “ Mit der letzten Spurgruppe Gestaltungsplanung am 26. Mai 2020 hat das informelle Beteili-gungsverfahren zur Gebietsplanung Chance Uetikon geendet und das formelle öffentliche Gestaltungsplanverfahren gestartet. Am 17. November 2020 hat die Projektsteuerung der Gebietsplanung Chance Uetikon die nach der öffentlichen Auflage und Mitwirkung sowie kantonalen Vorprüfung überarbeiteten Dokumente zur Genehmigung bzw. Festsetzung freigegeben.“

Und weiter: “ Der kantonale Gestaltungsplan wird voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar 2021 durch die Baudirektion festgesetzt. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden. Nach der Publikation der Festsetzung im kantonalen Amtsblatt sowie dem üblichen Publikationsorgan der Gemeinde Uetikon a.S. stehen die Pläne und massgebenden Dokumente zur Einsichtnahme offen (vgl. hierzu § 7 Planungs- und Baugesetz [PBG]). Der festgesetzte kantonale Gestaltungsplan inkl. massgebende Unterlagen wird den einzelnen Einwendenden nicht zugestellt.“

Ausserdem schreibt der Kanton: „Im Rahmen des Festsetzungsverfahrens prüft die Baudirektion, ob der kantonale Gestal-tungsplan § 84 Abs. 2 PBG sowie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Gegen die Festsetzungsverfügung kann innert 30 Tagen, von der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, beim Baurekursgericht schriftlich Rekurs erhoben werden. Zum Rekurs berechtigt ist, wer durch die angefochtene Anordnung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Aufhebung oder Änderung hat (§ 338a PBG).“

Und schliesslich: „Der kantonale Gestaltungsplan kann somit auch ohne Umzonung auf kommunaler Stufe festgesetzt werden. Mit dem Abschluss der Arealentwicklung (mithin der Zeitpunkt, in welchem sämtliche Planungsverfahren in Rechtskraft erwachsen sind) erfolgt die Zuweisung der Flächen in Alleineigentum.“

Mit anderen Worten: Entgegen von Versprechen, die man uns im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemacht hat, haben wir zum kantonalen Gestaltungsplan nichts mehr zu sagen. Nicht einmal die Gemeindeversammlung kann mit einer Ablehnung oder Änderung des kommunalen Zonenplans auf den kantonalen Gestaltungsplan Einfluss nehmen.

Zu unseren konkreten sachlichen Fragen folgen dann ein paar generell gehaltene Antworten.

Wer will, kann hier gerne den Brief als PDF herunterladen.

Viele Fragen sind noch offen

An der virtuellen Informationsveranstaltung zu den Einwendungen zu den Gestaltungsplänen „Chance Uetikon“ vom 2. November 2020 haben viele EinwenderInnen mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass der Kanton nicht aktiv über seinen Umgang mit den zahlreich eingegangenen Einwendungen informiert hat. Dadurch war nur sehr wenig darüber zu erfahren, wie der Kanton auf die Einwendungen konkret reagiert hat. Die Tatsache, dass Fragen nur von registrierten Facebook Nutzern eingereicht werden konnten, diese technische Beschränkung aber nicht kommuniziert wurde, sowie der sehr rasche Abbruch der Veranstaltung hat dabei zu vieles offen gelassen.

Deshalb hat die Lobby für Uetikon mit einem Brief an den Kanton schriftlich ein paar wichtige Fragen nachgereicht, mit der Bitte um möglichst präzise Antworten.

Den Inhalt des Briefes legen wir hier für alle InteressentInnen offen und werden selbstverständlich auch über die Antwort des Kantons an dieser Stelle wieder berichten.

Unsere Fragen an den Kanton

Verfahrensfragen

  • Bis zu welchem Termin wird der überarbeitete kantonale Gestaltungsplan bereitliegen?
  • Erhalten die Einwenderinnen und Einwender diesen (mit Vorschriften) und den Bericht zu den Einwendungen automatisch zugestellt, sobald diese Unterlagen vorliegen? 
  • Auf welchen Termin wird der Regierungsrat den kantonalen Gestaltungsplan festlegen?
  • Wann startet die Vorbereitung für die Ausschreibung des Wettbewerbes zum Seeuferpark?
  • Werden Botschafter / Vertreter des Beteiligungsverfahrens eingeladen, die Ausschreibung und Jurierung des Wettbewerbes zu begleiten, um die Essenz der Anliegen aus der Beteiligung einfliessen lassen zu können? Die Uetiker BotschafterInnen delegieren gerne drei VertreterInnen für die Mitwirkung als Beirat (nicht bestimmt von der Lobby für Uetikon).

Rechtliche Fragen (Rechtsmittelbelehrung)

  • Welche Möglichkeiten hat die Bevölkerung und die Gemeinde Uetikon, vor und nach der Festlegung auf den Gestaltungsplan und dessen Vorschriften Einfluss zu nehmen (nebst Ablehnung der Umzonung)?
  • Sind Einzelpersonen oder nur Verbände rekursberechtigt?
  • Kann der Kanton die Mittelschule auch bauen, wenn die Umzonung in die Zone für öffentliche Bauten an der GV abgelehnt würde?
  • Kann resp. darf ein kantonaler Gestaltungsplan festgelegt werden, bevor im kantonalen Richtplan die Berufsfachschule rechtskräftig eingetragen ist? Und bevor die Landaufteilung zwischen Kanton und Gemeinde sowie die Mutationen der Grundstücke vollzogen ist? 

Sachliche Fragen

  • Wurde die Qualität der Passerelle (Breite, Ausgestaltung) näher definiert?
  • Wurde das Volumen (Höhe und Breite) des Baufeldes C2 (Aula) im Gestaltungsplan angepasst, um die massive Überschreitung des Volumens des Richtkonzepts zu korrigieren?
  • Kann das Ofengebäude weiterhin durch einen Neubau ersetzt werden, obschon hier – auch zusammen mit den vier alten Bäumen am Seeufer – eine sehr wertvolle ortsbildprägende Einheit und Wirkung besteht, die grundsätzlich erhalten bleiben muss?

Diese beiden letztgenannten Punkte erachten wir als massive Verletzung des Beteiligungs-Prozesses: Sie wurden (i) innerhalb des Beteiligungsverfahrens nie erwähnt, (ii) sie wurden an den öffentlichen Veranstaltungen im Juni 2020 nicht präsentiert, (iii) sie stehen im Widerspruch zum breit kommunizierten Masterplan und zum Richtkonzept.

Im Namen der Lobby für Uetikon haben die folgenden Personen den Brief an den Kanton unterzeichnet:

Edith Bucher, Alfons Fischer, Andreas Gamper, Brigitte Gloor, Erica Kuster, Werner Mäder, Suzanne Naef Thalmann, Andreas Natsch, Markus Nuesch, Valentin Peer

Wir unterstützen die Kandidatur von Valentin Peer im zweiten Wahlgang.

Die Ausgangslage ist klar: Die aktuellen Machtverhältnisse im Uetiker Gemeinderat bilden keineswegs das Wahlverhalten der StimmbürgerInnen ab.

Der von uns unterstützte grüne Kandidat Valentin Peer hat am 24. September eine Stimme mehr erhalten als der Freisinnige. Der Vertreter der SVP kam auf knapp ein Viertel der Stimmen.

Im Gemeinderat Uetikon sitzen aber sechs Personen, die dem bürgerlichen Lager angehören. Nur Marianne Röhricht, die vor zwei Jahren von uns portiert wurde, ist dem grün-sozialen Spektrum zuzuordnen.

Deshalb: Wählen Sie am 29. November 2020 Valentin Peer in den Gemeinderat.