An der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2021 hat der Gemeinderat seine Antwort auf die Anfrage von Andreas Natsch verlesen. Gemäss § 17 des Gemeindegesetzes erhält die anfragende Person anschliessend Gelegenheit zur einer Stellungnahme, die wir hier zusammen mit den Fragen und den Antworten des Gemeinderates als Stellungnahme der Lobby für Uetikon veröffentlichen.
Wir sind überzeugt, dass eine Verschiebung der äusserst kurzfristig bereits auf den 13. Februar 2022 – mitten in den Sportwochen – angesetzte Urnenabstimmung um mindestens drei Monate nicht nur eine vertiefte Meinungsbildung ermöglicht, sondern auch die Verhandlungsposition gegenüber der gewählten Investorin verstärkt.
Das gösste Geschäft in der Geschichte der Gemeinde
Mit dem Verkauf von Land am See für ca. 100 Mio. Franken soll nämlich bereits am 13. Februar 2022 an der Urne über das wohl grösste Geschäft in der Geschichte unseres Dorfes abgestimmt werden. Die kurze Frist zwischen Präsentation des Geschäfts und Urnenabstimmung erlaubt es unserer Ansicht nach nicht, einen fundierten Entscheid zu treffen. Denn es geht bei der Abstimmung um ein Jahrhundertprojekt und nicht bloss um einen Verkaufs- und Baurechtsvertrag. Es geht vielmehr um die Gestaltung von Lebens- und Wohnräumen für unsere Enkel und Urenkel und um den künftigen Charakter unserer Gemeinde. Behörden und StimmbürgerInnen müssen deshalb die Verträge besonders sorgfältig ausarbeiten und prüfen können.
Weil
- kein finanzieller Grund zur Eile besteht
- kein rechtlicher Grund zur Eile besteht
- es nichts zu verstecken geben sollte
fordern wir den Gemeinderat auf, die Abstimmung frühestens drei Monate nach Publikation der Verträge durchzuführen. Das ist im Sinne von guten Verträgen. Und im Sinne von guter politischer Kultur.
Antwort des Gemeinderates und Stellungnahme von Andreas Natsch an der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2021
Fragen zum Zeitpunkt des Verkaufs
Anfrage Natsch:
Grundbuchrechtlich gehört das Land erst 2024 parzellenscharf der Gemeinde und kann erst dann wirklich weiterverkauft werden: Weshalb wird der Vertrag bereits am 13. Februar 2022 festge-setzt, trotz weiter steigender Landpreise?
Antwort Gemeinderat:
Die aktuell hohen Landpreise sind die Folge der seit längerer Zeit ständig sinkenden Zinsen und des damit verbundenen sehr tiefen, bzw. teilweise negativen Zinsniveaus in der Schweiz. Dies wurde zusätzlich verschärft durch die Auswirkungen der Coronapandemie, welche die Nachfrage nach Wohneigentum weiter gesteigert hat. Doch dieser Trend scheint in den letzten Monaten an den Schweizer Kapitalmärkten gestoppt oder sogar gedreht worden zu sein. Das Jahr 2021 wird mit grosser Wahrscheinlichkeit eines mit steigenden Zinsen sein. Dies war in der Schweiz letztmals im Jahr 2013 der Fall.
Aufgrund der anziehenden Teuerung und globalen Erhöhung der langfristigen Zinsen muss davon ausgegangen werden, dass die Landpreise nicht mehr im gleichen Umfang wie in den vergangenen Jahren ansteigen werden. Vielmehr ist das Risiko vorhanden, dass sich die Landpreise sogar abschwächen könnten und damit unser Erlös in drei bis vier Jahren tiefer ausfallen würde als heute (Immobilienblase). Daher ist das gewählte Vorgehen geeignet, sich einen attraktiven Landpreis zu sichern, welcher der Gemeinde u.a. ermöglicht, bereits laufende Folgeprojekte (z.B. Planung und Bau Seeuferpark, Busbahnhof) ohne Verschuldung finanzieren zu können. Zudem erlaubt dieses Vorgehen eine weitere, zeitnahe Entwicklung des Areals, insbesondere auch des Düngerbaus.
Unsere Stellungnahme zum Zeitpunkt des Verkaufs:
Die Parzellen am See und der Standort Uetikon sind einmalig und die meisten Experten – sicher aber das bietende Investorenteam – sind sich einig, dass an der Goldküste keine Immobilienblase besteht.
Gleichzeitig legt der Kaufvertrag mit dem Kanton fest, dass der Mehrwert bis Verabschiedung Gestaltungsplan vom Kanton zu 50% abgeschöpft wird, dass aber der Immobilienmehrwert 2021 – 2024 der Gemeinde gehört.
Es gibt also keinen finanziellen Grund für diese Eile. Da der Verkauf erst 2024 grundbuchamtlich möglich ist gibt es auch keine formellen oder rechtlichen Gründe für diese Eile – alles spricht gegen zu schnelles Vorgehen. Eine Verschiebung der Abstimmung um 3-6 Monate hätte sicher keine negativen finanziellen Auswirkungen.
Fragen zum politischen Prozess
Anfrage Natsch:
Wann werden der Vertrag zum Landverkauf und der Baurechtsvertrag zum Düngerbau öffentlich aufliegen?
Antwort Gemeinderat:
Am Mittwoch, 5. Januar 2022 ist die öffentliche Auflage des Kaufvertrages für die Baufelder A1 – A4 und B2 sowie der Baurechtsvertrag für das Baufeld B1 (Düngerbau) im Gemeindehaus und auf der Gemeindehomepage geplant.
Anfrage Natsch:
Wie stellt der Gemeinderat sicher, dass zu diesem Geschäft genügend Zeit für eine angemessene Meinungsbildung bleibt?
Antwort Gemeinderat:
Die Stimmberechtigten erhalten die Abstimmungsunterlagen wie üblich zusammen mit den eidgenössischen Vorlagen rechtzeitig zugestellt. Für den Montag, 10. Januar 2022, ist eine Informationsveranstaltung vorgesehen, die je nach Pandemielage physisch im Riedstegsaal besucht werden kann oder zusätzlich per Videoübertragung stattfinden wird.
Unsere Stellungnahme zum politischen Prozess:
Am 24. Januar erhalten die Stimmbürger den Stimmrechtsausweis und beginnen abzustimmen. Eine mögliche politische Diskussion müsste also innerhalb von 19 Tagen stattfinden. Vielleicht sind die Verträge ja super, und wir sagen alle ‚Chapeau’. Sollte eine Partei oder ein Stimmbürger nach Studium der Verträge aber entscheiden, das Geschäft in Frage zu stellen, reicht schlicht Zeit nicht für entsprechende Schritte (Infoveranstaltung organisieren, Vertragsstudium mit Rechtsanwälten, Flugblätter drucken…). Eine demokratische Auseinandersetzung mit der Vorlage ist so kurzfristig unmöglich.
Kommt hinzu: Eine Investorin die weiss, dass die Verträge drei Monate öffentlich diskutiert werden, wird in den Verhandlungen ein stärkeres Augenmerk auf die Mehrheitsfähigkeit werfen, als wenn sie weiss, dass der Souverän das sowieso nur durchwinken kann. Die übereilte Abstimmung schwächt die Verhandlungsposition des Gemeinderats.
Fragen zum Baurechtsvertrag Düngerbau
Anfrage Natsch:
Werden im Baurechtsvertrag zum Düngerbau verbindliche Angaben zu dessen Kultur- und Frei-zeitnutzung gemacht, die sicherstellen, dass der Baurechtsnehmer diese Nutzungen gemäss Ge-staltungsplan auch langfristig umsetzt?
Antwort Gemeinderat:
Die von der Bevölkerungsvertretung und dem Gemeinderat erarbeiteten fünf Eckpunkte zur zukünftigen Nut-zung des Düngerbaus sind Bestandteil des Baurechtsvertrags. Die Gemeinde erhält in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung ein Mitspracherecht im Leitungsausschuss.
Anfrage Natsch:
Wird die Investorin ihre Vision zum Düngerbau noch vor der Abstimmung persönlich und öffent-lich der Gemeinde vorstellen?
Antwort Gemeinderat:
Das Investorenteam wird an der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 10. Januar 2022 anwesend sein und die Nutzungsvorstellungen präsentieren.
Unsere Stellungnahme zum Düngerbau:
Wir sind gespannt auf die Vision, die uns das Investorenteam vorstellt.
Gemäss Gestaltungsplan leistet der Düngerbau mit Freizeit- und Kulturnutzung einen wesentlichen Beitrag zur Belebung des Quartiers am See und der Gemeinde.
Das Investorenteam verpflichtet sich in den Düngerbau zu investieren und diesen Mehrwert für die Bevölkerung zu schaffen. Dies muss vertraglich klar abgebildet werden. Nur mit einem Baurechtsvertrag mit Detailtiefe und klaren Verpflichtungen wird der Düngerbau seine öffentlichkeitswirksame Funktion als Herz des Areals für die nächsten Generationen wahrnehmen können. Der Vertrag muss wasserdicht sein – wir verpflichten uns für 2 – 3 Generationen!
Fragen zum Seeuferpark
Anfrage Natsch:
Wird der Kaufvertrag Einschränkungen zur Gestaltung der Freihaltezone und des Parks enthalten (Bepflanzung, Nutzung, Aufenthaltsqualität)?
Antwort Gemeinderat:
Der Kaufvertrag enthält keine Einschränkungen für die Planung oder Gestaltung des Seeuferparks. Es gelten die Bestimmungen der Gestaltungsplanung. Die Investorin wird in der Jury für den Wettbewerb „Gestaltung Seeuferpark“ einen Einsitz erhalten ohne Stimmrecht.
Anfrage Natsch:
Werden nebst dem Kaufvertrag separate vertragliche Abmachungen zwischen Investorin und Ge-meinde vereinbart, die mögliche Einschränkungen zur Gestaltung von Freihaltezone und Park ent-halten?
Antwort Gemeinderat:
Nein, es gibt keine zusätzlichen Vereinbarungen ausserhalb des Kauf- und Baurechtsvertrages. Es wird ab-schliessend alles in den öffentlich aufliegenden Verträgen geregelt.
Unsere Stellungnahme zum Seeuferpark:
Es ist sehr erfreulich, wenn es jetzt keine Einschränkungen für den Park gibt. An der letzten Gemeindeversammlung hat sich der Gemeinderat z.B. noch gegen Bäume im Park ausgesprochen, im Hinblick auf die Interessen des Investorenteams.
Die Gemeinde hat sich für eine Erholungszone am See entschieden. Der Seepark vor den Baufeldern A1 und A3 ist für Bevölkerung und die Arealbewohner ein wichtiger, hochqualitativer Aufenthaltsort, und darf durch den Verkauf nicht beeinträchtigt werden. Nur das Land hinter dieser Erholungszone wird verkauft.
Fragen zur Auswahl der Investorinnen
Anfrage Natsch:
Haben sich die Investorinnen erst auf das Inserat bei Homegate gemeldet, oder fanden mit der ausgewählten Investorin bereits während der Arealplanung informelle Gespräche statt?
Antwort Gemeinderat:
Die vom Gemeinderat mit der Investorensuche beauftragte Firma Brandenberger + Ruosch AG, Dietlikon, prüfte im Frühjahr 2020 das Richtkonzept Chance Uetikon auf die Investorentauglichkeit. In dieser frühen Phase der Ausarbeitung des Gestaltungsplans „Lebendiges Quartier am See“ wurde neben anderen potentiellen Investoren auch die ausgewählte Investorin für eine Stellungnahme angefragt. Eine mögliche Vorbefassung fand nicht statt und das Ausschreibeverfahren für die Investorensuche unterlag auch nicht dem öffentlichen Submissionsrecht. Dazu wurde ein externes Rechtsgutachten verfasst.
Unsere Stellungnahme zur Auswahl der Investorinnen:
Es ist legitim, dass der Gemeinderat bereits früher informelle Gespräche mit Investoren geführt hat.
Dass jetzt tatsächlich ein Investorenteam den Zuschlag erhält, mit dem man bereits länger im Gespräch ist, war deshalb eine reale Möglichkeit.
Gerade deshalb ist es aber absolut zentral, dass jetzt alles transparent abläuft. Noch wichtiger ist es aber – gerade weil das Investorenteam schon vor der offiziellen Ausschreibung im Gespräch war – dass jetzt ein sauberer politischer Prozess möglich ist.