Fünf Kernpunkte zum Landverkauf am See

Mit dem regionalen Bildungszentrum, dem Seepark und dem vielseitig genutzten Düngerbau wird Uetikon eine weitherum einmalige Standortqualität gewinnen!

Der Verkauf von 50% des Areals und der Baurechtsvertrag für den Düngerbau werden die Zukunft des Seeuferareals jetzt aber entscheidend bestimmen. Die Lobby für Uetikon erachtet folgende fünf Kernpunkte zentral in diesem nächsten Schritt: 

Timing

Aufgrund des Fahrplans der Arealentwicklung gibt es keinen Grund für überstürzte Eile. Mehr Zeit erhöht die Chance, dass die Bevölkerung hinter den Verträgen (Baurechtsvertrag und Verkauf) steht.

Frühestens Mitte 2024 wird mit der Bewilligung des Objektkredits Mittelschule durch den Kantonsrat gerechnet – erst dann gehört das Land parzellenscharf der Gemeinde und kann grundbuchamtlich auf die Investorin übertragen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt hat sich der Kanton das vertragliche Recht gesichert, seine Flächenansprüche noch zu ändern. Somit besteht kein Grund, den Investorenprozess zu beschleunigen. Die Immobilienpreise am See sind immer noch stark am Steigen: Es besteht also keinerlei Risiko, dass sich durch sorgfältige Vertragsausarbeitung der Gewinn schmälert.

Offene Information und genug Zeit für Meinungsbildung

Die Investorin soll ihre Vision der Nutzung des Düngerbaus der Öffentlichkeit an einer Veranstaltung persönlich präsentieren. Danach braucht es Zeit für politische Meinungsbildung zum Baurechtsvertrag Düngerbau. 

Der gleichzeitige Verkauf von 50% des Gemeindeareals und der Abgabe des Düngerbaus im Baurecht ist kein normales Immobiliengeschäft. Mit dem Baurechtsvertrag wird die Nutzung des Düngerbaus für 2 – 3 Generationen festgelegt. Dies bedarf umfassender Meinungsbildung für einen verantwortungsvollen Entscheid. Idealerweise hätten sogar alle fünf Bewerber ihre Vision vorgestellt, um die Diversität der Möglichkeiten zu kennen.

Griffiger Baurechtsvertrag zum Düngerbau

Der Baurechtsvertrag muss langfristig angemessene Anteile für Kultur und Freizeitnutzung festlegen und die von der Investorin der Öffentlichkeit vorgestellte Nutzungsvision abbilden. Nur mit einem Baurechtsvertrag mit Detailtiefe und klaren Verpflichtungen wird der Düngerbau seine öffentlichkeitswirksame Funktion als Herz des Areals für die nächsten Generationen wahrnehmen können.

Gemäss Gestaltungsplan leistet der Düngerbau mit Freizeit- und Kulturnutzung einen wesentlichen Beitrag zur Belebung des Quartiers am See und der Gemeinde. Die Investorin verpflichtet sich mit dem Kauf des hochwertigen Landes A1 – A4 in den Düngerbau zu investieren und einen Mehrwert für die Bevölkerung zu schaffen, dies muss vertraglich klar abgebildet werden.

Seepark als Erholungszone für alle

Der Seeuferpark soll für alle öffentlich sein und der Kaufvertrag darf keine Nutzungseinschränkungen für den Park enthalten. 

Der Seepark vor Baufeldern A1 und A3 ist für Bevölkerung und die Arealbewohner ein wichtiger, hochqualitativer Aufenthaltsort. Es dürfen im Kaufvertrag keine Einschränkungen für die Gestaltung dieser Erholungszone festgelegt werden (Bepflanzung, Aufenthaltsqualität).

Statt Qualitätsabstrichen notfalls Verhandlungen mit Kanton  

Sollten die Qualitätsansprüche (Nutzung Düngerbau, Parkqualität) den anvisierten Ertrag gefährden, muss über die Ausgleichszahlung und den anvisierten Ertrag verhandelt werden, statt Kompromisse in der Qualität zu machen.  

In den Rechnungsbeispielen im von der Gemeindeversammlung genehmigten gemeinsamen Kaufvertrag mit dem Kanton war die durch die Gemeinde zu leistende maximale Ausgleichszahlung an den Kanton bei 17 Mio. Franken (in dem Beispiel, bei dem die Gemeinde 57% des Areals zugesprochen erhalten hätte). Auch in der Präsentation des Projekts in der Öffentlichkeit war nie von einer Zahlung von mehr als 20 Mio. die Rede. Nun liegt die zusätzliche Zahlung durch die Gemeinde für 50% des Areals bei 40 Mio. Franken

Das hat drei Gründe:

  • Die Zahlung ist an den ZWEX See (Immobilienindex See) gebunden. Dieser ist seit Stichtag im Vertrag um 35% gestiegen (> 6 Mio).
  • Im Masterplan waren die Parzellen C1 und C2, die an den Kanton gehen, ursprünglich für Wohnnutzung vorgesehen. Der Kanton hat diese einseitig um 17.5 Mio. zur Zone für öffentliche Bauten entwertet, um 1000 zusätzliche Schüler unterzubringen. Dadurch wurde die Wertdifferenz zwischen Gemeinde und Kantonsanteil und somit die Ausgleichszahlung der Gemeinde um 8.5 Mio. erhöht. Der Opportunitätsgewinn des Kantons (verdoppelte Schülerzahl seit Vertragsabschluss) wurde dagegen nicht angerechnet.
  • Die Baudichte auf den Gemeindeparzellen ist höher als ursprünglich angenommen.

Diese Ausgleichszahlung ist kein Problem, wenn sie durch den Verkaufserlös refinanziert wird und sie die Qualität der Düngerbaunutzung und des Seeparks nicht gefährdet. Wenn aber Kompromisse in der Qualität gemacht werden müssen, um die Zahlung zu stemmen, muss diese Zahlung neu verhandelt werden. Dies ist im Übrigen im gemeinsamen Kaufvertrag mit dem Kanton schon so vorgesehen.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s