Wie der Gemeinderat auf unseren offenen Brief reagiert hat

Am 28. September haben wir in einem offenen Brief an den Uetiker Gemeinderat die Verhandlungsführung in der Gemeindeversammlung vom 13. September zum Gestaltungsplan gerügt. Bemängelt haben wir dabei insbesondere die „Nichtentgegennahme“ von Anträgen mit angeblich unbekannten Kostenfolgen, obwohl die finanziellen Folgen des Gestaltungsplanes auf die Gemeindefinanzen gar nicht Gegenstand der Abstimmung waren. Inhalt der Vorlage war bekanntlich der Gestaltungsplan und nicht ein Verpflichtungs- oder Budgetkredit für ein Vorhaben.

Weil uns Transparenz wichtig ist, veröffentlichen wir hier nun auch die Antwort des Gemeinderates vom 1. Oktober auf unseren Brief:

„Lieber Valentin, lieber Andreas

Auch uns freut es, dass der Gestaltungsplan, den wir während vier Jahren zusammen mit der Bevölkerung entwickelt haben, an der Gemeindeversammlung so deutlich genehmigt wurde. Dies ist der Verdienst der Akteure in diesem Prozess: Gemeinderat, Verwaltung, Parteien, Interessenvertreter und Bevölkerung.

Es ist verständlich und auch legitim, Anträge an einer Gemeindeversammlung zu stellen. Inwiefern es sinnvoll und politisch anständig ist, Änderungen zu beantragen, die sich im Prozess mehrmals als nicht mehrheitsfähig erwiesen haben, muss jeder Antragsteller für sich entscheiden.

Kommen wir zum Kernpunkt Eurer Kritik. Es ist mitnichten ein „demokratiepolitischer Skandal“, dass wir gewisse Änderungsanträge an der Gemeindeversammlung nicht entgegengenommen haben. Die Fakten hat der Gemeinderat erstmals an der IPK vom 28. Juni 2021, an der auch die Lobby vertreten war, aufgezeigt. Weiter wurde im Gemeinderat auch das Vorgehen an der Gemeindeversammlung thematisiert und besprochen. Diese Info floss via die Behördenvertreter an die Parteien. Wieso das in Eurem Fall nicht geklappt hat, entzieht sich unserer Kenntnis.

Und dann wurde an der Gemeindeversammlung mehrfach erklärt, dass sich die Beschränkungen von Änderungsanträgen (mit der Möglichkeit, stattdessen einen Rückweisungsantrag zu stellen) nicht auf das Geschäft „Gestaltungsplan Lebendiges Quartier am See“ sondern generell auf Geschäfte, die an einer Gemeindeversammlung behandelt werden, beziehen.

Auch wenn die finanziellen Folgen des Gestaltungsplans auf die Gemeindefinanzen gar nicht Gegenstand der Abstimmung waren, so ist ja wohl umso klarer, dass gewisse Änderungsanträge die Vorlage im Wesentlichen verändert hätten, was nicht zulässig ist. Und der Versammlung wäre es nicht möglich gewesen, die finanzielle Tragweite solcher Anträge abzuschätzen. Was eine weitere Voraussetzung wäre, einen solchen Antrag zuzulassen.

Die nächsten Schritte für dieses Geschäft sind dem Gemeinderat durchaus bekannt: Urnenabstimmung Verkauf/Baurechtsvertrag Investor XYZ, voraussichtlich Februar 2022. Wettbewerb Teilprojekt Seeuferpark mit dem Lead beim Kanton und der Gemeinde. Zeitraum 2022/2023, Kreditgenehmigung GV 2024.

Der Gemeinderat hat in den letzten fünf Jahren immer wieder zur Genüge bewiesen, dass ihm das Thema Transparenz und Einbezug der Bevölkerung sehr ernst und auch ein Anliegen ist. Der beste Beweis ist die überwältigende Zustimmung der Bevölkerung zu den Geschäften der genannten Gemeindeversammlung.

Freundliche Grüsse

Gemeine Uetikon am See

Urs Mettler, Gemeindepräsident / Reto Linder, Gemeindeschreiber“

Auch wenn der Brief zum Teil nicht überprüfbare Aussagen enthält, auf die wir nicht näher eingehen wollen, so ist doch eines klarzustellen:

In einem offenen Beteiligungsprozess ist es nicht der Gemeinderat, der über die Mehrheitsfähigkeit von Vorschlägen zu beurteilen hat, sondern einzig und allein das für ein Projekt zuständige Gremium – und dies war in diesem Fall die Gemeindeversammlung. An einer Gemeindeversammlung die Mehrheitsfähigkeit von Vorschlägen zu überprüfen ist daher sowohl sinnvoll und durchaus auch „politisch anständig“.

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