Einzonung Grüt – Das Dorf in einer Legislaturperiode fertigbauen?

Uetikon steht vor einem Wachstumsschub – in der Birchweid entsteht Wohnraum für 300 Personen und am See laufen die Ausschreibungen für ein dichtes Quartier mit 600 – 800 Bewohnern. Keine andere Goldküstengemeinde ist prozentual in den letzten 25 Jahren so stark gewachsen – und keine hat in den nächsten 10 Jahren einen so starken Wachstumsschub vor sich.

Die Bauzonen sind gemäss Raumplanungsgesetz (Art. 15) so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Wohnbedarf für 15 Jahre entsprechen. Die vorhandenen Reserven in Uetikon decken diesen Bedarf bei weitem ab. Vor diesem Hintergrund befremdet das Timing der geplanten Einzonung in der Reservezone Grüt.

Im Dorfentwicklungsprozess wurde der Vorschlag am Haslibach Reservezone freizugeben diskutiert und grossmehrheitlich verworfen. Nun wird vorgeschlagen an landschaftlich viel wertvollerer und peripherer Lage eine solche Einzonung vorzunehmen. Wurden die Stimmen im Dorfentwicklungsprozess nicht gehört?

In den letzten Monaten wurden zwei von der Baukommission kritiklos bewilligte Projekte für Mehrfamilienhäuser, die nicht mit der Kernzonenordnung kompatibel sind, vom Baurekursgericht im letzten Moment gestoppt. Zudem wurde die Diskussion um die Veräusserung (und somit Bebauung) der Gemeindehausparzellen mit der Liegenschaftsportfoliostrategie neu lanciert, fast zeitgleich kommt dieser Vorschlag zur Einzonung und die Gemeindeordnung soll auch noch die Finanzkompetenz für den Liegenschaftenverkauf durch GR verdoppeln – es scheint als müsse Uetikon in einer Legislaturperiode fertig gebaut werden!

Die Lobby für Uetikon setzt sich dafür ein, dass sich unser Dorf qualitativ entwickelt – und dass auch kommende Generationen noch Gestaltungsspielraum haben. Diesem Anspruch mag die vorgeschlagene Einzonung Grüt in landschaftlich sensiblem Gebiet nicht genügen. Dass wir nicht grundsätzlich gegen neue Bauprojekte sind, habenwir beim qualitativ guten Projekt Birchweid gezeigt. Dort haben wir uns im Dialog mit der Eigentümerschaft für erfolgreich für Verbesserungen eingesetzt und freuen uns, dass dort vielseitiger Wohnraum entsteht. Und mit einer Initiative wollen wir eine sehr hohe Dichte am See ermöglichen – die jedoch den Seepark nicht erdrückt. 

Bund und Kanton verlangen von den Gemeinden einen haushälterischen Umgang mit dem Boden – mit dem Ziel, eine weitere Zersiedlung aufzuhalten und für nachfolgende Generationen einen Gestaltungsspielraum zu belassen. Das Argument seitens Gemeinderat, die Einzonung sei eine späte Wiedergutmachung an den Landbesitzer trägt nicht – dazu wären verbindliche vertragliche Grundlagen nötig. Es mag ein verständliches Partikularinteresse sein, dieses ist aber dem legitimen öffentlichen Interesse unterzuordnen. Sollte tatsächlich ein Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum in der Gemeinde bestehen, so wäre dieser im Sinne einer geordneten Siedlungsentwicklung im Zentrum der Gemeinde und mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr zu schaffen. Einzonungen in peripheren Lagen verstärken die unerwünschte Zersiedelung der Landschaft. Zudem schafft einen Umzonung im Grüt auch ein Präjudiz für andere Begehrlichkeiten an vergleichbaren Lagen.

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