Am 26. September 2021 werden die Uetiker StimmbürgerInnen und -Bürger über die Totalrevision der Gemeindeordnung abstimmen. Die Lobby für Uetikon lehnt diese ab und empfiehlt, ein Nein einzulegen.
Hauptgrund für die Ablehnung ist die geplante Verdoppelung der Finanzkompetenz des Gemeinderates bei der Veräusserung oder beim Tausch von Liegenschaften (Art. 29 Finanzbefugnisse Abs. 4) von bisher CHF 1,5 Mio. auf CHF 3,0 Mio. So könnte der Gemeinderat beispielsweise den Verkauf des alten Gemeindehauses nach der revidierten Gemeindeordnung neu in eigener Kompetenz beschliessen, obwohl dieser an der Gemeindeversammlung deutlich abgelehnt wurde.
Gerade in Zeiten stark steigender Liegenschaftspreise vertritt die Lobby die Ansicht, dass der Verkauf von immer knapper werdendem Grundeigentum der Gemeinde mit grösster Vorsicht erfolgen und in jedem Fall an einer Gemeindeversammlung oder an der Urne entschieden werden sollte.
In Horgen (23’000 Einwohner:innen) gilt ab 2022: Die Gemeinde verkauft grundsätzlich keine Grundstücke. Eine Abgabe im Baurecht mit der Höchstdauer von 99 Jahren ist möglich. Ausnahmen: Keine Beeinträchtigung einer öffentlichen Aufgabe oder Realersatz. Finanzkompetenz Gemeinderat für die Veräusserung von und Investition in Liegenschaften des Finanzvermögens: 2 MCHF.
Ein guter Ansatz, auch für Uetikon!