Offener Brief an den Gemeinderat zur Gemeindeversammlung vom 13. September 2021

Wir haben heute dem Gemeinderat von Uetikon einen „offenen Brief“ zugestellt zum Verlauf der Gemeindeversammlung vom 13. September 2021 über den Gestaltungsplan «Lebendiges Quartier am See». Wir publizieren diesen an dieser Stelle; der Brief ging parallel auch an die Redaktion der Zürichsee Zeitung.

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident, sehr geehrte GemeinderätInnen,

Die Gemeindeversammlung vom 13. September 2021 hat den Gestaltungsplan «Lebendiges Quartier am See» mit grossem Mehr verabschiedet. Das freut uns, denn der Plan enthält sehr viele Elemente, die einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität in Uetikon leisten werden.

Dafür haben wir uns – wie keine andere politische Organisation in der Gemeinde – im Rahmen des Beteiligungsverfahrens mit hohem zeitlichem Engagement und Herzblut eingesetzt. Wir sind überzeugt, dass wir mit unseren Beiträgen wesentlich zu einer hohen Qualität des verabschiedeten Gestaltungsplans beigetragen haben.

Damit die Umsetzung dieses Plans in den nächsten Jahren das angestrebte Potential ausschöpfen kann, braucht es jedoch Vertrauen in die Behörden und in die demokratischen Prozesse.

Dieses Vertrauen wurde an der Gemeindeversammlung massiv beschädigt.

Es gehört zu den unbestrittenen Gepflogenheiten der Demokratie, dass die beteiligten Gruppierungen auch nach einem längeren Entwicklungsprozess in der abschliessenden Entscheidungsfindung versuchen, mit Anträgen über ihre nicht berücksichtigten Anliegen eine demokratische Entscheidung zu erwirken. Deshalb war bereits das Flugblatt im Vorfeld und die bürgerlichen Voten, die sich prinzipiell gegen jegliche Anträge und Veränderungsvorschläge stellten, irritierend. Damit wurde fälschlicherweise der Eindruck erweckt, die Lobby wolle einen «ausgewogenen Kompromiss» in letzter Minute aushebeln. Einen «Kompromiss» konnte es aber im Beteiligungsverfahren gar nie geben: Ein Beteiligungsverfahren ist, wie Sie immer wieder betonten, kein Mitbestimmungsverfahren.

Der eigentliche demokratiepolitische Skandal liegt deshalb in der «Nichtentgegennahme» von Anträgen mit der Begründung, es könne nicht über Anpassungen mit unbekannten Kostenfolgen an der Gemeindeversammlung entschieden werden.

Gemäss von uns konsultierten Experten sind mögliche unbekannte Kostenfolgen aber kein ausreichender Grund, die Anträge abzuweisen, da die finanziellen Folgen des Gestaltungsplanes auf die Gemeindefinanzen gar nicht Gegenstand der Abstimmung waren. Inhalt der Vorlage war ein Gestaltungsplan und nicht ein Verpflichtungs- oder Budgetkredit für ein Vorhaben, wie beispielsweise eine neue Sportanlage. Der Gemeinderat hat ferner keinerlei Informationen zu den Einnahmen vorgelegt, so dass sich die StimmbürgerInnen gar keine Meinung über diese Mindereinnahmen bilden konnten. Zudem wurde im Vorfeld von Seiten des Gemeinderats immer betont, dass Anträge an der Gemeindeversammlung möglich sind, und dass sogar unser Initiativbegehren einfacher als Antrag hätte eingebracht werden können.

Ein so tiefer Eingriff in die Rechte der StimmbürgerInnen hätte zumindest eine vorgängige Ankündigung erfordert. Dass dies nicht erfolgt ist, werten wir als tiefen Vertrauensbruch.

Die Lobby verzichtete bewusst auf einen Stimmrechtsrekurs wegen Verfahrensfehlern, trotz erheblicher Erfolgschancen eines solchen. Wir sind der Meinung, dass der im Kern gut geratene Gestaltungsplan mit einem solchen Rekurs unnötig verzögert würde. Das Projekt hat diese «Strafe» nicht verdient.

Wir versichern Ihnen, dass wir die künftige Entwicklung des Quartiers am See weiterhin engagiert und neu mit geschärftem Blick für demokratische Verfahrensprozesse verfolgen. Wir werden demnächst mit konkreten Vorschlägen an den Gemeinderat gelangen zum Thema Transparenz in den kommenden Planungsschritten.

Mit freundlichen Grüssen

Für die Lobby für Uetikon

Andreas Natsch und Valentin Peer

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