Rekurs gegen Projektänderung Seegrundsanierung: Kein Grund für Verzögerung Seeuferpark

Im Bericht der ZSZ vom 22.2.24 wird einmal mehr behauptet, der Rekurs der Lobby sei einer der Gründe, die zu Verzögerungen in der Realisation des Seeuferparks führe. Diese Behauptung ist nicht korrekt:

1. Der Rekurs richtet sich nicht gegen die Seegrundsanierung (Aussage ZSZ) sondern gegen die Projektänderung Seegrundsanierung [1] Sollte dem Rekurs stattgegeben werden, bleibt das jetzige Projekt Seegrundsanierung rechtsgültig bestehen und könnte weiter umgesetzt werden: Das AWEL hat der Lobby schriftlich bestätigt, dass das rechtskräftig bewilligte Projekt (die Entsorgung der oberflächennahen 80 Tonnen Bleiäquivalente und Sicherung mit einer lokalen Schüttung), wie geplant und von der Firma Marti verbindlich offeriert, weiterhin technisch und entsorgungstechnisch machbar ist. Somit würde ein gutgeheissener Rekurs nicht zwingend zu Baustopp und Verzögerungen führen, auch wenn die Firma Marti (aufgrund der vorgefundenen Situation) allenfalls technische Anpassungen im Vorgehen machen müsste.

2. Sollte das Gericht zu einer ähnlichen Einschätzung der rechtlichen Situation kommen wie die Lobby (Überschüttung einer nicht abbaubaren Schwermetallaltlast ist gemäss BAFU nicht erlaubt) und/oder die Stichhaltigkeit der materiellen Begründung ähnlich sehen (die tiefliegenden hohen Schadstoffmengen als Begründung der Projektänderungen sind faktisch nicht belegt), so sind nicht die Rekurrierenden Schuld an einer unkorrekten Planung der Projektänderung und den damit verbundenen Verzögerungen – sondern die Verfasser ebendieser Projektänderung (never blame the messenger!).

3. In der öffentlichen Präsentation zu den Altlasten an Land vom 20.11.2023 (130 Tonnen Arsen im Fabrikgelände, die durch Grundwasser und Meteorwasser mobilisiert werden) hat der Kanton betont, dass jetzt eine integrale Planung nötig ist und (a) die Altlasten im See, (b) die Altlasten auf dem Land und (c) die Arealentwicklung aufeinander abgestimmt werden müssen. Als (Teil)-Lösung wurde gar eine völlig neue Dichtwand am Seeufer ins Spiel gebracht [2]. Erst jetzt – 2024 und fast 10 Jahre nach der ersten Diskussion ums Gymi am See – wird dazu eine Variantenstudie durchgeführt. Dass das ganze Areal erst jetzt zu einer sanierungsbedürftigen Altlast hochgestuft wird und dass die nötige Variantenstudie über Massnahmen im Untergrund erst bei weit gediehener Planung durchgeführt wird, könnte in der Tat zu Verzögerungen führen – sicher aber nicht der Rekurs der Lobby. Diesen Vorwurf weisen wir in aller Deutlichkeit zurück.

Mit der zusätzlichen Altlast im Untergrund erhält das Projekt Seeuferareal eine neue Komplexitätsebene – diese sollte ehrlich angesprochen und nicht verdrängt werden.


[1] Somit ist der Rekurs ein Votum für die Seegrundsanierung – nämlich das Entfernen von 80 Tonnen Bleiäquivalenten aus dem Zürichsee – und ein Votum gegen die Nicht-Sanierung, das Belassen ebendieser Altlast vor Ort!

[2] Die Realisation der Kiesschüttung gemäss Projektänderung würde den Bau der Dichtwand behindern und ist deshalb zur Zeit gar nicht durchführbar, bis der Sanierungsentscheid gefällt ist

Hintergrund: Folien des AWEL aus Präsentation_Infoveranstaltung_20.11.2023.pdf (uetikonamsee.ch)

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