An der Sitzung vom 4.11. hat die Lobby die JA-Parole für die Urnenabstimmung am 30. November beschlossen.
Bezahlbarer Wohnraum ist in Uetikon rar geworden. Besonders für Menschen mit niedrigem Einkommen, Sozialhilfebeziehende, alleinerziehende Eltern und Asylsuchende fehlen Wohnungen. Die Gemeinde verfügt über das Land in der Scheug und ist aufgrund klarer Auflagen verpflichtet, in ein solches Projekt zu investieren. Deshalb begrüsst die Lobby das vorgestellte Vorhaben, da es die notwendige Infrastruktur für mehr bezahlbaren Wohnraum schafft.
Wichtig wird sein, in der neuen Überbauung einen guten sozialen Mix zu erreichen. Wir sind überzeugt, dass die sozialen Dienste die Nutzung dieser Liegenschaft sorgfältig begleiten und damit einer ‚Ghettobildung‘ oder negativen Entwicklungen im Quartier vorbeugen werden.
Uetikon soll ein Ort bleiben, der Wohnraum für unterschiedliche Bedürfnisse bietet. Mit diesem Projekt nimmt die Gemeinde ihre Verantwortung wahr.
Ein Schritt in die richtige Richtung – aber noch zu wenig Mut: Sichere Wege in Schule und Kindergarten für alle Uetiker Kinder!
Die Lobby begrüsst grundsätzlich, dass in Uetikon am See Tempo 30 Massnahmen geplant werden. In der Vergangenheit hat die Bevölkerung verschiedentlich das Bedürfnis nach Tempo 30-Zonen geäussert. Die Anzahl der Verkehrsteilnehmenden hat in den letzten Jahren stetig zugenommen und wird auch in Zukunft weiter ansteigen: Dies erhöht den Bedarf für Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Das vorgeschlagene Massnahmenpaket mit den drei Tempo 30-Zonen erachtet die Lobby allerdings als mutlos und zu wenig durchdacht. Es ist zum Beispiel nicht nachvollziehbar, weshalb auf der Binzigerstrasse Tempo 30 nicht umgesetzt wird. Gerade auf dieser Strasse müsste das Tempo angepasst werden, da sie zum Schulweg der Kinder aus dem Binzigerquartier gehört und zum Überqueren keine Fussgängerstreifen vorhanden sind. Für die Holländerstrasse wäre die Temporeduktion aus Sicht der Lobby ebenfalls sinnvoll. Es bewegen sich auf dieser Strasse viele Schulkinder und Fussgänger, welchen stellenweise kein Trottoir zur Verfügung steht.
Für die Lobby ist zudem fraglich, weshalb der Fussgängerstreifen im südlichen Teil der alten Bergstrasse entfernt werden soll. Dieser ist ein wichtiges Sicherheitselement für die Kindergartenkinder des Höbeli-Kindergartens und Schulkinder, welche im Dorfzentrum zur Schule gehen. Der Fussgängerstreifen befindet sich im nahen Umfeld des Kindergartens Höbeli und muss unbedingt beibehalten werden.
Somit erachtet die Lobby die geplanten Tempo 30-Massnahmen als einen guten Anfang – wir betonen allerdings, dass diese in Zukunft weiterentwickelt werden müssen.
Denn: Auf den kurzen Distanzen spart Tempo 50 kaum Zeit – mit Tempo 50 kann man auf der Binzigerstrasse auf dem Weg ins Dorf gegenüber Tempo 30 maximal 40 Sekunden sparen (!), eine Mutter, die ihre Kinder aber wegen fehlender Sicherheit zu Fuss in den Kindergarten begleitet, braucht bis zu vier mal am Tag eine halbe Stunde!
Bis zum 5. Oktober können Sie ihre Meinung und Unterstützung für Tempo 30 Zonen im Rahmen der Vernehmlassung noch einbringen – machen Sie davon Gebrauch!
Dem Rekurs gegen die Abänderung der ursprünglich geplanten vollständigen Sanierung durch Abtragung hat das Baurekursgericht Recht gegeben. Das Gerichtsurteil vom Oktober 2024 hielt fest, dass die Altlast im Uetiker Seegrund nicht hinreichend untersucht war, um einen Variantenentscheid zu fällen und ordnete weitere Untersuchungen an. Am 2. Juli 2025 hat der Kanton diese publiziert: Sie zeigen ein detailliertes Bild der chemischen Schadstoffbelastungen. Die hohe Auflösung mit Bohrkernen und die Tatsache, dass zusätzliche Bohrungen und Sedimentproben entnommen wurden – mehr als ursprünglich geplant – ist positiv hervorzuheben. Dieses detaillierte Bild wird helfen, dass eine nachhaltige Sanierug des Uetiker Seeufers in naher Zukunft Realität werden kann.
Die zusätzlichen Untersuchungen zeigen eindeutig, dass die vom AWEL vermuteten zusätzlichen Belastungen von 29’000 m3, die der Bewilligung für die Projektänderung zugrundelagen, (zum Glück!) eine massive Überschätzung waren. Die Variantenstudie sollte deshalb von unabhängigen Experten, die in früheren Entscheiden nicht involviert waren, begleitet werden, um der veränderten Situation Rechnung zu tragen.
Die wichtigsten Erkenntnisse:
Im östlichen Teil des Areals konzentrieren sich die Schadstoffe auf die oberste Schicht (< 1m). Für diese ca. 60% der Fläche ist die Vermutung definitiv widerlegt, dass eine oberflächige Sanierung („Absaugen“) wegen tiefreichender Schadstoffe nicht zielführend sei..
Im westlichen Bereich reichen die höchsten Konzentrationen giftiger Schadstoffe in den meisten Proben bis maximal 3.5 m. Eine durchgehend hohe Belastung bis in 7 m Tiefe, wie bei Ankündigung der Projektänderung 2023 vermutet, liegt also auch im westlichen Teil nicht vor.
Die Belastungen im Tiefenbereich 2 – 4 m sind grossmehrheitlich unmittelbar neben dem Blockwurf nahe am Ufer festgestellt worden. Somit konzentrieren sich die tiefer reichenden Belastungen auch im westlichen Bereich auf eine sehr kleine Fläche.
Die weitaus höchsten Schadstoffkonzentrationen liegen überall in den obersten 50 cm. Sie liegen in einem schlammartigen Material, das sich bei Belastung verflüssigt und nicht für die Überschüttung mit Kies geeignet ist.
Diese stärksten Belastungen nahe der Oberfläche gelten auch für die Radionuklide – soweit das aus den begrenzten Anzahl Proben abgeleitet werden kann.
Somit zeigt sich ein völlig anderes Bild, als jenes, das der gestoppten Projektänderung zugrunde lag.
Das sind gute News: Es gibt zwar sehr lokal noch tiefer reichende Belastungen als ursprünglich bekannt – das Ausmass ist aber viel kleiner als vom Kanton 2023 angenommen, und das Seeufer ist somit weniger belastet, als spekuliert worden war!
Es ist deshalb wichtig, dass die Variantenstudie die Situation völlig ergebnisoffen beurteilt, da es eindeutig nicht zwischen entweder «Aushub bis auf 7m mit Destabilisieren der Ufermauer» oder «die ganze Fläche mit 30’000 m3 Kies überdecken» zu entscheiden gilt.
Detaillierte Diskussion der Ergebnisse:
Zuerst sind zwei Dinge anzumerken:
Der Bericht legt alle detaillierten Daten vor. Im Text werden die quantitative Daten aber hauptsächlich auf eine binäre Einteilung in «> 10xPEC», «< 10xPEC» reduziert. 1 x PEC ist die Konzentration, bei der Effekte auf Wasserorganismen erwartet werden – 10xPEC ist ein zufällig gewählter regulatorischer Wert, für die Organismen ist 9xPEC natürlich ähnlich toxisch wie 11xPEC…. 100xPEC ist hingegen definitiv nicht gleich wie 10xPEC! Die «10xPEC-Vereinfachung» ist nützlich – aber nicht vollständig. Es ist wichtig, auch die absoluten Konzentrationen anzuschauen, dies klammert die Diskussion im Bericht vollständig aus. (Siehe weiter unten insbesondere die Bemerkungen über die sehr hohen Belastungen in den obersten 50 cm !!!)
Der Bericht macht eine Gleichsetzung, indem nur die Toxizität für Wasserorganismen angeschaut wird. «10xPEC Arsen» ist in dieser Sichtweise gleich wie «10xPEC Kupfer» oder «10xPEC Zink». In der Tat ist Kupfer für viele Organismen toxisch, jedoch sind Kupfer und Zink gleichzeitig auch lebenswichtige Spurenelemente. Deshalb sind tiefliegende, im See verbleibende Kupfer- und Zinkrückstände anders zu beurteilen als die hochtoxischen Elemente Blei, Arsen, Uran, Radium und Kadmium, die wir unseren Nachkommen überlassen. Hier ist eine Differenzierung essentiell!!
Belastung im östlichen Bereich:
Im östlichen Bereich (ca. 60 % der Fläche) finden sich in über 75 % der Proben in den obersten Schichten (0 – 1 m) 10xPEC Werte. Für Blei und Kadmium sind in den obersten 50 cm sehr hohe Belastungen vorhanden (bis zu 40 – 100xPEC, Abb. 1).
Im Tiefenbereich 1 – 3 m überschreiten nur 2 von 23 (9%) der Proben den 10 x PEC Wert, und die Werte sind deutlich unter den hohen Belastungen an der Oberfläche (Abb. 2) . Zudem reichen diese gemessenen zwei Belastungen nicht bis auf 3 m sondern nur auf 1.15 – 1.4 m, sind also auch noch relativ nahe an der Oberfläche.
Die Karte der Belastungen zeigt nur zwei stark kontaminierte Punkte (mit > 10xPEC) in über 3 m Tiefe , die am Ufer unmittelbar neben dem Blockwurf liegen, und nur bei einem handelt es sich um Schwermetallbelastungen (Abb 3.).
Zusammengefasst sind im östlichen Bereich auf ca. 60% der nicht sanierten Fläche hohe bis sehr hohe Belastungen nahe der Oberfläche, die in weiterer Entfernung zum Ufer nur an einem Messpunkt bis auf 1.4 m Tiefe reichen – einzelne, tiefer reichende Belastungen finden sich ausschliesslich direkt neben dem Blockwurf am Ufer. Die sehr hohen Belastungen in den obersten 50 cm sind bemerkenswert und beim Entscheid ‘Sichern’ vs. ‘Entfernen’ besonders zu berücksichtigen.
Abb. 1: Bereich Ost: Belastungen in den obersten 0 – 100 cm. Rot sind Stellen mit über 10 x PEC. Sehr hoch belastete Stellen mit über 40 x PEC für Blei (Pb) und Kadmium (Cd) sind speziell markiert.
Abb. 2: Bereich Ost: Belastungen im Bereich 1 – 3 m Tiefe. Rot sind Stellen mit über 10 x PEC. Stellen mit über 10xPEC für Blei (Pb) und Kadmium (Cd) sind speziell markiert. Tiefen und PEC Überschreitung für alle Stellen mit über 10 x PEC hinzugefügt
Abb. 3: Bereich Ost: Belastungen im Bereich 1 – 3 m Tiefe. Rot sind Stellen mit über 10 x PEC. PAK = polyaromatische Kohlenwasserstoffe. Dieser Wert ist der einzige PAK-Wert der Messkampagne der knapp den 10x PEC Wert überschreitet. PAK sind langfristig biologisch abbaubar, im Gegensatz zu den Schwermetallen, auch ist der PAK Werte gerade an der 10x PEC Grenze. Tiefen und PEC Überschreitung für alle Stellen mit über 10 x PEC hinzugefügt
Belastung im westlichen Bereich:
Im westlichen Bereich finden sich mit zwei Ausnahmen in allen oberflächennahen Proben Belastungen von über 10xPEC. Sehr hohe Belastungen mit 40 – 400xPEC (!!) wurden auch hier in den obersten 50 cm, zum Teil in den obersten 16 cm gefunden (Abbildung 4). Diese oberflächennahen, sehr hohen Belastungen finden sich insbesondere in den vom Ufer entfernten Bereichen und stammen eindeutig von den in den See eingeleiteten Abwässern. Sie liegen in mechanisch unstabilem Schlamm, der vermutlich einfach zu entfernen ist.
Im Tiefenbereich 1 – 3 m finden sich im Abstand von 20 m vom Blockwurf vereinzelt Stellen mit Belastungen bis in 1.8 m Tiefe. (Abb. 5 und 6). Nur im Bereich Profil 9 – 13 reichen sie bis auf 2.5 – 3.4 m. Dieser Bereich wurde schon früher als besonders stark belastet identifiziert, er umfasst einen sehr kleinen Teil des gesamten Sanierungsperimeters. Direkt neben dem Blockwurf reichen die Belastungen mit Blei, Kadmium oder Arsen an drei Stellen bis auf 3.4 – 4.1 m, nirgends aber auf die vermuteten 7 m.
Abb. 4: Bereich West: Belastungen in den obersten 0 – 100 cm. Rot sind Stellen mit über 10 x PEC. Sehr hoch belastete Stellen mit über 40 x PEC für Blei (Pb) und Kadmium (Cd) sind speziell markiert, ebenfalls die Probe mit den höchsten Radium und Uran-Werten.
Abb. 5: Bereich Ost: Belastungen im Bereich 1 – 3 m Tiefe. Rot sind Stellen mit über 10 x PEC. Tiefen der tiefstliegenden 10xPEC Überschreitung und PEC Überschreitung für alle Stellen mit über 10 x PEC hinzugefügt
Abb. 6: Bereich West: Belastungen im Bereich >3 m Tiefe. Rot sind Stellen mit über 10 x PEC. Tiefen und PEC Überschreitung für alle Stellen mit über 10 x PEC hinzugefügt
Belastung mit Radionukliden:
Die Belastung mit Radionukliden wurde nicht engmaschig untersucht. Zudem wurde, zusätzlich zum vom PSI gemieteten, bestens geeigneten Messgerät durch die beauftragte ROTACS GmbH ein absolut ungeeignetes Dosimeter eingesetzt. So konnten radioaktive Stellen der Bohrkerne nicht sicher entdeckt werden. Dies wäre aber der eigentliche Auftrag der Messungen auf dem Ponton gewesen!
Trotzdem zeigt sich ein ähnliches Bild wie für die toxischen Schwermetalle: Die grössten Belastungen liegen oberflächennah im westlichen Areal, mit der maximalen Belastung von 1300 Bq/kg Radium 226 und 9100 Bq/kg Uran 238 im Bohrkern 4 (Abb 4). Eine Entfernung der oberflächennahen Schichten würde also auch diese Belastungen entfernen. Zudem hält der Bericht fest, dass Feststoffaktivitäts-Höchstwerte (sogenannte Richtwerte für eine Deponierung) nicht überschreiten – somit stellt sich kein unlösbares Entsorgungsproblem, wenn diese Stoffe aus dem See entfernt würden.
Nebst der ungenügenden Genauigkeit der Triagemessungen an den Bohrkernen und dem weitmaschigen Beprobungsraster, lassen die Interpretationen zu den Radionukliden noch in anderen Punkten aufhorchen:
Der Bericht schreibt für die Belastungen mit den Radionukliden: «Da alle gemessenen Uran- und Radium-Aktivitäten deutlich unter den massgeblichen Feststoffaktivitätshöchstwerten gemäss Anhang 5.4 der Wegleitung «Entsorgung von Abfällen, die natürlich vorkommende radioaktive Stoffe (NORM) enthalten» V1.2 vom 27.06.2024 liegen, sind gemäss BAG bezüglich Radionukliden im bestehenden Zustand keine Massnahmen notwendig.» Das zitierte BAG Dokument beschreibt, welche Zusatzmassnahmen bei der Deponierung über den massgeblichen Feststoffaktivitätshöchstwerten ergriffen werden müssen (Mobilitätstests) – in unseren Augen sagt dieses Dokument nichts darüber, dass keine Massnahmen im Istzustand des Materials im Zürichsee zu treffen sind. Das BAG mag das in anderem Zusammenhang kommuniziert haben – es erschliesst sich uns nicht aus diesem Dokument.
Für die Deponierung wird neu ein Feststoffaktivitäts-Höchstwert 15’000 Bq/kg in den Bericht eingeführt, gegenüber der früher herangezogenen NORM-Befreiungsgrenze bei 1000 Bq/kg. Für Radium soll neu ein Feststoffaktivitäts-Höchstwert von 10’000Bq/kg angewendet werden.
Die neu herbeigezogene Wegleitung hält noch etwas Anderes fest: „…die NORM-Befreiungsgrenzen gelten für natürlich vorkommende Radionuklide in Feststoffen, die sich ganz oder teilweise im säkularen Gleichgewicht mit ihren Tochternukliden befinden.“ Den rezenten (und auch allen früheren) gamma-spektrometrischen Analysen der Altlast ist klar zu entnehmen, dass die Umwandlungsprodukte der Uranzerfallsreihe eben nicht im Gleichgewicht vorliegen, und somit nicht NORM im eigentlichen Sinn sind.
Schlussfolgerungen und Ausblick:
Die neuen Untersuchungen präsentieren eine vollständig andere Ausgangslage, als dass sie vom AWEL beim letzten Variantenentscheid (aufgrund fehlender Messdaten) vermutet wurde. Deshalb ist eine ergebnisoffene Variantenstudie zur Sanierung durchzuführen, die von Experten begleitet wird, die in keinerlei Weise in den früheren Entscheiden involviert waren.
Eine vertiefte Analyse der Daten zeigt, das für den Sanierungsperimeter ein detailiertes Bild gezeichnet werden kann:
Die höchsten Belastungen finden sich sehr oberflächennah im Material. Somit ist die Behauptung des AWEL während den Rekursverhandlungen, dass kein vertikaler Gradient vorliege, widerlegt.
Im Westen liegen die höchsten Belastungen in sich leicht verflüssigendem Sediment vor, das sich bei Überschüttung mit Kies mit dem Schüttmaterial vermischen könnte.
Die maximalen Belastungstiefen mit toxischen Schwermetallen liegen direkt neben dem Blockwurf. Sie liegen weit oberflächennäher, als die vermuteten 7 m Tiefe. Bereits im ursprünglichen Sanierungskonzept wäre nach Entfernung von 1.5 m Sediment hier eine lokale Schüttung vorgenommen worden. Während diese hauptsächlich aus Stabilitätsgründen geplant war, würde sie auch das Freisetzungspotential der darunterliegenden tieferen Restbelastungen reduzieren.
Im östlichen Bereich (ca. 60% der Fläche) liegen die grossen Belastungen fast ausschliesslich nahe der Oberfläche, und das ursprüngliche Sanierungskonzept mit leichten Anpassungen des Abtragungskörpers würde diese vermutlich hinreichend sanieren.
Im westlichen Bereich gibt es einen kleinen Bereich, bei dem der ursprüngliche Sanierungskörper vermutlich vergrössert werden muss[1]. Aber auch hier sind die höchsten Belastungen oberflächennah.
Das AWEL hat auf die kritischen Fragen der Uetiker Baukommission[2] nach alternativen Sanierungsmöglichkeiten geantwortet: «[..], dass davon ausgegangen werden muss, dass unter der ursprünglich vorgesehenen Abtragschicht (rund 9800 m3 unterschiedlich verschmutztes Auffüllungsmaterial) noch rund 29’000 m3 Material von vergleichbarer Qualität im Seegrund verbleiben würde». Die zusätzlichen Untersuchungen zeigen jedoch eindeutig, dass diese vermuteten zusätzlichen Belastungen von 29’000 m3 mit vergleichbarer Qualität wie an der Oberfläche, die der Bewilligung für die Projektänderung zugrundelagen, (zum Glück!) eine massive Überschätzung waren und dass sich die Ausgangslage jetzt vollständig anders darstellt.
Das Baurekursgericht hielt im Urteil fest, dass neben den bisher untersuchten Varianten je nach Ergebnis der ergänzenden Sachverhaltsabklärungen auch weitere Varianten denkbar sind. So könnte gegebenenfalls eine Abschnittsbildung (mit teilweiser Totaldekontamination und teilweiser Sicherung) geprüft werden.
Die ergänzenden Untersuchungen zeigen nun ganz klar, dass der Sanierungsperimeter tatsächlich in Abschnitten beurteilt werden muss.
Das Gericht hielt weiter fest: «Würde festgestellt, dass sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Schadstoffkonzentrationen grundsätzlich auf obere Tiefenbereiche beschränken, ohne dass für die unteren Tiefenbereiche eine Überschreitung der massgeblichen Grenzwerte mit Sicherheit vollständig ausgeschlossen werden könnte, wäre auch die Variante einer Dekontamination mit anschliessender Schüttung zu evaluieren.
Die Untersuchungen zeigen, dass sich die höchsten Schadstoffkonzentrationen in der Tat oft auf die obersten Schichten beschränken.
Das Gericht hielt fest, dass beim neuen Variantenentscheid verschiedenen Kriterien Rechnung zu tragen sei, namentlich
den mit einer Schüttung verbundenen, beim angefochtenen Entscheid nicht berücksichtigen Risiken
der Tatsache, dass die Sicherungsvariante eine Abweichung von den BAFU-Vollzugshilfen darstellt.
dass die durch den flachen Schüttungswinkel viel grössere Überschüttung kritisch geprüft werden müsste.
Die neue Variantenstudie sollte all das berücksichtigen, unter Einbezug der detaillierten Untersuchungsergebnisse. Vereinfachende Interpretationen, «dass sich alles so bestätigt hat, wie vermutet», sind sicher nicht zielführend!
[1] In diesem Bereich sieht das Seeuferparkkonzept eine grosse Treppe statt Ufermauer vor. Zudem würde eine Flachwasserzone geschaffen, die von einer Mauer im Seegrund gestützt wird. Diese umfangreichen ingenieurtechnischen Eingriffe in den Seegrund können mit der Dekontamination kombiniert werden, und die Frage der Stabilität der Ufermauer ist in diesem Bereich wenig relevant.
Die Lobby für Uetikon begrüsst den baldigen Start der weiteren Untersuchungen, der vom Kanton angekündigt wurde, um mit der Seegrundsanierung vorwärts zu kommen:
Der Kanton schreibt in seiner Medienmitteilung als Interpretation des Baurekursgerichtsurteils als Headline:
„Schüttung ist grundsätzlich zulässig»
Das ist keine korrekte Zusammenfassung – das Gericht schreibt in der publizierten Zusammenfassung des Urteils:
«eine Sicherung trotz fehlenden weitgehenden Abbaus der Belastung innert 1-2 Generationen wurde altlastenrechtlich nicht per se als unzulässig qualifiziert 1)».
«Per se nicht unzulässig» ist nicht dasselbe wie «grundsätzlich zulässig»: Dass Gericht hat über die Zulässigkeit der geplanten Schüttung nicht entschieden, bzw. konnte nicht entscheiden, weil der Kanton die relevanten Tatsachen nicht genügend festgestellt hatte.
Aus dem Urteil lässt sich die Aussage, dass die vom Kanton geplante Schüttung grundsätzlich zulässig ist, NICHT ableiten.
Ein Grossteil der Schadstoffe liegt noch im See
Zudem wurde in diversen Kommunikationen betont, dass 80% der Altlast saniert sei. Hier gilt es einmal mehr festzuhalten: Es wurden 80% der Fläche saniert, aber nur gut 20% der Schadstoffe entfernt: fast 80% der bekannten Altlasten liegen noch im See. Sollten die zusätzlichen Untersuchungen tatsächlich noch grosse Mengen zusätzlicher Schadstoffe feststellen (wie der Kanton vermutet), hiesse das, dass noch weit über 90% im See liegen…
Sind das Haarspaltereien? Die Lobby für Uetikon ist überzeugt, dass im weiteren Prozess nur eine aktive und präzise Informationspolitik, mit einer proaktiven Offenlegung sämtlicher relevanter Schritte und Dokumente (z.B. des Untersuchungskonzepts, der geplanten radiologischen und chemischen Analysen) zielführend ist. Dazu wird es auch wieder eine zeitnahe, professionell moderierte Informationsveranstaltung in der Gemeinde brauchen, bei der rechtzeitig alle Fragen gestellt werden können. Über Pressemitteilungen, die mehr verwirren als klarstellen, werden wir hier nicht weiterkommen.
1) Das Gericht bezieht sich auf die Tatsache, dass die Vollzugshilfen des BAFU, die eine Sicherung von Schwermetallen durch Überschüttung ablehnen, nicht bindendes Recht sind. Allerdings betont das Urteil, dass die Abweichung von den genannten Vollzugshilfen ebenfalls in die Variantenbewertung im Rahmen der Evaluation einfliessen muss, da Sicherung/Schüttung bei persistenten Belastungen seitens des BAFU grundsätzlich deutlich schlechter beurteilt wird – damit eine Schüttung zulässig ist braucht es gemäss Gerichtsurteil also sehr gewichtige Gründe.
Im Juni 2023 hat die Lobby für Uetikon zusammen mit 11 Privatpersonen Rekurs gegen die Projektänderung Seegrundsanierung erhoben: Diese sah vor, 9800 m3 stark belastete Sedimente aus Produktionsabwasser im Zürichsee mit 30’000 m3 Kies zu überschütten, anstatt sie aus dem See zu entfernen, wie ursprünglich geplant war.
Die Lobby hatte detailliert recherchiert und festgestellt, dass die Annahmen, mit denen dieser Entscheid begründet wurde, nicht belegt sind (für Details siehe untenstehende Links).
Am 22.10.2024 hat das Baurekursgericht nun einen 164 Seiten umfassenden, sorgfältig begründeten Entscheid gefällt:
Die Gesamtverfügung des Kantons wird aufgehoben und die Sache zur Vornahme notwendiger Abklärungen und Neubeurteilung an die Vorinstanzen zurückgewiesen. Dabei folgt das Baurekursgericht der Argumentation der Rekurrenten und stellt fest, dass die bisherigen Abklärungen zu den belasteten Sedimenten nicht belegen, dass hohe Schadstoffkonzentrationen in tieferen Schichten vorkommen. Dieses Argument hatte der Kanton gegen den ursprünglich vorgesehenen Totalabtrag und zugunsten der Schüttung vorgebracht – wie sich nun herausstellt zu Unrecht. Das Gericht kommt zum Schluss, dass der Sachverhalt in wesentlichen Punkten lückenhaft ist, und dass das Variantenstudium, das zur Projektänderung führte, folglich keine zulässige Entscheidungsgrundlage bildet.
Das AWEL hat sowohl gegenüber der Lobby als auch gegenüber der Baukommission Uetikon schriftlich bestätigt, dass eine Entfernung der stark kontaminierten Sedimente nach wie vor technisch möglich ist. Zudem hatte sich die Firma Marti vertraglich dazu verpflichtet und die nötige Infrastruktur aufgebaut. Auch musste die CPH 32 Mio für die Sanierung zurückstellen – die Finanzierung der Sanierung ist also gesichert.
Das Gericht hält fest, dass mittels zusätzlicher bis zu den natürlichen Sedimenten durchgeführten Kernbohrungen und Beprobung aller Abschnitte der Bohrkerne tragfähige Aussagen zu den Schadstoffkonzentrationen im Sektor B zu erarbeiten sind. Diese Sachverhaltsabklärungen wiederum sollen die Grundlage für die Neudimensionierung des Abtragungskörpers derjenigen Varianten bilden, welche eine (vollständige oder teilweise) Dekontamination vorsehen.
Neben den bisher untersuchten Varianten seien je nach Ergebnis der ergänzenden Sachverhaltsabklärungen auch weitere Varianten denkbar. So könnte gegebenenfalls eine Abschnittsbildung (mit teilweiser Totaldekontamination und teilweiser Sicherung) geprüft werden. Würde festgestellt, dass sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Schadstoffkonzentrationen grundsätzlich auf obere Tiefenbereiche beschränken, ohne dass für die unteren Tiefenbereiche eine Überschreitung der massgeblichen Grenzwerte mit Sicherheit vollständig ausgeschlossen werden könnte, wäre auch die Variante einer Dekontamination mit anschliessender Schüttung zu evaluieren.
Für diese pragmatische Lösung, die dem ursprünglichen Sanierungsprojekt nahe kommt, hat sich die Lobby immer stark gemacht!
Anschliessend an die ergänzenden Untersuchungen und die (Neu-)Evaluation von Sanierungsvarianten sei ein neuer Variantenentscheid zu fällen. Dabei seien verschiedenen Kriterien Rechnung zu tragen, namentlich
den mit einer Schüttung verbundenen, beim angefochtenen Entscheid nicht berücksichtigen Risiken
der Tatsache, dass die Sicherungsvariante eine Abweichung von den BAFU-Vollzugshilfen darstellt.
Die durch den flachen Schüttungswinkel viel grössere Überschüttung müsste kritisch geprüft werden.
Mit dem Entscheid des Baurekursgerichts ist es jetzt möglich, zeitnah eine nachhaltige, auf Fakten gestützte Lösung für die Entfernung der belasteten Sedimente im See zu finden, um Seeuferpark und Kantonsschule nicht weiter unnötig zu verzögern. Die Lobby erhofft sich einen konstruktiven, lösungsorientierten Dialog.
Ein Sieg für die Rechte der Bevölkerung
Im Rekursverfahren hat das AWEL versucht, den Rekurrierenden die Legitimation abzusprechen – damit wären die nun festgestellten Mängel nicht ans Tageslicht gekommen. Das Baurekursgericht hat nun aber deutlich festgehalten, dass die Privatpersonen als Konsumenten von Trinkwasser aus dem Zürichsee zum Rekurs berechtig sind: Das ist ein wegweisender Entscheid, der die Rechte der Bevölkerung um den Zürichsee hochhält.
Verzögerung durch den Kanton
Seit Eingang des Rekurses haben die Behörden eine Verzögerung des Projektes Chance Uetikon den Rekurrierenden angelastet. Allerdings haben diese dem Kanton am 3. April 2023 bei der Lokalverhandlung das Fehlen der Messungen aufgezeigt, was vom AWEL auch zugegeben und protokolliert wurde. Unsere Anwältin hat darauf im April 2023 einen Verfahrensantrag gestellt, dass diese zusätzlichen Untersuchungen vor dem Entscheid durchzuführen seinen – also genau das, was das Gericht jetzt 18 Monate später festgehalten hat. Der Antrag wurde vom AWEL abgelehnt – und somit das Projekt 18 Monate verzögert und unnötige Kosten für die Allgemeinheit generiert. Es macht allerdings wenig Sinn, sich weiter gegenseitig die Schuld in die Schuhe zu schieben: Aber durch eine offene Kommunikation und mit einem Fokus auf die Fakten hätte viel Leerlauf verhindert werden können.
Die Lobby für Uetikon begrüsst, dass endlich Bewegung in die Diskussion um Tempo 30 in Uetikon kommt, und dass der Gemeinderat eine Studie in Auftrag gegeben hat.
Vor 20 Jahren war Tempo 30 ein emotionales Thema, das die Gemüter erhitzt hat: jetzt ist es längst eine anerkannte Massnahme um die Sicherheit in den Quartieren zu erhöhen und gleichzeitig die Wohnqualität zu verbessern und Lärm zu reduzieren und damit die Quartiere als Ganzes und die Liegenschaften im Einzelnen aufzuwerten. Es bleibt zu hoffen, dass nicht wieder die alten ideologischen Diskussionen losbrechen und Uetikon bereit ist, in den Quartieren grossflächig Tempo 30 einzuführen.
Untersuchungen aus der Stadt Zürich zeigen, dass effektive Verlustzeiten von 1 – 3 Sekunden pro 100 m entstehen. Da typische Distanzen in Uetiker Quartieren selten über 200 – 300 m liegen, wird Tempo 30 die Mobilität in Uetikon also nicht spürbar einschränken. Auch zeigen neuere Projekte, dass man nicht massive bauliche Veränderungen braucht um Tempo 30 umzusetzen – man muss Uetikon nicht mit Schwellen vollpflastern! All diese neuen Erkenntnisse sollten zu einer sachlichen, emotionslosen Diskussion zu diesem Thema führen – so dass Uetikon diesen wichtigen Schritt machen kann und Tempo 30 zügig umsetzt.
Im Bericht der ZSZ vom 22.2.24 wird einmal mehr behauptet, der Rekurs der Lobby sei einer der Gründe, die zu Verzögerungen in der Realisation des Seeuferparks führe. Diese Behauptung ist nicht korrekt:
1. Der Rekurs richtet sich nicht gegen die Seegrundsanierung (Aussage ZSZ) sondern gegen die Projektänderung Seegrundsanierung [1] Sollte dem Rekurs stattgegeben werden, bleibt das jetzige Projekt Seegrundsanierung rechtsgültig bestehen und könnte weiter umgesetzt werden: Das AWEL hat der Lobby schriftlich bestätigt, dass das rechtskräftig bewilligte Projekt (die Entsorgung der oberflächennahen 80 Tonnen Bleiäquivalente und Sicherung mit einer lokalen Schüttung), wie geplant und von der Firma Marti verbindlich offeriert, weiterhin technisch und entsorgungstechnisch machbar ist. Somit würde ein gutgeheissener Rekurs nicht zwingend zu Baustopp und Verzögerungen führen, auch wenn die Firma Marti (aufgrund der vorgefundenen Situation) allenfalls technische Anpassungen im Vorgehen machen müsste.
2. Sollte das Gericht zu einer ähnlichen Einschätzung der rechtlichen Situation kommen wie die Lobby (Überschüttung einer nicht abbaubaren Schwermetallaltlast ist gemäss BAFU nicht erlaubt) und/oder die Stichhaltigkeit der materiellen Begründung ähnlich sehen (die tiefliegenden hohen Schadstoffmengen als Begründung der Projektänderungen sind faktisch nicht belegt), so sind nicht die Rekurrierenden Schuld an einer unkorrekten Planung der Projektänderung und den damit verbundenen Verzögerungen – sondern die Verfasser ebendieser Projektänderung (never blame the messenger!).
3. In der öffentlichen Präsentation zu den Altlasten an Land vom 20.11.2023 (130 Tonnen Arsen im Fabrikgelände, die durch Grundwasser und Meteorwasser mobilisiert werden) hat der Kanton betont, dass jetzt eine integrale Planung nötig ist und (a) die Altlasten im See, (b) die Altlasten auf dem Land und (c) die Arealentwicklung aufeinander abgestimmt werden müssen. Als (Teil)-Lösung wurde gar eine völlig neue Dichtwand am Seeufer ins Spiel gebracht [2]. Erst jetzt – 2024 und fast 10 Jahre nach der ersten Diskussion ums Gymi am See – wird dazu eine Variantenstudie durchgeführt. Dass das ganze Areal erst jetzt zu einer sanierungsbedürftigen Altlast hochgestuft wird und dass die nötige Variantenstudie über Massnahmen im Untergrund erst bei weit gediehener Planung durchgeführt wird, könnte in der Tat zu Verzögerungen führen – sicher aber nicht der Rekurs der Lobby. Diesen Vorwurf weisen wir in aller Deutlichkeit zurück.
Mit der zusätzlichen Altlast im Untergrund erhält das Projekt Seeuferareal eine neue Komplexitätsebene – diese sollte ehrlich angesprochen und nicht verdrängt werden.
[1] Somit ist der Rekurs ein Votum für die Seegrundsanierung – nämlich das Entfernen von 80 Tonnen Bleiäquivalenten aus dem Zürichsee – und ein Votum gegen die Nicht-Sanierung, das Belassen ebendieser Altlast vor Ort!
[2] Die Realisation der Kiesschüttung gemäss Projektänderung würde den Bau der Dichtwand behindern und ist deshalb zur Zeit gar nicht durchführbar, bis der Sanierungsentscheid gefällt ist
Die Lobby für Uetikon begrüsst die zeitnahe Planung des Seeuferparks und damit verbunden den aufliegenden Planungskredit. Der geplante Seeuferpark wird mit seinen vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten die Attraktivität von Uetikon für alle Generationen steigern und einen Treffpunkt mit regionaler Ausstrahlung schaffen – und er bringt Uetikon endlich an den See!
Es gibt zu diesem JA trotzdem ein ABER!
Die Projektidee „AZZURRO“ sieht im Uetiker Parkabschnitt sehr viele Baukörper vor – fast auf der gesamten Länge werden Teile des sogenannten Zeitzeugen erhalten oder neu aufgebaut und Gebäude 446 wird vollständig erhalten. Der Zeitzeuge ermöglicht originelle und interessante Ganzjahresnutzungen (Orangerie, gedeckter Spielplatz) – dafür müssen aber nicht über 200 m des Ufers teilweise verbaut bleiben. Der Bezug zum See wird eingeschränkt und es fehlt eine zusammenhängende, grosse Freifläche. Zudem ist nur ein sehr kleiner Anteil der Oberfläche begrünt – Kies und Asphaltflächen dominieren, und das Risiko, hier eine Hitzeinsel zu schaffen, ist noch nicht gebannt.
Quelle: Krebs und Herde, Projektidee Azzurro
Abb. 1. Die Gebäude am See in der Projektidee – Besondere Fragen wirft der Abschluss im Osten auf: Hier steht der Baukörper vor dem Ofenplatz: Von diesem Herzstück des Areals mit Gastronomieangeboten würde man also kaum auf den See blicken.
Quelle: Krebs und Herde, Projektidee Azzurro
Abb. 2. Situation vor dem zukünftigen Ofenplatz gemäss Projektidee: Die Seesicht bliebe weitgehend verbaut und der Platz hätte keinen Bezug zum See.
Abb. 3. Blick vom zukünftigen Ofenplatz: sie Seesicht wäre bei Erhalt dieses Gebäudeteils weitgehend versperrt.
Der ‚Zeitzeuge‘
Mit dem Zeitzeugen wird ein ca. 200 m langes Gebäude (Vers. Nr. 442) bezeichnet. Der Zeitzeuge als Gebäude hat keinerlei denkmalpflegerischen Wert und er ist in keinem Inventar schutzwürdiger Bauten aufgeführt. Auch im ISOS Inventar schutzwürdiger Ortsbilder ist er nicht explizit erwähnt. Der teilweise Erhalt des ‘Zeitzeugen’ ist ein Wunsch der Denkmalpflege – als rechtsgültige Vorgaben gelten aber der vom Uetiker Souverän verabschiedete Gestaltungsplan und das im Beteiligungsverfahren erarbeitete Freiraumkonzept.
Die Projektidee stimmt noch nicht mit dem Gestaltungsplan überein
Im Beteiligungsverfahren fand ein intensiver Dialog mit dem Kantonsverantwortlichen statt, wobei die Denkmalpflege auf jeder Planungsstufe einen weitgehenden Erhalt dieser Gebäude forderte. Das Ergebnis dieses Dialogs ist der Text im Gestaltungsplan: „Geb. 442 ist in einzelnen Elementen zu erhalten“ (Art. 29). Dasselbe gilt für Gebäude 446. An der Gemeindeversammlung vom 13. 9. 2021 wurde dieser mit überwältigendem Mehr verabschiedet, und somit bildet dieser Text die demokratisch legitimierte, gültige Rechtsgrundlage. Abb 1. Zeigt klar, dass in der Projektidee nicht nur einzelne Elemente erhalten werden…. Ebenso stimmt die Idee nicht mit Freiraumkonzept und Richtkonzept überein (siehe Anhang SeeSicht).
Kein Blankocheck
Die Projektidee wird jetzt überarbeitet – und als Vorprojekt der Gemeinde vorgestellt werden. Es ist keine ideale Lösung, dass wir jetzt über den gesamten Projektkredit abstimmen – bevor wie wissen, ob die Projektidee im Sinne des Gestaltungsplans überarbeitet wird und ein Vorprojekt mit mehr Grün und weniger Gebäuden präsentiert wird. Zum Glück hat auch der Gemeinderat kommuniziert, dass er die Projektidee in dieser Richtung weiterentwickeln will (Blickpunkt vom 9.2.). Sobald das Vorprojekt steht, muss es eine öffentliche Diskussion geben – bevor das Ausführungsprojekt startet: Das Ja zum Kredit soll ein Ja zur Planung sein – aber kein Blankocheck um das Projekt genauso wie in der Projektidee skizziert weiterzutreiben.
Die Lobby hat deshalb die Anregung SeeSicht zusammengestellt und allen Projektbeteiligten weitergegeben. Diese Anregung finden sie hier:
Ebenfalls hat die Lobby die Verantwortlichen bereits vor und nach Wettbewerbsausschreibung auf die Einhaltung der Vorgaben Gestaltungsplan hingewiesen. Diese Dokumente finden Sie hier:
Neue Ungereimtheiten in der Begründung für die Überschüttung der Schadstoffe im Zürichsee
Am 24.8. haben die Rekurrierenden Parteien eine umfangreiche Rekursantwort von Kanton und CU erhalten, und daraufhin am 12.9 fristgerecht eine detaillierte Replik eingereicht. Dazu wurden zusätzliche Dokumente des AWEL, BAFU und Untersuchungsberichte zusammengefasst und den Informationen aus der Rekursantwort gegenübergestellt. Dabei zeigt sich, dass immer mehr Widersprüche auftauchen in der Begründung der Projektänderung, welche die Schwermetall-ablagerungen aus der CU-Produktion für immer im See belassen will.
Aufgrund all dieser Ungereimtheiten fordert die Lobby mit der Replik eine unabhängige Beurteilung durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU). Die wichtigsten Ungereimtheiten und Widersprüche zwischen den Argumenten AWEL und den zusammengetragenen Fakten in unserer Replik sind hier zusammengefasst. Die vollständige Replik ist am Ende des Eintrags abrufbar.
1. Es gibt einen vertikalen Gradienten der Schadstoffe
Argument AWEL: Es gibt keinen vertikalen Gradienten, unter den oberflächennahen Schichten reichen gleich stark belastete Schichten «vergleichbarer Qualität» bis auf 7 m (total 29’000 m3), deshalb ist eine Sanierung der ersten 1 – 2 m nicht zielführend. In der Rekursantwort relativiert das AWEL seine Aussage jetzt allerdings, und betont, dass die Schadstoffe «heterogen verteilt sind» – und man die genaue Belastung deshalb gar nicht vernünftig untersuchen könne.
Recherche Replik: Die Lobby hat alle Bohrkernanalysen des Kantons ausgewertet. Ein starker vertikaler Gradient zeigt, dass die Produktionsabfälle nahe der Oberfläche liegen, und eine oberflächennahe Sanierung einen Grossteil des Bleis entfernen würde (Abb 1a). Das bestätigt auch die Schlussfolgerung der Firma Marti, die in ihrem Bericht explizit festhielt: «Mit zunehmender Sedimenttiefe nehmen die Schadstoffkonzentrationen ab.» (Abb 2b). Für Arsen und Cadmium verhält es sich ähnlich.
Schlussfolgerung: Eine oberflächennahe Sanierung wie ursprünglich geplant würde den grössten Teil der Schadstoffe entfernen.
Abbildung 1a Bleikonzentrationen in den Bohrkernen des Kantons: Das Blei liegt hauptsächlich in den ersten 2 m, auf 3 – 7 m gibt es keine nennenswerten Belastungen. (Horizontale Achse – Bleikonzentration im Sediment, vertikale Achse: Bohrtiefe)
Abbildung 1b. Bleikonzentrationen in den älteren Untersuchungen: Hohe Konzentrationen (bis 15 kg / m3) liegen nahe der Oberfläche
2. Eine Auswaschung der Schadstoffe ist möglich
Argument AWEL: «Die Schadstoffe sind schwer löslich und haften am Feinkorn an, ein relevanter Schadstofftransport über das Seewasser ist nicht möglich.»
Recherche Replik: Kantonale Dokumente zeigen, dass Grundwasserströmungen vom Berg Richtung See bekannt sind und eine partielle Löslichkeit der Schadstoffe ins Seewasser wurde mittels Diffusionsversuchen gemessen. Zudem hielt der Kanton in der Wettbewerbsausschreibung fest: «Der Untergrund in der gesättigten Zone [unter dem Seespiegel] muss nicht ausgetauscht werden, chemische Belastungen dürften schon ausgeschwemmt sein.» Somit geht das AWEL von Auswaschungsprozessen aus (und verlangt von der Gemeinde eine Versiegelung des Oberbodens im Seeuferpark).
Schlussfolgerung: Eine durchlässige Abdeckung mit lockerem Kies kann die langfristige Auswaschung nicht verhindern.
3. Die ursprünglich geplante Sanierung würde belastete Schichten nicht dauerhaft an die Oberfläche bringen
Argument AWEL: Sanierung gemäss dem ursprünglichen Projekt bis auf 1.5 m würde verschmutze, tiefere Schichten dauerhaft an die Oberfläche bringen und das Gewässer stärker schädigen als bei einer Schüttung. Diese Gefährdung wurde immer als Hauptgrund für die Projektänderung angeführt.
Recherche Replik: In der Rekursantwort schreibt der Kanton jetzt, dass auch beim ursprünglichen Projekt mit einem Abtrag bis 1.5 m ein Materialersatz und somit eine Überschüttung der freigelegten Sedimente vorgesehen war.
Schlussfolgerung: Das ursprüngliche Projekt hätte ebenfalls eine saubere Oberfläche geschaffen – und somit ist das Hauptargument für die Projektänderung hinfällig.
4. Schutz des Trinkwasserreservoir Zürichsee war ursprünglich ein Sanierungsziel
Argument AWEL: «Die Sanierung ist notwendig aufgrund der grossen Gefährdung für die Gewässerökologie und nicht für den See als Trinkwasserreservoir. Schutz des Trinkwasserreservoirs Zürichsee war nie Ziel der Sanierung.»
Recherche Replik: Eine Reihe klarer Aussagen des AWEL belegen, dass ursprünglich der Schutz des Trinkwasserreservoirs ein wichtiges Ziel war. In einem Dokument von 2020 steht: «Ziel der Sanierung ist die Beseitigung der grossen Gefährdung, welche für die aquatische Umwelt (Gewässerökologie) sowie für das Schutzgut Oberflächengewässer (Trinkwasserreservoir) besteht …». Die Projektleitung hielt bei Präsentation in Uetikon fest: «Diese Stoffe haben nichts im Trinkwasserreservoir verloren»
Schlussfolgerung: Mit der Projektänderung wurde kurzerhand die Zielsetzung umdefiniert. Entfernung einer grossen Gefährdung des Trinkwasserreservoirs war ursprünglich als Ziel definiert.
5. Eine Schüttung in 10 m Wassertiefe kann nicht als eine Flachwasserzone bezeichnet werden
Argument AWEL: Die Schüttung schafft eine Flachwasserzone und ist somit eine ökologische Aufwertung
Recherche Replik: BAFU-Vollzugshilfe «Revitalisierung Seeufer – Strategische Planung» zeigt, dass eine Flachwasserzone vom Ufer bis in ca. 4 m Tiefe reicht (Abbildung 2a)
Abbildung 2a. Definition Flachwasser BAFU
Die geplante Seeschüttung erfolgt aber in einem Bereich mit Wassertiefen zwischen ca. 5 und 15 m (Abbildung 2b). Der vorgesehene Bereich liegt damit deutlich ausserhalb des vom BAFU für Flachwasserzonen definierten Tiefenbereichs von 4 m. Zudem ist der Bereich steil abfallend und nicht flach….
Abbildung 2b. Profil der geplanten Seeuferschüttung: Sie liegt im steilen Seeufer unter dem Flachwasserbereich.
Schlussfolgerung: Das Argument «ökologische Aufwertung durch Flachwasserzone» ist ein nicht zulässiger Vorwand um eine Altlasten-Ûberschüttung zu rechtfertigen.
6. Eine permanente Überschüttung von Schwermetallen als Sanierungsmassnahme ist nicht erlaubt
Argument AWEL: Die Überschüttung von Schwermetallen ist erlaubt, wenn damit ein grosses Risiko vermieden wird. Als Risiko wird Stabilität Ufermauer bei 7 m tiefem Abtrag angeführt.
Recherche Replik: Das BAFU hat in der Vollzugshilfe «Belastete Standorte und Oberflächengewässer» explizit mit Bezug auf belastete Standorte in einem Gewässer festgehalten, dass eine «Überdeckung (im Sinne einer Sicherung der belasteten Sedimente durch aktives Überschütten) nicht zulässig» ist.
Schlussfolgerung: Ein Abtrag auf 7 m ist nicht notwendig (siehe Punkt 1) und es gibt deshalb auch keinen Grund für eine Ausnahmebewilligung, welche die BAFU Regeln für Sanierungen im See verletzt.
7. Die Diskussion um eine Projektänderung wurde ursprünglich durch mögliche technische Probleme ausgelöst.
Argument AWEL: Das AWEL schreibt: «Fest steht, dass keine technischen Probleme vorlagen, welche den ursprünglich geplanten Abtrag verunmöglicht hätten»
Recherche Replik: Dokumente der Firma Marti zeigen, dass die zusätzlichen Untersuchungen gestartet wurden, da man harte Schichten entdeckt hatte, die eine Anpassung der Sanierungstechniken notwendig machen könnten. So schreibt jetzt auch die CU: «Bei der Ausführung hat sich gezeigt, dass unerwartete technische Schwierigkeiten […] eine teilweise Anpassung der Sanierung erforderlich machen».
Schlussfolgerung: Wenn die eigentliche Problematik ein technisches Problem ist, so muss endlich abgeklärt werden welche technischen Massnahmen notwendig sind und wer sie bezahlt. Scheinargumente und geänderte Sanierungsziele können keine technischen Probleme lösen.
8. In Ufernähe liegt die höchste Belastung mit radioaktivem Material
Argument AWEL: Das AWEL schreibt: «Während der bisherigen Sanierungsdauer wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Auch für die verbleibende Fläche wird nicht mit erhöhter Strahlung gerechnet»
Recherche Replik: Kantonale Karten und Messresultate zeigen, dass nur in der Nähe des Ufers Uran (bis >150 mg/kg) gefunden wurde. Die Firma Marti schrieb denn auch «Dementsprechend würde [bei Projektänderung] ein wesentlicher Teil der Sedimente, die gemäss Voruntersuchung über der NORM-Befreiungsgrenze lagen [mit Radioaktivität belastetes Material, das speziell behandelt werden muss], mit «Kies» überdeckt auf dem Seegrund bleiben.»
Schlussfolgerung: Messungen des Kantons zeigen, dass relevante Uranbelastungen im See liegen (Abb. 3) – die Behauptung, dass im Uferbereich kein Sediment mit erhöhter Strahlung zu erwarten ist, wird von den Daten nicht gestützt.
Medienmitteilung der Lobby für Uetikon vom 10. Juli 2023
Der Gemeinderat Uetikon schreibt in seiner Medienmitteilung vom 3. Juli 2023 zur Seegrundsanierung vor dem ehemaligen Fabrikareal der Chemie Uetikon unter anderem:
«Ein Grossteil der Schadstoffe werde aktuell mit dem Projekt bzw. der Projektänderung entfernt.»
Diese Aussage ist nachweislich falsch: die Dokumente des Kantons zeigen, dass aktuell 70 – 80% der 2021 bekannten Schadstoffe im See bleiben, also nur 20 – 30% entfernt werden. Das Originalprojekt hatte vorgesehen, 99% zu entfernen. Es werden tatsächlich nur 20% der sanierungsbedürftigen Fläche überdeckt, aber genau darunter liegen 80% der Schadstoffe.
Das Blei, Uran, Cadmium, Arsen, Radium und weitere toxische Ablagerungen stammen aus der jahrzehntelangen Säure- und Düngerproduktion der Chemischen Fabrik. Die Schadstoffe sollen nach dem Willen von AWEL und Gemeinde da verbleiben, also endgelagert werden.
Die Vorgaben des Bundesamts für Umwelt zur Sanierung von Schwermetallaltlasten sind eindeutig: In der BAFU-Vollzugshilfe Belastete Standorte und Oberflächengewässer steht auf S. 50: «Eine Überdeckung (im Sinne einer Sicherung der belasteten Sedimente durch «aktives» Überschütten) ist nicht zulässig».
Wir erachten deshalb nur eine vollständige Dekontaminierung der stark schwermetallhaltigen Sedimentschichten als mögliches Sanierungsziel.
Auch die Aussage, dass die Deponie Rotholz vollständig saniert sei, stimmt so nicht. Landseitig ist die Sanierung abgeschlossen, die Altlasten im Seeboden sind jedoch noch nicht vollständig saniert.
Im Gegensatz zum Rest der Bevölkerung wusste der Gemeinderat seit Januar 2022 vom geplanten Kiesdeckel. Es wäre ein Jahr Zeit geblieben, um eine unabhängige Zweitmeinung zu den Plänen des AWEL einzuholen und zu prüfen, ob diese Lösung wirklich im Interesse unserer Gemeinde ist.
Mit dem Gang vor das Baurekursgericht will die Lobby genau diese unabhängige Überprüfung zur Rechtmässigkeit des Vorgehens vom AWEL erreichen.
10. Juli 2023, Lobby für Uetikon
Valentin Peer Co-Präsident – 043 537 35 88
Geht zur Publikation an (per E-Mail):
Medienverteiler Lobby-Blog (lobby-fuer-uetikon.org) Mitglieder Verein «Lobby für Uetikon» Lokale Behörden Ortsparteien Schulleitungen Baudirektion Kanton Zürich, Kommunikation
Dokumente (der Medienmittelung nicht beigelegt)
BAFU Vollzugshilfe «Belastete Standorte und Oberflächengewässer», Stand 2020 hier