Stellungnahme zur Teilrevision des Zonenplans und zum privaten Gestaltungsplan Birchweid

Die Gemeinde Uetikon hat alle interessierten Kreise aufgefordert, zur Teilrevision des Zonenplans und zum privaten Gestaltungsplan Birchweid Stellung zu nehmen und Anträge zu formulieren. In Anbetracht der Bedeutung dieses Grundstücks für das Erscheinungsbildes der Gemeinde und in Würdigung des Bekenntnisses der Eigentümerschaft zu einer vorbildlichen Überbauung hat sich die Lobby  intensiv mit dem Projekt auseinandergesetzt. Sie begrüsst die generelle Stossrichtung des vorliegenden Gestaltungsplans zwar grundsätzlich, sieht aber eine Reihe von Voraussetzungen, die erfüllt sein müssten, damit die Lobby das Projekt als Leuchtturmprojekt in der kommenden politischen Auseinandersetzung auch aktiv unterstützen kann.

Stellungnahme der Lobby zuhanden des Gemeinderats

Die Lobby für Uetikon hat sich intensiv mit mit der Teilrevision des Zonenplans und dem neuen privaten Gestaltungsplan Birchweid auseinander gesetzt. Wir danken dem Gemeinderat und allen Involvierten für die Informationsveranstaltung und den Grundeigentümern, vertreten durch Herrn Geilinger, für die Bereitschaft, das Projekt mit der Lobby für Uetikon vertieft zu diskutieren – insbesondere auch zur Materialisierung.

Die Birchweid und im Besonderen der freie Blick auf den Kirchenhügel ist ein Identität stiftendes und bedeutendes Wahrzeichen am Dorfeingang von Uetikon. Die Lobby für Uetikon anerkennt aber, dass die Birchweid als Bauland in Bahnhofsnähe eine wichtige Funktion für die weitere Entwicklung der Wohngemeinde Uetikon hat. Gerade deshalb wünschen wir uns, dass die Überbauung der Birchweid sowohl in gestalterischer, gesellschaftlicher, als auch ökologischer Hinsicht zu einer Art Leuchtturmprojekt für die Gemeinde wird. Unsere Vision wäre beispielsweise, dass zukünftige Architekturstudent/innen die Siedlung Birchweid wegen ihrer herausragend gut gelungenen Gesamtwirkung und wegen ihrer vorbildlichen Integration ins Dorfbild besuchen werden.

Folgende Aspekte des Projekts und des privaten Gestaltungsplan gefallen uns und begrüssen wir:

  • Freihalten der Obstbauanlage / Blumenwiese (Kat. Nr. 3881), Sicherung Ortsbild
  • Keine Autos und Strassen oberirdisch
  • Öffentlicher Weg durch die Siedlung
  • Freifläche in der Mitte der Siedlung
  • Idee der Hofgruppen – „Kleingemeinschaften“
  • In der Höhe abgestufte Bauten (Spiel mit der Höhe, nicht alle Gebäude gleich hoch)
  • Verschiedene Wohnungstypen / Durchmischung Miet- und Eigentumswohnungen
  • Raum für stilles Gewerbe (z.B. Spitex, Ärzte, Kitas)
  • Einbezug Landschaftsarchitekt

Damit die Lobby für Uetikon das Projekt als Leuchtturmprojekt unterstützen kann, sind jedoch eine Reihe von weiteren Voraussetzungen wichtig.

1 Visualisierung

Antrag

Es sei eine bildliche Visualisierung des Richtprojekts (z.B. in Form von Renderings, isometrischen Zeichnung, etc.), insbesondere die Bauhöhen und den Blick zum Kirchenhügel betreffend von verschiedenen Blickpunkten an der Bergstrasse, dem Rankweg Richtung Gseck und Richtung Bahnhof zu erstellen und in den erläuternden Gestaltungsplan zu integrieren.

Begründung

Wie der Sichtbezug zum Kirchenhügel aufgrund der Höhe der Gebäude je nach Standort ausfällt und wie die Siedlung als Gesamtes wirkt, sind ab Plan und Modell nicht wirklich zu erfassen. Visualisierte Darstellungen finden sich im Gestaltungsplan nur zur Lärmschutzmauer und zur Entsorgung.

Es braucht daher eine bildliche Darstellung der gesamten Siedlung „von der Seite her“, damit alle, auch diejenigen ohne sehr gutes räumliches Vorstellungsvermögen, sich ein klares Bild von der Siedlung machen können. Siehe dazu auch Begründung zum Antrag betreffend Gestaltung. Nur so ist sichergestellt, dass die Bürger/innen wissen, worüber sie abstimmen.

2 Gestaltung und Materialisierung

Antrag

Im Gestaltungsplan sei unter Art. 3 zu konkretisieren, nach welchen Kriterien resp. Wirkungen – abgesehen vom Blickbezug zum Kirchenhügel – die Beziehung zum Ortsbild sowie zur baulichen und landschaftlichen Umgebung im architektonischer Ausdruck, der
Materialisierung der Gebäude und der Fassadengestaltung zum Ausdruck kommen sollen.

Begründung

Auf der Birchweid soll gemäss §71 PBG ein Projekt von hoher Gestaltungsqualität realisiert werden, bei dem die architektonische Gestaltung zusammen mit der Umgebung (insbesondere dem Kirchenhügel) zu einer besonders guten Gesamtwirkung führt.

Wie die Siedlung als Ganzes wirkt, ist sehr stark von den Fassaden und der Materialisierung abhängig. Im Gestaltungsplan sind keine Hinweise oder Kriterien dazu enthalten. Im Richtprojekt ist zur Materialisierung vermerkt, dass eine robuste Konstruktion gewählt werden soll. Die Lobby für Uetikon fürchtet, dass klobige Baukörper und eine erratisch wirkende Siedlung entstehen könnten.

Wir wünschen uns Fassaden und eine Materialisierung, die hochwertig sind und die die Siedlung und Bauten leicht, offen, einladend, in Kommunikation mit der Umgebung wirken lassen.

Hinweis zum Rankhof

Die Lobby für Uetikon hat den Eindruck erhalten, dass eine der Hofgruppen sehr nahe an den Rankhof zu stehen kommt und diesen erdrücken, resp. seine erhaltenswerte Wirkung nehmen könnte. Wir ersuchen um Beachtung dieses Aspekts. Auf einen expliziten Antrag dazu verzichten wir.

3 Gesellschaftlich

Antrag

Es sei in den Bestimmungen des privaten Gestaltungsplans festzuhalten, dass angemessen Räume für stilles Gewerbe (wie im Erläuternden Bericht enthalten) und Gemeinschaftsäume für die Siedlung vorzusehen sind.

Begründung

Es soll eine lebendige, durchmischte Siedlung mit einem guten Gemeinschaftsleben entstehen. Gewerbe im Dorf Raum zu geben ist insbesondere auch aus verkehrstechnischen Gründen sinnvoll. Hierfür im Parterre stilles Gewerbe (z.B. für Spitex, Kita, etc.) vorzusehen macht wie im erläuternden Bericht erwähnt Sinn. Da der erläuternde Bericht nicht verbindlich ist, ist dies in den Gestaltungsplan aufzunehmen. Ferner sind, damit die Gemeinschaft gepflegt werden kann, entsprechende Räume vorzusehen und die Einrichtung solcher im Gestaltungsplan vorzusehen.

4 Ökologie

Antrag

Es sei im Gestaltungsplan vorzugsweise in einem eigenen Artikel zur Ökologie oder in Art. 9 aufzunehmen, dass eine ökologisch besonders wertvolle Siedlung zu erstellen ist. Dies sei insbesondere wie folgt zusätzlich zum Anschluss an den Wärmeverbund und die Minergiestandards zu realisieren:

  • Intensive Begrünung der Dächer (schliesst Solarzellen nicht aus)
  • Ökologisch wertvolle Umgebungsgestaltung
  • Kompatibel zum energiepolitischen Modell der 2000 Watt Gesellschaft
  • Beschränkung auf 1 PP pro Wohnung, zzgl. Besucher-PP

Begründung

Eine intensive Begrünung der Dächer, lässt die ehemalige Grünfläche Birchweid auf den Dächern der Gebäude weiterleben. Ferner ermöglicht eine ökologisch wertvolle Gestaltung der Umgebung und der Dächer eine Biodiversität, welche für unserer Zukunft wichtig ist und heute vom Naturnetzwerk Pfannenstil, dem auch die Gemeinde Uetikon zugehörig ist, angestrebt und gefördert wird.

Angesichts der Bahnhofsnähe rechtfertigt es sich, die Anzahl PP zu reduzieren. Dies empfiehlt sich auch aus Sicherheitsgründen, da bei der Zufahrt auf den Linksabbiegestreifen verzichtet wurde und weniger Autos weniger Verkehr bedeuten. Zudem fallen so auch die Kosten tiefer aus, was kostengünstigere Wohnungen ermöglicht und dem angestrebten Ziel der Durchmischung entspricht.

Die Eigentümer sollen ausserdem prüfen, ob angesichts der hervorragenden Verkehrslage der Siedlung eine Realisierung im Rahmen des energiepolitischen Modells „2000-Wattgesellschaft“ möglich ist.

5 Technische Aufbauten

Antrag

Technische Aufbauten sollen die Referenzhöhe des Rankhofes nicht überschreiten.

Begründung

Technische Aufbauten erhöhen die effektive Bauhöhe. Mit der Referenzhöhe des Rankhofes ist die Schmerzgrenze erreicht.

Wir danken für die Möglichkeit der Stellungnahme und hoffen, dass unsere Anliegen aufgenommen werden.

Mit freundlichen Grüssen

Für die Lobby für Uetikon:
Suzanne Naef Thalmann, Alfons Fischer, Andreas Natsch, Andreas Gamper

 

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