Faire Ausgleichszahlungen für die Qualität des Projektes „Chance Uetikon“

Der Gestaltungsplan der Gemeinde wurde vor 10 Tagen publiziert. Der Kanton wird seinen Plan im nächsten Monat festsetzen. 

Die in den Gestaltungsplänen festgelegten Bauvolumina und die geplanten Nutzungen werden die Höhe der Ausgleichszahlung bestimmen , welche die Gemeinde dem Kanton schuldet. Die Lobby ist überzeugt, dass die geplante Nutzungsaufteilung das vereinbarte Ausgleichszahlungsmodell in Schieflage bringt – die Ausgleichzahlung für die Gemeinde könnte bis zu 35 – 40 Mio oder mehr betragen!

  • Der Kanton bringt 2000 Schüler unter – bei Kaufvertrag waren 1000 geplant.
  • Dieser Zusatznutzen wird im Wertausgleich nicht berücksichtigt!
  • Im Gegenteil: Durch diese Nutzung sinkt der Wert des Kantonslandes, was die Ausgleichszahlung der Gemeinde in die Höhe treibt!

Meinung der Lobby:

  • Die von der Lobby eingereichte Initiative teilt das Gebiet auf – Wohnzone West, Zentrumszone Mitte.
  • Die Ausgleichszahlungen für die Wohnzone im Westen sind gerechtfertigt (Geschätzt: 24 Mio).
  • Ausgleichszahlungen Mitte sind nicht fair – Kanton hat einen grossen Mehrwert (1000 zusätzliche Schüler) Dieser Wert sollte an den Wert der Parzellen der Gemeinde gegengerechnet werden.
  • Für die Mitte rechtfertigen sich wesentliche Ausgleichszahlungen für die Gemeinde nicht.

Kanton muss nochmals fair mit Gemeinde verhandeln

Eine zu hohe Ausgleichszahlung durch die Gemeinde gefährdet die Qualität des Projektes! Es fehlen dann die Mittel für Investitionen in den öffentlichen Raum (Park, Düngerbau).

B2 und B3 (grün: Gemeinde) sind im Wertausgleich zu hoch bewertet (Lärm, keine Sicht, Gewerbebauten); im Düngerbau (grün: Gemeinde) sind hohe Inventionen zu erwarten. Die Toplage C1 (blau: Kanton) wird für Schule genutzt und mit nur CHF 1’500/m2 bewertet.

Die Parzellen der „Mitte“: Blau die Bauten Kanton, grün die Bauten Gemeinde. Durch die Abwertung (Nutzung eines hochwertigen Geländeteils als Schule) auf Kantonsland steigt die Ausgleichszahlung für die viel schlechteren Parzellen der Gemeinde.

Ein Kommentar

  1. Finde die Forderung mehr als gerechtfertigt. Bin allerdings mit dem Bauvolumen im Westen gar nicht einverstanden. Selbst eine Zone 6 ist übermässig gross. eine Gesamthöhe (nicht Bauhöhe) der Bauten seeseits sollten 12m nicht überschreiten.
    Zu der Forderung gehört eine nachvollziehbare Schätzung der Finanzierung. Wenn nötig in 3 Szenarien (tiefe, mittlere und hohe (6) Dichte.
    Ganz vielen Dank für die tolle Arbeit.
    Hansruedi Zulliger

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