Qualität statt übertriebener Dichte

Mit der Einzelinitiative „Dichtes Quartier am See“ will die Lobby für Uetikon sicherstellen, dass im Gebiet von Chance Uetikon die Bebauungsdichte definiert wird und nicht die Dichte 7.5 erreicht. Sie will, dass im kommunalen Zonenplan für dieses Gebiet eine Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG 6.0 festgelegt wird. Damit bekennt sich dieLobby für ein stark verdichtetes Quartier, das aber eine minimale Qualität beibehält und den Park am See nicht erdrückt.

Am 29. Mai 2020 publizierte der Gemeinderat Uetikon am See die öffentliche Auflage über den kommunalen öffentlichen Gestaltungsplan «Ein lebendiges Quartier am See» sowie über die damit zusammenhängende kommunale Teilrevision der Richt- und Nutzungsplanung. Gleichzeitig informierte der Kanton über den Beginn der öffentlichen Auflage seines öffentlichen Gestaltungsplans «Kantonsschule am See». 

In der gleichzeitig öffentlich aufliegenden Teilrevision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung schlägt der Gemeinderat auf dem künftigen Gemeindeland eine Zonierung als Zentrumszone 6.0 vor.

In der Information vom 2. November 2020 teilte der Gemeinderat mit, dass die Zentrumszone im revidierten Vorschlag für die kommunale Richt- und Nutzungsplanung nun nicht mehr mit einer Baumassenziffer versehen wird.

Das Initiativbegehren

Die Bau- und Zonenordnung soll angepasst werden: Die auf dem Areal der ehemaligen Chemischen Fabrik Uetikon geplante Wohnüberbauung in den Baufeldern A1 – A4(gemäss Entwurf Gestaltungsplan „ein lebendiges Quartier am See“) soll im Zonenplan als eine Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG 6.0 mit einer verbindlichen, maximalen oberirdischen Baumassenziffer von 6.0 festgelegt werden, um eine dichte und qualitativ hochwertige Bebauung zu ermöglichen. 

Artikel 14 der Bau- und Zonenordnung wird ergänzt, und legt fest das die maximale Bauhöhe in der WG 6.0 23 m beträgt. Zusätzlich wird Artikel 14, Ziffer 4 eingeführt: „In der WG 6.0 beträgt die maximale Gebäudehöhe der an die Erholungszone angrenzenden Gebäude 13.5 m“. 

Eine Erhöhung der Baumassenziffer gemäss Artikel 14 Absatz 2 ist für die Zone WG 6.0 nicht vorzusehen. Durch die Bebauung mit dem öffentlichen Gestaltungsplan soll diese im Zonenplan festgelegte maximale Dichte nicht überschritten werden können.

Abbildung 1: Gebiet der vorgeschlagenen Zone WG 6.0

Warum diese Initiative jetzt?

  • Die Initianten haben sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens für ein dichtes Quartier am See eingesetzt, das hinter dem Seeuferpark zu liegen kommt.
  • Ein dichtes Quartier, das durch eine gestufte Bebauungshöhe der hinteren und vorderen Reihe die Qualität maximiert, wurde als Variante Mini B von Salevski und Kretz in der sogenannten Volumenstudie ausgearbeitet, aufgrund von Diskussionen in ebendiesem Beteiligungsverfahren.
  • Diese Variante optimiert die Seesicht und den Lichteinfall in der hinteren Gebäudereihe und maximiert deshalb den von der Gemeinde zu erzielenden Gewinn pro Bauvolumen.
  • Die Baumassendichte 6.0 ist die höchste Dichte, die im Ausgleichszahlungsmodell im von der Gemeindeversammlung angenommenen Kaufvertrag erwähnt ist.
  • Eine Baumassenziffer 6.0 ermöglicht weitgehend die Realisation dieses breit abgestützten Vorschlags Mini B gemäss Volumenstudie.
  • Im von der Gemeindeversammlung abgesegneten Kaufvertrag sind vier Modelle gerechnet, die alle die Baumassenziffer 6.0 nicht erreichen, und von maximal 2500 m2einer maximalen Baumassen-ziffer 4.0 auf dem Gemeindeland ausgehen, hauptsächlich aber von Dichte 2.7. Somit nimmt diese Initiative die massiv erhöhte Dichte aus den nachgelagerten Planungsschritten auf.
  • Eine Baumassendichte 6.0 in Wohn- und Zentrumszonen ist in den Goldküstengemeinden nicht üblich, Männedorf und Meilen haben als maximale Dichte eine Zentrumszone 5.0 in einem engen Perimeter um ihre Einkaufszentren. Wohnzonen in Meilen, Uetikon und Männedorf haben typischerweise eine Dichte von 1.7 und maximal 2.8 für dichte Überbauungen. Somit ermöglicht die Initiative den Bau eines einmalig verdichteten Quartiers, wie es in der Region sonst nicht üblich ist.
  • Wohnzonen ohne Baumassenziffern sind gemäss PBG erlaubt, aber in unserer Gemeinde und Region nicht üblich.
  • Der Entwurf des Gestaltungsplans sieht Bauvolumina vor, die zu einer Dichte von 7.5 führen. Diese Dichte übersteigt alle Bestrebungen für ein qualitativ wertvolles, verdichtetes Gebiet, sie ist im abgesegneten Kaufvertrag nicht vorgesehen und droht den Seepark zu „erdrücken“.
  • Die Mehrheit der Botschafter im Beteiligungsverfahren muss nicht repräsentativ für die Bevölkerung stehen, der von dieser Mehrheit unterstützte Vorschlag sollte aber der Gemeindeversammlung als Möglichkeit unterbreitet werden, was mit dieser Initiative gewährleistet wird.
  • Der Masterplan sieht eine Dreiteilung des Gebietes in ruhiges Wohnen West, eine belebte Mitte und Schule im Westen vor. Mit der Zone WG 6.0 im Westen, Zentrumszone in der Mitte und Zone für öffentliche Bauten im Osten bildet der Zonenplan diesen Anspruch ab.

Aufgrund all dieser Erwägungen machen sich die Initianten für ein dichtes Quartier am See stark, das sich an der Variante Mini B orientiert, und beantragen der Gemeindeversammlung das in Abbildung 1 näher bezeichnete Areal in der revidierten Zonenordnung zur WG zuzuteilen und mit einer Dichteziffer 6.0 zu versehen. Die WG 6.0 ist im Zonenplan so zu beschreiben, dass die Gebäudehöhe von 13.5 m neben dem Park nicht überstiegen wird. 

Die Initianten wollen mit dieser Initiative sicherstellen, dass der Souverän über das im Konsens des Beteiligungsverfahren als Mini B vorgeschlagene dichte Quartier am See abstimmen kann. 

Diese Initiative bezieht sich auf den Bau- und Zonenplan und kann rechtlich unabhängig vom Gestaltungsplan an einer Gemeindeversammlung behandelt werden. Die sachliche Verknüpfung legt aber eine gleichzeitige Behandlung nahe, um Planungssicherheit zu schaffen.

Rückzug der Initiative

Die Initianten ziehen ihre Initiative zurück, sollte der Gemeinderat Uetikon am See in der Überarbeitung des oben erwähnten kommunalen Gestaltungsplans, der der Gemeindeversammlung vorgelegt wird, eine maximale Baudichte 6.0 durch reduzierte Volumina im Gebiet mit den Baufeldern A1 – A4 bereits erreichen und eine maximale Gebäudehöhe, der an die Erholungszone angrenzenden Gebäude von 13.5 m im Gestaltungsplan verankern, wie das in der Variante Mini B in der Volumenstudie Salevski und Kretz vorgesehen ist.

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