Am Freitag, 30. Juni wurde der Rekurs der Lobby per Post beim Kantonalen Baurekursgericht eingereicht. Der Rekurs richtet sich primär gegen die Bewilligung der Uetiker Baukommission für die Überschüttung der Schadstoffe im See mit Kies. Er beanstandet unter anderem, dass der Variantenentscheid des AWEL betreffend Seegrundsanierung auf teils unhaltbaren Annahmen und zu wenig Fakten basiert und dass die beantragte Projektänderung sowie das durchgeführte Bewilligungsverfahren rechtlich fragwürdig sind.
Rekurs der Lobby hier
Kein Chemie-Endlager im Zürichsee! (Ergänzungen zum gleichnamigen Flyer)
Wie bekannt, liegen im Uferbereich des Zürichsees vor der ehemaligen Chemiefabrik in Uetikon giftige und teils radioaktive Betriebsabfälle aus der Düngerproduktion der ehemaligen CU (Chemie Uetikon). Das AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft) des Kantons Zürich als zuständige Entsorgungsbehörde hat ursprünglich geplant, diese sogenannte Altlast, soweit sie schädlich ist, durch die Firma Marti entsorgen zu lassen. Für die Kosten müssen vertragsgemäss die CU zu 80% und der Kanton Zürich zu 20% aufkommen. Für die Gemeinde Uetikon fallen keine Kosten an. Primär wegen unverhältnismässigen Kosten sieht das AWEL mittlerweile im ufernahen Bereich von dieser Entsorgung ab. Stattdessen sollen die überwiegende Mehrheit der Schadstoffe im See belassen und mit Kies überschüttet werden. Der Zürichsee würde somit zur Endlagerstätte für chemische Abfälle und dies ausgerechnet vor dem geplanten Seepark in Uetikon. Dies gilt es unbedingt zu verhindern.
Baurechtlicher Rekurs gegen untaugliche Kiesschüttung
Wir, die Lobby für Uetikon und eine Gruppe Privatpersonen mit Seebezug haben am vergangenem 27. Februar eine Einsprache gegen die Konzessionsbewilligung für die Kiesschüttung eingereicht (siehe unseren Blogbeitrag vom 19. April mit dem Titel «Hintergrundinformationen zur Seegrundsanierung: Ein Grossteil des Schadstoffpotentials soll im See bleiben»). Wir sind überzeugt, dass die vom AWEL gewählte Variante der Kiesschüttung aufgrund der vorliegenden Daten und Messwerte nicht gerechtfertigt und kaum bewilligungsfähig ist. Trotz unserer Bedenken hat die Baukommission Uetikon, u.a. aufgrund von unhaltbaren Annahmen des AWEL betreffend vertikaler Schadstoffverteilung, am 22. Mai grünes Licht für die Kiesschüttung gegeben. Wir sind überzeugt, dass die in unserem Blogbeitrag vom 19. April aufgeführten Fakten und Forderungen weiterhin zutreffend sind. Sie konnten vom AWEL nicht stichhaltig entkräftet werden. Leider gilt es nun, gegen die Baubewilligung der Gemeinde beim kantonalen Baurekursgericht einen Rekurs einzureichen.
Schadstoffpotential verbleibt im Trinkwasserreservoir Zürichsee
Der Zürichsee ist das grösste Trinkwasserreservoir des Kantons Zürich. Gemäss Angaben der Infrastruktur Zürichsee AG stammt der grösste Teil des Wassers in Uetikon aus dem Zürichsee. Es ist unschwer anzunehmen, dass mit den vermehrt auftretenden Trockenphasen der Anteil Seewasser weiter steigen wird. Es darf nicht sein, dass dieses wichtige Trinkwasserreservoir als Endlager für Chemie-Abfälle dient. Kein Weg führt deshalb daran vorbei, dieses lebenswichtige Gut nachhaltig zu schützen. Nicht eine kostenminimierte Überschüttung führt zu diesem Ziel, sondern nur eine Beseitigung des Gefahrenpotentials durch das Entfernen der auf dem Seegrund befindlichen Schadstoffe.
Radioaktivitäts-Hotspot beim geplanten Badezugang
Ein Leuchtturm des Siegerprojekts zur Gestaltung des neuen Seeuferparks in Uetikon ist der geplante recht grosszügige Badezugang zum See. Doch genau hier befindet sich in Ufernähe die höchste Konzentration an Radium und Uran. Vor allem Radium ist ein sehr radiotoxischer Stoff. In den meisten durchgeführten Untersuchungen wurde mit einfachen chemischen Analysen die Konzentration an Uran, Blei, Arsen etc. ermittelt, nicht aber jene des viel toxischeren Radiums. Radium besitzt mit 1’600 Jahren eine lange Halbwertzeit (Zeitspanne, in welcher sich die Radioaktivität halbiert) und zerfällt zu Radon, ein gefährliches radioaktives Gas.

Ungelöste Hinterlassenschaft
Mit der vom AWEL beantragten Projektänderung sollen die Schadstoffe wie Blei, Arsen, Cadmium, Uran und Radium im ufernahen Bereich belassen und mit einer mindestens 60 cm dicken Kiesschicht überdeckt werden. Dabei wird angenommen, dass keiner der Schadstoffe die Kiesschicht im Laufe der Zeit durchdringt – gemäss der Studie der Sanierungsvarianten zumindest nicht für die nächsten 50 Jahre – und an die Oberfläche des Seegrunds gelangt.
Diese Art von Überschüttung ist bisher einmalig. Das AWEL spricht deshalb von einem Pionierprojekt. Spezifische Erfahrungswerte, besonders jene über eine lange Zeitspanne, liegen nicht vor. Nichtsdestotrotz spricht das AWEL von einer sicheren Sanierungsmethode. Es geht sogar so weit, dass es nach der Fertigstellung der Überschüttung das Gebiet als saniert erklärt, was bedeutet, dass keine regelmässige Überwachung mehr stattfinden wird.
Da im betroffenen Bereich das Ufer im See steil abfällt, besteht die Gefahr von Hangrutschungen. Solche haben bereits seeabwärts des Fabrikstandorts stattgefunden (siehe Abbildung), wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem Erdbeben von Basel im Jahre 1356. Dabei besteht die Gefahr, dass die Schadstoffe freigelegt werden, durch Verwirbelungen ins Wasser und schlussendlich in die Nahrungskette von Mensch und Tier gelangen.
Gemäss dem Schweizerischen Erdbebendienst an der ETH Zürich muss man im Schnitt alle 50 bis 150 Jahre mit einem katastrophalen Beben mit einer Magnitude von etwa 6 oder mehr in der Schweiz oder dem grenznahen Ausland rechnen. Ein solches Beben kann überall und jederzeit in der Schweiz auftreten, d.h. auch in der Zürichseeregion.

Kosten verhindern nachhaltige Lösung
Im Auftrag des AWEL wurde von den Firmen CSD Ingenieure AG und Dr. von Moos AG eruiert, welche Sanierungs-Varianten sich anbieten. Das Spektrum reicht von Beseitigung aller Altlasten, unabhängig von ihrer Gefährdung bis zur einfachen Überschüttung des Grossteils des Altlastgebiets.
Die Beseitigung aller Altlasten unabhängig von ihrer Gefährdung (Variante A) wurde durch die Fachexperten zwar untersucht, aber nicht weiterverfolgt, da angeblich eine solche Totalsanierung altlastenrechtlich nicht erforderlich ist. Die Lobby hat leider keinen Einblick in die diesbezüglichen Unterlagen erhalten.
Eine weitere umfassende Variant (Variante F) beinhaltet die Beseitigung aller Altlasten, welche ein vorgegebenes Gefährdungspotential überschreiten. Die damit veranschlagten Sanierungskosten belaufen sich auf rund 69 Mio Franken mit einer Unsicherheit von +/- 30%. Diese Variante wäre sicherlich, abgesehen von der Variante A, erstrebenswert. Das AWEL aber verwirft diese, mit der Begründung, die Risiken und vor allem die Kosten seien unverhältnismässig hoch. Als Risiko sieht sie die Einsturzgefahr der instabilen Ufermauer. Dabei geht sie davon aus, dass seeseitig unmittelbar vor der Mauer bzw. dem Blockwurf bis zu 7 m tief belastetes Material ausgehoben werden muss. Neuste Laboranalysen zeigen aber auf, dass ein solch tiefer Aushub gar nicht notwendig ist, da die tiefergelegenen Schichten deutlich weniger belastet sind.
Die vom AWEL ursprünglich gewählte und an Marti in Auftrag gegebene Sanierungsvariante (Variante B) beinhaltete das Absaugen der obersten 1.5 Meter dicken, mit Schadstoffen belasteten Sedimentschicht im ganzen Altlastbereich. Diese Variante wird mit Kosten von CHF rund 16 Mio (+/- 5%) veranschlagt, ist also deutlich kostengünstiger als die Variante F.
Die nun beantragte Projektänderung (Variante G) mit dem Belassen der Schadstoffe im ufernahen Bereich und deren Kiesüberschüttung sowie dem in der Variante B beauftragten Absaugen der mit Schadstoffen belasteten Sedimentschicht im übrigen Sanierungsgebiet kostet rund 18 Mio Franken (+/- 15%).


Auch die Kompromissvariante der Lobby (siehe Blogbeitrag vom 19. April) weist das AWEL zurück, ebenso aufgrund ihrer nicht korrekten Annahme, dass in tieferen Schichten das selbe hohe Schadenspotential vorherrscht wie in den obersten Ablagerungsschichten.
Ihre Unterstützung
Da der Variantenentscheid des AWEL auf teils unhaltbaren Annahmen und zu wenig Fakten basiert und da die beantrage Projektänderung sowie das durchgeführte Bewilligungsverfahren rechtlich fragwürdig ist, reicht die Lobby beim Baurekursgericht des Kantons Zürich Rekurs ein.
Damit die Erfolgsaussichten unseres Rekurses intakt sind, ist die Lobby auf juristische Unterstützung angewiesen. Wie bereits bei unserer Eingabe erfolgt, engagieren wir eine auf Umweltfragen spezialisierte Rechtsanwältin. Vor allem ihr Aufwand betreffend Einsprache und Rekurs aber auch die je nach Gerichtsentscheid anfallenden Verfahrenskosten werden sich auf mehrere Zehntausend Franken belaufen. Dieser Betrag überfordert das Budget der Lobby bei weitem. Deshalb sind wir auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Wir bitten Sie deshalb um Spenden, entweder per TWINT oder auf unser Konto CH37 8080 8005 2312 6201 2 lautend auf Verein Lobby für Uetikon, 8707 Uetikon am See. Wir werden Sie via unseren Blog auf dem Laufenden halten.
Vielen Dank!

Materialschüttung im See
Baukommission Uetikon vertagt Entscheid
Die Baukommission Uetikon hat an ihrer Sitzung vom Montag, 24. April das Gesuch des Kantons betreffend Materialschüttung im See behandelt. Die Lobby hat dabei die Gelegenheit erhalten, ihren Standpunkt einzubringen. Schlussendlich entschied die Kommission erfreulicherweise, die beantragte Projektänderung nicht durchzuwinken, sondern von der Bauherrschaft eine Ergänzung der Unterlagen zu verlangen.
Hintergrundinformationen zur Seegrundsanierung: Ein Grossteil des Schadstoffpotentials soll im See bleiben
Die Lobby und eine Gruppe Privatpersonen mit Seebezug haben eine Einsprache gegen die Konzessionsbewilligung eingereicht. Wir haben eine Rechtsanwältin engagiert und wir waren im intensiven Gespräch mit dem AWEL. Wir sind überzeugt, dass die gewählte Variante aufgrund der vorliegenden Daten und Messwerte nicht gerechtfertigt und kaum bewilligungsfähig ist, und dass nochmals Alternativarianten geprüft werden müssen. Die hier präsentierten Graphiken und Zitate sind alle aus Quellen des AWEL.
Die Überschüttungsvariante beschäftigt sich nur mit dem Freisetzungspotential und der Auswirkung auf die Lebewesen am Seegrund – dass „Die Schadstoffe nichts im Trinkwasserreservoir Zürichsee verloren haben“, wie es das AWEL ursprünglich formulierte (Schadstoffpotential), wird ausgeblendet.
Ca. 75 % der Schadstoffe sollen im See bleiben
• Ca. 78 % des Schadstoffgehalts liegen im Uferbereich
• Das sind total 88.4 Tonnen Bleiäquivalent
• Davon bleiben beim neuen Projekt ca. 75 Tonnen im See
• Ähnlich verhält es sich auch für Cadmium und Arsen
• Kanton vermutet noch weitere Vorkommen in tieferen Schichten.

• Ca. 80 – 90% der Uranbelastungen liegen im Überschüttungsbereich
• Auch der Hotspot mit maximal 500 g Uran pro m3 würde nicht saniert
• Für das viel toxischere Radium fehlen flächendeckende Werte
• Beides entsteht bei der Phosphordüngerherstellung

Die Farben zeigen die Urankonzentrationen, am Hotspot wurden bis zu 500 g/m3 gemessen.
Sanierung muss erfolgen, solange CPH Kosten übernehmen kann
Die CPH hat sich verpflichtet 80% der Kosten zu tragen. Die Firma Marti hat einen festen Auftrag, die bekannten Schadstoffe zu entfernen und hat die Baustelle und Technik eingerichtet, um das so zu Ende zu führen. Es gibt keine technischen Probleme, die das verhindern würden. Für die Gemeinde fallen keine Kosten an. Es macht deshalb keinen Sinn dieses Verfahren zu stoppen und 75 Tonnen Blei und Dutzende Tonnen anderer Schwermetalle im See zu lassen – in 50 Jahren würde eine Sanierung dieser Schwermetalle von unseren Enkeln zu bezahlen sein – und durch die Überschütten viel teurer!
Überschütten von Schwermetallen ist nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt
Bis jetzt wurde eine solche Schwermetallbelastung unter Wasser noch nie mit einer Überschüttung gesichert: Das würde einen Präzendenzfall schaffen. Zudem ist das Überschütten von Schwermetall gemäss BAFU nicht zulässig, ausser eine Sanierung führt zu grosser Gefährdung.
Zitat erste Variantenstudie: „Eine Sicherung (= Schüttung), die eine Exposition der Schadstoffe unterbindet, und daher zumindest die unmittelbare Einwirkung der Schadstoffe auf die Umwelt vermeidet, ist nicht zielführend, weil die Schadstoffeigenschaften keine Reduktion ihrer Umweltgefährdung innerhalb der von der BAFU vorgegebenen zeitlichen Voraussetzung von 50 Jahren zulassen „.
Die Flachwasserzone ist keine Flachwasserzone!
• Eine Schüttung im See ist nur erlaubt, wenn damit eine ökologische Aufwertung gemacht wird
• Hier wird die ökologische Aufwertung in unseren Augen als ‚Deckmantel‘ verwendet – Schüttung wird gemacht um Kosten und angebliche Risiken für Ufermauer zu reduzieren
• Eine ökologische Aufwertung wird behauptet, ist aber nicht gegeben: Die ‚Flachwasserzone‘ liegt viel zu tief im Wasser
• Mit jeder Planungstufe ist die Schüttung nochmals grösser geworden: jetzt 16‘000 m3
• Mit jeder Vergrösserung steigt Anteil Schadstoffe die im See bleiben

Der Schüttkörper wird immer grösser, jetzt 30‘000 m3 = 60‘000 Tonnen = 2360 LKW Ladungen = Lastwagenkolonne vo Züri bis Rappi !
Die Bevölkerung wurde nicht rechtzeitig korrekt informiert
Das AWEL hat im Januar 22 eine Verfügung erlassen, dass nur mit einer Überschüttung weiter geplant wird. In internen Dokumenten ist diese Möglichkeit als wahrscheinliche Lösung bereits im August 21 (und vor der Variantenstudie Nov 21) diskutiert worden. Zwar gab es im Mai 22 noch kein definitives Projekt, aber bereits eine definitive rechtsgültige Verfügung: Trotzdem wurde bei der Pressepräsentation der Baustelle im Mai 22 kein Wort von dieser Zieländerung kommuniziert. Zu diesen Tatsachen im Dunkel belassen, titelte die ZSZ: „Jetzt werden die radioaktiven Stoffe aus dem See gepumpt“ – während der Kanton schon wusste, das ca. 90% der radioaktiven Stoffe im See bleiben….
Varianten nicht geprüft
Für Aussenstehende gäbe es weitere Varianten. So könnte zum Beispiel (das ist nur als mögliches Beispiel genannt!) die Stoffe wie vorgesehen von Marti entfernt werden – und der entstehende Graben würde dann mit sauberem Material zugeschüttet.
Statt 30’000 m3 Kies auf 9000m3 belastetes Material mit 100 Tonnen Schwermetallen zu schütten, würde man 9000m3 belastetes Material durch 9000m3 sauberes Material ersetzen. Das Sanierungsziel (keine verseuchte Oberfläche) würde erfüllt – UND das gemessene Schadstoffpotential wäre entfernt. Wir hinterlassen unseren Enkeln also nicht 100 Tonnen Schwermetalle im Trinkwasserreservoir See und die CPH hat ihre Sanierungspflicht erfüllt….
Solche Varianten wurden in bisher zwei Variantenstudien nicht geprüft – zum Teil vermutlich, weil die entsprechenden Kenntnisse noch nicht vorlagen.

Varianten mit Entfernen der wichtigsten Schadstoffe jetzt prüfen!
Varianten, welche die bekannten Hauptbelastungen entfernen und die Restbelastungen sichern, müssen jetzt geprüft werden. Wird die Baubewilligung erteilt, bleibt nur noch der Rechtsweg und das Projekt wird sich drei Jahre verzögern. Es ist jetzt Zeit dass:
- Kanton nochmals über die Bücher geht und das Variantenstudium vervollständigt, um eine bewilligungsfähige Variante mit Entfernen des Hauptschadstoffpotentials zu erstellen
- Die Gemeinde die Baubewilligung nicht erteilt, wenn dadurch 100 Tonnen Schwermetalle für unsere Enkel im See bleiben. Die Gemeinde sollte die Baubewilligung erst erteilen, wenn die entsprechenden Varianten von unabhängigen Dritten geprüft wurden – es geht um die Riviera von Uetikon!
- Interessierte Kreise in Uetikon müssen sich JETZT mit dem Thema auseinandersetzen.
Die Lobby steht für ein klares JA zum Planungskredit „Alte Landstrasse und Fabrikweg“
Mit dem Fabrikweg und der Passerelle erhält Uetikon einen einmaligen Zugang zum See. Die Lobby begrüsst dieses visionäre Projekt und hofft auf ein wuchtiges JA.

Eine Erschließung des Seeuferareals über eine Passstelle war den Lobby-Vertretern im Beteiligungsverfahrens von Anfang an ein grosses Anliegen, das vom Kanton zum Glück schon bald gegenüber der ursprünglichen Idee einer Unterführung unter der Seestrasse favorisiert wurde.
Mit diesem Erschliessungskonzept wird der Zugang zum Seeuferareal vom Dorf und vom Bahnhof für den Langsamverkehr zum Erlebnis und die Barriere Seestrasse und Bahnlinie wird elegant überwunden. Zudem überzeugt die vorgeschlagene Linienführung Fabrikweg.
Die Lobby begrüsst die zeitnahe Planung durch die Gemeindebehörde, so dass die Umsetzung des Jahrhundertprojekts Seeuferquartier nun zügig vorangehen kann.
Projektänderung Seegrundsanierung Uetikon: Die Altlasten bleiben für immer im See
Blei, Zink, Cadmium, Uran, Radium…: Während 200 Jahren hat sich vor dem Chemieareal einiges auf dem Seegrund angesammelt. Die Belastung gilt gemäss Kanton als „hoch bis sehr hoch“ und das Freisetzungsrisiko als „mittel bis hoch“ – da das ganze im Trinkwasserreservoir Zürichsee liegt, hat der Kanton gesagt:
„Diese Stoffe haben da nichts verloren“. Seit letzten Sommer läuft deshalb die Sanierung….
NUR: Seit 13 Monaten ist es eine beschlossene Sache, dass mindestens die Hälfte der Schadstoffe (bei der Radioaktivität sogar der grösste Teil) für immer im See belassen wird. Das wurde 13 Monate vor der Bevölkerung verheimlicht. Die (originale) Lobby für Uetikon ist der Meinung – diese Thema gehört auf den Tisch und muss diskutiert werden.

Das Containerlager am See – in solchen Containern wären 9800 m3 Altlasten abtransportiert worden, eigentlich… – jetzt bleiben sie im See
Im letzten Moment…..
Die Lobby für Uetikon ist am 3. Februar vom Strahlenschutzfachmann Marco Bähler auf die Projektänderung aufmerksam gemacht worden: Auf dem ufernahen Streifen von ca. 25 m Breite und total 16’000 m2 Fläche[1] werden die Altlasten vollständig im See belassen – im ursprünglichen Projekt wären hier insgesamt 9800 m3 stark bis sehr stark kontaminierte Altlasten aus dem See entfernt worden. Pikanterweise befinden sich in diesem Sektor hohe Uran- und vermutlich Radiumkonzentrationen[2].
Es ist zu früh, abschliessend zu beurteilen, ob das eine inakzeptable Lösung ist – aber die Lobby für Uetikon sieht dringenden Diskussionsbedarf, da dieses Vorhaben unter Geheimhaltung an der Öffentlichkeit vorbeigeplant wurde.
Fragliche (Des)Informationspolitik
Den Entscheid, diese 9800 m3 Altlasten im See zu belassen, hat das AWEL am 28. Januar 2022 mit einer Verfügung gutgeheissen. Fast 13 Monate wurde dazu nichts kommuniziert! Ganz im Gegenteil – im Sommer 2022 wurde den Medien die laufende Sanierung mittels Absaugung stolz präsentiert (NZZ und Tages Anzeiger berichteten am 9.5.22). Dabei wurde der Entscheid, den grössten Teil der Altlasten im See zu belassen, mit keinem Wort erwähnt. Auf die Website „Chance Uetikon“ wurden im Laufe 2022 zwei Filme hochgeladen, die das erfolgreiche Absaugen thematisieren ohne auf die bereits beschlossene 180° Kehrtwende hinzuweisen. Am 8. Februar 2023 hat die Lobby Gemeinderat und Kanton deshalb aufgefordert, eine Informationsveranstaltung durchzuführen und danach die öffentliche Ausschreibung nochmals zu starten – was abgelehnt wurde. Unsere Anfrage führte zu einer ersten Presseinformation (15.2.23). Seit 27.1.23 läuft die Auflage des veränderten Bauprojektes – am Tag der Medieninformation verstrich der gesetzliche Termin um den Baurechtsentscheid gegen das aufliegende Projekt zu verlangen! Eine Information erst unter öffentlichem Druck und nachdem die Einsprachefrist de facto vorbei ist, verstösst gegen demokratische Grundrechte. Aus den Unterlagen, die auf der Gemeinde aufliegen, ist zudem nicht einsehbar, dass durch die Überschüttung der Grossteil des radioaktiven Materials im See bleibt! Diese Nicht-Information lässt den Verdacht aufkommen, dass der Kanton als Bauherrschaft, Gesetzgeber und Exekutive etwas (im See) verstecken will.
Eine Lösung für immer?
Mit der Überschüttung werden 30’000 m3 Kies in den See gebracht – das ist ein ‚Point of no return’. Sollten unsere Nachkommen feststellen, dass die Überdeckung keine gute Idee war, werden die Kosten viel höher, da dann zuerst das Kies wieder abgetragen werden muss. Das Gelände am See wird dann dicht überbaut und von über 3000 Schülern, Berufstätigen und Bewohner genutzt sein und keine Baustelleneinrichtung mehr zulassen. Auch wird dann die CU aus ihrer Pflicht die Kosten mitzutragen entlassen sein und Kanton und Gemeinde werden den Gewinn aus dem Landverkauf anderweitig eingesetzt haben. Somit wird eine Sanierung für unsere Nachkommen nicht mehr bezahlbar sein – aber Schwermetalle bleiben für immer und die Toxizität des Urans wird sogar noch zunehmen aufgrund des zunehmenden Anteils der ebenfalls radioaktiven Zerfallsprodukte. Alle Beteiligten müssen also sehr sicher sein, dass die gewählte Variante die Situation für Jahrtausende entschärft. Sollte Wellenschlag dereinst das Kies der Überdeckung abtragen, oder eine Unterwasser- Rutschung stattfinden wie zuletzt 1955 vor Uetikon, werden sich unsere Enkel die Augen reiben. Ein Abrutschen der Überdeckung muss also ausgeschlossen werden können.
Kompromissvariante nicht geprüft
Bauunternehmer und Kanton haben eine Variantenstudie durchgeführt: Dabei wurden in den betroffenen 16’000 m2 der komplette Abtrag der betroffenen Bodenschicht mit dem kompletten Verbleib der Altlasten mittels Überschüttung verglichen. Es scheint aber eine offensichtliche dritte Lösung zu geben: Die ganze Baustelle wurde ja so eingerichtet, dass die obersten 50 – 150 cm abgesaugt werden können (siehe Berichte TA und NZZ) – es liesse sich also die Sanierung wie geplant durchführen womit der grösste Teil der Stoffe entfernt würde. Die neu entdeckten Reststoffe in den tieferen Schichten könnten dann durch Überdecken gesichert werden. Die Überdeckung käme dann auch auf festere Bodenschichten zu liegen und das Problem der fehlenden Verzahnung (Abrutschgefahr) dürfte sich verringern. Solche Varianten müssten erst geprüft werden.
Analysedaten nicht korrekt zitiert
In den Zeitungsberichten vom 15.2.23 bezieht sich Sprecher Pfanner auf die Untersuchungen im vergangenen Jahr, und hält fest: “In unmittelbarer Ufernähe betrage die Dicke der belasteten Ablagerungen bis zu sieben Meter“. Dies wird als der eigentliche Grund angeführt weshalb es zu dieser Umplanung kommt. Der Lobby liegt nun der vollständige Bericht zu besagten Untersuchungen vor. Dieser fasst die Situation wie folgt zusammen: „In 9 von 12 Bohrkernen mit Feststoffanalysen kommen in den obersten rund 2 mSchadstoffkonzentrationen von >10-facher PEC-Wert vor“. Korrekt ist, dass gemäss den Bohrungen das aufgeschüttete Land bis 7 m tief reicht – die gemessenen Belastungen liegen aber in den obersten 2 m, in den meisten Fällen sind die obersten 1 – 1.5 m am stärksten belastet. (Aus dem Bericht ist nicht ersichtlich wieweit Proben in tieferen Bereichen überhaupt gemessen wurden – die gemessenen Belastungen liegen aber in den obersten 2 m).
Der See als Trinkwasserreservoir
In der öffentlichen Information (einsehbar auf „Chance Uetikon“) hat der Kanton 2021 betont: „Der See ist ein Trinkwasserreservoir – in einem Trinkwasserreservoir haben diese Stoffe nichts verloren“. Wieso diese Aussage nicht mehr stimmt, müsste schlüssig erklärt werden. Damit all diese Fragen geklärt werden können, bereitet eine Gruppe Personen, die einen direkten Bezug zum See und Seeareal haben, zusammen mit der Lobby eine Einsprache gegen diese Überschüttung vor.

Das neue Projekt: Sektor B der zugeschüttet statt saniert wird ist gelb markiert.

Schadstoffverteilung Uran. Ein Grossteil liegt im Bereich, der überschüttet wird

Ursprünglich geplante Abtragungstiefe – im revidierten Projekt werden nur noch die flachen Schichten draussen im See saniert (graue und pinke Schattierungen), fast überall wo ursprünglich eine tiefe Sanierung geplant und vom Unternehmer offeriert wurde (violette Schattierungen), werden die Altlasten jetzt überschüttet
[1] Das ist weniger als ein Drittel der sanierungsbedürftigen Fläche. Da aber immer schon klar war, dass in diesem Teil die mächtigsten Schichten liegen (siehe Anhang) werden mindestens die Hälfte der ursprünglich zu entfernenden Stoffe im See bleiben – die jetzt zusätzlich entdeckten Belastungen in tieferen Schichten nicht mitgerechnet. Bei den radioaktiven Stoffen liegt aufgrund der Karte zur Urankonzentration weit über die Hälfte (Anhang) der Belastung in diesem Bereich.
[2] Der Lobby liegen detaillierte Dokumente vor, die der Kanton aufgrund des Öffentlichkeitsprinzips auf Anfrage zugestellt hat. Die Abschätzungen in diesem Text sind aufgrund dieser Dokumente gemacht.
Lobby für Uetikon zu den Wahlen im Kanton Zürich vom 12. Februar 2023
Gehen Sie am 12. Februar das Zürcher Parlament und die Regierung wählen!
Was dort beschlossen wird, hat auch Konsequenzen für die Bevölkerung in den Gemeinden. Uetikon ist unmittelbar betroffen durch die Arealentwicklung am See mit der geplanten Schule und dem Park am See.
Aber auch Beschlüsse in der Gesundheits- und Bildungspolitik, in der Verkehrs- und Finanzpolitik werden Weichen für die Zukunft stellen.
Wählen Sie nicht Parteien und Personen, die primär Steuersenkungen für Privilegierte im Blickfeld haben. Wählen Sie Parteien und Personen, die für bezahlbare Mieten und Krankenkassenprämien, für einen wirksamen Klima- und Naturschutz einstehen – Parteien die die nachhaltige Zukunft gestalten. Die Klimaallianz hat im Kanton Zürich wichtige erste Ziele erreicht.
Gehen Sie wählen, damit die Klimaallianz auch in der nächsten Legislatur fortbestehen kann!
Die Lobby lehnt die Initiative Pfenninger ab und begrüsst eine Machbarkeitsstudie für bezahlbaren Wohnraum
Die Initiative Pfenninger fokussiert ausschliesslich auf «60+» – die Zeichen der Zeit stehen aber auf Generationen-übergreifendes Wohnen. Die Initiative gibt auch keine Antwort auf den dringenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für alle Altersgruppen.

Die Lobby hat schon lange gefordert, dass günstiger Wohnraum geschaffen werden muss um die Durchmischung der Bevölkerung in Uetikon sicherzustellen. Deshalb begrüsst die Lobby eine Machbarkeitsstudie zu bezahlbarem Wohnraum.
Die Lobby hat sich wiederholt und erfolgreich gegen eine renditeorientierte Bebauung der Gemeindehausparzellen stark gemacht. Wir sind weiterhin der Ansicht, dass diese zentrale Landreserve idealerweise für Bedürfnisse der nächsten Generation gesichert werden sollte. Deshalb soll die Machbarkeitsstudie auch die baureifen Parzellen in der Scheug miteinbeziehen und eine mögliche Etappierung vorschlagen. Sollte die Machbarkeitsstudie keine gute Lösung für Wohnraum zu gesicherten und bezahlbaren Konditionen auf den Gemeindehausparzellen ergeben, wird sich die Lobby weiterhin für ein Bebauungsmoratorium einsetzen. Da die Parzellen und das alte Gemeindehaus ein Geschenk an die Bevölkerung waren, soll in einer allfälligen neuen Überbauung ein Mehrwert entstehen, der dieses «Geschenk» würdigt.
Die Lobby hält an der Initiative zur Förderung der Solarenergie fest
Die Lobby hat beschlossen, die Initiative nicht zurückzuziehen. Nach Berechnungen der Lobby können mit der Initiative in den nächsten 5 Jahren Anlagen für 2500 MW/ Jahr = Bedarf von 600 – 800 Haushalten unterstützt werden. Der Gegenvorschlag des Gemeinderats ist eine wichtige, für die Gemeinde rentable Ergänzung, die die Initiative aber nicht ersetzen kann.

Die Initiative bringt eine Anschubfinanzierung
Die Umsetzung der initiative obliegt dem Gemeinderat. Naheliegend ist ein Förderreglement analog zu Meilen: Damit könnten über 5 Jahre Anlagen mit 2500 MWh / Jahr Leistung gefördert werden 1). Das entspricht dem Bedarf von ca. 600 Haushalten (ohne Heizung).
Im Moment ist die Einspeisevergütung für Solarstrom erhöht worden, und Anlagen könnten auch rentabel sein ohne diese Förderung. Da die Strompreise aber sehr volatil sind, schafft die Initiative Sicherheit, dass sich die Photovoltaikanlage mittelfristig rentiert. Damit können Investitionsentscheide gefördert werden – der schnelle Ausbau der lokalen Stromproduktion ist ein Gebot der Zeit!
Gemeindedächer mit Solaranlegen zu versehen: Ein rentabler Vorschlag!
Für grosse Dächer wie Turnhalle Riedwies oder Zentrum Riedsteg lohnen sich Solaranlagen. Der Vorschlag des Gemeinderats die Gemeindedächer mit Solaranlagen zu versehen (414 MWh/ Jahr) ist deshalb sehr gut!
Allerdings ist das nicht wirklich ein Gegenvorschlag, sondern eher ein Ergänzungsvorschlag. Sowohl gemäss den Berechnungen des Gemeinderats als auch den (vorsichtigeren) Berechnungen der Lobby können die Gemeindedächer sehr rentabel mit Solaranlagen versehen werden 2):
Ein Rechenbeispiel – wenn (wie im Gegenvorschlag vorgesehen) das Program ‚mein Solarstrom aus Uetikon‘ fortgesetzt würde, könnte der Preis für den Konsumenten auf 12 Rp/kWh gesenkt werden. Das ist 3 Rp. unter dem jetzigen Strompreis, garantiert über 20 Jahre! Uetiker Konsumenten könnten sich also zu vorteilhaften Bedingungen den Solarstrom für 20 – 25 Jahre sichern.
Dabei würde die Gemeinde 3 – 5 Rp. pro kWh verdienen (und zwar sofort) und die Investition würde bei Erstellen der Anlage für die Gemeinde rentabel und über 100% refinanziert durch die Einwohner. Deshalb ist das ein rentables Projekt, welches die Gemeinde sowieso machen muss, will sie kein Geld verlieren. Dabei kann sie den Einwohner zu optimalen Bedingungen Solarstrom anbieten.
Mit Initiative und Gemeindedächern kann die Gemeinde das Bundesziel erreichen!
Gemäss dem offiziellen Bundesziel müsste eine Gemeinde mit der Einwohnerzahl von Uetikon bis 2028 ca. 3000 MWh/Jahr Solarstrom zubauen3) – mit der Initiative (Förderung von privaten Anlagen mit 2500 MWh/Jahr) und dem Zubau auf den Gemeindedächern (414 MWh/Jahr) wäre diese Ziel ziemlich genau zu erreichen.

1) Förderung Meilen: 20kWpeak Anlage = 15*400 + 5*300 = 7500 CHF; Fördertopf Initiative 1’000’000 / 7500 = 133 Anlagen a 20 kWp. 2660 kWp werden ca. gefördert (wenn durchschnittlich 20 kWp Anlagen gebaut werden, wenn mehr auf grossen Dächern gebaut wird steigt der Betrag). Ergibt ca. 2500 MWh / Jahr = Bedarf von ca. 600 – 800 Haushalten (ohne Heizung)
2) Zu den Gemeindedächern: Der GR rechnet damit 414 MWh/Jahr mit 500’000 zu realisieren: Auf 25 Jahre gerechnet ergibt das einen Preis von 5 Rp/KWh. Das ist vermutlich zu optimistisch, die Lobby rechnet mit 750’000, das ergibt 7.5 Rp/kWh.
Das heisst, dass das Programm ‚Mein Strom aus Uetikon’ zu einem Preis von 10 – 12 Rp/kWh (d.h. billiger als Netzstrom 2023, jetzt 15 Rp) weitergeführt werden kann – somit lassen sich die Gemeindedächer gewinnbringend verkaufen, und die 500’000 des Gegenvorschlags werden 100% und mit einem Gewinn für die Gemeinde von 2 – 5 Rp / kWh eingespielt.
3) Der Bund hat als Zwischenziel einen Ausbau von Stromproduktion aus erneuerbaren Energien von 820 GWh pro Jahr bis 2035 gesetzt. In Uetikon wohnen 0.07% der Schweizer Bevölkerung – damit wir unseren statistischen Beitrag zum Ziel von 890 GWh leisten, sollten wir 600 MWh pro Jahr zubauen, das entspricht ca. 650 kW Peak (kWp), das heisst 65 Solaranlagen à 10 kWp, die wir pro Jahr bauen sollten. In den 5 Jahren des Zeithorizontes der Initiative sollten wir also 3000 MWh zubauen.
Den Steuersatz beibehalten
Die letzte Sitzung des Gremiums der Lobby hat sich intensiv mit den anstehenden Geschäften für die kommende Gemeindeversammlung auseinandergesetzt. Die Lobbymitglieder sind sich einig, dass es der falsche Zeitpunkt für eine Reduktion des Steuersatzes ist.

Die Lobby lehnt die vom GR vorgeschlagene Senkung des Steuerfusses von 87 auf 84% ab.
Für steuerbare Einkommen bis 100’000 CHF bewirkt eine Senkung des Gemeindesteuerfusses nur geringe Ersparnisse (maximal 15.- pro Monat). Von einer finanziellen Entlastung der BewohnerInnen, die sich mit steigenden Energiepreisen und Inflation befassen müssen, kann deshalb kaum die Rede sein. Die Steuersenkung ist für die Steuerzahlenden eher symbolisch, wird aber in der Gemeindekasse zu Mindereinnahmen führen.
Dies erachtet die Lobby als unnötig, weil es der Gemeinde finanzielle Mittel entzieht, die sinnvoll eingesetzt werden könnten:
Mit dem Seeuferpark und der Umgestaltung des Bahnhofareals kommen die wohl grössten Projekte in der Geschichte Uetikons auf uns zu. Sie werden weitgehend durch den Verkaufserlös am See finanziert. Trotzdem sind die effektiven Kosten noch nicht bekannt und Überraschungen sind möglich (Denkmalpflege, Altlasten …).
Der Gemeinderat hat immer das Ziel formuliert, den Steuersatz langfristig stabil zu halten: angesichts dieser laufenden Projekte sollte er an diesem Ziel festhalten. Um sich für die kommenden Jahre die nötige Flexibilität zu sichern, sollten Einlagen in die finanzpolitische Reserve gemacht oder Schulden abgebaut werden.
Nebst den Grossprojekten gilt es auch die Durchmischung im Dorf zu sichern mittels Förderung von bezahlbarem Wohnraum und wir müssen sicherstellen, dass das Gewerbe langfristig im Dorf bleiben kann.
Uetikon wurde im Gemeinderanking der Handelszeitung mit dem zweitbesten Platz im Kanton Zürich ausgezeichnet. Uetikon ist also eine hochattraktive Gemeinde und mit den laufenden Projekten die wohl dynamischste Gemeinde am Zürichsee – wir haben es nicht nötig mit drei Steuerprozenten am Wettbewerb für tiefe Steuern mitzumachen. Andere Faktoren wie Anbindung, Infrastruktur, soziale Durchmischung, Lebensqualität sind wichtiger – und mit dem Seequartier werden wir auch mit 87% zur „Number one“.