Einwendungen gegen kommunalen und kantonalen Gestaltungsplan am See eingereicht

Am 10. Juli 2020 hat die Lobby für Uetikon seine Einwendungen gegen den kantonalen und kommunalen Gestaltungsplan und zu den geplanten Änderungen im kommunalen Bau- und Zonenplan für das ehemalige Chemieareal am See eingereicht.

Einwendungen noch bis am 27. Juli möglich.

Die Auflage der Pläne und das Einwendungsverfahren sind Teil des öffentlichen Planungsverfahrens. Im Rahmen dieses Verfahrens kann sich jede und jeder kostenlos zur Revision äussern. Einwendungen sind bis spätestens am 27. Juli 2020 schriftlich dem Gemeinderat, Bereich Infrastruktur, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See (Anliegen in der Zuständigkeit der Gemeinde) oder an die Baudirektion, Amt für Raumentwicklung, Einwendungen Projekt „Chance Uetikon“, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich (Anliegen in der Zuständigkeit des Kantons) einzureichen.

Im Sinne eines transparenten Vorgehens veröffentlichen wir im folgenden die beiden Einwendungen hier auf unserer Website. Sie können die beiden Einwendungen aber auch als PDF herunterladen:

Rettung der gemischt genutzten Mitte ist wichtig

Die Lobby legt grossen Wert auf die Bereinigung der Pläne von Kanton und Gemeinde zur «Rettung der gemischt genutzten Mitte», wie sie ursprünglich im behördenverbindlichen Masterplan festgelegt, inzwischen aber deutlich verwässert wurde. Diese Zone liegt an der Schnittstelle des kommunalen und kantonalen Gestaltungsplans und ist zentral für ein belebtes Quartier am See. Aus unserer Sicht ist hier nochmals ein vereinter Effort der Planungspartner notwendig.

Unsere Einwendungen zum „Gestaltungsplan Lebendiges Quartier am See – Gebietsplanung Chance Uetikon“ und zu den geplanten Änderungen im kommunalen Bau- und Zonenplan

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Mettler, sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Die Lobby für Uetikon hat sich intensiv mit dem kommunalen Gestaltungsplan „Chance Uetikon“ und mit den geplanten Änderungen im kommunalen Bau- und Zonenplan auseinandergesetzt.

Folgende Aspekte des Projekts „Chance Uetikon“ gefallen uns und begrüssen wir:

  • Die Durchgängigkeit des Seeuferwegs von Westen nach Osten mit Seeuferpark. 
  • Die Erhaltung markanter Gebäude im Bereich der geplanten Schule und dem Düngerbau als Kultur- und Freizeitzentrum.
  • Die Absichtserklärung der Gemeinde, den Düngerbau nicht zu veräussern und ihn (allenfalls im Baurecht) zu entwickeln und zumindest teilweise als Kultur- und Freizeitzentrum zu nutzen. 
  • Den Verbleib der Gebäude „Werkstattgebäude“ und „Verwaltungsgebäude“ im Gemeindebesitz, wodurch die Gemeinde eine vielseitige gewerbliche Nutzung auf dem Areal mitgestalten kann.
  • Die Absichtserklärung der Gemeinde das Gebäude D1 abbrechen zu wollen.

Die unten aufgeführten Punkte müssen in unseren Augen aber noch überarbeitet werden, um ein nachhaltiges und mehrheitsfähiges Projekt zu verwirklichen. 

Eine besondere Bedeutung in der Bereinigung der Pläne von Kanton und Gemeinde kommt der «Rettung der gemischt genutzten Mitte» zu – diese liegt an der Schnittstelle der beiden Gestaltungspläne (siehe untentstehende Abbildung 2 im weiter unten). Hier ist nochmals ein vereinter Effort der Planungspartner notwendig.

Mit freundlichen Grüssen

Die Lobby für Uetikon

1. Zielantrag „Lebendiges Quartier am See“

Antrag 1:

Art. 1 Zweck wird ergänzt mit Absatz 2 und 3

1 Der Gestaltungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines gemischt genutzten, lebendigen Quartiers am See mit einem öffentlich zugänglichen Seeuferpark abgestimmt auf das Gesamt-areal.

2 Namentlich sichert er öffentlich wirksame Nutzungen wie Gewerbe-, Gastronomie-, Kultur- und Freizeitnutzungen, die eine ganzjährige Belebung des Areals sicherstellen und das Seeareal zu einem lebendigen Quartier machen.

3 Mit dem Seepark sichert er ein Erholungsgebiet von kommunaler und regionaler Bedeutung, das vielseitige Nutzungen ermöglicht.

Begründung: 

Das lebendige Quartier soll nicht nur im Titel stehen, sondern im Zweckartikel explizit erklärt werden. Eine ganzjährige Belebung ist wichtig (Siehe auch „Rettung der belebten Mitte“).

2. Nutzung Düngerbau

Antrag 2:

Artikel 4 Abs. 1 in den Vorschriften soll ergänzt werden. 

Absatz 2, Nutzungen Gebiet B soll mit einer litera f wie nachstehend aufgeführt ergänzt werden: 

f. Im Baufeld B1 soll die Freizeit-, Erholungs- und Kulturnutzung mindestens 30% betragen 

Begründung:  

Der Düngerbau ist „Herz des Areals“, so wurde er auch mehrfach von den Gemeindevertretenden gehandelt. Kultur-, Erholungs- und Freizeitnutzung ist essenziell, um dieses Versprechen einzulösen. Im aufgelegten Entwurf ist diese Nutzung zugelassen, aber nicht sichergestellt. Eine Freizeit-, Erholungs- und Kulturnutzung muss deshalb festgelegt werden.

3. Baufeld D1: Baufeld streichen

Antrag 3:

Das Baufeld D1 soll im Situationsplan und in den Vorschriften ersatzlos gestrichen werden.

Begründung: 

Das Gebäude D1 steht als Fremdkörper im Park, stört den Seeuferweg, und die Nutzung führt zu Konflikten mit der Wohnzone. Das Seeufer ist per Bundesverfassung öffentlich, und es gehören keine Gebäude in die Uferzone. Die gesamte Flucht der Gebäude A1/A3 würde gestört und die Parkanlage zerschnitten. Ein neues Gebäude könnte öffentlich angefochten werden, und das alte Gebäude hat keine Schutzbestimmungen, es ist nicht erhaltenswert und stört die dahinterliegenden Wohnungen massiv und wäre wertvermindernd für die Überbauung. 

Deshalb soll D1 nicht als Baufeld definiert werden, sondern Teil des Parks sein. 

4. Baudichte A1-A4; Fassadenhöhe am Park

Antrag 4:

Die maximale Höhenkote im Situationsplan ist für A1 und A3 auf 421.5 m festzulegen.

Die Vorschriften, Art. 22 Gebäudegliederung Teilgebiet A, sind zu ergänzen:

Die Gesamthöhe in den Baufeldern A1 und A3 beträgt maximal 4 Stockwerke (plus 1.5 m für Hochparterre)“.

Begründung: 

Proportion und Qualität des Seeparks werden massgeblich von der Höhe der angrenzenden Fassade bestimmt. Mit 5.5 Geschossen und der jetzigen Höhenkote von 426 m (18 m Höhe) sind die möglichen Gebäude so wuchtig, dass die Aufenthaltsqualität im Park massiv eingeschränkt wird. Die Variante mit 4.5 Geschossen an der Front entspricht der Variante Minib aus der Volumenstudie und nur diese, Variante war unter den BotschafterInnen mehrheitsfähig. Mit der Höhenkote von 421.5 m sind 4.5 Geschosse gemäss Richtkonzept / Minib möglich.

Eine Variante Minib hat weniger BewohnerInnen zur Folge. Daher werden weniger Parkplätze und weniger Infrastruktur der Gemeinde benötigt, auch wird weniger Verkehr verursacht. Somit entstehen weniger Folgekosten für die Gemeinde.

5. Baupflichtlinien

Antrag 5:

Art. 14 Pflichtbaulinien in den Vorschriften ist wie folgt abzuändern:

1 Die Pflichtbaulinien sind mindestens auf zwei Drittel der Länge zu bebauen.

2 Entlang der Pflichtbaulinie ist eine minimale Fassadenhöhe von 12 m einzuhalten.

Begründung:

Eine minimale Höhe von 15 m (ca. 5 Geschosse) ist nicht gerechtfertigt, auch nicht durch ISOS Überlegungen, da insbesondere im Teil West heute viele Bestandesbauten deutlich weniger hoch sind.

6. Unterteilung der Gebäude A1/A3

Antrag 6:

Art. 18 in den Vorschriften ist wie folgt anzupassen:

Abs. 1: Im Teilgebiet A sind in den Baubereichen A1 und A3 mindestens je drei Volumen vorzusehen. 

Neuer Abs. 2: Die Gebäudeabstände sollen mindestens 8 Meter betragen und volle Durchsicht garantieren.   

Begründung:

Durch drei Gebäude auch im Baubereich A3 und einem Mindestabstand von 8 Metern zwischen den Gebäuden erhält man eine bessere Durchsicht und gibt den Bewohnenden in den hinteren Gebäude A2/4 Seesicht. Damit werden alle Wohnungen massiv aufgewertet. Zusätzlich ergibt sich dadurch eine attraktivere, aufgelockerte Kulisse vom See her.

Diese Aufteilung wurde im Richtkonzept so visualisiert und hat überzeugt.

7. Bäume im Park vor A1 und A3

Antrag 7:

Im Park vor den beiden Baufeldern A1 und A3 müssen im Situationsplan je eine «Baumreihe neu (Lage schematisch) (Art. 38)» eingezeichnet werden.

Begründung:

Bäume sind für das Wärmeklima und die Aufenthaltsqualität im Park essenziell. Bäume im Park vor A1 und A3 müssen geplant und eingezeichnet werden, bevor das Land verkauft wird, da sonst mit Rechtskonflikten gerechnet werden muss. 

8. Transparenz Zeitzeuge

Antrag 8:

Artikel 29 in den Vorschriften ist wie folgt (fett markiert) zu ergänzen:

 „(…) Ass.-Nr. 442 (442.1 Zeitzeuge) sind in wenigen Elementen zu erhalten. Namentlich soll deren Gestaltung transparent sein, etwa durch offene Gebäudegerippe oder niedrige Mauerreste. Die Seesicht für Passanten soll auf 90% der eingezeichneten Länge gewährleistet sein.“ 

Begründung:

Im Park muss der Gewässerabstand von 15m für Gebäude weitgehend eingehalten werden. Es gehören keine gebäudeartigen Strukturen ans Seeufer, denn dieses ist freizuhalten. 

Durch allfllige hohe Mauern des Zeitzeugen auf einer längeren Strecke wird der Bezug des Parks zum See eingeschränkt und der Park zerschnitten.

Der Zeitzeuge soll ein Gestaltungselement des Parks sein und nicht in grossen Teilen als Gebäude in Erscheinung treten.

9. Naturnahe Flächen

Antrag 9:

Art. 36, Absatz 4 in den Vorschriften soll gestrichen werden (Dachflächen gemäss Art. 24 Abs. 1 sind anrechenbar).

Begründung: 

Die naturnahen Flächen sollen Teil des Parks sein. Auf den Dächern ist eine zusätzliche Begrünung vorzunehmen, soweit die Dachflächen nicht von Solaranlagen bedeckt sind. Dachbegrünung ist aber kein Ersatz für naturnahe Fläche im Park. 

10. Badezugang

Antrag 10:

„Art. 40 Badezugänge“ in den Vorschriften ist mit neuen Abs. 2 und 3 wie folgt zu ergänzen:

Abs. 1 Die im Situationsplan dargestellten drei Badezugänge sind mit der Gestaltung des Seeuferparks umzusetzen.

Neuer Abs. 2 Der Zugang in der Mitte soll als mindestens 30 m breite Rampe oder Treppe, die für Behinderte, ältere Personen und Kinder nutzbar ist, rund um die zurückgesetzte Ecke des Ufers realisiert werden.

Neuer Abs. 3 Der Zugang im Osten soll als mindestens 70 m breite Treppe oder Rampe auf das Seeniveau führen.

Begründung: 

Die Zugänge in den See sind kein Detail, das nachträglich geplant werden kann, denn Bauten im See sind bewilligungspflichtig, und diese Bewilligungen müssen vorgängig (mit Festsetzung des Gestaltungsplans) eingeholt werden. Falls der Einstieg nicht für alle Personen möglich ist, ist eine rechtliche Beschwerde möglich, was zusätzliche Umtriebe, Verzögerungen und unnötige Kosten verursachen kann.

Die Zugänge, wie sie im Richtkonzept visualisiert sind, sind ein Minimum. Die Parkgestaltung kann dann immer noch kreativere oder weitergehende Lösungen finden.

11. Liegewiese

Antrag 11: 

Art. 30 Seeuferpark ist in den Vorschriften mit einem neuen Abs. 2 wie folgt zu ergänzen: 

Abs. 1 Im Teilgebiet DWest ist der Seeuferpark als vielfältig nutzbarer, begrünter und öffentlich zugänglicher Freiraum zu gestalten.

Abs. 2 Der Seeuferpark enthält im breiten Bereich vor dem Düngerbau eine Liegewiese von mindestens 1500 m2

Begründung:

Eine Liegewiese in der Nähe des familienfreundlichen mittleren Badezugangs ist zwingend und ist auch im Richtkonzept eingezeichnet. Die Festlegung im Gestaltungsplan engt den Wettbewerb zur Parkgestaltung nicht ein, sichert die Liegewiese aber als elementaren Teil des Parks.

12. Antrag zur Zonierung Seeufer

Antrag 12: 

Das Gebiet Dwest und Dost soll in der kommunalen Bau- und Zonenordnung als Erholungszone festgelegt werden.

Begründung: 

Die Bau- und Zonenordnung soll die effektive Nutzung als Seeparks abbilden. Für Details der Begründung siehe Eingabe der BotschafterInnen um Hans Wyler vom 10.7.2020. Die Lobby unterstützt diese Einwendung der BotschafterInnen vollumfänglich. 

13. Antrag Erschliessung mit zusätzlichem Fussweg (Kommentar Richtplan Verkehr)

Antrag 13: 

Im kommunalen Richtplan Verkehr ist eine zusätzliche Fusswegerschliessung von der Kreuzsteinstrasse (unterhalb Kappelweid Hof) über die bestehende Feldstrasse in der Parzelle 5106 zum Sodabau und dann auf die Passerelle aufzunehmen. In untenstehendem Planausschnitt in ‘pink’ eingezeichnet. Allenfalls wäre auch eine Verbindung dieses Weges zum bestehenden ‘Cholenweg’ zusätzlich denkbar.

Begründung: Die einzige neue Fusswegverbindung aus dem Dorf zur Passerelle, welche in den kommunalen Richtplan Verkehr aufgenommen wurde, ist der Weg über die Kreuzsteinstrasse. Diese Strasse weist ab dem Kappelweidhof bis zur alten Landstrasse ein sehr hohes Gefälle auf. Dadurch ist dieser Weg für gehbeeinträchtige Uetikerinnen und Uetiker nur bedingt nutzbar. 

Mit einem Fussweg über die bestehende Feldstrasse (pink eingezeichnet, auf Parzelle 5106) kann zumindest einem Teil des starken Gefälles der Kreuzsteinstrasse ausgewichen werden und ist daher viel besser für alle begehbar. Der steile Einstieg über die Kreuzsteinstrasse könnte allenfalls mit einer neuen Verbindung zum ‘Cholenweg’ (mit weniger Gefälle dem Hang entlang) noch entschärft werden.

Abbildung 1. Alternativer Zugang zur Passerelle im Verkehrsplan aufnehmen.
Abbildung 1. Alternativer Zugang zur Passerelle im Verkehrsplan aufnehmen.

14. Energie

Antrag 14:

Art. 50, Absatz 2 der Vorschriften ist anzupassen:

„Zur Energieversorgung sind auf den Dächern der Neubauten Solaranlagen vorzusehen, soweit dies technisch möglich ist.“ (Bedingung wirtschaftlich und betrieblich tragbar gestrichen)

Begründung: 

Solaranlagen sind auf die Betriebsdauer heute wirtschaftlich und betrieblich tragbar. Wirtschaftlichkeitsargumente in Bezug auf die Anfangsinvestitionen dürfen nicht als Grund für die Nicht-Realisierung aufgeführt werden können. 

Der Bund hat das Netto-Null-Klimaziel für 2050 beschlossen, als Gemeinde müssen wir dieses Ziel im Rahmen unserer Planungshoheit umsetzen, ohne von Bund und Regulatoren dazu gezwungen zu werden.

Deshalb sollte das grösste Bauvorhaben in Uetikon bis 2050 möglichst klimaneutral gebaut werden. 

15. Anhang „Rettung der gemischt genutzten Mitte“

Abbildung 2. „Rettung der gemischtgenutzten Mitte“ durch die Anträge 3 und 4 zum kantonalen GP. 

Abbildung 2. „Rettung der gemischtgenutzten Mitte“ durch die Anträge 3 und 4 zum kantonalen GP. 

Publikumswirksame Nutzungen um den Platz „Mitte“ können die belebte Mitte sicherstellen und die Verbindung zum Düngerbau herstellen. Dazu sind zwingend die angeregten Änderungen in den Gestaltungsplänen umzusetzen.

Ein gemeinsames Engagement von Kanton und Gemeinde ist nötig, um an dieser Schnittstelle das „lebendige Quartier am See“ zu verwirklichen. 

Wir ersuchen den Gemeinderat, sich hier nochmals beim Kanton zu engagieren. 

Unsere Einwendungen zu kantonalen Gestaltungsplan „Kantonsschule Uetikon am See“

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Neukom, sehr geehrte Damen und Herren,

Die Lobby für Uetikon hat sich intensiv mit dem kommunalen wie auch mit dem kantonalen Gestaltungsplan „Chance Uetikon“ und zu den geplanten Änderungen im kommunalen Bau- und Zonenplan auseinandergesetzt. 

Folgende Aspekte des kantonalen Gestaltungsplans „Chance Uetikon“ gefallen uns und begrüssen wir:

  • Grosszügiger Platz und Park vor den Gebäuden C1 West und Ost.
  • Gemeinsame Realisierung des Seeparks durch Kanton und Gemeinde
  • Erschliessung des Geländes durch Passerelle über Bahn und Seestrasse
  • Realisierung der Mittelschule in den historischen Gebäuden 
  • Potential zur Mit-Nutzung von Schulinfrastruktur im regionalen Kultur- und Bildungsbereich sowie mögliche Nutzung von Schulkantine als Seerestaurant in der ausserschulischen Zeit

Die starken Planungsänderungen «in letzter Minute» durch die Planung einer zusätzlichen Schule haben das ganze Projekt aber nochmals massiv verändert, und wir sehen dringenden Bedarf, einige Aspekte, die in der Beteiligung nicht sorgfältig diskutiert werden konnten, nochmals anzupassen oder zu konkretisieren. Nur so wird die Umzonung des Areals in die Zone für öffentliche Bauten an der Gemeindeversammlung mehrheitsfähig und das Projekt zeitnah umsetzbar sein.

Eine besondere Bedeutung in der Bereinigung der Pläne von Kanton und Gemeinde kommt der «Rettung der gemischt genutzten Mitte» zu – diese liegt an der Schnittstelle der beiden Gestaltungspläne (Abbildung 4). Hier ist nochmals ein gemeinsamer Effort der Planungspartner notwendig.

Wir möchten Sie deshalb bitten, diese Anliegen sorgfältig zu prüfen. 

Mit freundlichen Grüssen

Die Lobby für Uetikon     

1. Ofengebäude

Antrag 1:

Das Ofengebäude (Vers.-Nr. 451) muss als ‚zu erhaltende Baute’ im Situationsplan des kantonalen Gestaltungsplans eingezeichnet werden. 

In den Vorschriften soll Art. 17 umbenannt und ein neuer Absatz 2 wie folgt aufgenommen werden:

Art. 17: Schutzwürdige und zu erhaltende Bauten

Abs. 2 Die im Situationsplan bezeichnete «zu erhaltende Baute» mit der Vers-Nr. 451 („Ofengebäude“) auf dem Baufeld C3 ist zu erhalten.

Begründung: 

  • Der Masterplan hält Erhalt dieses Gebäudes explizit fest. Der Masterplan ist behördenverbindlich, und es sind keine neuen Tatsachen aufgetaucht, die den Erhalt des Gebäudes verunmöglichen. Deshalb sollte sich der Gestaltungsplan an den Masterplan und die Diskussionen während dem Beteiligungsverfahren halten.
  • Das Ofengebäude ist zwar nicht in einem Schutzinventar aufgeführt, es ist aber ein markanter und gut erhaltener historischer Bau am Seeufer, der das Bild des Fabrikareals vom See her bestimmt.
  • Das Gebäude bildet zusammen mit den geschützten Kammerofengebäuden ein Ensemble.
  • Wenn dieses Gebäude abgerissen würde, bliebe auf der ganzen Länge des Seeareals nur auf Höhe Düngerbau historische Bausubstanz, die vom Seeuferweg und vom See her erfahrbar ist (Abbildung 1). Auf allen anderen Baufeldern würden sonst Neubauten an der Seefront stehen.
  • Der Kanton hat in seiner Machbarkeitsstudie fürs Gymnasium mit diesem Bau als Bestandesbau gerechnet, somit ist ein Abbruch nicht zwingend.
  • Ein Neubau so nahe am Ufer und vor den geschützten historischen Gebäuden macht deshalb wenig Sinn und wäre rechtlich anfechtbar.
  • Der Kanton hat gegenüber der Bevölkerung die Möglichkeit des Rückbaus nie thematisiert.
Abbildung 1: Seefront – wird das Ofengebäude durch einen Neubau ersetzt dominieren die Neubaufronten das Seeufer noch stärker und das ISOS Ortsbild wird weniger erfahrbar. Im Richtkonzept, welches der Bevölkerung vorgestellt wurde, ist das Gebäude weiterhin als zu erhaltender Bestand (grau) eingezeichnet.

Abbildung 1: Seefront – wird das Ofengebäude durch einen Neubau ersetzt dominieren die Neubaufronten das Seeufer noch stärker und das ISOS Ortsbild wird weniger erfahrbar. Im Richtkonzept, welches der Bevölkerung vorgestellt wurde, ist das Gebäude weiterhin als zu erhaltender Bestand (grau) eingezeichnet.

2. Grösse des Baufeldes C2

Antrag 2: Die seeseitige Begrenzung des Baufeldes C2 ist im Situationsplan auf die im Richtkonzept eingezeichnete Linie zurückzunehmen.

Explizit soll in den Vorschriften ein weit vorragendes Vordach über dem Vorplatz erlaubt sein.

Begründung: 

  • Das Baufeld C2 wie es im Richtkonzept dargestellt ist, ist für die Realisierung der Aula ausreichend.
  • Der Vorplatz vor der Aula ist ein wichtiger Platz und der zentrale ‚Ankunftsort’ auf dem Gelände, wie es Simon Kretz an der Präsentation am 22./23. Juni dargelegt hat.
  • Dieser Platz wurde der Bevölkerung an der Informationsveranstaltung somit als fester Bestandteil des Projektes kommuniziert.
  • Dieser ‚urbane Platz’ ist auch der einzige Ort, wo Open-Air Kulturveranstaltungen von regionaler und überregionaler Bedeutung auf dem Areal durchgeführt werden könnten (Open-Air Kino, Theater, Konzerte, Chilbi, Inszenierungen…). Damit erweitert der Platz die Funktion der Aula.
  • Mit der Dimensionierung der Aula innerhalb des Grundrisses gemäss Richtkonzept ist das gewährleistet. Ein weit auskragendes Vordach würde den Platz hingegen nicht beinträchtigen, sondern seine Funktion sogar noch betonen.
  • Allfällig benötigtes zusätzliches Volumen ist durch die im GP ebenfalls eingezeichnete Vergrösserung (gegenüber Richtkonzept) auf Seite Seestrasse sichergestellt.

3. Höhenkote Baufeld C2

Antrag 3:

Die Höhenkote des Baufeldes C2 ist im Situationsplan auf 420 m (statt 428 m) festzulegen. Schnitt D-D ist entsprechend anzupassen.

Begründung:

C2 ist im Richtkonzept 10.5 m hoch (Höhenkote 419 m) und liegt direkt neben der Passerelle, und in allen Visualisierungen ist die Aula als niedriges Gebäude dargestellt. In der Beteiligung war sogar suggeriert worden, dass eine Begehung des Daches von der Passerelle aus möglich würde. 

Mit der Höhenkote von 428 m würde die Passerelle in einer ‚Schlucht’ zwischen C2 und C3 verlaufen, und die ‚Leuchtturmfunktion’ ist nicht gewährleistet. 

Es wurde nie dargelegt, dass die Schule allenfalls dieses massive Mehrvolumen benötigt, insofern kann davon ausgegangen werden, dass das Volumen des der Bevölkerung vorgestellten Richtkonzeptes ausreichend ist. Sollte sich der Volumenbedarf derart drastisch erhöht haben, ist das zu kommunizieren, und der alternative Standort der Aula ist nochmals zu diskutieren.

Abbildung 2: Schnitt D-D von C2 im Gestaltungsplan. In der Beteiligung und in der Kommunikation gegenüber der Bevölkerung am 22./23. Juni wurde nur das Volumen (gestrichelte Linie) des Richtkonzepts kommuniziert. Es wurde nie kommuniziert, weshalb allenfalls dieses gigantische Volumen, das in Schnitt D-D eingezeichnet ist, gebraucht werden könnte. Bei Realisierung dieses Vorschlages würde die Passerelle in einer Schlucht zwischen C2 und C3 verlaufen. Ein definitiver GP mit diesem Volumen von C2 würde die Ablehnung der Zonenänderung durch die Gemeindeversammlung provozieren.  

4. Parterrenutzung in C1 West

Die Vorschriften sind in Art. 4, „Nutzweise“ Abs. 1 lit. e wie folgt (fett markiert) zu ergänzen:

1 Im Teilgebiet C sind folgende Nutzungen zulässig:

e. zusätzlich Gewerbenutzung, Handels- und Dienstleistungsnutzung und Kulturnutzung ohne Bezug zu schulischen Nutzungen in Baubereich C1West. Die Nutzungen ohne Bezug zu schulischer Nutzung müssen mindestens 50% des Erdgeschosses in C1West umfassen.

Begründung: 

Wie an der Informationsveranstaltung vom 22./23. Juni 2020 explizit festgehalten wurde, soll die Mischnutzung im Erdgeschoss durch diese Vorschriften sichergestellt werden, um die „gemischt genutzte Mitte“ nach Masterplan zu verwirklichen.

Mit der gegenwärtigen Formulierung ist eine Nutzung ohne Bezug zu schulischer Nutzung zwar erlaubt, aber nicht sichergestellt: Der Kanton als Besitzer der Gebäude kann Eigengebrauch anmelden und 100% schulnahe Nutzung realisieren. Deshalb muss zwingend ein Anteil Nutzungen ohne Bezug zur schulischen Nutzung in den Vorschriften festgelegt werden. Die Flächen C1 befinden sich in der Mitte des Areals. Wenn das Ziel des „lebendigen Quartiers am See“ des kommunalen Gestaltungsplans erreicht werden soll, ist es notwendig, dass in der Mitte des Areals nicht nur schul- oder schulnahe Nutzungen stattfinden (siehe dazu auch Abbildung 4).

Der Masterplan legt die gemischt genutzte Mitte behördenverbindlich fest.  Die Umnutzung der „als gemischt genutzte Zone“ deklarierten Mitte bedeutet eine radikale Abkehr von der Dreiteilung des Geländes nach Masterplan. Diese Umnutzung fand bei den Botschaftern des Beteiligungsverfahrens keine Mehrheit.

Um die in der Beteiligung erarbeitete und im Masterplan festgelegte „Belebte Mitte“ trotz der zusätzlichen Berufsschule sicherzustellen, ist diese Festlegung der minimale Konsens.

5. Freier Platz vor dem Düngerbau

Antrag 5:

Der Abstand zwischen Baufeld B1 (Düngerbau) und C1west soll im Situationsplan auf mindestens 30 m Breite verbreitert werden.  

Dazu sollen die zwei Baufelder C1ost und C1west proportional verkleinert werden. Das Fenster zum See in C1 soll verschoben oder aufgehoben werden.

Eventualantrag:

Allenfalls könnte zur Kompensation C1Ost um ein Geschoss erhöht werden durch Erhöhen der Höhenkote für C1Ost im Situationsplan auf 427 m.

Begründung: 

Der Düngerbau wird von allen Projektverantwortlichen immer wieder als das Herz des Areals beschrieben, und das ist er auch! Die Ostfassade des Düngerbaus hat dabei eine grosse Bedeutung.  Sie ist die repräsentative Fassade dieser „Kathedrale der Industriekultur“. Deshalb kommt auch dem Platz vor der Ostfassade des Düngerbaus eine zentrale Rolle zu. Er ist der repräsentative Platz des Quartiers am See mit seinen ganz unterschiedlichen Nutzungen (Abbildung 4). Diesen Platz genügend breit freizustellen ist zentral, um die Belebung und Bedeutung der Arealmitte zu sichern. Gleichzeitig ist das Anliegen bedeutsam, um dem geschützten Düngerbau die angemessene Wirkung zu ermöglichen. 

Das ‚Fenster zum See’ wie es jetzt eingezeichnet ist erfüllt seine Funktion nicht, es ist sowieso nicht von der Strasse her durchgängig einsehbar, deshalb kann es zwischen C1west und C1ost angeordnet oder aufgehoben werden. 

Begründung zum Eventualantrag:

Sollte der Platz für die Schule in C1 dadurch zu eng werden, könnte als Option eine Erhöhung von C1Ost um ein Geschoss ermöglicht werden. Somit kann Punkt 3 (Nutzung Erdgeschoss) und Punkt 4 (Platz vor dem Düngerbau) garantiert werden, ohne dass der Platz für die Schule fehlt. Dieses zusätzliche Geschoss könnte leicht zurückversetzt werden und für Arbeitsräume verwendet werden, die nicht die volle Schulgeschosshöhe von 4 m bedürfen. 

6. Ausgestaltung des Vorplatzes vor Baufeld C2 als Element des Parkes

Antrag 6: 

Artikel 18 ist wie folgt (fett markiert) zu ergänzen 

Im Teilgebiet DOst ist der Seeuferpark als vielfältig nutzbarer, begrünter und öffentlich zugänglicher Freiraum zu gestalten. Der Platz vor dem (verkleinerten) Baufeld C2 ist als integraler Teil des Seeuferparks zu gestalten.

Begründung:

Die hohe geplante schulische Dichte soll nicht dazu führen, dass der Zugang zum Park durch eine als Schulnutzung empfundene „Pausenplatz“-Zone führt, sondern als zentraler ‚Ankunftsort’ auf dem Gelände verstanden werden kann. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Passerelle auch emotional direkt in den Park führt. Das wurde der Bevölkerung so präsentiert (Abbildung 3) und sollte entsprechend dem öffentlich gemachten Versprechen im Plan umgesetzt sein.

Abbildung 3. Screenshot der Vorstellung des Seeparks in der Bevölkerungsinformation von 22./23. Juni 2020. Platz vor C2 (dimensioniert gemäss Richtkonzept) ist als integraler Teil des Seeparks präsentiert worden.

7. Schaffung einer Passstelle mit Aufenthaltsqualität

Antrag 7:

Paragraph Art. 29 Passerelle ist wie folgt (fett markiert) in Abs. 3 zu ergänzen 

1 Die Passerelle dient als Haupterschliessung für Fussgängerinnen und Fussgänger in das Areal und zu den Bildungseinrichtungen.

(…)

3 Die Passerelle wird qualitätvoll gestaltet und tritt entsprechend ihrer Bedeutung als Haupterschliessung in Erscheinung. Ihre architektonische Ausgestaltung und Breite soll zudem eine hohe Aufenthaltsqualität sicherstellen.

Begründung:

Die Passerelle ist der zentrale Zugang zum neuen Quartier am See. Alle anderen Zugänge bedingen ein Überqueren der Seestrasse, sind eng und bis zu einem gewissen Grad, wegen der Seestrasse, auch gefährlich. Die Passerelle verbindet das neue Quartier mit den bisherigen Quartieren der Gemeinde. Diese Passerelle muss ausreichend breit sein, um die verschiedenen Querungsströme entspannt zu ermöglichen, und sie muss eine Aufenthaltsqualität aufweisen, damit sie von der Bevölkerung und den Schülerinnen und Schülern auch angenommen wird. Sie ist ein Leuchtturmelement des Projekts und soll als solches ausgestaltet sein. Ein grosszügiger Zugang zum Park für die Restgemeinde ist umso wichtiger, als die bisher für gemischte Nutzung vorgesehene Mitte nun für Schulzwecke verwendet werden soll.

8. Zonierung Seeufer

Antrag 8: 

Das Gebiet Dwest und Dost soll in der kommunalen Bau- und Zonenordnung als Erholungszone festgelegt werden.

Begründung: 

Die Bau- und Zonenordnung soll die effektive Nutzung als Seepark abbilden.

9. Anhang: Rettung der „gemischt genutzten Mitte“

Abbildung 4. „Rettung der gemischt genutzten Mitte“ durch die Anträge 4 und 5 zum kantonalen GP. 

Publikumswirksame Nutzungen um den Platz „Mitte“ können die belebte Mitte sicherstellen. Dazu sind zwingend die angeregten Änderungen in den Gestaltungsplänen umzusetzen. Ein gemeinsames Engagement von Kanton und Gemeinde ist nötig, um an dieser Schnittstelle das „lebendige Quartier am See“ zu verwirklichen.   

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