Stellungnahme der Lobby zur Medienmitteilung des Gemeinderates Uetikon vom 3. Juli 2023

Medienmitteilung der Lobby für Uetikon vom 10. Juli 2023

Der Gemeinderat Uetikon schreibt in seiner Medienmitteilung vom 3. Juli 2023 zur Seegrundsanierung vor dem ehemaligen Fabrikareal der Chemie Uetikon unter anderem:

«Ein Grossteil der Schadstoffe werde aktuell mit dem Projekt bzw. der Projektänderung entfernt.»

Diese Aussage ist nachweislich falsch: die Dokumente des Kantons zeigen, dass aktuell 70 – 80% der 2021 bekannten Schadstoffe im See bleiben, also nur 20 – 30% entfernt werden. Das Originalprojekt hatte vorgesehen, 99% zu entfernen. Es werden tatsächlich nur 20% der sanierungsbedürftigen Fläche überdeckt, aber genau darunter liegen 80% der Schadstoffe.

Das Blei, Uran, Cadmium, Arsen, Radium und weitere toxische Ablagerungen stammen aus der jahrzehntelangen Säure- und Düngerproduktion der Chemischen Fabrik. Die Schadstoffe sollen nach dem Willen von AWEL und Gemeinde da verbleiben, also endgelagert werden.

Die Vorgaben des Bundesamts für Umwelt zur Sanierung von Schwermetallaltlasten sind eindeutig: In der BAFU-Vollzugshilfe Belastete Standorte und Oberflächengewässer steht auf S. 50: «Eine Überdeckung (im Sinne einer Sicherung der belasteten Sedimente durch «aktives» Überschütten) ist nicht zulässig».

Wir erachten deshalb nur eine vollständige Dekontaminierung der stark schwermetallhaltigen Sedimentschichten als mögliches Sanierungsziel.

Auch die Aussage, dass die Deponie Rotholz vollständig saniert sei, stimmt so nicht. Landseitig ist die Sanierung abgeschlossen, die Altlasten im Seeboden sind jedoch noch nicht vollständig saniert.

Im Gegensatz zum Rest der Bevölkerung wusste der Gemeinderat seit Januar 2022 vom geplanten Kiesdeckel. Es wäre ein Jahr Zeit geblieben, um eine unabhängige Zweitmeinung zu den Plänen des AWEL einzuholen und zu prüfen, ob diese Lösung wirklich im Interesse unserer Gemeinde ist.

Mit dem Gang vor das Baurekursgericht will die Lobby genau diese unabhängige Überprüfung zur Rechtmässigkeit des Vorgehens vom AWEL erreichen.

10. Juli 2023, Lobby für Uetikon

Valentin Peer
Co-Präsident – 043 537 35 88

Geht zur Publikation an (per E-Mail):

Medienverteiler
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Ortsparteien
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Baudirektion Kanton Zürich, Kommunikation

Dokumente (der Medienmittelung nicht beigelegt)

BAFU Vollzugshilfe «Belastete Standorte und Oberflächengewässer», Stand 2020 hier

    Variantenstudie vom 6. Januar 2020 hier

    Blick Artikel vom 8. Juli 2023 hier

    Rekurs der Lobby für Uetikon vom 30. Juni 2023 hier

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