Die Lobby und eine Gruppe Privatpersonen mit Seebezug haben eine Einsprache gegen die Konzessionsbewilligung eingereicht. Wir haben eine Rechtsanwältin engagiert und wir waren im intensiven Gespräch mit dem AWEL. Wir sind überzeugt, dass die gewählte Variante aufgrund der vorliegenden Daten und Messwerte nicht gerechtfertigt und kaum bewilligungsfähig ist, und dass nochmals Alternativarianten geprüft werden müssen. Die hier präsentierten Graphiken und Zitate sind alle aus Quellen des AWEL.
Die Überschüttungsvariante beschäftigt sich nur mit dem Freisetzungspotential und der Auswirkung auf die Lebewesen am Seegrund – dass „Die Schadstoffe nichts im Trinkwasserreservoir Zürichsee verloren haben“, wie es das AWEL ursprünglich formulierte (Schadstoffpotential), wird ausgeblendet.
Ca. 75 % der Schadstoffe sollen im See bleiben
• Ca. 78 % der Bleibelastungen liegen im Uferbereich
• Das sind total 88.4 Tonnen Blei
• Davon bleiben beim neuen Projekt ca. 75 Tonnen im See
• Ähnlich verhält es sich auch für Cadmium und Arsen
• Kanton vermutet noch weitere Vorkommen in tieferen Schichten.

• Ca. 80 – 90% der Uranbelastungen liegen im Überschüttungsbereich
• Auch der Hotspot mit maximal 500 g Uran pro m3 würde nicht saniert
• Für das viel toxischere Radium fehlen flächendeckende Werte
• die Radiumkonzentrationen dürften sich ähnlich wie die Urankonzentrationen verteilen
• Beides entsteht bei der Phosphordüngerherstellung

Die Farben zeigen die Urankonzentrationen, am Hotspot wurden bis zu 500 g/m3 gemessen.
Sanierung muss erfolgen, solange CPH Kosten übernehmen kann
Die CPH hat sich verpflichtet 80% der Kosten zu tragen. Die Firma Marti hat einen festen Auftrag, die bekannten Schadstoffe zu entfernen und hat die Baustelle und Technik eingerichtet, um das so zu Ende zu führen. Es gibt keine technischen Probleme, die das verhindern würden. Für die Gemeinde fallen keine Kosten an. Es macht deshalb keinen Sinn dieses Verfahren zu stoppen und 75 Tonnen Blei und Dutzende Tonnen anderer Schwermetalle im See zu lassen – in 50 Jahren würde eine Sanierung dieser Schwermetalle von unseren Enkeln zu bezahlen sein – und durch die Überschütten viel teurer!
Überschütten von Schwermetallen ist nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt
Bis jetzt wurde eine solche Schwermetallbelastung unter Wasser noch nie mit einer Überschüttung gesichert: Das würde einen Präzendenzfall schaffen. Zudem ist das Überschütten von Schwermetall gemäss BAFU nicht zulässig, ausser eine Sanierung führt zu grosser Gefährdung.
Zitat erste Variantenstudie: „Eine Sicherung (= Schüttung), die eine Exposition der Schadstoffe unterbindet, und daher zumindest die unmittelbare Einwirkung der Schadstoffe auf die Umwelt vermeidet, ist nicht zielführend, weil die Schadstoffeigenschaften keine Reduktion ihrer Umweltgefährdung innerhalb der von der BAFU vorgegebenen zeitlichen Voraussetzung von 50 Jahren zulassen „.
Die Flachwasserzone ist keine Flachwasserzone!
• Eine Schüttung im See ist nur erlaubt, wenn damit eine ökologische Aufwertung gemacht wird
• Hier wird die ökologische Aufwertung in unseren Augen als ‚Deckmantel‘ verwendet – Schüttung wird gemacht um Kosten und angebliche Risiken für Ufermauer zu reduzieren
• Eine ökologische Aufwertung wird behauptet, ist aber nicht gegeben: Die ‚Flachwasserzone‘ liegt viel zu tief im Wasser
• Mit jeder Planungstufe ist die Schüttung nochmals grösser geworden: jetzt 16‘000 m3
• Mit jeder Vergrösserung steigt Anteil Schadstoffe die im See bleiben

Der Schüttkörper wird immer grösser, jetzt 30‘000 m3 = 60‘000 Tonnen = 2360 LKW Ladungen = Lastwagenkolonne vo Züri bis Rappi !
Die Bevölkerung wurde nicht rechtzeitig korrekt informiert
Das AWEL hat im Januar 22 eine Verfügung erlassen, dass nur mit einer Überschüttung weiter geplant wird. In internen Dokumenten ist diese Möglichkeit als wahrscheinliche Lösung bereits im August 21 (und vor der Variantenstudie Nov 21) diskutiert worden. Zwar gab es im Mai 22 noch kein definitives Projekt, aber bereits eine definitive rechtsgültige Verfügung: Trotzdem wurde bei der Pressepräsentation der Baustelle im Mai 22 kein Wort von dieser Zieländerung kommuniziert. Zu diesen Tatsachen im Dunkel belassen, titelte die ZSZ: „Jetzt werden die radioaktiven Stoffe aus dem See gepumpt“ – während der Kanton schon wusste, das ca. 90% der radioaktiven Stoffe im See bleiben….
Varianten nicht geprüft
Für Aussenstehende gäbe es weitere Varianten. So könnte zum Beispiel (das ist nur als mögliches Beispiel genannt!) die Stoffe wie vorgesehen von Marti entfernt werden – und der entstehende Graben würde dann mit sauberem Material zugeschüttet.
Statt 30’000 m3 Kies auf 9000m3 belastetes Material mit 100 Tonnen Schwermetallen zu schütten, würde man 9000m3 belastetes Material durch 9000m3 sauberes Material ersetzen. Das Sanierungsziel (keine verseuchte Oberfläche) würde erfüllt – UND das gemessene Schadstoffpotential wäre entfernt. Wir hinterlassen unseren Enkeln also nicht 100 Tonnen Schwermetalle im Trinkwasserreservoir See und die CPH hat ihre Sanierungspflicht erfüllt….
Solche Varianten wurden in bisher zwei Variantenstudien nicht geprüft – zum Teil vermutlich, weil die entsprechenden Kenntnisse noch nicht vorlagen.

Varianten mit Entfernen der wichtigsten Schadstoffe jetzt prüfen!
Varianten, welche die bekannten Hauptbelastungen entfernen und die Restbelastungen sichern, müssen jetzt geprüft werden. Wird die Baubewilligung erteilt, bleibt nur noch der Rechtsweg und das Projekt wird sich drei Jahre verzögern. Es ist jetzt Zeit dass:
- Kanton nochmals über die Bücher geht und das Variantenstudium vervollständigt, um eine bewilligungsfähige Variante mit Entfernen des Hauptschadstoffpotentials zu erstellen
- Die Gemeinde die Baubewilligung nicht erteilt, wenn dadurch 100 Tonnen Schwermetalle für unsere Enkel im See bleiben. Die Gemeinde sollte die Baubewilligung erst erteilen, wenn die entsprechenden Varianten von unabhängigen Dritten geprüft wurden – es geht um die Riviera von Uetikon!
- Interessierte Kreise in Uetikon müssen sich JETZT mit dem Thema auseinandersetzen.
Ich gratuliere Ihnen zu Ihrer äusserst wertvollen Arbeit!
Besonders stark ist aus meiner Erfahrung das Argumentieren mit Art. 39 Abs. 1 GSchG, der das Einbringen fester Stoffe in Seen verbietet. Es ergibt sich darüber hinaus zumindest eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung und die Pflicht zur Minimierung der Kubaturen, vgl. auch https://www.vs.ch/documents/19415/17542826/Art39GSchG_Vollzugshilfe_V20220708_oeffentlich.pdf/c00fcc34-87e1-4798-4aa8-0be0062e059a?t=1662729188754. Das Ergreifen von Rechtsmitteln ist wohl unabdingbar.
Mit besten Grüssen
Irene Herzog-Feusi, Präsidentin Bürgerforum Freienbach